1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
2.1.
Verfahren
Titel: BIM Planungsleistungen Sachsenmagistrale, Restmaßnahmen, Teil Zwickau Personenbahnhof Planungsleistungen
Beschreibung: BIM Planungsleistungen Lph 1 und 2 (Grundleistungen) und optional 3, 4, 5, 6 und 7 der Sachsenmagistrale, Restleistungen, Teil Zwickau Personenbahnhof. Ausbau des Personenbahnhofs und des Abschnitts Zwickau – Lichtentanne auf eine höhere Geschwindigkeit und Neugestaltung des Spurplans mit folgenden wesentlichen Leistungen: • Erneuerung und Neubau der Verkehrsanlagen (Gleise, Tiefbau, Bahnkörper) • Neubau bzw. Erneuerung der Ingenieurbauwerke in Abhängigkeit von der Trassierung • Erneuerung der Bahnsteige 1-4 des Bahnhofs Zwickau (Sachs) Hbf • Erneuerung der Oberleitungsanlagen sowie der elektrischen Energieanlagen • Erneuerung der Leit- und Sicherungstechnik (einschl. Neubau ETCS) und der Telekommunikationsanlagen
Kennung des Verfahrens: bec9cb89-2d44-435f-aef9-eb08db1fcbd7
Interne Kennung: 19FEI41686
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land, Gliederung (NUTS): Zwickau (DED45)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: BIM Planungsleistungen Sachsenmagistrale, Restmaßnahmen, Teil Zwickau Personenbahnhof Planungsleistungen
Beschreibung: BIM Planungsleistungen Lph 1 und 2 (Grundleistungen) und optional 3, 4, 5, 6 und 7 der Sachsenmagistrale, Restleistungen, Teil Zwickau Personenbahnhof. Ausbau des Personenbahnhofs und des Abschnitts Zwickau – Lichtentanne auf eine höhere Geschwindigkeit und Neugestaltung des Spurplans mit folgenden wesentlichen Leistungen: • Erneuerung und Neubau der Verkehrsanlagen (Gleise, Tiefbau, Bahnkörper) • Neubau bzw. Erneuerung der Ingenieurbauwerke in Abhängigkeit von der Trassierung • Erneuerung der Bahnsteige 1-4 des Bahnhofs Zwickau (Sachs) Hbf • Erneuerung der Oberleitungsanlagen sowie der elektrischen Energieanlagen • Erneuerung der Leit- und Sicherungstechnik (einschl. Neubau ETCS) und der Telekommunikationsanlagen
Interne Kennung: 8ca860db-7ca6-42c0-94fa-7b4aa72cd52c
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land, Gliederung (NUTS): Zwickau (DED45)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/05/2020
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2032
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: BIEGE Pbf Zwickau c/o GRE - Gauff Rail Engineering GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: 2020637987
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 0,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - BIEGE Pbf Zwickau c/o GRE - Gauff Rail Engineering GmbH & Co. KG
Datum der Auswahl des Gewinners: 27/04/2020
Datum des Vertragsabschlusses: 08/05/2020
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 220940-2020
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001 - BIEGE Pbf Zwickau c/o GRE - Gauff Rail Engineering GmbH & Co. KG
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: 22 - Der bisher beauftragte AN, die ARGE GRE/SSF, ist bereits mit der gewerkeübergreifenden Planung inkl. OLA-Planung im Bf Zwickau beauftragt. Die neu zu bauenenden Oberleitungsmaste, deren Planung mit diesem Nachtrag beauftragt werden soll, befinden sich unmittelbar angrenzend an den bereits beauftragten Planungsabschnitt. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen OLA-Planungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Planungsteile wirken und sich gegenseitig bedingen. Im Falle eines Wechsel des AN entsteht ein enormer Mehraufwand für die Koordination und Abgleich der Schnittstelle der räumlich, terminlich und bautechnologisch vertakteten Planungen, da sich diese gegenseitig bedingen und somit permanente Wechselwirkungen entstehen, die bei Beauftragung von einem weiteren AN den Planungsprozess stark behindern würden. 23 - Eine Neubeauftragung der Leistung würde eine umfangreiche Einarbeitung, Grundlagenbeschaffung, Erstellung von detaillierten Begehungsprotokollen und eine umfangreiche Korrektur von Bestandsunterlagen mit nachgelagerter, ausführlicher Prüfung in mehreren Instanzen nach sich ziehen, auf die der beauftragete AN aufsetzen kann und als weitere Planungsgrundlage verwenden kann. Dies wäre zum Ausschluss von Mängelansprüchen unabdingbar, wäre jedoch erheblich zeit- und kostenintensiver und würde zu erheblichen Verzögerungen im Projektablauf führen. Die Grundlagen würden zudem doppelt ermittelt und auch vergütet werden müssen. Ein zusätzlicher AN würde den Abschluss der Erstellung der Planung, den Baubeginn und damit die Gesamtmaßnahme verzögern. 