Beförderungsleistungen im Freigestellten Schülerverkehr/Behindertenbeförderung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dietzenbach
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63128
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kvgof.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beförderungsleistungen im Freigestellten Schülerverkehr/Behindertenbeförderung
Im Kreisgebiet Offenbach und näherer Umgebung werden täglich rund 600 Schüler im Auftrag des Kreises Offenbach von ihrem Wohnsitz zur Schule und zurück behindertengerecht befördert („Freigestellter Schülerverkehr“/„Behindertenbeförderung“). Der Kreis Offenbach („Auftraggeber“), vertreten durch den Kreisausschuss, hat als Aufgabenträger (§ 161 Abs. 1 Hessisches Schulgesetz) die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH („kvgOF“) mit der Organisation dieser Beförderungsleistungen beauftragt.
Die Beschaffung betrifft die schultägliche Beförderung von im Landkreis Offenbach lebenden schulwegunfähigen Kindern. Vor diesem Hintergrund muss das Fahr- sowie das Begleitpersonal gewissen, in der Leistungsbeschreibung näher dargelegten Anforderungen entsprechen, um den besonderen Bedürfnissen der zu befördernden SchülerInnen gerecht zu werden. Zudem muss die Ausstattung der Fahrzeuge gemäß der Leistungsbeschreibung auf die speziellen Bedürfnisse der SchülerInnen (z. B. von RollstuhlfahrerInnen) zugeschnitten sein.
Für die Dauer der zu vergebenden Diesntleistung sind 4 Wirtschaftsjahre mit 2 Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber zu je einem Jahr vorgesehen. Der Beginn der Betriebsaufnahme für die neuen Verkehre ist der erste Schultag im Jahr 2022; der Betrieb endet mit dem letzten Schultag im Jahr 2025. Die Vergabe ist in neun Lose aufgeteilt.
Schülerbeförderung
Fahrtziele sind stets die Oswald-von-Nell-Breuning-Schule, 63069 Offenbach, Osw.-v.-Nell-Breuning-Straße 3, sowie deren Nebenstelle, 63512 Hainburg, Hauptstr. 8. Die Anfahrtspunkte liegen in Dietzenbach, Dreieich, Egelsbach, Langen, Mühlheim, Neu-Isenburg, Obertshausen, Rödermark, Rodgau und in Seligenstadt.
Die Beschaffung betrifft die schultägliche Beförderung von im Landkreis Offenbach lebenden schulwegunfähigen Kindern. Davon umfasst dieses Los die schultägliche Beförderung von aktuell 24 Kindern in die Oswald-von-Nell-Breuning-Schule, Osw.-v.-Nell-Breuning-Straße 633069 Offenbach, sowie 5 Kindern in die Nebenstelle der Oswald-von-Nell-Breuning-Schule, Hauptstr. 8, 63512 Hainburg.
Keine Begleitperson erforderlich.
Es besteht die Möglichkeit zu 2 Verlängerungsoptionen zu je einem Jahr (insgesamt maximal 24 Monate).
Schülerbeförderung
Fahrtziel ist stets die Don-Bosco-Schule, 63500 Seligenstadt, Mainflinger Str. 17.
Die Anfahrtspunkte liegen in Hainburg, Heusenstamm, Mainhausen, Mühlheim, Obertshausen, Rodgau und in Seligenstadt.
Die Beschaffung betrifft die schultägliche Beförderung von im Landkreis Offenbach lebenden schulwegunfähigen Kindern. Davon umfasst dieses Los die schultägliche Beförderung von aktuell 53 Kindern in die Don-Bosco-Schule, 63500 Seligenstadt, Mainflinger Str. 17.
Keine Begleitperson erforderlich.
Es besteht die Möglichkeit zu 2 Verlängerungsoptionen zu je einem Jahr (insgesamt maximal 24 Monate).
Schülerbeförderung
Fahrtziel ist stets die Helen-Keller-Schule, 63128 Dietzenbach, Voltastr. 6.
Die Anfahrtspunkte liegen in Dietzenbach, Dreieich, Heusenstamm, Rodgau und in Rödermark.
