Hanau, Ersatzneubau Hauptbahnhofbrücke (BW 110, B 43), Leistungen der Projektsteuerung gem. AHO Schriftenreihe Nr. 9, Projektstufen 1-5 Handlungsbereiche A bis E Referenznummer der Bekanntmachung: HIS-BA 15/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hanau
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63450
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hanau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hanau, Ersatzneubau Hauptbahnhofbrücke (BW 110, B 43), Leistungen der Projektsteuerung gem. AHO Schriftenreihe Nr. 9, Projektstufen 1-5 Handlungsbereiche A bis E
Ausführliche Beschreibung siehe Anlage C (3.1 Leistungsbeschreibung).
Die Gebrüder-Grimm-Stadt Hanau liegt im Osten des Rhein-Main-Gebietes und gehört zum Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main. Das in der Innenstadt gelegene Bauwerk 110 (Hauptbahnhofbrücke) in der Willy-Brandt-Straße (B 43) wurde 1958 errichtet. Es handelt sich um eine Spannbetonhohlplattenbrücke mit einer Länge von ca. 120 m und einer Breite von ca. 16-40 m (WL-Achsen) im Westen des Hanauer Hauptbahnhofs.
Bei der letzten Brückenhauptprüfung gemäß DIN 1076 im Jahre 2017 wurde festgestellt, dass an dem Bauwerk erhebliche Schäden vorhanden sind. Als mittelfristige Maßnahme dürfen seit Mai 2019 Fahrzeuge >3,5 t die Brücke nicht mehr befahren.
Aufgrund der derzeit nicht vollständigen Bestandsunterlagen ist eine statische Nachrechnung nicht möglich. Daher ist die Hauptbahnhofbrücke mittels eines Ersatzneubaus an gleicher Stelle neu zu bauen. Die Stadt Hanau ist Eigentümerin und Vorhabenträgerin.
Willy-Brandt-Straße (B 43)
63450 Hanau
Ausführliche Auftragsbeschreibung siehe Anlage C 3.1 „Leistungsbeschreibung“.
Leistungsumfang:
Leistungen der Projektsteuerung in Anlehnung an AHO Schriftenreihe Nr. 9, Projektstufen 1-5 Handlungsbereiche A bis E, zzgl. besondere Leistungen (siehe Vertragsentwurf und Anlagen).
In einem schon fortgeschrittenen Verfahren wurden für das Projekt Generalplanungsleistungen (Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerkplanung, Verkehrsanlagenplanung, Technische Ausrüstung Bahnanlagen), und SiGeKo ausgeschrieben.
Kurzfassung der notwendigen Planungsleistungen:
Der Ersatzneubau beinhaltet im Einzelnen folgende Maßnahmen:
— Sperrung und Abbruch der Bestandsbrücke,
— Ersatzneubau der Bestandsbrücke,
— ggf. Bau einer Behelfsbrücke/Abbruch der Behelfsbrücke.
Im Zuge der ersten Leistungsphasen soll eine umfassende Variantenuntersuchung stattfinden, welche in eine Vorzugsvariante für den weiteren Projektverlauf münden soll. Zu beachten ist dabei, dass der Streckenabschnitt unterhalb der Brücke durch Eisenbahnverkehr stark frequentiert ist, somit wird der Abbruch der Bestandsbrücke in mehreren Abschnitten mithilfe eines Traggerüsts aller Wahrscheinlichkeit nach unumgänglich sein.
Das gesamte Projekt muss in enger Abstimmung mit der Deutschen Bahn erfolgen, z. B. sind für die Arbeiten teilweise Sperrpausen erforderlich. Hierbei gilt es entsprechende Bedarfe zu ermitteln, mit der Baubetriebskoordination der DB Netz AG abzustimmen und nach Vorgabe der Fristen diese über das System Railsys-Map (Babett) bei der DB Netz AG anzumelden.
Die daraus folgenden Abstimmungstermine und ggf. Vorstellung des Bauablaufs sind als zusätzliche Leistungen ebenfalls zu erbringen. Die Anmeldung und die Abstimmung mit o. g. Stellen erfolgen durch einen befähigten technischen Anmelder, welcher ausgebildeter Bauüberwacher ist und eine Qualifikation zum Betra anmelden nachweist. Für die Anmeldung in Railsys-Map ist ferner ein BKU-Anschluss gem. Vorgaben der DB Netz AG erforderlich.