24 - Der bisher beauftragte AN, die ARGE GRE/SSF, ist bereits mit der gewerkeübergreifenden Planung inkl. OLA-Planung im Bf Zwickau beauftragt. Die zu planenenden Bauphasen für den Umbau der Gleisanlagen, deren Planung mit diesem Nachtrag beauftragt werden soll, befinden sich unmittelbar angrenzend an den bereits beauftragten Planungsabschnitt. Die Oberleitungsanlage ist durch die Querfeldbauweise im Bahnhof in allen Gleisanlagen unmittelbar mit der Oberleitungsanlage des Personenbahnhofs verbunden und kann nicht isoliert betrachtet werden. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Planungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Planungsteile wirken (u.a. Gradienten, Gleislagen, Querfeldbauweise, Bautechnologische Umsetzung) und damit zu ständigen Wechselwirkung in der Planung bei 2 Auftragnehmern führenwürden. Eine Trennung der Planungen würde zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Findung einer gesamtheitlich genehmigungsfähigen, richtlinienkonformen gesamtwirtschaftlichen Lösung führen und den Abschluss der Leistungsphase 6/7 und somit den geplanten Baubeginn 2027 verzögern. Da die bisher beauftragten Maßnahmen und diese zusätzlichen Maßnahmen räumlich, terminlich und bautechnologisch stark miteinander vertaktet sind, bestehen erhebliche Mehrkostenrisiken durch Nachträge des Bau-AN durch eine zusätzliche Schnittstelle bei 2 Planungs-AN. Die entsprechenden Verantwortlichkeiten bei Mängelansprüchen im Schnittstellenbereich ließen sich nicht mehr zweifelsfrei zuordnen.Die Grundlagen würden zudem doppelt ermittelt und auch vergütet werden müssen. Ein zusätzlicher AN würde den Abschluss der Erstellung der Ausschreibungsunterlage, den Baubeginn und damit die Gesamtmaßnahme verzögern. 25 - Der bisher beauftragte AN, die ARGE GRE/SSF, ist bereits mit der gewerkeübergreifenden Planung inkl. OLA-Planung im Bf Zwickau beauftragt. Die Umplanung der OLA-Sachverhalte ist in den bisher erstellten Planunterlagen des bisher beauftragten AN erforderlich und somit, aufgrund der Aufrechterhaltung der Gewährleistung bei Mängelansprüchen gegenüber des bisherigen AN nicht durch einen neuen AN durchführbar. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen OLA-Planungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Planungsteile wirken und sich gegenseitig bedingen. Die Beauftragung eines weiteren AN ist damit technisch nicht möglich. Im Falle eines Wechsel des AN entsteht ein enormer Mehraufwand für die Koordination und Abgleich der Schnittstelle der räumlich, terminlich und bautechnologisch vertakteten Planungen, da sich diese gegenseitig bedingen und somit permanente Wechselwirkungen entstehen, die bei Beauftragung von einem weiteren AN den Planungsprozess stark behindern würden. Die Grundlagen würden zudem doppelt ermittelt und auch vergütet werden müssen. Ein zusätzlicher AN würde den Abschluss der Erstellung der Planung, den Baubeginn und damit die Gesamtmaßnahme verzögern. 26 - Der bisher beauftragte AN, die ARGE GRE/SSF, ist bereits mit der gewerkeübergreifenden Planung inkl. OLA-Planung im Bf Zwickau beauftragt. Die Umplanung der OLA-Sachverhalte ist in den bisher erstellten Planunterlagen des bisher beauftragten AN erforderlich und somit, aufgrund der Aufrechterhaltung der Gewährleistung bei Mängelansprüchen gegenüber des bisherigen AN nicht durch einen neuen AN durchführbar. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen OLA-Planungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Planungsteile wirken und sich gegenseitig bedingen. Die Beauftragung eines weiteren AN ist damit technisch nicht möglich. Im Falle eines Wechsel des AN entsteht ein enormer Mehraufwand für die Koordination und Abgleich der Schnittstelle der räumlich, terminlich und bautechnologisch vertakteten Planungen, da sich diese gegenseitig bedingen und somit permanente Wechselwirkungen entstehen, die bei Beauftragung von einem weiteren AN den Planungsprozess stark behindern würden. Die Grundlagen würden zudem doppelt ermittelt und auch vergütet werden müssen. Ein zusätzlicher AN würde den Abschluss der Erstellung der Planung, den Baubeginn und damit die Gesamtmaßnahme verzögern.