Aarbergen
Abtsteinach
Ahnatal
Allendorf (Eder)
Allendorf (Lumda)
Alsfeld
Amöneburg
Aßlar
Babenhausen
Bad Arolsen
Bad Camberg
Bad Emstal
Bad Endbach
Bad Hersfeld
Bad Homburg vor der Höhe
Bad Karlshafen
Bad König
Bad Nauheim
Bad Orb
Bad Salzschlirf
Bad Schwalbach
Bad Soden am Taunus
Bad Soden-Salmünster
Bad Sooden-Allendorf
Bad Vilbel
Bad Wildungen
Battenberg (Eder)
Baunatal
Bebra
Bensheim
Beselich
Biblis
Bickenbach
Biebergemünd
Biebertal
Biebesheim am Rhein
Biedenkopf
Birkenau
Birstein
Bischoffen
Bischofsheim (Mainspitze)
Borken
Braunfels
Brechen
Brensbach
Breuna
Brombachtal
Bruchköbel
Büdingen
Burgwald
Bürstadt
Buseck
Büttelborn
Butzbach
Calden
Cölbe
Darmstadt
Dieburg
Diemelsee
Diemelstadt
Dietzenbach
Dietzhölztal
Dillenburg
Dornburg
Dreieich
Driedorf
Ebersburg
Echzell
Edermünde
Edertal
Egelsbach
Ehrenberg (Rhön)
Ehringshausen
Eichenzell
Einhausen
Eiterfeld
Eltville am Rhein
Elz
Eppstein
Erbach
Erlensee
Erzhausen
Eschborn
Eschenburg
Eschwege
Fernwald
Flörsheim-Wicker
Florstadt
Frankenberg (Eder)
Frankfurt am Main
Fränkisch-Crumbach
Freigericht
Friedberg
Friedrichsdorf
Fritzlar
Fronhausen
Fulda
Fuldabrück
Fuldatal
Gedern
Geisenheim
Gelnhausen
Gernsheim
Gersfeld
Gießen
Gladenbach
Glashütten (Taunus)
Glauburg
Grävenwiesbach
Greifenstein
Griesheim
Groß-Gerau
Groß-Umstadt
Groß-Zimmern
Großalmerode
Großenlüder
Großkrotzenburg
Grünberg
Gründau
Gudensberg
Guxhagen
Habichtswald
Hadamar
Haiger
Haina
Hainburg
Hammersbach
Hanau
Hasselroth
Hattersheim am Main
Haunetal
Heidenrod
Helsa
Heppenheim
Herborn
Herbstein
Heringen (Werra)
Hessisch Lichtenau
Heuchelheim an der Lahn
Heusenstamm
Hirzenhain
Hochheim am Main
Höchst im Odenwald
Hofbieber
Hofgeismar
Hofheim am Taunus
Hohenahr
Hohenstein
Homberg (Efze)
Homberg (Ohm)
Hosenfeld
Hünfelden
Hungen
Hünstetten
Hüttenberg
Idstein
Karben
Kassel
Kaufungen
Kefenrod
Kelkheim
Kelsterbach
Kiedrich
Kirchhain
Knüllwald
Königstein im Taunus
Korbach
Kriftel
Kronberg im Taunus
Lahnau
Lahntal
Lampertheim
Langen
Langenselbold
Langgöns
Laubach
Lauterbach
Leun
Lich
Liederbach am Taunus
Limburg
Linden
Linsengericht
Lohfelden
Lollar
Lorsch
Mainhausen
Maintal
Marburg
Meinhard
Meißner
Melsungen
Mengerskirchen
Messel
Michelstadt
Mittenaar
Mörlenbach
Mücke-Merlau
Mühlheim am Main
Mühltal
Münchhausen
Münster (Hessen)
Neckarsteinach
Neu-Anspach
Neu-Eichenberg
Neu-Isenburg
Neuenstein
Neuhof (bei Fulda)
Neukirchen
Neustadt (Hessen)
Nidda
Niddatal
Nidderau
Niederaula
Niederdorfelden
Niedernhausen
Niestetal
Ober-Ramstadt
Obertshausen
Oberursel
Oberweser
Oberzent
Oestrich-Winkel
Offenbach am Main
Ortenberg
Ottrau
Pfungstadt
Philippsthal (Werra)
Pohlheim
Raunheim
Rauschenberg
Reichelsheim (Odenwald)
Reichelsheim (Wetterau)
Reinhardshagen
Reinheim
Reiskirchen
Riedstadt
Rockenberg
Rodenbach (Main-Kinzig-Kreis)
Rödermark
Rodgau
Ronshausen
Rosbach vor der Höhe
Roßdorf
Rotenburg an der Fulda
Rüdesheim am Rhein
Runkel
Rüsselsheim am Main
Schlangenbad
Schlitz
Schlüchtern
Schöffengrund
Schöneck
Schotten
Schrecksbach
Schwalbach am Taunus
Schwalmstadt
Seeheim-Jugenheim
Seligenstadt
Selters (Taunus)
Sinn
Söhrewald
Solms
Sontra
Spangenberg
Stadtallendorf
Staufenberg
Steinau an der Straße
Steinbach (Taunus)
Sulzbach
Taunusstein
Trendelburg
Usingen
Vellmar
Viernheim
Villmar
Vöhl
Volkmarsen
Wabern
Wächtersbach
Wald-Michelbach
Waldeck
Waldems
Waldsolms
Walluf
Wanfried
Wehretal
Wehrheim
Weilburg
Weilmünster
Weilrod
Weimar (Lahn)
Weißenborn
Weiterstadt
Wettenberg
Wetter
Wetzlar
Wiesbaden
Wildeck
Willingen
Willingshausen
Witzenhausen
Wölfersheim
Wolfhagen
Zierenberg
Zwingenberg

Deutschland – Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung – Rahmenvereinbarung iBS II

619585-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung – Rahmenvereinbarung iBS II
OJ S 174/2026 09/09/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen - Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Tätigkeit des Auftraggebers: Eisenbahndienste

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung iBS II
Beschreibung: Rahmenvereinbarung iBS II
Kennung des Verfahrens: 0fc00a4b-d82e-416e-b71a-aa0d1868b1f7
Interne Kennung: 25FEI81299
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34632000 Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit
Stadt: bundesweit
Postleitzahl: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Das Feld BT-5071 zum NUTS-3-Code gibt systemtechnisch bedingt DE712 als Ort des Auftraggebers an, jedoch gilt der Rahmenvertrag bundesweit.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Gegenstand der Leistung sind die Lieferung, Bereitstellung und Unterstützung von Komponenten des integrierten Leit- und Bediensystems (iLBS) gemäß den jeweils gültigen Lastenheften, Richtlinien und Baseline-Ständen. Hierzu zählen insbesondere das Integrierte Bediensystem (iBS) mit den zugehörigen zentralen Diensten, Bedienplätzen, Kommunikations- und Verwaltungsfunktionen, Transfernetzrouter zur Sicherstellung der Kommunikation zwischen sämtlichen Transfernetz-Teilnehmern (z. B. iBS-Z, iLBS-ZE und zentralem Verzeichnisdienst) im Gesamtsystem iLBS bis zur Vermittlungsschicht (Network Layer, OSI Schicht 3), Broker-Server für die nachrichtenbasierte Kommunikation der Systemkomponenten, lokale Verzeichnisdienste als Replik des zentralen Verzeichnisdienstes sowie lokale Lenkplanverwaltungen (LLPV) einschließlich der erforderlichen Hard- und Softwarekomponenten. Sämtliche Systeme sind entsprechend den Vorgaben redundant auszulegen und über die definierten Schnittstellen in die bestehende iLBS-Infrastruktur zu integrieren. Der Einsatz erfolgt projektabhängig an Stellwerks-, Bedien- und Betriebsstandorten. Der Rahmenvertrag ist für Projekte mit Inbetriebnahme ab dem Jahr 2028 vorgesehen. Referenz der Bekanntmachung: 25FEI81299 Los 1: Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit bis zu drei (3) geeigneten Wirtschaftsteilnehmenden. Lose 2 bis 4: Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit allen geeigneten Wirtschaftsteilnehmenden. Lose 5 und 6: Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit jeweils einem (1) geeigneten Wirtschaftsteilnehmenden je Los. Zusätzliche Informationen: Anschließend an den Teilnahmewettbewerb wird zunächst ein indikatives Erstangebot gefordert, um das richtige Verständnis der Bieter von der Aufgabe und den Rahmenbedingungen des Vergabegegenstands sicherzustellen und einen Ausschluss der ersten Angebote wegen eines falschen Verständnisses zu vermeiden. Alle weiteren Angebote nach dem Erstangebot sind rechts-verbindlich. Für das Vorhaben liegt noch keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht vor. Wenn nicht, kann dies zur Aufhebung des Verfahrens führen. