Bewirtschaftung des Kantinenbetriebs der House of Logistics & Mobility (HOLM) GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: HOLM_2020_001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60549
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://frankfurt-holm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bewirtschaftung des Kantinenbetriebs der House of Logistics & Mobility (HOLM) GmbH
Die House of Logistics & Mobility GmbH beabsichtigt die Vergabe der Bewirtschaftung der gastronomischen Bereiche, des Kantinenbetriebs Mitarbeiter- und Gästeverpflegung sowie Konferenzservice, des HOLM, hier „Casino am Park“ Bessie-Coleman-Str. 7, 60549 Frankfurt am Main. Näheres siehe Leistungsbeschreibung.
Frankfurt am Main
Die House of Logistics & Mobility GmbH beabsichtigt die Vergabe der Bewirtschaftung der gastronomischen Bereiche, des Kantinenbetriebs Mitarbeiter- und Gästeverpflegung sowie Konferenzservice, des HOLM, hier „Casino am Park“ Bessie-Coleman-Str. 7, 60549 Frankfurt am Main. Näheres siehe Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bewirtschaftung des Kantinenbetriebs der House of Logistics & Mobility (HOLM) GmbH
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7 und der Gesamtwert des Auftrags/Loses unter V.2.4 werden zur Wahrung von berechtigten geschäftlichen Interessen und des lauteren Wettbewerbs gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht bekannt gegeben. Daher ist der fiktive Wert [Betrag gelöscht] EUR angegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/%C3%B6ffentliches-auftragswesen/vergabekammer
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags bzw. nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 GWB). § 135 GWB bleibt unberührt.
Ort: Darmstadt
Land: Deutschland