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: 22 - Im Zuge der Bearbeitung der Leistungsphase 3/4 für die ECJ Marienthaler Viadukt hat sich herausgestellt, dass zur Herstellung des Soll-Zustandes der EÜ der Neubau von 4 OLA-Masten (127-29, 127-30, 127-31 und 127-32) im Bereich der EÜ erforderlich ist. Die Leistungen sind unmittelbar zur Erfüllung des ursprünglich Auftrages erforderlich, da ohne diese die Objekt- und Tragwerskplanung der ECJ nicht abgeschlossen werden kann. 23 - Im Zuge der Bearbeitung der Leistungsphase 3/4 für ergibt sich die Notwendigkeit, aufgrund identifizierter Unstimmigkeiten der OLA-Bestandspläne mit der OLA-Bestandsanlage einen gesamthaften Abgleich der Bestandsunterlagen mit der bestehenden Anlage Vor-Ort vorzunehmen. Diese Leistungen sind zur Erfüllung des ursprünglichen Auftrages zwingend erforderlich, um die Sicherstellung der richtigen Planungsgrundlage zu ermöglichen. 24 - Zur Sicherstellung der Inbetriebnahme der EST W- Technik des Bahnhofes, zur Einrichtung der Umfahrung für den Bauzeitraum sowie zur Sicherstellung der Logistik und einer angemessenen Gleiskapazität während der Bauzeit, besteht das Erfordernis zum Umbau von Bestandsanlagen im Güterbahnhof Zwickau im Bahnhof Zwickau. Diese Maßnahmen sollen in den Bauphasen 1.1.1 - 1.1.4 abgewickelt werden. Im Ergebnis der gewerkeübergreifenden Planungsleistungen im Knoten Zwickau ergibt sich die Notwendigkeit, für die Bauphasen 1.1.1 - 1.1.4 Planungsleistungen im Gewerk OLA auszuführen. 25 - Im Zuge der gewerkeübergreifenden Planungsleistungen im Knoten Zwickau ergibt sich die Notwendigkeit, zusätzliche OLA- Planungsleistungen in den Leistungsphasen 1-4 auszuführen. Folgende Sachverhalte führen zu einer Änderung der Oberleitungsplanung im Bereich des Personenbahnhofs Zwickau: 1. Entfall der geplanten temporären Elektrifizierung der Strecke 6650 2. Ausführung der OLA-Planung sowie Variantenuntersuchung Bauablaufplanung OLA für die Überleitstelle Niederhohndorf im Bereich km 123,8 3. Änderungen der komplexen, gewerkeübergreifenden Bauphasenplanung im Bereich Personenbahnhof Zwickau (u.a. Berücksichtigung ECJ Kopernikusstraße und ECJ Reichenbacher Straße sowie tlw. mehrfache Anpassungen der OLA- Bauablaufplanung nach Abstimmung mit Besteller und Baubetriebskoordinator). Diese Leistungen sind zur Erfüllung des ursprünglichen Auftrages zwingend erforderlich, um eine genehmigungsfähige Planung zu ermöglichen. 26 - Im Zuge der gewerkeübergreifenden Planungsleistungen im Knoten Zwickau ergibt sich die Notwendigkeit, zusätzliche OLA- Planungsleistungen in den Leistungsphasen 1-4 auszuführen. Folgende Sachverhalte führen zu einer Änderung der Oberleitungsplanung im Bereich des Güterbahnhofs Zwickau: 1. Bauzeitliche Elektrifizierung Abstellgleis 140 2. Änderungen der komplexen, gewerkeübergreifenden Bauphasenplanung im Bereich Güterbahnhof Zwickau (u.a. T -Modul Gleis N14, Änderungen Oberleitungsbauart, Schaltungsänderungen, mehrfache Anpassungen der OLA-Bauablaufplanung nach Abstimmung mit Besteller und Baubetriebskoordinator) Diese Leistungen sind zur Erfüllung des ursprünglichen Auftrages zwingend erforderlich, um eine genehmigungsfähige Planung zu ermöglichen.
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FE.EI-SO-A
Telefon: +49 3412342292
Fax: +49 6926093613
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: BIEGE Pbf Zwickau c/o GRE - Gauff Rail Engineering GmbH & Co. KG
Registrierungsnummer: 8d00c363-20ed-4927-b9ce-114513510506
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01219
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 27737435-2471-4c2b-a1f4-906828692a68 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/09/2026 09:44:25 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 642664-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 180/2026
Datum der Veröffentlichung: 17/09/2026