Bewirtschaftung des Schulkiosks an der Peter-Paul-Cahensly-Schule in 65549 Limburg inkl. Ausgabe eines warmen Mittagessens 2021-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 56-2021

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Limburg
NUTS-Code: DE723 Limburg-Weilburg
Postleitzahl: 65549
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-limburg-weilburg.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: http://www.subreport-elvis.de/E98528589
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://www.subreport-elvis.de/E98528589
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bewirtschaftung des Schulkiosks an der Peter-Paul-Cahensly-Schule in 65549 Limburg inkl. Ausgabe eines warmen Mittagessens 2021-2025

Referenznummer der Bekanntmachung: 56-2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bewirtschaftung des Schulkiosks an der Peter-Paul-Cahensly-Schule in 65549 Limburg inkl. Ausgabe eines warmen Mittagessens.

Der Landkreis Limburg-Weilburg beabsichtigt die Vergabe der Bewirtschaftung des Schulkiosks an der Peter-Paul-Cahensly-Schule in 65549 Limburg inkl. Ausgabe eines warmen Mittagessens ab dem 30. August 2021.Der Schulkiosk ist täglich montags bis freitags von 8.00 bis 15.00 Uhr geöffnet und allen Schüler*innen sowie Lehrer*innen zugänglich. Zusätzlich soll ein warmen Mittagessens angeboten werden. Es sollen täglich mindestens 2 Menülinien, bereits vorbereitete Speisen, seitens des Auftragnehmers zur Verfügung gestellt werden.

Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen. Diese sind ausschließlich digital und kostenlos über http://www.subreport-elvis.de/E98528589 erhältlich.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE723 Limburg-Weilburg
Hauptort der Ausführung:

Peter Paul Cahensly Schule

Zeppelinstraße 39

65549 Limburg an der Lahn

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Art und Umfang der Leistung

Der Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg beabsichtigt die Vergabe der Bewirtschaftung eines Schulkiosks inkl. des Angebotes eines warmen Mittagessens, orientiert an den DGE-Qualitätsstandards und den Empfehlungen für die Verpflegung der Peter-Paul-Cahensly-Schule Limburg.

Bewirtschaftung des Schulkiosks

Angebot:

Der Schulkiosk ist täglich montags bis freitags von 8.00 bis 15.00 Uhr geöffnet und allen Schüler*innen sowie Lehrer*innen zugänglich.

Unter anderem sollen folgende Produkte angeboten werden:

1. Frühstückspause = Croissants, Schokocroissants, Belegte Brötchen, Obst,

2. Mittagspause = kalte und warme Sandwiches, verschieden gemischte Salate, Obstschalen, milchhaltige Desserts.

Neben diesen Produkten können auch vom Auftragnehmer zusätzliche Produkte angeboten werden. Diese Produkte sind vorab mit dem Auftraggeber und der Schulleitung abzusprechen.

Folgende Produkte sollen nicht angeboten werden:

1. Keine Fritteuse Produkte

2. Kein Energydrink

Der Auftragnehmer ist ebenso verpflichtet, einen Snackautomaten und einen Getränkeautomaten (für heiße und kalte Getränke), die seitens des Auftraggebers zur Verfügung gestellt werden, regelmäßig zu befüllen. Die Kosten für die Wartung übernimmt der Auftraggeber. Die darin enthaltenen Produkte sowie deren Preise sind vorab mit der Schulleitung der Peter-Paul-Cahensly-Schule und dem Auftraggeber abzusprechen.

Besonderheiten des Schulkiosks

Das benötigte Material, wie zum Beispiel eine Registrierkasse muss vom Auftragnehmer gestellt werden. Der Auftragnehmer darf die Kantine und die darin enthaltenen Geräte unentgeltlich nutzen. Die Öffnungszeiten der Cafeteria sind als Anhaltswerte zu verstehen. Sie können auf Wunsch des Auftraggebers geändert werden, falls ein Bedarf festgestellt wird.

Angebot eines warmen Mittagessens

Es werden täglich mindestens 2 Menülinien (davon ein vegetarisches Essen) seitens des Auftragnehmers zur Verfügung gestellt. Es dürfen ausschließlich bereits vorbereitete Speisen in dem Konvektomat aufgewärmt werden. Der Auftragnehmer muss der Schule wöchentlich einen aktuellen Speiseplan für die darauf folgende Woche zur Verfügung stellen. Auf dem Auftragnehmer mitgeteilte Lebensmittelunverträglichkeiten und Allergien wird Rücksicht genommen, indem die Menüs dementsprechend ausgerichtet werden. Es ist darauf zu achten, dass im Wochenplan abwechslungsreiche Fleischsorten angeboten werden.

