5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Gießen
Postleitzahl: 35398
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens und Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen vergleichbare Referenzprojekte (davon mindestens 1 Sozialgebäude) aus den letzten 3 Jahren. Bei weniger als 3 Referenzen erfolgt Ausschluss der Bewerbung! Eine Nachforderung erfolgt nicht! zusätzlich - Tätigkeit als Generalplaner mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen vergleichbare Referenzprojekte (davon mindestens 1 Sozialgebäude) aus den letzten 3 Jahren Bei weniger als 3 Referenzen erfolgt Ausschluss der Bewerbung! Eine Nachforderung erfolgt nicht! Zu dem Begriff "Sozialgebäude" Ein Sozialgebäude ist ein Gebäude, das vor allem oder ausschließlich Sozial- und Aufenthaltsräume für Beschäftigte, Vereinsmitglieder oder Gemeinschaften bereitstellt. Typische Aus-stattung Umkleide- und Sanitärräume: Duschen, Toiletten und Spinde (oft auch als Schwarz-Weiß-Anlage bei schmutziger Arbeit). Pausen- und Aufenthaltsräume: Bereiche zum Ausruhen mit Sitzgelegenheiten. Kü-chen und Kantinen: Koch- und Essgelegenheiten zur Verpflegung. Technische und administrative Räume: Putzmittelräume, Lagerräume oder kleine Büros. Einsatzbereiche Betriebe und Baustellen: Auf Werksgelän-den für die gewerblichen Mitarbeiter. Öffentliche und kommunale Einrichtungen: z.B. an Bauhöfen. Bei dem Begriff "vergleichbare Referenzprojekte" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der anhand des Wortlauts der Vergabeunterlagen und von Sinn und Zweck der geforderten Angaben unter Be-rücksichtigung des Wettbewerbs- und Gleichbehandlungsgrundsatzes auszulegen ist. Dabei bedeutet die For-mulierung "vergleichbar" nicht "gleich" oder gar "identisch", sondern, dass die Leistungen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad hatten (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 8. April 2014, 11 Verg 1/14, NZBau 2015, 51 Rn. 58, Senatsbeschluss v0m 26. November 2008, VII-Verg 54/08, BeckRS 2009, 5998). Die Referenzaufträge müssen der ausgeschriebenen Leistung so-weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschrie-bene Leistung eröffnet (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 8. April 2014, 11 Verg 1/14, NZBau 2015, 51 Rn. 58).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Referenzen mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen vergleichbare Referenzprojekte (davon mindestens 1 Sozialgebäude) aus den letzten 3 Jahren Bei weniger als 3 Referenzen erfolgt Ausschluss der Bewerbung! Eine Nachforderung erfolgt nicht! - Objektplanungsleistungen - Technische Ausrüstung Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro - Tragwerksplanung - Brandschutzplanung - Bauphysik, Akustik und Wärmeschutz - Bodengutachten - Vermessungstechnische Anlagen sind folgende Angaben zunächst als Eigenerklärung zu machen jeweils D.h. auch zu - Technische Ausrüstung Heizung jeweils und gesondert - Technische Ausrüstung Lüftung jeweils und gesondert - Technische Ausrüstung Sanitär jeweils und gesondert - Technische Ausrüstung Elektro jeweils und gesondert jeweils D.h. auch zu - Bauphysik Akustik jeweils und gesondert - Bauphysik Wärmeschutz jeweils und gesondert Eigenerklärung zu Referenzen Objektplanungsleistungen jeweils und gesondert 1. ... 2. ... 3. ... Eigenerklärung zu Referenzen Tragwerksplanung jeweils und gesondert 1. ... 2. ... 3. ... Eigenerklärung zu Referenzen Brandschutzplanung jeweils und gesondert 1. ... 2. ... 3. ... Eigenerklärung zu Referenzen Technische Ausrüstung Heizung jeweils und gesondert 1. ... 2. ... 3. ... Eigenerklärung zu Referenzen Technische Ausrüstung Lüftung jeweils und gesondert 1. ... 2. ... 3. ... Eigenerklärung zu Referenzen Technische Ausrüstung Sanitär jeweils und gesondert 1. ... 2. ... 3. ... Eigenerklärung zu Referenzen Technische Ausrüstung Elektro jeweils und gesondert 1. ... 2. ... 3. ... Eigenerklärung zu Referenzen Bauphysik Akustik jeweils und gesondert 1. ... 2. ... 3. ... Eigenerklärung zu Referenzen Bauphysik Wärmeschutz jeweils und gesondert 1. ... 2. ... 3. ... Eigenerklärung zu Referenzen Bodengutachten jeweils und gesondert 1. ... 2. ... 3. ... Eigenerklärung zu Referenzen Vermessungstechnische Anlagen jeweils und gesondert 1. ... 2. ... 3. ... zusätzlich - Tätigkeit als Generalplaner mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen vergleichbare Referenzprojekte (davon mindestens 1 Sozialgebäude) aus den letzten 3 Jahren Bei weniger als 3 Referenzen erfolgt Ausschluss der Bewerbung! Eine Nachforderung erfolgt nicht! 1. ... 2. ... 