1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung des Vor-Ort-Service im Verfahren elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) und elektronische Präsenz-Kontrolle (EPK)
Beschreibung: Beschaffung des Vor-Ort-Service im Verfahren elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) und elektronische Präsenz-Kontrolle (EPK)
Kennung des Verfahrens: 23f87c90-801b-4a56-bf5e-78ef4d0f6eca
Interne Kennung: VG-3000-2026-0042
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75230000 Dienstleistungen im Justizwesen, 75240000 Mit öffentlicher Sicherheit und Ordnung verbundene Dienstleistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Mackenzeller Straße 3
Stadt: Hünfeld
Postleitzahl: 36088
Land, Gliederung (NUTS): Fulda (DE732)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Ort der Leistungserbringung ist die Bundesrepublik Deutschland (jeweiliger Aufenthaltsort des Fußfesselträgers / Probanden).
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 20 156 268,91 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Beschaffung des Vor-Ort-Service im Verfahren elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) und elektronische Präsenz-Kontrolle (EPK)
Beschreibung: Projektbeschreibung: 1. "Elektronische Präsenz-Kontrolle" (EPK) Das Verfahren "elektronische Präsenz-Kontrolle", wird in der HZD seit dem Jahr 2000 für die hessische Justiz betrieben. In dem Verfahren werden aufgrund von richterlichen Entscheidungen zur Vermeidung einer Untersuchungshaft bzw. als Bewährungsauflage, betroffenen Personen (im Dokument Probanden genannt) Fußfesseln angelegt, die die Aufenthaltsüberwachung der Person im häuslichen Bereich (Hausarrest), nach fest von den Richtern definierten Zeitplänen, ermöglichen. 2. "Elektronische Aufenthaltsüberwachung" (EAÜ) Wegen der ab 01.01.2011 in § 68b Abs. 1 S.1 Nr. 12 StGB in Kraft getretenen Gesetzesregelung für eine elektronische Aufenthaltsüberwachung von verurteilten Personen nach Verbüßung der Haftstrafe, wurde ein Betriebs- und Nutzungsverbund der Bundesländer unter dem Vorsitz des hessischen Ministeriums der Justiz (HMdJ) gegründet und die HZD beauftragt, ein Verfahrensmanagement und eine technische Überwachungszentrale einzurichten und zu betreiben. Die Justiz- und Innenministerien der Bundesländer haben sich über die gemeinsame Nutzung des hessischen Systems verständigt. Bei der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) werden mit Hilfe eines GPS-Trackers Verbots- und Gebotszonen kontrolliert. Zudem können Alkoholkontrollen verhängt werden. 3. "Elektronische Aufenthaltsüberwachung im Strafvollzug" (ELAST) Im Jahr 2014 kam eine Gesetzesänderung zur Lockerung des Strafvollzuges in Hessen mit dem Verfahren ELAST (elektronische Aufenthaltsüberwachung im Strafvollzug) hinzu. Hier werden sogenannte "Freigänger" mit der elektronischen Fußfessel überwacht. 4. Überwachung der "häuslichen Gewalt" Seit 2024 kann als Ergänzung zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung auch die Domestic Violence (kurz DV-Technik) Technologie eingesetzt werden. Dabei wird einem möglichen Opfer zusätzlich ein Opferschutzgerät zur Verfügung gestellt. Derzeit wird eine Gesetzesänderung des Gewaltschutzgesetzes vorbereitet, die ein gerichtlich angeordnetes Kontakt- und Annäherungsverbot durch Einsatz dieser Technologie überwachen soll. Dieses Gesetz wird voraussichtlich 2026 in Kraft treten und ab dem 1. April 2027 umgesetzt. 5. Atemalkoholkontrolle In diesem Verfahren wird den Probanden auf richterliche Anweisung auferlegt, in definierten Zeitabständen eine Atemalkoholprobe bei sich durchführen zu lassen. Diese Alkoholproben können automatisch nach fest definierten Zeiten (Einrichtung eines Zeitplanes) oder durch manuelles Auslösen in der Überwachungssoftware durchgeführt werden. Das Alkoholkontrollgerät wird dezentral bei den Probanden vor Ort eingesetzt und sendet seine Daten über Mobilfunk an das zentrale System. Die Überwachung der oben genannten Verfahren wird durch zwei Instanzen durchgeführt. - Die "Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder" (kurz GÜL genannt) übernimmt die fachliche ("juristische") Überwachung der Probanden und Opfer und hält auch direkten Kontakt zu diesen. - Das "Technische Monitoring Center" (kurz TMC genannt) übernimmt die technische Überwachung und ist für den ordnungsgemäßen Betrieb der Überwachungsgeräte verantwortlich. Es wird ein Dienstleister für den Vor-Ort-Service in den oben beschriebenen Verfahren beschafft, der bei den Probanden "Vor-Ort" die Aufstellung, Anlegung, Abnahme sowie die Störungsbeseitigung des Überwachungsequipments vornimmt. Bei möglichen Opfern müssen Überwachungsgeräte übergeben und bei Bedarf auch wieder abgeholt werden. Zudem sollen alle zukünftig eingesetzten Verfahren im Sinne der elektronischen Aufenthaltsüberwachung "Vor-Ort" unterstützt werden. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75230000 Dienstleistungen im Justizwesen, 75240000 Mit öffentlicher Sicherheit und Ordnung verbundene Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Mackenzeller Straße 3
Stadt: Hünfeld
Postleitzahl: 36088
Land, Gliederung (NUTS): Fulda (DE732)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Ort der Leistungserbringung ist die Bundesrepublik Deutschland (jeweiliger Aufenthaltsort des Fußfesselträgers / Probanden).
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 25/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 24/08/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 20 156 268,91 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 17 438 903,48 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Securitas Sicherheitsdienste GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert des Angebots: 17 438 903,48 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 01/09/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Registrierungsnummer: 06-25153000-14
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
Telefon: +49 611340 0
Fax: +49 611340 1150
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: DE 812 056 745
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151 126603
Fax: +49 611 327648534
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Securitas Sicherheitsdienste GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE 813 166 225
Postanschrift: Berner Straße 4
Stadt: Frankfurt
Postleitzahl: 60437
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 94811ab4-93d2-441e-8f61-e55e96e3d2e7 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/09/2026 14:33:40 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 619317-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 174/2026
Datum der Veröffentlichung: 09/09/2026