Eine weitere Planungsleistung ist die Erstellung einer Kreuzungsvereinbarung nach §§ 3, 12 Nr.2 EKrG zwischen DB und der Stadt Hanau. Die DB hat bezüglich einer erforderlichen Änderung in der lichten Höhe und dem Abstand fester Bauwerke zur Gleisachse ein Verlangen und ist daher an der Maßnahme und an den Kosten beteiligt. Ein dafür notwendiger Fiktiventwurf gibt Aufschluss über die Kostendifferenz und somit an der Kostenbeteiligung. Dieser Fiktiventwurf wird auch Teil der Planungsleistung.
Eine Leitungsänderungsvereinbarung mit Dritten ist ebenfalls zu erstellen.
Im Zuge der Entwurfsphase ist ein Förderantrag nach Kommunaler Verkehrsinfrastrukturförderung zu erarbeiten und beim Land Hessen einzureichen. Dies ist ebenfalls Teil der Planungsleistungen.
Zusätzlich sind Leistungen des Bauüberwachers Bahn sowie des Bauvorlageberechtigten (BVB) nach VV BAU und VV BAU-STE für die einzelnen Fachgewerke erforderlich.
Projektzeitraum:
Die Terminplanung ist u. A. von der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens abhängig.
— Beginn Planung Anfang 2021,
— Baubeginn vermutlich frühestens Mitte 2023,
— je nach Ausführungsart Abschluss Neubau ca. Mitte 2026,
— Abbruch der Behelfsbrücke ca. Ende 2026 (von 09/25-09/26 ist Sperrpausensperre), sofern eine Behelfsbrücke für die Baumaßnahme erstellt wurde.
Projektkosten:
Nach der aktuellen Kostenschätzung wird von anrechenbaren Kosten in Höhe von 27,0 Mio. EUR netto (KG 200-700) ausgegangen.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die einzelnen Projektstufen werden nach Projektfortschritt sukzessive abgerufen. Sollte der Auftraggeber entscheiden, dass das Projekt nach Abschluss einer Projektstufe beendet wird, erfolgt kein weiterer Abruf. Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf weiterer Projektstufen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektsteuerungsleistung gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 9 (März 2020)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50858
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte unbedingt berücksichtigen bzw. vor Abgabe überprüfen:
Werden mehrere ausgefüllte Formulare direkt (ohne vorherigen Export) in eine Datei zusammengefügt, werden die Inhalte von EINEM Formular in alle anderen übertragen. Die Inhalte der weiteren Formulare sind nicht mehr einsehbar und können somit u.U. nicht bei der Bewertung berücksichtigt werden.
Aufgrund der aktuellen Covid-19 – Situation behält sich der AG vor, zunächst keine persönlichen Vergabegespräche durchzuführen, sondern auf Grundlage der schriftlichen Erstangebote (fachliches Angebot und Honorarangebot) eine Entscheidung zu treffen.
Alle weiteren Anlagen dieser Bekanntmachung sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Dies sind:
Information zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO
Für Phase 1 (Teilnahmewettbewerb):
A) Teilnahmeantrag, bestehend aus:
A-01) Formular Teilnahmeantrag,
A-02) Formblatt Referenzprojekte,
A-03) Bewerbergemeinschaftserklärung,
A-04) Nachunternehmerverpflichtungserklärung,
A-05) Matrix – Eignungskriterien,
Für Phase 2 (Angebotsabgabe nach Aufforderung):
B-01) Matrix – Zuschlagskriterien,
B-02) Wertungsleitfaden Zuschlagskriterien
C) Vertragsgrundlagen mit Anlagen 1-5,
D) sonstige Anlagen (Planunterlagen usw.).
Information zu Phase 2:
Alle zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bieter müssen mit Angebotsabgabe den Vertrag aus den Anlagen dieser Bekanntmachung unterschrieben einreichen.
Rückfragen zum Verfahren sind an die unter Punkt I.3) genannte Kontaktstelle (Stadtbauplan GmbH) zu richten.
Bei technischen Problemen mit der subreport ELViS Plattform wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline 0221/985 78-0 oder [removed].
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]