Die Beschaffung betrifft die schultägliche Beförderung von im Landkreis Offenbach lebenden schulwegunfähigen Kindern. Davon umfasst dieses Los die schultägliche Beförderung von aktuell 24 Kindern in die Helen-Keller-Schule, 63128 Dietzenbach, Voltastr. 6.
Keine Begleitperson erforderlich.
Es besteht die Möglichkeit zu 2 Verlängerungsoptionen zu je einem Jahr (insgesamt maximal 24 Monate).
Schülerbeförderung
Fahrtziel ist stets die Erich-Kästner-Schule, 63225 Langen, Zimmerstr. 70.
Die Anfahrtspunkte liegen in Dietzenbach, Dreieich, Egelsbach, Hainburg, Heusenstamm, Langen, Mühlheim, Neu-Isenburg, Obertshausen, Rodgau, Rödermark und in Seligenstadt.
Die Beschaffung betrifft die schultägliche Beförderung von im Landkreis Offenbach lebenden schulwegunfähigen Kindern. Davon umfasst dieses Los die schultägliche Beförderung von aktuell 46 Kindern in die Erich-Kästner-Schule, 63225 Langen, Zimmerstr. 70.
Pro Fahrzeug ist eine Begleitperson einzusetzen.
Es besteht die Möglichkeit zu 2 Verlängerungsoptionen zu je einem Jahr (insgesamt maximal 24 Monate).
Schülerbeförderung
Fahrtziele sind stets die Janusz-Korczak-Schule, 63225 Langen, Zimmerstr. 66, Ricarda-Huch-Schule, 63303 Dreieich, Breslauer Str. 15, die Albert-Schweitzer-Schule, 63225 Langen, Berliner Allee 35, sowie die Albert-Einstein-Schule, 63225 Langen, Berliner Allee 90. Die Anfahrtspunkte liegen in Dietzenbach, Dreieich, Egelsbach, Heusenstamm, Langen, Neu-Isenburg, Obertshausen und in Rödermark.
Die Beschaffung betrifft die schultägliche Beförderung von im Landkreis Offenbach lebenden schulwegunfähigen Kindern. Davon umfasst dieses Los die schultägliche Beförderung von aktuell 103 Kindern in die Janusz-Korczak-Schule, 63225 Langen, Zimmerstr. 66, 7 Kindern in die Ricarda-Huch-Schule, 63303 Dreieich, Breslauer Str. 15, 7 Kindern in die Albert-Schweitzer-Schule, 63225 Langen, Berliner Allee 35, sowie 6 Kindern in die Albert-Einstein-Schule, 63225 Langen, Berliner Allee 90.
Pro Fahrzeug ist eine Begleitperson einzusetzen.
Es besteht die Möglichkeit zu 2 Verlängerungsoptionen zu je einem Jahr (insgesamt maximal 24 Monate).
Schülerbeförderung
Fahrtziele ist stets die Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule, 63110 Rodgau, Pfarrgasse 6, sowie Merianschule in Seligenstadt, Einhardstr. 63.
Die Anfahrtspunkte liegen in Hainburg, Mainhausen, Mühlheim, Obertshausen, Rödermark, Rodgau und in Seligenstadt.
Die Beschaffung betrifft die schultägliche Beförderung von im Landkreis Offenbach lebenden schulwegunfähigen Kindern. Davon umfasst dieses Los die schultägliche Beförderung von aktuell 61 Kindern in die Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule, 63110 Rodgau, Pfarrgasse 6, sowie 7 Kindern in die Merianschule, 63500 Seligenstadt, Einhardstr. 63.
Pro Fahrzeug ist eine Begleitperson einzusetzen.
Es besteht die Möglichkeit zu 2 Verlängerungsoptionen zu je einem Jahr (insgesamt maximal 24 Monate).
Schülerbeförderung
Fahrtziel ist stets die Friedrich-Fröbel-Schule, 63263 Neu-Isenburg, Offenbacher Straße 162. Die Anfahrtspunkte liegen in Dietzenbach, Dreieich, Egelsbach, Heusenstamm, Langen, Mainhausen, Mühlheim, Neu-Isenburg, Obertshausen, Rodgau und in Rödermark.
