Bewirtschaftung des Schulkiosks an der Peter-Paul-Cahensly-Schule in 65549 Limburg inkl. Ausgabe eines warmen Mittagessens 2021-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 56-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Limburg
NUTS-Code: DE723 Limburg-Weilburg
Postleitzahl: 65549
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-limburg-weilburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bewirtschaftung des Schulkiosks an der Peter-Paul-Cahensly-Schule in 65549 Limburg inkl. Ausgabe eines warmen Mittagessens 2021-2025
Bewirtschaftung des Schulkiosks an der Peter-Paul-Cahensly-Schule in 65549 Limburg inkl. Ausgabe eines warmen Mittagessens.
Der Landkreis Limburg-Weilburg beabsichtigt die Vergabe der Bewirtschaftung des Schulkiosks an der Peter-Paul-Cahensly-Schule in 65549 Limburg inkl. Ausgabe eines warmen Mittagessens ab dem 30. August 2021.Der Schulkiosk ist täglich montags bis freitags von 8.00 bis 15.00 Uhr geöffnet und allen Schüler*innen sowie Lehrer*innen zugänglich. Zusätzlich soll ein warmen Mittagessens angeboten werden. Es sollen täglich mindestens 2 Menülinien, bereits vorbereitete Speisen, seitens des Auftragnehmers zur Verfügung gestellt werden.
Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen. Diese sind ausschließlich digital und kostenlos über http://www.subreport-elvis.de/E98528589 erhältlich.
Peter Paul Cahensly Schule
Zeppelinstraße 39
65549 Limburg an der Lahn
Art und Umfang der Leistung
Der Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg beabsichtigt die Vergabe der Bewirtschaftung eines Schulkiosks inkl. des Angebotes eines warmen Mittagessens, orientiert an den DGE-Qualitätsstandards und den Empfehlungen für die Verpflegung der Peter-Paul-Cahensly-Schule Limburg.
Bewirtschaftung des Schulkiosks
Angebot:
Der Schulkiosk ist täglich montags bis freitags von 8.00 bis 15.00 Uhr geöffnet und allen Schüler*innen sowie Lehrer*innen zugänglich.
Unter anderem sollen folgende Produkte angeboten werden:
1. Frühstückspause = Croissants, Schokocroissants, Belegte Brötchen, Obst,
2. Mittagspause = kalte und warme Sandwiches, verschieden gemischte Salate, Obstschalen, milchhaltige Desserts.
Neben diesen Produkten können auch vom Auftragnehmer zusätzliche Produkte angeboten werden. Diese Produkte sind vorab mit dem Auftraggeber und der Schulleitung abzusprechen.
Folgende Produkte sollen nicht angeboten werden:
1. Keine Fritteuse Produkte
2. Kein Energydrink
Der Auftragnehmer ist ebenso verpflichtet, einen Snackautomaten und einen Getränkeautomaten (für heiße und kalte Getränke), die seitens des Auftraggebers zur Verfügung gestellt werden, regelmäßig zu befüllen. Die Kosten für die Wartung übernimmt der Auftraggeber. Die darin enthaltenen Produkte sowie deren Preise sind vorab mit der Schulleitung der Peter-Paul-Cahensly-Schule und dem Auftraggeber abzusprechen.
Besonderheiten des Schulkiosks
Das benötigte Material, wie zum Beispiel eine Registrierkasse muss vom Auftragnehmer gestellt werden. Der Auftragnehmer darf die Kantine und die darin enthaltenen Geräte unentgeltlich nutzen. Die Öffnungszeiten der Cafeteria sind als Anhaltswerte zu verstehen. Sie können auf Wunsch des Auftraggebers geändert werden, falls ein Bedarf festgestellt wird.
Angebot eines warmen Mittagessens
Es werden täglich mindestens 2 Menülinien (davon ein vegetarisches Essen) seitens des Auftragnehmers zur Verfügung gestellt. Es dürfen ausschließlich bereits vorbereitete Speisen in dem Konvektomat aufgewärmt werden. Der Auftragnehmer muss der Schule wöchentlich einen aktuellen Speiseplan für die darauf folgende Woche zur Verfügung stellen. Auf dem Auftragnehmer mitgeteilte Lebensmittelunverträglichkeiten und Allergien wird Rücksicht genommen, indem die Menüs dementsprechend ausgerichtet werden. Es ist darauf zu achten, dass im Wochenplan abwechslungsreiche Fleischsorten angeboten werden.
