Rahmenvereinbarung Lieferung von Forstpflanzen Referenznummer der Bekanntmachung: LBHF-2021-0001
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Melsungen
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 34212
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hessen-forst.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Melsungen
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 34212
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hessen-forst.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Lieferung von Forstpflanzen
Rahmenvereinbarung Lieferung von Forstpflanzen.
Rahmenvereinbarung Lieferung von Forstpflanzen.
Die Mindestvertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt 1.7.2021 bzw. ab Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2021
Es bestehen Optionen der Verlängerung um jeweils weitere 6 Monate, wenn nicht 1 Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 4 Jahre und endet spätestens am 30.6.2025.
Die Mindestvertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt 1.7.2021 bzw. ab Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2021
Es bestehen Optionen der Verlängerung um jeweils weitere 6 Monate, wenn nicht 1 Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 4 Jahre und endet spätestens am 30.6.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Leistungsverzeichnis ist in Form einer Eigenerklärung folgendes zu erklären:
— Anmeldung eines Gewerbes,
— Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
— Besitz gültiger Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse beim Einsatz ausländischer Arbeitnehmer.
— Nichtvorliegens einer Vergabesperre,
— Mindestens 1 deutschsprachiger Ansprechpartner ist bei der Auslieferung Anwesend
Im Leistungsverzeichnis ist in Form einer Eigenerklärung folgendes zu erklären:
— Ordnungsgemäße Abführung der Steuern und Abgaben,
— Erfüllung der Melde- und Beitragspflicht zur Sozialversicherung (RV, KV, PV, AV) für eingesetztes, sozialversicherungspflichtiges Personal,
— Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 3 Mio. EUR je Versicherungsjahr pauschal für Personen- und Sachschäden und die Abdeckung der typischen Umweltrisiken bei Einsatz von Großmaschinen (bei Bietergemeinschaften durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft in vorgenannter Höhe),
— Eigenerklärung, dass das Unternehmen einen Mindestumsatz vom [Betrag gelöscht] EUR/Jahr (Durchschnitt der letzten 3 Jahre) aus selbst angezogenen Forstpflanzen hat.
Im Leistungsverzeichnis ist in Form einer Eigenerklärung folgendes zu erklären:
— Mehrjährige nachgewiesene Erfahrungen in der Anzucht und Lieferung von zertifizierten Forstpflanzen. Hierzu sind mit dem Angebot Referenzen im Leistungsverzeichnis (V) anzugeben, für die folgenden Mindestanforderungen gelten:
—— Die Referenzaufträge müssen die Lieferung von Forstpflanzen aus eigener Produktion umfassen,
—— Die Referenzaufträge müssen ein Auftragsvolumen von jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR aufweisen,
—— Die Referenzaufträge dürfen maximal 5 Jahre zurückliegen,
—— Es müssen mindestens 3 Referenzaufträge angegeben werden,
(Referenzen sind dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entsprechen.)
— Angabe der Lieferstätte/-stätten
Zu den angebotenen Pflanzen ist/sind die jeweilige/n Lieferstätte/n mit Postleitzahl, Ort und Straße/Hausnummer bzw. GPS-Koordinaten sowie die Größe (ha oder geschätzte Anzahl der Pflanzen) anzugeben.
— Eine Eigenerklärung, dass der überwiegende Anteil der vom Bieter in den vergangenen 3 Geschäftsjahren jeweils verkauften Forstpflanzen aus eigener Produktion des Bieters stammte. Der Anteil der vom Bieter selbst produzierten Forstpflanzen an den vom Bieter in den vergangenen 3 Geschäftsjahren jeweils insgesamt verkauften Forstpflanzen muss in jedem Geschäftsjahr mindestens 60,00 % betragen haben.
Als selbst produzierte Forstpflanzen in diesem Sinne gelten auch Forstpflanzen, die im Auftrag des Bieters mit eigenem Saatgut in Lohnanzucht gegeben wurden.
(Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot einreicht, gilt die vorstehend genannte Erklärung durch das zur Abgabe des Angebots bevollmächtigte Unternehmen als für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft abgegeben. Soweit die vorgenannte Erklärung nicht für alle Unternehmen abgegeben werden kann, ist dies ggf. in einer gesonderten Anlage zu dem Angebot darzustellen.)
— Eigenerklärung, dass die Forstbaumschule gemäß § 17 FoVG als Forstsamen- und Forstpflanzenbetriebe bei der zuständigen Landesstelle angemeldet/registriert ist,
— Eigenerklärung, dass die grundsätzliche Lieferfähigkeit gem. „Herkunftsempfehlungen“ dargestellten Forstpflanzen gegeben ist (siehe Vergabeunterlagen),
— Eigenerklärung zur Lieferfähigkeit von Forstpflanzen, die nach den Standards der FfV und ZüF zertifiziert angezogen wurden (ausgenommen sind Baumarten, die nicht dem FoVG unterliegen).
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (diese wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt mit dem Angebot abzugeben haben.
Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, Die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland Beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebende Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe In Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme vom Auftragnehmer zu zahlen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die kumulative Höhe aller zu vereinbarenden Vertragsstrafen gemäß VB-U ist auf 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64286
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)