Unterhalts-, Grund-, und Glas-/Rahmenreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 66.3.2 Reinigung 2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hofheim am Taunus
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65719
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mtk.org
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hofheim am Taunus
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65719
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mtk.org
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts-, Grund-, und Glas-/Rahmenreinigung
Unterhalts-, Grund- und Glas-/Rahmenreinigung in Gebäuden des Main-Taunus-Kreises.
Los 1 Gewerk 1 bis 4
Bad Soden am Taunus
Unterhalts- und Grundreinigung in folgenden Objekten:
Altenhainer Schule, Drei-Linden-Schule, Otfried-Preußler-Schule, Theodor-Heuss-Schule in Bad Soden am Taunus.
Der Vertrag kann einmal um ein Jahr verlängert werden.
Los 2 Gewerk 1 bis 4
Kelkheim (Taunus) und Liederbach am Taunus
Unterhalts- und Grundreinigung in folgenden Objekten:
Grundschule in den Sindlinger Wiesen, Max-von-Gagern-Schule, Pestalozzischule in Kelkheim (Taunus) und Liederbachschule in Liederbach am Taunus.
Der Vertrag kann einmal um ein Jahr verlängert werden.
Los 3 Gewerk 1 bis 3
Kelkheim (Taunus)
Unterhalts- und Grundreinigung in folgenden Objekten:
Albert-von-Reinach- Schule, Gesamtschule Fischbach, Rossertschule in Kelkheim (Taunus).
Der Vertrag kann einmal um ein Jahr verlängert werden.
Los 4 Gewerk 1 bis 3
Sulzbach (Taunus) und Schwalbach am Taunus
Unterhalts- und Grundreinigung in folgenden Objekten:
Cretzschmarschule in Sulzbach (Taunus) und Georg-Kerschensteiner- Schule, Geschwister-Scholl- Schule in Schwalbach am Taunus.
Der Vertrag kann einmal um ein Jahr verlängert werden.
Los 5 Gewerk 1
Schwalbach am Taunus
Unterhalts- und Grundreinigung in folgenden Objekten:
Albert-Einstein-Schule in Schwalbach am Taunus.
Der Vertrag kann einmal um ein Jahr verlängert werden.
Los 6 Gewerk 1 bis 2
Flörsheim am Taunus
Unterhalts- und Grundreinigung in folgenden Objekten:
Graf-Stauffenberg Gymnasium und Sophie-Scholl-Schule in Flörsheim am Taunus.
Der Vertrag kann einmal um ein Jahr verlängert werden.
Los 7 Gewerk 1 bis 3
Kriftel und Hofheim am Taunus
Unterhalts- und Grundreinigung in folgenden Objekten:
Gesamtschule Am Rosenberg, Taunusblickschule in Hofheim am Taunus und Kreissporthalle in Kriftel.
Der Vertrag kann einmal um ein Jahr verlängert werden.
Los 8 Gewerk 1
Hochheim am Main
Unterhaltsreinigung in folgenden Objekten:
Verwaltungsgebäude (ehemaliges Tetra Pak Gelände) in Hochheim am Main.
Der Vertrag kann einmal um ein Jahr verlängert werden.
Los 9 Gewerk 1 bis 7
Hattersheim und Hofheim am Taunus
Unterhaltsreinigung in folgenden Objekten:
Verwaltungsgebäude in Hattersheim und Landratsamt (Kreishaus) in Hofheim am Taunus.
Der Vertrag kann einmal um ein Jahr verlängert werden.
Los 10 Gewerk 1
Hofheim am Taunus
Unterhaltsreinigung in folgenden Objekten:
Straßenverkehrsamt in Hofheim am Taunus.
Der Vertrag kann einmal um ein Jahr verlängert werden.
Los 11 Gewerk 1 bis 8
Bad Soden am Taunus
Kelkheim (Taunus)
Liederbach am Taunus
Glas-/Rahmenreinigung in folgenden Objekten:
— Drei-Linden-Schule in Bad Soden am Taunus,
— Grundschule in den Sindlinger Wiesen in Kelkheim (Taunus),
— Liederbachschule in Liederbach am Taunus,
— Max-von-Gagern-Schule in Kelkheim (Taunus),
— Otfried-Preußler-Schule in Bad Soden am Taunus,
— Pestalozzischule in Kelkheim (Taunus),
— Theodor-Heuss-Schule in Bad Soden am Taunus,
— Altenhainer Schule in Bad Soden am Taunus.
Der Vertrag kann einmal um ein Jahr verlängert werden.