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Es ist eine Vertraulichkeitserklärung erforderlich: ja Zusätzliche Angaben zur Vertraulichkeitserklärung: Folgende Unterlagen sind vertraulich: • Alle in Anhang B6 der Bewerbungsbedingungen aufgelisteten Dokumente, technischen Anforderungen (insb. Lastenhefte) und Unterlagen. Der Auftraggeber stellt diese Unterlagen daher nicht bereits sofort mit Beginn des Vergabeverfahrens zum Download zur Verfügung. Die Unterlagen werden vielmehr erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs lediglich den ausgewählten geeigneten und zuverlässigen Unternehmen zur Verfügung gestellt. Erforderlich ist zudem, dass die Unternehmen dem Auftraggeber die vertrauliche Behandlung der Unterlagen mittels einer vom Unternehmen unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung zugesichert haben (Anhang B6). Die Vertraulichkeitserklärung ist Teil der zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen. Der Auftrag der Lose 5 und 6 unterliegt grundsätzlich dem Gesetz zur Sicherung der Tariftreue bei der Vergabe und Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen des Bundes – Bundestariftreuegesetz (BTTG) vom 27. April 2026 (BGBl. I Nr. 116). Im Fall des Zuschlags wird der Bieter bzw. spätere Auftragnehmer daher verpflichtet sein, eine etwaige durch die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemäß § 5 BTTG erlassene, für die Branche jeweils einschlägige Rechtsverordnung zu beachten. Aus einer solchen Rechtsverordnung können sich Vorgaben für Mindestarbeitsbedingungen ergeben, die den zur Leistungserbringung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Dauer der Auftragsausführung zu gewähren sind. Bieter bzw. Auftragnehmer haben selbständig zu prüfen, ob es eine jeweils einschlägige, ggf. aktualisierte Rechtsverordnung gibt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 6
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 6
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Integriertes Bediensystem (iBS)
Beschreibung: Das integrierte Bediensystem (iBS) ist ein Teilsystem des integrierten Leit- und Bediensystems (iLBS) und beinhaltet u.a. die zentralen Dienste des iBS (iBS-Z), gemäß der Redundanzregelung 2 integrierte Bedienplätze (iBP), die Referenzbildfunktion (RBF), die iBS-Kommunikation (iBS-Kom) sowie die iBS-ZKonsole. Das Teilsystem iBS ist über standardisierte Schnittstellen mit anderen Teilsystemen des iLBS verbunden und ermöglicht dadurch die Bedienung von integrierten Unterzentralen (iUZ) mit ESTW/DSTW.
Interne Kennung: 173efb12-9039-4e60-99b5-245118628722
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34632000 Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit
Stadt: bundesweit
Postleitzahl: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Das Feld BT-5071 zum NUTS-3-Code gibt systemtechnisch bedingt DE712 als Ort des Auftraggebers an, jedoch gilt der Rahmenvertrag bundesweit.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: 1 x 1 Jahr einseitige Verlängerungsoption des AG
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Eignungskriteriums: Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. 2. Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. 3. Erklärung, a. ob und welche Einträge im Gewerbezentralregister für das Unternehmen verzeichnet sind. b. ob und welche(s) Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können. 4. Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. 5. Erklärung zur Einhaltung von Sanktionen und Embargos, a. Versicherung nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ebenso Versicherung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Außerdem Versicherung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. b. Versicherung über die Erfüllung des Auftrags ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind. c. Versicherung darüber, i. kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person zu sein bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, ii. dass eine unter Anstrich i. fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, iii. dass natürliche Personen bzw. das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich i. fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handeln bzw. handelt. d. Versicherung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. c zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. 6. Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende Umwelt, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in §21 AEntG, §98c AufenthG, §19MiLoG, § 21 SchwarzArbG oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat. 7. Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist. 8. Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a. Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den vergangenen 3 Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. b. dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. 9. Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. 10. Erklärung, a. dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und b. dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. 11. Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens: a. versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen; b. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c. irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Eignungskriteriums: Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 12. Erklärung, ob und welche schwere Verfehlung/-en begangen wurden, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) 13. Erklärung, ob und welche Kenntnis(se) besteht/-en, dass: a. eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b. eine Geldbuße im Sinne des § 30OWiG gegen das Unternehmen wegen einer in §123 Abs.1 Nrn.1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. 