Machbarkeitsstudie ABS Hameln – Elze Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52019
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Machbarkeitsstudie ABS Hameln – Elze
Machbarkeitsstudie ABS Hameln – Elze.
Machbarkeitsstudie ABS Hameln – Elze.
21 FEI52019
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (Bildung einer Bietergemeinschaft, Einsatz von Nachunternehmern)
Vorgesehene Form der Zusammenarbeit. (siehe Anlage Eignungsnachweis)
Erklärung über das Vorhandensein der erforderlichen Präqualifikationen und Referenzen bei der Deutschen Bahn AG
— Planung bauliche Anlagen: Planung Verkehrsanlage, Produkte/Leistungen: Fahrbahn,
— Planung Oberleitungsanlagen: Planung Oberleitungsanlagen,
— Nachweis der Qualifikation Planung technische Streckenausrüstung.
Nennung von einem Referenzprojekt für verbundene Unternehmen der Deutschen Bahn AG (aus den letzten 15 Jahren), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mit Ansprechpartner und Kontaktadresse)
Siehe Eignungsnachweis.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.