VgV, FbT, STA, Gesamtkonzept, SiGeKo Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0454-2020-2157
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: +49 6032 / 8862-126
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
VgV, FbT, STA, Gesamtkonzept, SiGeKo
Für das Projekt wird ein Auftragnehmer gesucht, welcher folgende Leistungen übernimmt:
Sicherheitstechnische Koordination nach BaustellV einschl. Anforderung nach BFR KMR A-9.1.11 und Arbeits- und Sicherheitsplan nach TRGS 524 / DGUV R 101-004 und BFR KMR A-9.1.12.
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator erstellt sowohl einen übergreifenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) wie auch einen übergreifenden Arbeits- und Sicherheitsplan (A+S-Plan) für die Gesamtbaumaßnahme. Diese Pläne sind neben der zu erstellenden Baustellenordnung für den Gesamtstandort allgemeingültig.
Zusätzlich übernimmt der Auftragnehmer die übergeordnete Koordination nach TRGS 524, Abschnitt 3.2.2 Absatz 2 für den Gesamtstandort. Übergeordnete Koordination bedeutet, dass der Auftragnehmer die maßnahmenbezogenen Koordinatoren für die jeweiligen Einzelbaumaßnahmen überwacht.
Bundeswehrliegenschaften
35260 Stadtallendorf
Im Rahmen des Altlastenprogramms der Bundeswehr für den Standort Stadtallendorf stehen umfängliche Erkundungs- und Sanierungsmaßnahmen auf dem heutigen Bundeswehrstandort an. Hierbei ergibt sich die Notwendigkeit für die baulichen Tätigkeiten sowohl bei der Planung als auch bei der bautechnischen Umsetzung die sich aus den gesetzlichen Regelwerken ergebenden Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu berücksichtigen. So sind die Anforderungen der Baustellenverordnung (BaustellV), die TRGS 524 „Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“ bzw. die DGUV Regel 101-004 „Kontaminierte Bereiche“, sowie die Baufachlichen Richtlinien „Kampfmittelräumung“ (BFR KMR) zu berücksichtigen.
Die angefragten Leistungen dienen dazu, auftraggeberseitig abzusichern, dass die Ziele des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes bei der Durchführung der Gesamtbaumaßnahmen in Stadtallendorf entsprechend den gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.
Es ist vorgesehen, dass der Auftragnehmer sowohl für die Gesamtbaumaßnahme (maßnahmenübergreifend) wie auch für die jeweiligen Einzelbaumaßnahmen (maßnahmenbezogen) die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz beaufsichtigt.
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator erstellt sowohl einen übergreifenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) wie auch einen übergreifenden Arbeits- und Sicherheitsplan (A+S-Plan) für die Gesamtbaumaßnahme. Diese Pläne sind neben der zu erstellenden Baustellenordnung für den Gesamtstandort allgemeingültig.
Zusätzlich übernimmt der Auftragnehmer die übergeordnete Koordination nach TRGS 524, Abschnitt 3.2.2 Absatz 2 für den Gesamtstandort. Übergeordnete Koordination bedeutet, dass der Auftragnehmer die maßnahmenbezogenen Koordinatoren für die jeweiligen Einzelbaumaßnahmen überwacht.
Die Beaufsichtigung der Einzelbaumaßnahmen erfolgt über einen gesonderten Fachplaner bzw. eine gesonderte Bauüberwachung. Dieser führt die lückenlose Überwachung der Einhaltung der im Arbeits- und Sicherheitsplan festgelegten Maßnahmen auf der Baustelle durch. Der Fachplaner erstellt sowohl für die Maßnahmen der Altlastensanierung nach TRGS 524 wie auch für Maßnahmen der Kampfmittelräumung nach Anhang 3 der DGUV-I 201-027 einen maßnahmenbezogenen A+S-Plan im Rahmen der Planung und Konzeption. Der allgemeingültige A+S-Plan des SiGeKo wird Bestandteil des maßnahmenbezogenen A+S-Plan des Fachplaners für die Einzelbaumaßnahme.
Der SiGeKo muss diese von gesonderten Fachplaner erstellten A+S-Pläne auf Übereinstimmung mit den Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes prüfen und in Bezug auf gegenseitige Gefährdungen (Dritte, weitere Baumaßnahmen, etc.) in seinen SiGe-Plan einbinden. Die Fachplaner werden aufgefordert, die projektspezifischen und weiterführenden Arbeits- und Sicherheitsmaßnahmen mit dem SiGeKo der Gesamtbaumaßnahme abzustimmen, damit diese fortlaufend in den übergreifenden SiGe-Plan eingearbeitet werden können.
1. Ausschluss von zu spät eingegangenen Bewerbungen.
2. Ausschluss formal unzureichender Bewerbungen.
3. Prüfung der Einhaltung von Mindestanforderungen und Ausschlusskriterien.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
Siehe Punkt III.1.1), III.1.2); III.1.3), sowie ergänzend in den anzufordernden Bewerbungsunterlagen.