14. Erklärung, dass zumindest einer der unter den vorstehenden Ziffern 10 bis 13 aufgeführten Ausschlussgründe in Bezug auf das Unternehmen einschlägig sein sollte, dass das Unternehmen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB nicht ergriffen oder wie folgt ergriffen hat. 15. Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit: a. das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz), b. das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz), c. sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder d. allgemein verbindliche erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden. 16. Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus 15 auf die von diesem beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird. 17. Erklärung, dass der Vertragspartner a) kein aktiver oder ehemaliger Vorstand einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bin, die mit der Deutsche Bahn AG gemäß § 290 HGB verbunden ist. b) aktiver oder ehemaliger Vorstand einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer der folgenden Gesellschaft bin, die mit der Deutsche Bahn AG gemäß § 290 HGB verbunden ist: [...] Hinweis: Ehemalig ist die Position als Vorstand oder Geschäftsführer im DB-Konzern unabhängig davon, wie weit sie zeitlich zurückliegt. 18. Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-6878730) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, oder von der Deutschen Bahn als gleichwertig anerkannten Verhaltenskodex (oder vergleichbare Regelungen) eines Verbandes („Verbandskodex“) (wie z.B. den VDB-Code of Conduct des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e. V.) beachtet und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten, und Versicherung hiermit, dass die geltende Fassung dieser Eigenerklärung für eine mögliche Überprüfung der Vergleichbarkeit der Prinzipien beigefügt ist. Es ist bewusst, dass das Unternehmen möglicherweise vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann bzw. diesbezüglich geschlossene Verträge gekündigt werden können, wenn sich im Rahmen dieser Überprüfung herausstellt, dass keine Vergleichbarkeit der Prinzipien vorliegt, einhalten wird. Hinweis: Aus dem eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) des Unternehmens bzw. den Verbandskodex und dessen Einhaltung können und werden keinerlei Pflichten für den Konzern Deutsche Bahn begründet und werden von diesem auch nicht akzeptiert. Der Konzern Deutsche Bahn verzichtet dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus etwaigen Liefer- und/ oder Leistungsverträgen. Bei Verstößen gegen den eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) bzw. den Verbandskodex durch das Unternehmen behält sich der Deutsche Bahn Konzern das Recht zur Kündigung von Verträgen vor.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Eignungskriteriums: Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 1. Los 1 bis 6: Erklärung über das Vorhandensein eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach DIN EN ISO/IEC 27001 oder einer gleichwertigen Anforderung, dass die Entwicklung und Produktion des Auftragsgegenstandes umfasst. Ein entsprechender Nachweis ist dem Teilnahmeantrag beizulegen. 2. Los 1 bis 3 Nachweis von mind. 2 Projekten, in denen ein Leit- und Bediensystem eines elektronischen oder digitalen Stellwerkes für Auftraggeber des Eisenbahninfrastrukturbereichs in der EU in den vergangenen 5 Jahren errichtet wurde (2 Referenzen sind anhand des Referenzbogens nachzuweisen; Mehrfachnennung von Referenzen ist möglich); laufende Projekte (mind. Herstellung der Funktionsfähigkeit oder sonst abnahmefähige Erstellung der Leistung notwendig) können benannt werden. 3. Lose 1 bis 4: Erklärung über vorhandene Erfahrungen mit Leistungen nach CENELEC (DIN EN 50126, 50128 und/oder 50129) oder vergleichbaren Methoden im Bereich der Leit- und Sicherungstechnik im Eisenbahnbereich in der EU in den vergangenen 10 Jahren. Mindestanforderung für Lose 1 bis 4: es müssen Erfahrungen vorhanden sein. 4. Los 1 bis 4: Erklärung, ob Kenntnisse in Bezug auf die EIGV oder Vorgängervorschriften bestehen inkl. Angaben dazu, ob der Bewerber bereits Genehmigungsprozesse nach EIGV/Vorgängervorschriften erfolgreich durchlaufen hat. 5. Los 1 bis 6: Erklärung über das Vorhandensein eines zertifizierten QM-Systems inkl. Information, nach welchen Vorschriften zertifiziert ist (z.B. DIN EN ISO 9001). 6. Los 1 bis 4: Erklärung über das Vorhandensein eines Testlabors, in dem die zu vergebende Leistung (Teilsysteme/Komponenten) für die Freigabe getestet werden kann. Darüber hinaus müssen technische und organisatorische Rahmenbedingungen vorhanden sein, Tests zur Sicherstellung der Kompatibilität auch herstellerübergreifend durchzuführen (d.h. u.a. Aufbau einer Netzwerkverbindung mit anderen Testlaboren anderer Hersteller). 7. Lose 1 bis 4: Erklärung, dass der Bewerber LST-Firmenmonteure mit der Qualifikation nach DB-Ril 892.0104 - Berechtigungsausweis für Firmenmonteure - beschäftigt.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Kosten incl. LCC
Beschreibung: Kosten inklusive LCC (ermittelt aus dem Angebotspreis je Los gem. Leistungsverzeichnis und Kosten über den Lebenszyklus (LCC) basierend auf den Annexverträgen über Ersatzteilversorgung, Softwarepflege und Techniksegmentbetreuung)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 01/10/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 09/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Transfernetzrouter
Beschreibung: Das Transfernetz ist Bestandteil des Systems iLBS und realisiert die Kommunikation zwischen sämtlichen Transfernetz-Teilnehmern (z. B. iBS-Z, iLBS-ZE und zentralem Verzeichnisdienst) im Gesamtsystem iLBS bis zur Vermittlungsschicht (Network Layer, OSI Schicht 3). Hierunter fallen nicht: VPN-LSTGateway-Module, sämtliche Bestandteile des Transportnetzes, der Empfänger des Zeitnormals (z. B. DCF-77) oder der Middleware-Broker. (einschließlich aller Systemkomponenten für Redundanzen). Die Komponenten werden somit sowohl am Standort des Stellwerks (TSO oder Bestandsstellwerk) als auch an den Standorten der einzelnen iBS, der BSO, eingesetzt.