Alle benutzten Produkte müssen von guter Qualität, gesund und marktgängig sein. Die Produkte müssen den in Deutschland geltenden amtlich zugelassenen Normen entsprechen und den genauen Vorschriften der deutschen Gesundheitsämter entsprechen.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche Hygienevorschriften, von der Zubereitung bis hin zum Verkauf, einzuhalten. Ein betriebliches Eigenkontrollsystem (HACCP-Konzept) ist erforderlich. Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftraggeber auf jederzeitigen Wunsch Einsicht in das HACCP-Konzept erhalten kann. Beim Umgang mit den Lebensmitteln sind die gesetzlich vorgegebenen Hygienestandards einzuhalten. Insbesondere sind die Vorgaben der Verordnung 852 und 853/2004 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), das Infektionsschutzgesetz (IfsG) und die Lebensmittel Hygieneverordnung (LMHV) zu beachten.

Leistungszeitraum

Die Vertragslaufzeit beginnt ab 30. August 2021.

Die Leistung wird über einen Zeitraum bis zum Beginn der hessischen Sommerferien im Jahr 2025 mit 2 Verlängerungsoptionen von je einem Schuljahr vergeben.

Die Option kann der Auftraggeber oder der Auftragnehmer schriftlich spätestens sechs Monate vor Ablauf des Vertrages ausüben. Das Recht einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 30/08/2021
Ende: 07/07/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Leistung wird über einen Zeitraum bis zum Beginn der hessischen Sommerferien im Jahr 2025 mit 2 Verlängerungsoptionen von je einem Schuljahr vergeben.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Vergabeunterlagen sind über http://www.subreport-elvis.de/E98528589 erhältlich.

Wir empfehlen die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung oder nach dem Login herunter zu laden. Wenn Sie die Vergabeunterlagen anonym herunterladen, werden Sie nicht automatisch über evtl. Änderungen oder Bieteranfragen informiert. Die Einholung dieser Informationen liegt dann in Ihrer Verantwortung!

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

— Die Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) ist zum vorläufigen Nachweis der Eignung vorzulegen, soweit kein Präqulifizierungsnachweis vorgelegt werden kann. Im Teil IV der EEE reicht der Globalvermerk nach Abschnitt a) aus.

Als Eignungsnachweise sind darüber hinaus vorzulegen:

— Eigenerklärung Kurzporträt des Anbieters (mindestens Unternehmenszweck, Gründungsjahr des Unternehmens, Mitarbeiteranzahl)

Mindestanforderungen: ein vollständiges Geschäftsjahr

— Betreiberqualifikation

Mindestanforderungen

a)Gastronomische Ausbildung oder vergleichbare kaufmännische Ausbildung des Geschäftsführers und des Betriebsleiters oder Küchenchefs – Art der Ausbildung –

Nachweis mit Zertifikat/Diplom über Berufsabschluss

b)Gültige Gewerbeanmeldung

— Nachweis mit Kopie der Gewerbeanmeldung,

— Vorlage von mindestens 3 Referenzen von betriebenen Referenzobjekten einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners sowie der Kontaktdaten, insbesondere Telefonnummer, der als Referenz genannten wirtschaftlichen Objekte.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Die Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) ist zum vorläufigen Nachweis der Eignung vorzulegen, soweit kein Präqulifizierungsnachweis vorgelegt werden kann.

Als Eignungsnachweise sind darüber hinaus vorzulegen:

—— Eigenerklärung Kurzporträt des Anbieters (mindestens Unternehmenszweck, Gründungsjahr des Unternehmens, Mitarbeiteranzahl).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

— ein vollständiges Geschäftsjahr.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Die Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) ist zum vorläufigen Nachweis der Eignung vorzulegen, soweit kein Präqulifizierungsnachweis vorgelegt werden kann.

Als Eignungsnachweise sind darüber hinaus vorzulegen:

—— Vorlage von mindestens 3 Referenzen von betriebenen Referenzobjekten einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners sowie der Kontaktdaten, insbesondere Telefonnummer, der als Referenz genannten wirtschaftlichen Objekte.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

a)Gastronomische Ausbildung oder vergleichbare kaufmännische Ausbildung des Geschäftsführers und des Betriebsleiters oder Küchenchefs – Art der Ausbildung –

Nachweis mit Zertifikat/Diplom über Berufsabschluss

b)Gültige Gewerbeanmeldung

— Nachweis mit Kopie der Gewerbeanmeldung.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Von jedem Bieter ist mit dem Angebot die Anlage –Verpflichtungserklärung HVTG – vorzulegen !

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/05/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/07/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 31/05/2021
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter sind nach VgV nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des *§ 160 GWB* beachtet werden.

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs.3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.

§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:

Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem m Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/04/2021

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