Neubau 3. Faulbehälter und Gasspeicher KA Kirchhain Referenznummer der Bekanntmachung: AAK21-1000277
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Postleitzahl: 35396
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zmw.de
Adresse des Beschafferprofils: www.had.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau 3. Faulbehälter und Gasspeicher KA Kirchhain
Planungsleistungen nach HOAI 2021.
Abwasserverband Stadtallendorf-Kirchhain (AAK)
Teichweg 24
35396 Gießen
DEUTSCHLAND
1. Erläuterung:
Der Abwasserverband Stadtallendorf-Kirchhain betreibt die Kläranlage Kirchhain mit einer Ausbaugröße von 99 000 EW. Die Anlage soll in einem mehrstufigen Verfahren schrittweise auf eine Ausbaugröße von rund 130 000 EW ausgebaut werden.
Die Vorplanung hat ergeben, dass insbesondere folgende Punkte zur Umsetzung in der Entwurfsplanung weiterverfolgt werden:
Neubau 3. Faulbehälter:
— Reihenaufstellung zu den bestehenden Behältern mit Achsversatz,
— Interne Umwälzung: Faulgasheber (System VaSo), ggf. konventionelle Gaseinpressung,
— Faulbehältermaterial: Stahlbetonbehälter in Massivbauweise mit flach geneigter Sohle und außenliegender Isolierung und Verkleidung, Gründungssohle ca. 4 m unter GOK.
Neubau Gasspeicher:
— Standort: Aufstellung im Bereich der Garagen und des verfüllten Beckens,
— Gasspeichertyp: 2 St. Doppelmembrangasspeicher, Niederdruck ca. + 35 m bar(ü),
— Gasspeichergröße: 2 x ca. 2 000 m3.
Erneuerung elektrotechnische Anlagen:
— Erneuerung NSV Faulung und Maschinenhau,
— Erneuerung von Messtechnik,
— Erneuerung und Ausbau Automatisierungstechnik und Programmierung, Anbindung an das Prozessleitsystem,
— Herstellung Kabeltrassen Außenanlagen Faulbehälter 3, Gasspeicher,
— Herstellung Schaltanlagenraum (neu) Maschinenhaus.
Geschätzte Baukosten insgesamt [Betrag gelöscht] EUR (Netto)
2. Leistungen:
Es sind folgende Planungsleistungen nach HOAI 2021 zu erbringen:
— Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 3 Ingenieurbauwerk, Lp 5-9,
— Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 1 Tragwerksplanung, Lph 3-6,
— Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung, Lph 5-9,
— Besondere Leistungen, Nebenkosten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage eines Bewerbungsschreibens mit Unternehmensprofil und Angaben über die personelle und technische Ausstattung des Büros.
Vorlage der vollständig ausgefüllten „Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen“. Das Formular ist der Bekanntmachung als Anlage beigefügt.
Ist der Bewerber präqualifiziert, muss lediglich die PQ Nummer angegeben werden, sofern in dem genannten Register alle darin enthaltenen Eignungskriterien gültig sind. Die Eigenerklärung braucht dann nicht mehr eingereicht werden!
Vorlage einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme.
Vorlage von 3 aussagekräftigen Referenzen der letzten 5 Jahre mit mindestens folgenden Angaben:
Name des Auftraggebers, Ansprechpartner, Telefon, Art und Umfang der erbrachten Leistungen, Zeitraum der Auftragsausführung/Beginn der Vertragslaufzeit.
Die genannten Angaben müssen aktuell sein.
Das der Bekanntmachung beigefügte Formular „Referenzliste“ ist entsprechend auszufüllen!
Die genannten Referenzen sind dann mit der Leistung vergleichbar, wenn sie hinsichtlich der technischen Ausführung und Organisation einen ähnlichen oder höheren Schwierigkeitsgrad wie die, in der Bekanntmachung und deren Anlagen beschriebenen Leistungen haben.
Werden weniger oder mehr als 3 Referenzaufträge benannt, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen!
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)