Interne Kennung: ed9a5fcd-d333-4185-b002-c0f793aecd09
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34632000 Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit
Stadt: bundesweit
Postleitzahl: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Das Feld BT-5071 zum NUTS-3-Code gibt systemtechnisch bedingt DE712 als Ort des Auftraggebers an, jedoch gilt der Rahmenvertrag bundesweit.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: 1 x 1 Jahr einseitige Verlängerungsoption des AG
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Eignungskriteriums: Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. 2. Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. 3. Erklärung, a. ob und welche Einträge im Gewerbezentralregister für das Unternehmen verzeichnet sind. b. ob und welche(s) Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können. 4. Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. 5. Erklärung zur Einhaltung von Sanktionen und Embargos, a. Versicherung nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ebenso Versicherung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Außerdem Versicherung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. b. Versicherung über die Erfüllung des Auftrags ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind. c. Versicherung darüber, i. kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person zu sein bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, ii. dass eine unter Anstrich i. fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, iii. dass natürliche Personen bzw. das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich i. fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handeln bzw. handelt. d. Versicherung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. c zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. 6. Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende Umwelt, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in §21 AEntG, §98c AufenthG, §19MiLoG, § 21 SchwarzArbG oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat. 7. Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist. 8. Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a. Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den vergangenen 3 Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. b. dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. 9. Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. 10. Erklärung, a. dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und b. dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. 11. Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens: a. versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen; b. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c. irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Eignungskriteriums: Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 12. Erklärung, ob und welche schwere Verfehlung/-en begangen wurden, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) 13. Erklärung, ob und welche Kenntnis(se) besteht/-en, dass: a. eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b. eine Geldbuße im Sinne des § 30OWiG gegen das Unternehmen wegen einer in §123 Abs.1 Nrn.1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. 14. Erklärung, dass zumindest einer der unter den vorstehenden Ziffern 10 bis 13 aufgeführten Ausschlussgründe in Bezug auf das Unternehmen einschlägig sein sollte, dass das Unternehmen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB nicht ergriffen oder wie folgt ergriffen hat. 15. Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit: a. das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz), b. das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz), c. sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder d. allgemein verbindliche erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden. 16. Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus 15 auf die von diesem beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird. 17. Erklärung, dass der Vertragspartner a) kein aktiver oder ehemaliger Vorstand einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bin, die mit der Deutsche Bahn AG gemäß § 290 HGB verbunden ist. b) aktiver oder ehemaliger Vorstand einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer der folgenden Gesellschaft bin, die mit der Deutsche Bahn AG gemäß § 290 HGB verbunden ist: [...] Hinweis: Ehemalig ist die Position als Vorstand oder Geschäftsführer im DB-Konzern unabhängig davon, wie weit sie zeitlich zurückliegt. 18. Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-6878730) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, oder von der Deutschen Bahn als gleichwertig anerkannten Verhaltenskodex (oder vergleichbare Regelungen) eines Verbandes („Verbandskodex“) (wie z.B. den VDB-Code of Conduct des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e. V.) beachtet und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten, und Versicherung hiermit, dass die geltende Fassung dieser Eigenerklärung für eine mögliche Überprüfung der Vergleichbarkeit der Prinzipien beigefügt ist. Es ist bewusst, dass das Unternehmen möglicherweise vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann bzw. diesbezüglich geschlossene Verträge gekündigt werden können, wenn sich im Rahmen dieser Überprüfung herausstellt, dass keine Vergleichbarkeit der Prinzipien vorliegt, einhalten wird. Hinweis: Aus dem eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) des Unternehmens bzw. den Verbandskodex und dessen Einhaltung können und werden keinerlei Pflichten für den Konzern Deutsche Bahn begründet und werden von diesem auch nicht akzeptiert. Der Konzern Deutsche Bahn verzichtet dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus etwaigen Liefer- und/ oder Leistungsverträgen. Bei Verstößen gegen den eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) bzw. den Verbandskodex durch das Unternehmen behält sich der Deutsche Bahn Konzern das Recht zur Kündigung von Verträgen vor.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Eignungskriteriums: Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 1. Los 1 bis 6: Erklärung über das Vorhandensein eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach DIN EN ISO/IEC 27001 oder einer gleichwertigen Anforderung, dass die Entwicklung und Produktion des Auftragsgegenstandes umfasst. Ein entsprechender Nachweis ist dem Teilnahmeantrag beizulegen. 2. Los 1 bis 3 Nachweis von mind. 2 Projekten, in denen ein Leit- und Bediensystem eines elektronischen oder digitalen Stellwerkes für Auftraggeber des Eisenbahninfrastrukturbereichs in der EU in den vergangenen 5 Jahren errichtet wurde (2 Referenzen sind anhand des Referenzbogens nachzuweisen; Mehrfachnennung von Referenzen ist möglich); laufende Projekte (mind. Herstellung der Funktionsfähigkeit oder sonst abnahmefähige Erstellung der Leistung notwendig) können benannt werden. 3. Lose 1 bis 4: Erklärung über vorhandene Erfahrungen mit Leistungen nach CENELEC (DIN EN 50126, 50128 und/oder 50129) oder vergleichbaren Methoden im Bereich der Leit- und Sicherungstechnik im Eisenbahnbereich in der EU in den vergangenen 10 Jahren. Mindestanforderung für Lose 1 bis 4: es müssen Erfahrungen vorhanden sein. 4. Los 1 bis 4: Erklärung, ob Kenntnisse in Bezug auf die EIGV oder Vorgängervorschriften bestehen inkl. Angaben dazu, ob der Bewerber bereits Genehmigungsprozesse nach EIGV/Vorgängervorschriften erfolgreich durchlaufen hat. 5. Los 1 bis 6: Erklärung über das Vorhandensein eines zertifizierten QM-Systems inkl. Information, nach welchen Vorschriften zertifiziert ist (z.B. DIN EN ISO 9001). 6. Los 1 bis 4: Erklärung über das Vorhandensein eines Testlabors, in dem die zu vergebende Leistung (Teilsysteme/Komponenten) für die Freigabe getestet werden kann. Darüber hinaus müssen technische und organisatorische Rahmenbedingungen vorhanden sein, Tests zur Sicherstellung der Kompatibilität auch herstellerübergreifend durchzuführen (d.h. u.a. Aufbau einer Netzwerkverbindung mit anderen Testlaboren anderer Hersteller). 7. Lose 1 bis 4: Erklärung, dass der Bewerber LST-Firmenmonteure mit der Qualifikation nach DB-Ril 892.0104 - Berechtigungsausweis für Firmenmonteure - beschäftigt.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis inkl. LCC
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 01/10/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 09/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Broker und Verzeichnisdienst
Beschreibung: Bestandteil des iLBS ist ein Netzwerk aus Broker-Servern, über das die Komponenten und Teilsysteme miteinander kommunizieren. (über Advanced Message Queuing Protocol (AMQP)). (einschließlich aller Systemkomponenten für Redundanzen). Die Broker kommen somit in den, Standorten iBS und LMC zum Einsatz. An jedem Standort wird immer ein Brokerpaar (redundante Ausführung) benötigt. Die Broker nutzen das Protokoll AMQP bzw.Red Hat JBoss Enterprise Application Plattform (JBoss EAP) als Plattform. Für die Hardware sind je physischer Broker-Instanz im Rechnerschrank je 2HE im 19 Zoll-Gestell vorgesehen. Die Einbautiefe von 700 mm darf nicht überschritten werden. Die Kühlung der Broker muss von der Frontseite erfolgen. (siehe auch Lastenheft Systemvorgaben DiB-0454). Bei dem lokalen Verzeichnisdienst handelt es sich um eine lokale Replik des Zentralen Verzeichnisdienstes, der funktional auf Lesezugriff beschränkt ist; dient als zentrale Quelle übergeordneter Informationen wie z.B. Netzwerkadressen, Bedienrelationen, Benutzerdaten und Rollen. (einschließlich aller Systemkomponenten für Redundanzen) Der lokale Verzeichnisdienst befindet sich an den iBSStandorten (BSO) und hat über das Transfernetz eine Verbindung zum zentralen Verzeichnisdienst im LMC. Aufgabe des ZVD ist die Verwaltung und Regelung von Zugriffsrechten innerhalb des iLBS.