Los 12 Gewerk 1 bis 5
Kelkheim (Taunus)
Albert-von-Reinach- Schule, Anne-Frank Schule, Eichendorfschule, Gesamtschule Fischbach, Rossertschule in Kelkheim (Taunus).
Der Vertrag kann einmal um ein Jahr verlängert werden.
Los 13 Gewerk 1 bis 4
Sulzbach (Taunus) und Schwalbach am Taunus
Glas-/Rahmenreinigung in folgenden Objekten:
Cretzschmarschule in Sulzbach (Taunus) und Georg-Kerschensteiner-Schule, Geschwister-Scholl-Schule, Albert-Einstein-Schule in Schwalbach am Taunus.
Der Vertrag kann einmal um ein Jahr verlängert werden.
Los 14 Gewerk 1 bis 2
Flörsheim am Taunus
Glas-/Rahmenreinigung in folgenden Objekten:
Graf-Stauffenberg Gymnasium und Sophie-Scholl-Schule in Flörsheim am Taunus.
Der Vertrag kann einmal um ein Jahr verlängert werden.
Los 15 Gewerk 1 bis 3
Kriftel und Hofheim am Taunus
Glas-/Rahmenreinigung in folgenden Objekten:
Gesamtschule Am Rosenberg, Taunusblickschule in Hofheim am Taunus und Kreissporthalle in Kriftel.
Der Vertrag kann einmal um ein Jahr verlängert werden.
Los 16 Gewerk 1
Hochheim am Main
Glas-/Rahmenreinigung in folgenden Objekten:
Verwaltungsgebäude (ehemaliges Tetra Pak Gelände) in Hochheim am Main.
Der Vertrag kann einmal um ein Jahr verlängert werden.
Los 17 Gewerk 1 bis 6
Hattersheim und Hofheim am Taunus
Glas-/Rahmenreinigung in folgenden Objekten:
Verwaltungsgebäude in Hattersheim und Landratsamt (Kreishaus) in Hofheim am Taunus.
Der Vertrag kann einmal um ein Jahr verlängert werden.
Los 18 Gewerk 1
Hofheim am Taunus
Glas-/Rahmenreinigung in folgenden Objekten:
Straßenverkehrsamt in Hofheim am Taunus.
Der Vertrag kann einmal um ein Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in ein anerkanntes Präqualifikationsverzeichnis und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten).
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot:
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen (124_LD)“ (Formblatt 124_LD, siehe Vergabeunterlagen) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in einem anerkannten Präqualifikationsverzeichnis geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen (124_LD)“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
— Erklärung Vergabesperre (1.577) (siehe Vergabeunterlagen Formular 1.577 Erklärung Vergabesperre),
— Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt (siehe Vergabeunterlagen Formular Verpflichtungserklaerung Tariftreue Mindestentgelt).
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
— Angaben zum Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (siehe Vergabeunterlagen Formular 124_LD Eigenerklaerung zur Eignung)
— Verpflichtungserklärung Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Vergabeunterlagen Formular Verpflichtungserklaerung Betriebshaftpflichtversicherung)
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe:
—— bei Personen- und Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR,
—— bei Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR,
—— bei Obhuts- und Bearbeitungsschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR,
—— bei Schlüsselverlustschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR,
—— bei Allmählichkeitsschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR,
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (siehe Vergabeunterlagen Formular 124_LD Eigenerklaerung zur Eignung).
Auf gesondertes Verlangen:
— Falls zutreffend Insolvenzplan.
— Angabe zur Unternehmensgröße für statistische Zwecke mit der Erklärung Unternehmensdaten (siehe Vergabeunterlagen Formular Erklaerung_Unternehmensdaten),
— Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (siehe Vergabeunterlagen Formular 124_LD Eigenerklaerung zur Eignung).
Auf gesondertes Verlangen:
Drei Referenznachweise aus den letzten 5 Jahren mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum (siehe Vergabeunterlagen Formular Angabe von Referenzen)
— Angaben zu Arbeitskräften (siehe Vergabeunterlagen Formular 124_LD Eigenerklaerung zur Eignung).
Auf gesondertes Verlangen:
— Angabe der Zahl, der in den letzten 5 Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen.
Bei Bietergemeinschaften:
— Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (siehe Vergabeunterlagen Formular 234 Erklaerung Bieter-Arbeitsgemeinschaft).
Bei Unteraufträgen/Eignungsleihe:
— Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (siehe Vergabeunterlagen Formular 235 Verzeichnis der Leistungen Kapazitaeten anderer Unternehmen).
Auf gesondertes Verlangen:
— Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (siehe Vergabeunterlagen Formular 236 Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmen).
Auch für Nachunternehmer sind alle geforderten Nachweise/Angaben/Unterlagen vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y37RDF9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).