EÜ Hattenbergstraße Mainz, Zweitausschreibung Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI35368
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
EÜ Hattenbergstraße Mainz, Zweitausschreibung
Mainz
Erneuerung der Eisenbahnüberführung Hattenbergstraße.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
EÜ Hattenbergstraße Mainz, Zweitausschreibung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bebra
NUTS-Code: DE733 Hersfeld-Rotenburg
Postleitzahl: 36179
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Mainz
Erneuerung der Eisenbahnüberführung Hattenbergstraße
Ort: Bebra
NUTS-Code: DE733 Hersfeld-Rotenburg
Postleitzahl: 36179
Land: Deutschland
NT38: Die erforderlichen geänderten/zusätzlichen Leistungen für landschaftspflegerischen Maßnahmen
Der AN ist mit landschaftspflegerischen Maßnahmen gesamthaft beauftragt. Die erforderlichen geänderten/zusätzlichen Leistungen betreffen einen geringen Teil der beauftragten Leistung und gehen einher mit dem Entfall von bereits beauftragten Leistungen, so dass die Beauftragung eines weiteren AN wirtschaftlich und technisch nicht sinnvoll ist.