Interne Kennung: 094f7055-411c-4581-83b7-631ef5353058
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34632000 Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit
Stadt: bundesweit
Postleitzahl: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Das Feld BT-5071 zum NUTS-3-Code gibt systemtechnisch bedingt DE712 als Ort des Auftraggebers an, jedoch gilt der Rahmenvertrag bundesweit.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: 1 x 1 Jahr einseitige Verlängerungsoption des AG
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Eignungskriteriums: Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. 2. Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. 3. Erklärung, a. ob und welche Einträge im Gewerbezentralregister für das Unternehmen verzeichnet sind. b. ob und welche(s) Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können. 4. Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. 5. Erklärung zur Einhaltung von Sanktionen und Embargos, a. Versicherung nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ebenso Versicherung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Außerdem Versicherung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. b. Versicherung über die Erfüllung des Auftrags ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind. c. Versicherung darüber, i. kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person zu sein bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, ii. dass eine unter Anstrich i. fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, iii. dass natürliche Personen bzw. das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich i. fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handeln bzw. handelt. d. Versicherung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. c zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. 6. Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende Umwelt, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in §21 AEntG, §98c AufenthG, §19MiLoG, § 21 SchwarzArbG oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat. 7. Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist. 8. Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a. Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den vergangenen 3 Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. b. dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. 9. Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. 10. Erklärung, a. dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und b. dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. 11. Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens: a. versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen; b. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c. irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Eignungskriteriums: Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 12. Erklärung, ob und welche schwere Verfehlung/-en begangen wurden, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) 13. Erklärung, ob und welche Kenntnis(se) besteht/-en, dass: a. eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b. eine Geldbuße im Sinne des § 30OWiG gegen das Unternehmen wegen einer in §123 Abs.1 Nrn.1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. 14. Erklärung, dass zumindest einer der unter den vorstehenden Ziffern 10 bis 13 aufgeführten Ausschlussgründe in Bezug auf das Unternehmen einschlägig sein sollte, dass das Unternehmen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB nicht ergriffen oder wie folgt ergriffen hat. 15. Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit: a. das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz), b. das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz), c. sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder d. allgemein verbindliche erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden. 16. Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus 15 auf die von diesem beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird. 17. Erklärung, dass der Vertragspartner a) kein aktiver oder ehemaliger Vorstand einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bin, die mit der Deutsche Bahn AG gemäß § 290 HGB verbunden ist. b) aktiver oder ehemaliger Vorstand einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer der folgenden Gesellschaft bin, die mit der Deutsche Bahn AG gemäß § 290 HGB verbunden ist: [...] Hinweis: Ehemalig ist die Position als Vorstand oder Geschäftsführer im DB-Konzern unabhängig davon, wie weit sie zeitlich zurückliegt. 18. Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-6878730) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, oder von der Deutschen Bahn als gleichwertig anerkannten Verhaltenskodex (oder vergleichbare Regelungen) eines Verbandes („Verbandskodex“) (wie z.B. den VDB-Code of Conduct des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e. V.) beachtet und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten, und Versicherung hiermit, dass die geltende Fassung dieser Eigenerklärung für eine mögliche Überprüfung der Vergleichbarkeit der Prinzipien beigefügt ist. Es ist bewusst, dass das Unternehmen möglicherweise vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann bzw. diesbezüglich geschlossene Verträge gekündigt werden können, wenn sich im Rahmen dieser Überprüfung herausstellt, dass keine Vergleichbarkeit der Prinzipien vorliegt, einhalten wird. Hinweis: Aus dem eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) des Unternehmens bzw. den Verbandskodex und dessen Einhaltung können und werden keinerlei Pflichten für den Konzern Deutsche Bahn begründet und werden von diesem auch nicht akzeptiert. Der Konzern Deutsche Bahn verzichtet dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus etwaigen Liefer- und/ oder Leistungsverträgen. Bei Verstößen gegen den eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) bzw. den Verbandskodex durch das Unternehmen behält sich der Deutsche Bahn Konzern das Recht zur Kündigung von Verträgen vor.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Eignungskriteriums: Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 1. Los 1 bis 6: Erklärung über das Vorhandensein eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach DIN EN ISO/IEC 27001 oder einer gleichwertigen Anforderung, dass die Entwicklung und Produktion des Auftragsgegenstandes umfasst. Ein entsprechender Nachweis ist dem Teilnahmeantrag beizulegen. 2. Los 1 bis 3 Nachweis von mind. 2 Projekten, in denen ein Leit- und Bediensystem eines elektronischen oder digitalen Stellwerkes für Auftraggeber des Eisenbahninfrastrukturbereichs in der EU in den vergangenen 5 Jahren errichtet wurde (2 Referenzen sind anhand des Referenzbogens nachzuweisen; Mehrfachnennung von Referenzen ist möglich); laufende Projekte (mind. Herstellung der Funktionsfähigkeit oder sonst abnahmefähige Erstellung der Leistung notwendig) können benannt werden. 3. Lose 1 bis 4: Erklärung über vorhandene Erfahrungen mit Leistungen nach CENELEC (DIN EN 50126, 50128 und/oder 50129) oder vergleichbaren Methoden im Bereich der Leit- und Sicherungstechnik im Eisenbahnbereich in der EU in den vergangenen 10 Jahren. Mindestanforderung für Lose 1 bis 4: es müssen Erfahrungen vorhanden sein. 4. Los 1 bis 4: Erklärung, ob Kenntnisse in Bezug auf die EIGV oder Vorgängervorschriften bestehen inkl. Angaben dazu, ob der Bewerber bereits Genehmigungsprozesse nach EIGV/Vorgängervorschriften erfolgreich durchlaufen hat. 5. Los 1 bis 6: Erklärung über das Vorhandensein eines zertifizierten QM-Systems inkl. Information, nach welchen Vorschriften zertifiziert ist (z.B. DIN EN ISO 9001). 6. Los 1 bis 4: Erklärung über das Vorhandensein eines Testlabors, in dem die zu vergebende Leistung (Teilsysteme/Komponenten) für die Freigabe getestet werden kann. Darüber hinaus müssen technische und organisatorische Rahmenbedingungen vorhanden sein, Tests zur Sicherstellung der Kompatibilität auch herstellerübergreifend durchzuführen (d.h. u.a. Aufbau einer Netzwerkverbindung mit anderen Testlaboren anderer Hersteller). 7. Lose 1 bis 4: Erklärung, dass der Bewerber LST-Firmenmonteure mit der Qualifikation nach DB-Ril 892.0104 - Berechtigungsausweis für Firmenmonteure - beschäftigt.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis inkl. LCC
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 01/10/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 09/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Lokale Lenkplanverwaltung (LLPV)
Beschreibung: Bei dem lokalen Verzeichnisdienst handelt es sich um eine lokale Replik des Zentralen Verzeichnisdienstes, der funktional auf Lesezugriff beschränkt ist; dient als zentrale Quelle übergeordneter Informationen wie z.B. Netzwerkadressen, Bedienrelationen, Benutzerdaten und Rollen. (einschließlich aller Systemkomponenten für Redundanzen) Der lokale Verzeichnisdienst befindet sich an den iBSStandorten (BSO) und hat über das Transfernetz eine Verbindung zum zentralen Verzeichnisdienst im LMC. Aufgabe des ZVD ist die Verwaltung und Regelung von Zugriffsrechten innerhalb des iLBS.
