Elektrifizierung Südbahn Ulm – Friedrichshafen-Lindau Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI29458
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Elektrifizierung Südbahn Ulm – Friedrichshafen-Lindau
Im Rahmen der Elektrifizierung müssen aufgrund der baulichen Veränderungen an Brücken, Stützmauern, etc. sowie aufgrund der Oberleitungsplanung (Platzierung der Mastfundamente) die vorhandenen Kabel-(Cu/LWL) und TK-Anlagen der DB Netz AG sowie das vorhandene LWL-Kabel der Vodafone entlang der Strecke angepasst werden. Dort wo die Kabelführungssysteme mit den Mastfundamenten tangieren, müssen die Kabelführungssysteme erneuert/umgebaut werden und die entsprechenden Kabel um verlegt und ggf. Kabelersatzlängen eingespleißt werden, dto gilt für erdverlegte Cu-Kabel.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Elektrifizierung Südbahn Ulm – Friedrichshafen-Lindau
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Elektrifizierung Südbahn Ulm – Friedrichshafen-Lindau; Kabeltiefbau, Kabelverlegung, Tiefenentwässerung
Im Rahmen der Elektrifizierung müssen aufgrund der baulichen Veränderungen an Brücken, Stützmauern, etc. sowie aufgrund der Oberleitungsplanung (Platzierung der Mastfundamente) die vorhandenen Kabel-(Cu/LWL) und TK-Anlagen der DB Netz AG sowie das vorhandene LWL-Kabel der Vodafone entlang der Strecke angepasst werden. Dort wo die Kabelführungssysteme mit den Mastfundamenten tangieren, müssen die Kabelführungssysteme erneuert/umgebaut werden und die entsprechenden Kabel um verlegt und ggf. Kabelersatzlängen eingespleißt werden, dto gilt für erdverlegte Cu-Kabel.
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Land: Deutschland
LÄA 148: Für die INA Berechnung gemäß PT1 im Bereich Teilerneuerung ESTW Aulendorf (TAU), ist es notwendig zusätzlich Schienenfusskabel zu verlegen. Ausserdem müssen Schienenfussaustritte und Scheinenfussklammern geliefert und montiert werden.
Für die INA Berechnung gemäß PT1 im Bereich Teilerneuerung ESTW Aulendorf (TAU), ist es notwendig zusätzlich Schienenfusskabel zu verlegen. Außerdem müssen Schienenfussaustritte und Scheinenfussklammern geliefert und montiert werden. Ein Wechsel des AN wäre mit erheblichem Mehraufwand verbunden, da sich ein neuer AN in die örtlichen Begebenheiten einarbeiten müsste.