Die Beschaffung betrifft die schultägliche Beförderung von im Landkreis Offenbach lebenden schulwegunfähigen Kindern. Davon umfasst dieses Los die schultägliche Beförderung von aktuell 144 Kindern in die Friedrich-Fröbel-Schule, 63263 Neu-Isenburg, Offenbacher Straße 162.
Keine Begleitperson erforderlich.
Es besteht die Möglichkeit zu 2 Verlängerungsoptionen zu je einem Jahr (insgesamt maximal 24 Monate).
Schülerbeförderung
Fahrtziel ist stets die Schule am Goldberg, 63150 Heusenstamm, Ginsterweg 1. Die Anfahrtspunkte liegen in Dietzenbach, Heusenstamm, Mühlheim, Neu-Isenburg, Obertshausen und in Rödermark.
Die Beschaffung betrifft die schultägliche Beförderung von im Landkreis Offenbach lebenden schulwegunfähigen Kindern. Davon umfasst dieses Los die schultägliche Beförderung von aktuell 79 Kindern in die Schule am Goldberg, 63150 Heusenstamm, Ginsterweg 1.
Pro Fahrzeug ist eine Begleitperson einzusetzen.
Es besteht die Möglichkeit zu 2 Verlängerungsoptionen zu je einem Jahr (insgesamt maximal 24 Monate).
Schülerbeförderung
Fahrziel ist stets die Georg-Büchner-Schule, 63303 Dreieich, Moselstr. 7, Die Anfahrtspunkte liegen in Egelsbach, Langen, Neu-Isenburg und in Rödermark.
Die Beschaffung betrifft die schultägliche Beförderung von im Landkreis Offenbach lebenden schulwegunfähigen Kindern. Davon umfasst dieses Los die schultägliche Beförderung von aktuell 6 Kindern in die Georg-Büchner-Schule, 63303 Dreieich, Moselstr. 7.
Keine Begleitperson erforderlich.
Es besteht die Möglichkeit zu 2 Verlängerungsoptionen zu je einem Jahr (insgesamt maximal 24 Monate).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Aktueller Handelsregisterauszug, der das Datum des Angebots trägt, oder vergleichbarer Nachweis (vgl. im Übrigen die Angaben in der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“).
1. Eigenerklärungen zum Umsatz:
Der Bieter hat dem Angebot eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre beizufügen.
Die Eigenerklärung hat den darin enthaltenen Umsatz des Unternehmens bezüglich Beförderungsleistungen im Freigestellten Schülerverkehr und der Behindertenbeförderung für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre separat auszuweisen. (vgl. im Übrigen die Angaben in der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“),
2. Eigenerklärung zur Tariftreue und zum Mindestlohn nach HVTG (gemäß Formblatt):
Die Eigenerklärung zur Tariftreue und zum Mindestlohn gemäß §§ 4 ff HVTG ist vom Bieter bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft unter Verwendung des bereitsgestellten Formblattes abzugeben. (vgl. im Übrigen die Angaben in der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“).
1. Liste der wesentlichen erbrachten Leistungen (Referenzprojekte):
Dem Angebot ist eine Liste der wesentlichen in den Jahren 2018-2021 erbrachten Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Beförderungsleistungen bzgl. Leistungsart (Beförderungsleistungen im Freigestellten Schülerverkehr und/oder Behindertenbeförderung) und Leistungsumfang (ca. 600 Schüler) vergleichbar sind, beizufügen. (vgl. im Übrigen die Angaben in der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“) der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“),
2. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (gemäß Formblatt):
Eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB ist vom Bieter bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft unter Verwendung von Formblatt 2 abzugeben. (vgl. im Übrigen die Angaben in der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“).
Abschnitt IV: Verfahren
Dietzenbach
Die Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Sieht sich ein ausgewählter Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der mögliche Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB).
Ort: Darmstadt
Land: Deutschland