Interne Kennung: 35cbaddf-ad27-4259-807c-ef01a6569a87
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34632000 Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit
Stadt: bundesweit
Postleitzahl: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Das Feld BT-5071 zum NUTS-3-Code gibt systemtechnisch bedingt DE712 als Ort des Auftraggebers an, jedoch gilt der Rahmenvertrag bundesweit.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: 1 x 1 Jahr einseitige Verlängerungsoption des AG
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Eignungskriteriums: Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. 2. Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. 3. Erklärung, a. ob und welche Einträge im Gewerbezentralregister für das Unternehmen verzeichnet sind. b. ob und welche(s) Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können. 4. Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. 5. Erklärung zur Einhaltung von Sanktionen und Embargos, a. Versicherung nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ebenso Versicherung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Außerdem Versicherung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. b. Versicherung über die Erfüllung des Auftrags ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind. c. Versicherung darüber, i. kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person zu sein bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, ii. dass eine unter Anstrich i. fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, iii. dass natürliche Personen bzw. das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich i. fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handeln bzw. handelt. d. Versicherung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. c zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. 6. Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende Umwelt, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in §21 AEntG, §98c AufenthG, §19MiLoG, § 21 SchwarzArbG oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat. 7. Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist. 8. Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a. Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den vergangenen 3 Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. b. dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. 9. Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. 10. Erklärung, a. dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und b. dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. 11. Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens: a. versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen; b. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c. irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Eignungskriteriums: Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 12. Erklärung, ob und welche schwere Verfehlung/-en begangen wurden, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) 13. Erklärung, ob und welche Kenntnis(se) besteht/-en, dass: a. eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b. eine Geldbuße im Sinne des § 30OWiG gegen das Unternehmen wegen einer in §123 Abs.1 Nrn.1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. 14. Erklärung, dass zumindest einer der unter den vorstehenden Ziffern 10 bis 13 aufgeführten Ausschlussgründe in Bezug auf das Unternehmen einschlägig sein sollte, dass das Unternehmen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB nicht ergriffen oder wie folgt ergriffen hat. 15. Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit: a. das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz), b. das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz), c. sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder d. allgemein verbindliche erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden. 16. Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus 15 auf die von diesem beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird. 17. Erklärung, dass der Vertragspartner a) kein aktiver oder ehemaliger Vorstand einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bin, die mit der Deutsche Bahn AG gemäß § 290 HGB verbunden ist. b) aktiver oder ehemaliger Vorstand einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer der folgenden Gesellschaft bin, die mit der Deutsche Bahn AG gemäß § 290 HGB verbunden ist: [...] Hinweis: Ehemalig ist die Position als Vorstand oder Geschäftsführer im DB-Konzern unabhängig davon, wie weit sie zeitlich zurückliegt. 18. Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-6878730) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, oder von der Deutschen Bahn als gleichwertig anerkannten Verhaltenskodex (oder vergleichbare Regelungen) eines Verbandes („Verbandskodex“) (wie z.B. den VDB-Code of Conduct des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e. V.) beachtet und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten, und Versicherung hiermit, dass die geltende Fassung dieser Eigenerklärung für eine mögliche Überprüfung der Vergleichbarkeit der Prinzipien beigefügt ist. Es ist bewusst, dass das Unternehmen möglicherweise vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann bzw. diesbezüglich geschlossene Verträge gekündigt werden können, wenn sich im Rahmen dieser Überprüfung herausstellt, dass keine Vergleichbarkeit der Prinzipien vorliegt, einhalten wird. Hinweis: Aus dem eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) des Unternehmens bzw. den Verbandskodex und dessen Einhaltung können und werden keinerlei Pflichten für den Konzern Deutsche Bahn begründet und werden von diesem auch nicht akzeptiert. Der Konzern Deutsche Bahn verzichtet dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus etwaigen Liefer- und/ oder Leistungsverträgen. Bei Verstößen gegen den eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) bzw. den Verbandskodex durch das Unternehmen behält sich der Deutsche Bahn Konzern das Recht zur Kündigung von Verträgen vor.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Eignungskriteriums: Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 1. Los 1 bis 6: Erklärung über das Vorhandensein eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach DIN EN ISO/IEC 27001 oder einer gleichwertigen Anforderung, dass die Entwicklung und Produktion des Auftragsgegenstandes umfasst. Ein entsprechender Nachweis ist dem Teilnahmeantrag beizulegen. 2. Los 4 Nachweis von mind. 2 Projekten, in denen eine Zuglenkung für ein elektronisches oder digitales Stellwerk für AG des Eisenbahninfrastrukturbereichs in der EU in den vergangenen 5 Jahren errichtet wurde (2 Referenzen sind anhand des Referenzbogens nachzuweisen; Mehrfachnennung von Referenzen ist möglich); laufende Projekte (mind. Herstellung der Funktionsfähigkeit oder sonst abnahmefähige Erstellung der Leistung notwendig) können benannt werden. 3. Lose 1 bis 4: Erklärung über vorhandene Erfahrungen mit Leistungen nach CENELEC (DIN EN 50126, 50128 und/oder 50129) oder vergleichbaren Methoden im Bereich der Leit- und Sicherungstechnik im Eisenbahnbereich in der EU in den vergangenen 10 Jahren. Mindestanforderung für Lose 1 bis 4: es müssen Erfahrungen vorhanden sein. 4. Los 1 bis 4: Erklärung, ob Kenntnisse in Bezug auf die EIGV oder Vorgängervorschriften bestehen inkl. Angaben dazu, ob der Bewerber bereits Genehmigungsprozesse nach EIGV/Vorgängervorschriften erfolgreich durchlaufen hat. 5. Los 1 bis 6: Erklärung über das Vorhandensein eines zertifizierten QM-Systems inkl. Information, nach welchen Vorschriften zertifiziert ist (z.B. DIN EN ISO 9001). 6. Los 1 bis 4: Erklärung über das Vorhandensein eines Testlabors, in dem die zu vergebende Leistung (Teilsysteme/Komponenten) für die Freigabe getestet werden kann. Darüber hinaus müssen technische und organisatorische Rahmenbedingungen vorhanden sein, Tests zur Sicherstellung der Kompatibilität auch herstellerübergreifend durchzuführen (d.h. u.a. Aufbau einer Netzwerkverbindung mit anderen Testlaboren anderer Hersteller). 7. Lose 1 bis 4: Erklärung, dass der Bewerber LST-Firmenmonteure mit der Qualifikation nach DB-Ril 892.0104 - Berechtigungsausweis für Firmenmonteure - beschäftigt.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis inkl. LCC
Beschreibung: Preis inkl. LCC
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 01/10/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 09/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Operative Betriebsführung des Zentralen Verzeichnisdienstes (ZVD) des LMCs und des Transfernetzes des iLBS
Beschreibung: Die Betriebsführung für den Zentralen Verzeichnisdienst und das Transfernetz (Übertragungssystem bestehend aus Transfernetzrouter, Broker, etc.) umfasst organisatorische, technische und dokumentierende Tätigkeiten, die erforderlich sind, um die Testsysteme für geplante Tests nutzbar zu halten. Diese Systeme sind bereits in der ITU vorhanden. Eine Beschaffung der Komponenten ist nicht vorgesehen. Die Betriebsführung produktiver Systeme ist ausgeschlossen.