Gewichtung gem. Wertungsmatrix Stufe 1:
— Durchschnittlicher Gesamtumsatz (netto) der letzten 3 Geschäftsjahre: 5,00 %,
— Durchschnittlicher Umsatz für entsprechende Leistungen (netto) der letzten 3 Geschäftsjahre: 7,50 %,
— Durchschnittliche Anzahl der festangestellten mit vergleichbaren Leistungen betraute Ingenieure in den letzten 3 Geschäftsjahre: 12,5 %,
— Referenzen: gemäß den unter III.1.3) benannten Auswahlkriterien (Referenzen 1, 2 und 3 mit jeweils 25 %): 75 %,
Ggfs. Losentscheid bei gleichermaßen geeigneten Bewerbern.
Mit Abschluss des Vertrages werden die Leistungsstufen 1und 2 für die Planungseinheiten 1 und 2 beauftragt. Die Leistungsstufen 1 und 2 der Planungseinheiten 3 bis 11 sollen optional beauftragt werden, vorbehaltlich des Vorliegens der Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf den Abruf der optionalen Leistungen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:
1. Verbindliche Erklärung im Formular Bewerbungsbogen, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB und § 124 Abs. 1 und Abs. 2 GWB vorliegen und dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist;
2. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014, GVBl. S.354 (HE 736);
3. sofern die Gesellschaftsform dies erfordert: Angabe der Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 44 VgV und Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister;
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:
1. Verbindliche Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 (3) VgV;
2. Verbindliche Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für die entsprechenden Leistungen in den letzten 3 Jahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV;
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Zu 1) Mindestdeckung der Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der
EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR, für sonstige Schäden [Betrag gelöscht] EUR, jeweils im Versicherungsjahr.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen.
Im Falle einer bestehenden Versicherung mit geringerer Versicherungssumme: Eigenerklärung, dass die Summen im Auftragsfall mindestens bis zu den geforderten Summen angehoben werden.
Zu 2)
— Mindestanforderung an den durchschnittlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre: mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto/Jahr),
— Mindestanforderung an den durchschnittlichen Umsatz für entsprechende Leistungen im Bereich Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination der letzten 3 Geschäftsjahre: mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto)/Jahr.
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit sind folgende Bewerbungsunterlagen in der unter VI.3 genannten Form vorzulegen:
1. Erklärung aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber beschäftigten Mitarbeiter, die Anzahl der Führungskräfte sowie die Anzahl an mit der Ausschreibung vergleichbaren Leistungen betrauten festangestellten Dipl.-Ingenieuren, Master- und Bachelorabsolventen in den letzten 3 Geschäftsjahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 VgV;
2. Angabe und Nachweis der beruflichen Befähigung und Qualifikation der Führungskräfte sowie der vorgesehenen Person für die Projektleitung durch die Berechtigung die Berufsbezeichnung Dipl.-Ing. / Master / Bachelor führen zu dürfen gem. § 46 Abs. 3 (8) VgV;
3. Darstellung von 3 Referenzen (1-3) nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV für in den letzten 6 Jahren (Leistungsabschluss: Übergabe an den Nutzer nach 1.1.2015) erbrachte vergleichbare Leistungen mit Kurzbeschreibung der Referenz und folgenden Angaben:
— Bezeichnung der Referenz,
— Bewerber / Referenzerbringer,
— Nutzung, Art der Maßnahme,
— Angabe zur Art der Liegenschaft (Bundeswehr, Bundespolizei, etc.),
— Besonderheiten des Auftrags,
— Projektgröße, durch Angabe der Liegenschaftsgröße und des Gesamtauftragsvolumen,
— Projektzeit (Leistungsbeginn, Beginn der Bauausführung, Leistungsabschluss/Übergabe an den Nutzer),
— Leistungsumfang, Aufstellung der durchgeführten Leistungen im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes unter Anwendung der fachlichen und speziellen arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse auf dem Gebiet der Kampfmittelräumung,
— Benennung des Auftraggebers (Bezeichnung, Anschrift, Kontaktdaten) mit Referenzperson des Auftraggebers.
Das Projektdatenblatt ist jeweils vollständig auszufüllen. Geforderte Anlagen sind beizulegen.
Jede Referenz muss in Form von aussagekräftigen Bildern und Beschreibungen belegt werden. Hierbei ist die Darstellung je Referenzprojekt auf max. 2 DIN A4 Blätter zu beschränken. Unterlagen, die unaufgefordert eingereicht werden, gehen nicht in die Wertung ein (z. B. Projektbroschüren).