Alle benutzten Produkte müssen von guter Qualität, gesund und marktgängig sein. Die Produkte müssen den in Deutschland geltenden amtlich zugelassenen Normen entsprechen und den genauen Vorschriften der deutschen Gesundheitsämter entsprechen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche Hygienevorschriften, von der Zubereitung bis hin zum Verkauf, einzuhalten. Ein betriebliches Eigenkontrollsystem (HACCP-Konzept) ist erforderlich. Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftraggeber auf jederzeitigen Wunsch Einsicht in das HACCP-Konzept erhalten kann. Beim Umgang mit den Lebensmitteln sind die gesetzlich vorgegebenen Hygienestandards einzuhalten. Insbesondere sind die Vorgaben der Verordnung 852 und 853/2004 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), das Infektionsschutzgesetz (IfsG) und die Lebensmittel Hygieneverordnung (LMHV) zu beachten.
Leistungszeitraum
Die Vertragslaufzeit beginnt ab 30. August 2021.
Die Leistung wird über einen Zeitraum bis zum Beginn der hessischen Sommerferien im Jahr 2025 mit 2 Verlängerungsoptionen von je einem Schuljahr vergeben.
Die Option kann der Auftraggeber oder der Auftragnehmer schriftlich spätestens sechs Monate vor Ablauf des Vertrages ausüben. Das Recht einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Die Leistung wird über einen Zeitraum bis zum Beginn der hessischen Sommerferien im Jahr 2025 mit 2 Verlängerungsoptionen von je einem Schuljahr vergeben.
Die Vergabeunterlagen sind über http://www.subreport-elvis.de/E98528589 erhältlich.
Wir empfehlen die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung oder nach dem Login herunter zu laden. Wenn Sie die Vergabeunterlagen anonym herunterladen, werden Sie nicht automatisch über evtl. Änderungen oder Bieteranfragen informiert. Die Einholung dieser Informationen liegt dann in Ihrer Verantwortung!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Die Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) ist zum vorläufigen Nachweis der Eignung vorzulegen, soweit kein Präqulifizierungsnachweis vorgelegt werden kann. Im Teil IV der EEE reicht der Globalvermerk nach Abschnitt a) aus.
Als Eignungsnachweise sind darüber hinaus vorzulegen:
— Eigenerklärung Kurzporträt des Anbieters (mindestens Unternehmenszweck, Gründungsjahr des Unternehmens, Mitarbeiteranzahl)
Mindestanforderungen: ein vollständiges Geschäftsjahr
— Betreiberqualifikation
Mindestanforderungen
a)Gastronomische Ausbildung oder vergleichbare kaufmännische Ausbildung des Geschäftsführers und des Betriebsleiters oder Küchenchefs – Art der Ausbildung –
Nachweis mit Zertifikat/Diplom über Berufsabschluss
b)Gültige Gewerbeanmeldung
— Nachweis mit Kopie der Gewerbeanmeldung,
— Vorlage von mindestens 3 Referenzen von betriebenen Referenzobjekten einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners sowie der Kontaktdaten, insbesondere Telefonnummer, der als Referenz genannten wirtschaftlichen Objekte.
— Die Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) ist zum vorläufigen Nachweis der Eignung vorzulegen, soweit kein Präqulifizierungsnachweis vorgelegt werden kann.
Als Eignungsnachweise sind darüber hinaus vorzulegen:
—— Eigenerklärung Kurzporträt des Anbieters (mindestens Unternehmenszweck, Gründungsjahr des Unternehmens, Mitarbeiteranzahl).
— ein vollständiges Geschäftsjahr.
— Die Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) ist zum vorläufigen Nachweis der Eignung vorzulegen, soweit kein Präqulifizierungsnachweis vorgelegt werden kann.
Als Eignungsnachweise sind darüber hinaus vorzulegen:
—— Vorlage von mindestens 3 Referenzen von betriebenen Referenzobjekten einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners sowie der Kontaktdaten, insbesondere Telefonnummer, der als Referenz genannten wirtschaftlichen Objekte.
a)Gastronomische Ausbildung oder vergleichbare kaufmännische Ausbildung des Geschäftsführers und des Betriebsleiters oder Küchenchefs – Art der Ausbildung –
Nachweis mit Zertifikat/Diplom über Berufsabschluss
b)Gültige Gewerbeanmeldung
— Nachweis mit Kopie der Gewerbeanmeldung.
Von jedem Bieter ist mit dem Angebot die Anlage –Verpflichtungserklärung HVTG – vorzulegen !
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nach VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des *§ 160 GWB* beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs.3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem m Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]