Interne Kennung: ff334aca-e05d-459a-886a-c643a6d7d9e3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34632000 Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72514000 Verwaltung von Computeranlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit
Stadt: bundesweit
Postleitzahl: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Das Feld BT-5071 zum NUTS-3-Code gibt systemtechnisch bedingt DE712 als Ort des Auftraggebers an, jedoch gilt der Rahmenvertrag bundesweit.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: 1 x 1 Jahr einseitige Verlängerungsoption des AG
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Hinweis: Unter Punkt 5.1.1. "Art des Auftrags" ist zu vermerken, dass es sich bei Los 5 um eine Dienstleistung handelt. Die Vergütung in den Losen 5 und 6 erfolgt gemäß der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Preisliste, dort unter den "Grundsätzen Abrechnungsmodell".
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Eignungskriteriums: Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. 2. Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. 3. Erklärung, a. ob und welche Einträge im Gewerbezentralregister für das Unternehmen verzeichnet sind. b. ob und welche(s) Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können. 4. Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. 5. Erklärung zur Einhaltung von Sanktionen und Embargos, a. Versicherung nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ebenso Versicherung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Außerdem Versicherung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. b. Versicherung über die Erfüllung des Auftrags ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind. c. Versicherung darüber, i. kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person zu sein bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, ii. dass eine unter Anstrich i. fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, iii. dass natürliche Personen bzw. das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich i. fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handeln bzw. handelt. d. Versicherung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. c zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. 6. Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende Umwelt, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in §21 AEntG, §98c AufenthG, §19MiLoG, § 21 SchwarzArbG oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat. 7. Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist. 8. Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a. Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den vergangenen 3 Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. b. dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. 9. Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. 10. Erklärung, a. dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und b. dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. 11. Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens: a. versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen; b. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c. irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Eignungskriteriums: Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 12. Erklärung, ob und welche schwere Verfehlung/-en begangen wurden, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) 13. Erklärung, ob und welche Kenntnis(se) besteht/-en, dass: a. eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b. eine Geldbuße im Sinne des § 30OWiG gegen das Unternehmen wegen einer in §123 Abs.1 Nrn.1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. 14. Erklärung, dass zumindest einer der unter den vorstehenden Ziffern 10 bis 13 aufgeführten Ausschlussgründe in Bezug auf das Unternehmen einschlägig sein sollte, dass das Unternehmen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB nicht ergriffen oder wie folgt ergriffen hat. 15. Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit: a. das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz), b. das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz), c. sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder d. allgemein verbindliche erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden. 16. Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus 15 auf die von diesem beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird. 17. Erklärung, dass der Vertragspartner a) kein aktiver oder ehemaliger Vorstand einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bin, die mit der Deutsche Bahn AG gemäß § 290 HGB verbunden ist. b) aktiver oder ehemaliger Vorstand einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer der folgenden Gesellschaft bin, die mit der Deutsche Bahn AG gemäß § 290 HGB verbunden ist: [...] Hinweis: Ehemalig ist die Position als Vorstand oder Geschäftsführer im DB-Konzern unabhängig davon, wie weit sie zeitlich zurückliegt. 18. Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-6878730) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, oder von der Deutschen Bahn als gleichwertig anerkannten Verhaltenskodex (oder vergleichbare Regelungen) eines Verbandes („Verbandskodex“) (wie z.B. den VDB-Code of Conduct des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e. V.) beachtet und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten, und Versicherung hiermit, dass die geltende Fassung dieser Eigenerklärung für eine mögliche Überprüfung der Vergleichbarkeit der Prinzipien beigefügt ist. Es ist bewusst, dass das Unternehmen möglicherweise vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann bzw. diesbezüglich geschlossene Verträge gekündigt werden können, wenn sich im Rahmen dieser Überprüfung herausstellt, dass keine Vergleichbarkeit der Prinzipien vorliegt, einhalten wird. Hinweis: Aus dem eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) des Unternehmens bzw. den Verbandskodex und dessen Einhaltung können und werden keinerlei Pflichten für den Konzern Deutsche Bahn begründet und werden von diesem auch nicht akzeptiert. Der Konzern Deutsche Bahn verzichtet dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus etwaigen Liefer- und/ oder Leistungsverträgen. Bei Verstößen gegen den eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) bzw. den Verbandskodex durch das Unternehmen behält sich der Deutsche Bahn Konzern das Recht zur Kündigung von Verträgen vor.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Eignungskriteriums: Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 1. Los 1 bis 6: Erklärung über das Vorhandensein eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach DIN EN ISO/IEC 27001 oder einer gleichwertigen Anforderung, dass die Entwicklung und Produktion des Auftragsgegenstandes umfasst. Ein entsprechender Nachweis ist dem Teilnahmeantrag beizulegen. 2. Lose 5 und 6: Erklärung, dass der Bewerber Hersteller oder nachweislich Berechtigter für die Betriebsführung der genannten Systeme ist. Sollte der Bewerber nicht Hersteller oder noch nicht nachweislich Berechtigter sein, ist mit dem Teilnahmeantrag zu erklären, dass beim Hersteller entsprechende Nutzungs-/Lizenzrechte beantragt wurden. Der Nachweis ist dennoch bis spätestens zum finalen Angebot zu erbringen. 3. Los 1 bis 6: Erklärung über das Vorhandensein eines zertifizierten QM-Systems inkl. Information, nach welchen Vorschriften zertifiziert ist (z.B. DIN EN ISO 9001).