Referenzen, die als verantwortliche/r Projektleiter/in in einem früheren Arbeitsverhältnis erbracht wurden, werden gewertet, falls eine entsprechende schriftliche Bestätigung des Auftraggebers oder des ehemaligen Arbeitgebers vorliegt.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Zu 1) Mindestanforderung: Mind. 5 Beschäftigte, davon mind. 3 mit vergleichbaren Leistungen betraute Ingenieure;
Zu 2)
— Nachweis der arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse (RAB 30 B),
— Nachweis der speziellen Koordinatorenkenntnisse (RAB 30 C),
— Fachkundenachweis gemäß TRGS 524 oder DGUV Regel 101-004 (alte BGR 128),
— Fachkundenachweis gemäß TRGS 524 Anlage 2 A,
— Befähigungsschein nach § 20 SprengG mit Fachkundenachweis durch einen staatlichen oder staatlich anerkannten Grundlehrgang für den Umgang mit Fundmunition zur Kampfmittelbeseitigung,
— Nachweis der Fachkunde auf dem Gebiet KMR und spezielle arbeitsschutzfachliche Kenntnisse nach BFR KMR Anhang A-9.1.11.
Zu 3) Es werden 3 vergleichbare Referenzen der letzten 6 Jahre gewertet.
Die folgenden Mindestanforderungen werden an alle wertbaren Referenzen gestellt, die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss der Referenz:
— Alle Referenzen müssen mindestens Leistungen im Bereich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes enthalten,
— Der Bearbeitungsstand aller Referenzen muss den Leistungsstand erreicht haben, dass mit der Bauausführung (Leistungsphase 8 HOAI) begonnen wurde
Die folgenden Mindestanforderungen müssen durch die Gesamtheit der wertbaren Referenzen (1-3) abgedeckt werden. Es handelt sich hierbei um K.O.-Kriterien, die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss der Bewerbung am weiteren Verfahren:
— mind. 1 Referenz muss abgeschlossen sein (Leistungsabschluss: Übergabe an den Nutzer nach dem 1.1.2015),
— mind. 1 Referenz mit der Anwendung von fachlichen und speziellen arbeitsschutzfachlichen Kenntnissen auf dem Gebiet der Kampfmittelräumung gem. BFR KMR A-9.1.11,
— mind. 1 Referenz mit der Erstellung und Fortschreibung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes unter Berücksichtigung BFR KMR A-9.1.12,
— mind. 1 Referenz mit der Koordination nach TRGS 524 / DGUV-R 101-004,
Die Bewertung der Referenzen erfolgt bei Erfüllung der Mindestanforderungen anhand folgender Wertungskriterien:
— Art der Liegenschaft,
— erbrachten SiGeKo-Leistungen gem. KMR/BFR KMR,
— Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan wurde unter Berücksichtigung des Anhangs A-9.1.12 der BFR KMR erstellt und fortgeschrieben,
— Koordination nach TRGS 524 / DGUV-R 101-004,
— Referenzprojekt abgeschlossen (Übergabe an den Nutzer nach dem 1.1.2015).
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR Mitgliedstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufszeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikation (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an die
Natürliche Person gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften (z. B. Arbeitsgemeinschaften) natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mit der Bewerbung ist eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen. Bietergemeinschaften müssen sämtliche geforderten Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorlegen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bietergemeinschaft ist darzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Zur Abgabe der notwendigen Eigenerklärungen sind zwingend die vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
Die ausgefüllten Unterlagen sind wie folgt einzureichen:
1. Die Teilnahmeanträge sind frist- und formgerecht ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://vergabe.hessen.de) zu übermitteln. Es genügt die Textform nach § 126b BGB mit Angabe des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt;
2. Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nur auf Anforderung zurückgegeben;
3. Im Falle von Bewerbergemeinschaften, Eignungsleihen durch andere Unternehmen (gem. § 47 VgV) und Unterauftragnehmern (gem. § 36 VgV) sind die Formblätter „Bewerbungsbogen“ inkl. der geforderten Anlagen und Nachweise von jedem Unternehmen einzeln einzureichen (HE 734);
4. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung der Bewerbergemeinschaft einzureichen (HE 740);
5. Im Falle von Unternehmen nach § 47 VgV (Eignungsleihe) und/oder im Falle von Unternehmen nach § 36 VgV (Unterauftragnehmer) ist mit dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Teilleistungen zu benennen, für welche sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (HE 741). Weiterhin ist eine Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen (HE 742);
6. Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) als Zentrale Vergabestelle im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung, ist bei europaweiten Ausschreibungen seit 18. April 2017 zur elektronischen Kommunikation verpflichtet.
Dies bedeutet insbesondere, dass Angebote in offenen Verfahren, nicht offenen Verfahren oder in Verhandlungsverfahren nur noch elektronisch in Textform über die Vergabeplattform des Landes Hessen eingereicht werden können.
Eine Angebotsabgabe per E-Mail entspricht diesen Anforderungen nicht!
Angebote, die nicht elektronisch in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Landes Hessen abgegeben werden, müssen vom Verfahren ausgeschlossen und dürfen bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden.
Interessenten, die an Verfahren im Bereich oberhalb der EU-Schwellenwerte teilnehmen wollen, registrieren sich bitte auf der Vergabeplattform Hessen.
Dort können Sie sich die Vergabeunterlagen zur Ansicht in Ihren persönlichen Bereich herunterladen.
Zur Angebotsabgabe müssen Sie die Vergabeunterlagen im Bietercockpit öffnen, dort bearbeiten und so das erstellte Angebot über das Bietercockpit digital abgeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.