Sicherheitsdienst in den Flüchtlingsunterkünften des Landkreises Kassel in Wolfhagen mit kombinierten Streifendienst für die Berufliche Schule Wolfhagen, Am Gasterfelder Holz 1, 34466 Wolfhagen Referenznummer der Bekanntmachung: 40L 010 21 043-4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34024
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 561 / 1003-1477
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreiskassel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienst in den Flüchtlingsunterkünften des Landkreises Kassel in Wolfhagen mit kombinierten Streifendienst für die Berufliche Schule Wolfhagen, Am Gasterfelder Holz 1, 34466 Wolfhagen
Sicherheitsdienst in den Flüchtlingsunterkünften des Landkreises Kassel in Wolfhagen mit kombinierten Streifendienst für die Berufliche Schule Wolfhagen, Am Gasterfelder Holz 1, 34466 Wolfhagen für den Zeitraum vom 1.5.2021 bis 30.4.2023.
Am Gasterfelder Holz 1
34466 Wolfhagen
Sicherheitsdienst in den Flüchtlingsunterkünften des Landkreises Kassel in Wolfhagen mit kombinierten Streifendienst für die Berufliche Schule Wolfhagen, Am Gasterfelder Holz 1, 34466 Wolfhagen für den Zeitraum vom 1.5.2021 bis 30.4.2023.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitsdienst in den Flüchtlingsunterkünften des Landkreises Kassel in Wolfhagen mit kombinierten Streifendienst für die Berufliche Schule Wolfhagen, Am Gasterfelder Holz 1, 34
Ort: Remscheid
NUTS-Code: DEA18 Remscheid, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42853
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)