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 01/10/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 09/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Operative Betriebsführung der Zentralen Lenkplanverwaltung (LPV) für das LMC
Beschreibung: Die Betriebsführung für die Zentrale Lenkplanverwaltung umfasst organisatorische, technische und dokumentierende Tätigkeiten, die erforderlich sind, um die Testsysteme für geplante Tests nutzbar zu halten. Dieses System ist bereits in der ITU vorhanden. Eine Beschaffung der Komponente ist nicht vorgesehen. Die Betriebsführung produktiver Systeme ist ausgeschlossen.
Interne Kennung: c83f6493-a447-45a3-a5ed-1ba801ee565a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34632000 Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72514000 Verwaltung von Computeranlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit
Stadt: bundesweit
Postleitzahl: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Das Feld BT-5071 zum NUTS-3-Code gibt systemtechnisch bedingt DE712 als Ort des Auftraggebers an, jedoch gilt der Rahmenvertrag bundesweit.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: 1 x 1 Jahr einseitige Verlängerungsoption des AG
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Hinweis: Unter Punkt 5.1.1. "Art des Auftrags" ist zu vermerken, dass es sich bei Los 6 um eine Dienstleistung handelt. Die Vergütung in den Losen 5 und 6 erfolgt gemäß der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Preisliste, dort unter den "Grundsätzen Abrechnungsmodell".
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Eignungskriteriums: Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. 2. Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. 3. Erklärung, a. ob und welche Einträge im Gewerbezentralregister für das Unternehmen verzeichnet sind. b. ob und welche(s) Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können. 4. Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. 5. Erklärung zur Einhaltung von Sanktionen und Embargos, a. Versicherung nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ebenso Versicherung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Außerdem Versicherung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. b. Versicherung über die Erfüllung des Auftrags ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind. c. Versicherung darüber, i. kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person zu sein bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, ii. dass eine unter Anstrich i. fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, iii. dass natürliche Personen bzw. das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich i. fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handeln bzw. handelt. d. Versicherung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. c zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. 6. Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende Umwelt, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in §21 AEntG, §98c AufenthG, §19MiLoG, § 21 SchwarzArbG oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat. 7. Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist. 8. Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a. Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den vergangenen 3 Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. b. dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. 9. Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. 10. Erklärung, a. dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und b. dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. 11. Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens: a. versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen; b. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c. irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Eignungskriteriums: Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 12. Erklärung, ob und welche schwere Verfehlung/-en begangen wurden, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) 13. Erklärung, ob und welche Kenntnis(se) besteht/-en, dass: a. eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b. eine Geldbuße im Sinne des § 30OWiG gegen das Unternehmen wegen einer in §123 Abs.1 Nrn.1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. 14. Erklärung, dass zumindest einer der unter den vorstehenden Ziffern 10 bis 13 aufgeführten Ausschlussgründe in Bezug auf das Unternehmen einschlägig sein sollte, dass das Unternehmen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB nicht ergriffen oder wie folgt ergriffen hat. 15. Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit: a. das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz), b. das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz), c. sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder d. allgemein verbindliche erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden. 16. Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus 15 auf die von diesem beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird. 17. Erklärung, dass der Vertragspartner a) kein aktiver oder ehemaliger Vorstand einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bin, die mit der Deutsche Bahn AG gemäß § 290 HGB verbunden ist. b) aktiver oder ehemaliger Vorstand einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer der folgenden Gesellschaft bin, die mit der Deutsche Bahn AG gemäß § 290 HGB verbunden ist: [...] Hinweis: Ehemalig ist die Position als Vorstand oder Geschäftsführer im DB-Konzern unabhängig davon, wie weit sie zeitlich zurückliegt. 18. Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-6878730) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, oder von der Deutschen Bahn als gleichwertig anerkannten Verhaltenskodex (oder vergleichbare Regelungen) eines Verbandes („Verbandskodex“) (wie z.B. den VDB-Code of Conduct des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e. V.) beachtet und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten, und Versicherung hiermit, dass die geltende Fassung dieser Eigenerklärung für eine mögliche Überprüfung der Vergleichbarkeit der Prinzipien beigefügt ist. Es ist bewusst, dass das Unternehmen möglicherweise vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann bzw. diesbezüglich geschlossene Verträge gekündigt werden können, wenn sich im Rahmen dieser Überprüfung herausstellt, dass keine Vergleichbarkeit der Prinzipien vorliegt, einhalten wird. Hinweis: Aus dem eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) des Unternehmens bzw. den Verbandskodex und dessen Einhaltung können und werden keinerlei Pflichten für den Konzern Deutsche Bahn begründet und werden von diesem auch nicht akzeptiert. Der Konzern Deutsche Bahn verzichtet dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus etwaigen Liefer- und/ oder Leistungsverträgen. Bei Verstößen gegen den eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) bzw. den Verbandskodex durch das Unternehmen behält sich der Deutsche Bahn Konzern das Recht zur Kündigung von Verträgen vor.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Eignungskriteriums: Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 1. Los 1 bis 6: Erklärung über das Vorhandensein eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach DIN EN ISO/IEC 27001 oder einer gleichwertigen Anforderung, dass die Entwicklung und Produktion des Auftragsgegenstandes umfasst. Ein entsprechender Nachweis ist dem Teilnahmeantrag beizulegen. 2. Lose 5 und 6: Erklärung, dass der Bewerber Hersteller oder nachweislich Berechtigter für die Betriebsführung der genannten Systeme ist. Sollte der Bewerber nicht Hersteller oder noch nicht nachweislich Berechtigter sein, ist mit dem Teilnahmeantrag zu erklären, dass beim Hersteller entsprechende Nutzungs-/Lizenzrechte beantragt wurden. Der Nachweis ist dennoch bis spätestens zum finalen Angebot zu erbringen. 3. Los 1 bis 6: Erklärung über das Vorhandensein eines zertifizierten QM-Systems inkl. Information, nach welchen Vorschriften zertifiziert ist (z.B. DIN EN ISO 9001).
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 01/10/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 09/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Registrierungsnummer: fb197f94-7578-4673-8a57-4642ae120532
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FE.EI22
Telefon: +49 6926543776
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4071841c-cdb0-4079-bdd1-f6bf3957521c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/09/2026 12:50:39 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 619585-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 174/2026
Datum der Veröffentlichung: 09/09/2026