3. ... Zu dem Begriff "Sozialgebäude" Ein Sozialgebäude ist ein Gebäude, das vor allem oder ausschließlich Sozial- und Aufenthaltsräume für Beschäftigte, Vereinsmitglieder oder Gemeinschaften bereitstellt. Typische Aus-stattung Umkleide- und Sanitärräume: Duschen, Toiletten und Spinde (oft auch als Schwarz-Weiß-Anlage bei schmutziger Arbeit). Pausen- und Aufenthaltsräume: Bereiche zum Ausruhen mit Sitzgelegenheiten. Kü-chen und Kantinen: Koch- und Essgelegenheiten zur Verpflegung. Technische und administrative Räume: Putzmittelräume, Lagerräume oder kleine Büros. Einsatzbereiche Betriebe und Baustellen: Auf Werksgeländen für die gewerblichen Mitarbeiter. Öffentliche und kommunale Einrichtungen: zB an Bau-höfen. Bei dem Begriff "vergleichbare Referenzprojekte" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der anhand des Wortlauts der Vergabeunterlagen und von Sinn und Zweck der geforderten Angaben unter Be-rücksichtigung des Wettbewerbs- und Gleichbehandlungsgrundsatzes auszulegen ist. Dabei bedeutet die For-mulierung "vergleichbar" nicht "gleich" oder gar "identisch", sondern, dass die Leistungen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad hatten (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 8. April 2014, 11 Verg 1/14, NZBau 2015, 51 Rn. 58, Senatsbeschluss v0m 26. November 2008, VII-Verg 54/08, BeckRS 2009, 5998). Die Referenzaufträge müssen der ausgeschriebenen Leistung so-weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 8. April 2014, 11 Verg 1/14, NZBau 2015, 51 Rn. 58). Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber und der Nachunternehmer anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gege-benenfalls Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bewerber vom Vergabeverfahren aus. Der Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die durch den öffentlichen Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungs-gemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch Eigenerklärungen. Über Eigenerklärungen hinausgehende Unterlagen werden im Verlauf des Verfahrens nur von aussichtsreichen Bewerbern oder Bietern verlangt. Der Nachweis kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Die Eignungskriterien und geforderten Eignungsnachweise stehen mit dem Auftragsgegenstand in Verbin-dung und zu diesem sowie dem Auftragswert in einem angemessenen Verhältnis. Der Grundsatz der Verhält-nismäßigkeit nach § 97 Absatz 1 Satz 2 GWB wird gewahrt. Der Auftraggeber fordert die Unternehmen auf, mit der Bewerbung die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, sowie die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Auftraggeber verlangt von den Bewerbern, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Weitere Ausführungen s. Dokument Eignungsanforderungen Referenzen
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Erklärung über den Gesamtumsatz
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Bewerber müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Bewerber müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektorganisation & Schlüsselpersonal
Beschreibung: • Verfügbarkeit: Verfügbarkeit des GP-Teams für die Projektlaufzeit (5%). Insbesondere: Ist die Aufgabenverteilung zwischen Projektleiter, Stellvertreter und den Fachbereichsleitern (TGA, Tragwerk) logisch? Bringt das konkret benannte Team Erfahrung aus vergleichbaren Projekten mit? Sind die personellen Kapazitäten (Verfügbarkeit in %) für die kritischen Projektphasen plausibel dargelegt? Sind die personellen Kapazitäten (Verfügbarkeit in %) für die kritischen Projektphasen plausibel dargelegt? • Angaben auf 1 Seite Arial 11-er Schrift: Sehr gute 4 gute 3 befriedigende 2 Punkte ausreichende 1 Punkt mangelhafte/ungenügende Ausschluss des Angebotes, Gesamt max 20 Punkte • Kommunikationsmatrix: Struktur der Schnittstellen zwischen Architekten, Fachplanern (TGA, Statik) und dem Bauherrn (5%). Insbesondere: Regelt die Kommunikationsmatrix verbindlich, wer wann welche Informationen an wen über-mitteln muss? Bringt sie Schnittstellenminimierung beim Generalplaner (GP), da der GP als einziger Vertragspartner des Bauherrn alle Fachplaner (Statik, TGA, Bauphysik etc.) intern koordinieren muss? • Angaben auf 1 Seite Arial 11-er Schrift: Sehr gute 4 gute 3 befriedigende 2 Punkte ausreichende 1 Punkt mangelhafte/ungenügende Ausschluss des Angebotes, Gesamt max 20 Punkte • Stellvertretungskonzept: Absicherung bei Personalausfällen im Generalplanerteam (5%). Insbesondere: Wie wird garantiert, dass bei plötzlichem Ausfall des Projektleiters kein Informationsverlust entsteht? Wie steuert der GP den Informationsfluss und die Planfreigaben zwischen den verschiedenen Fach-planern (Schnittstellenminimierung)? • Angaben auf 1 Seite Arial 11-er Schrift: Sehr gute 4 gute 3 befriedigende 2 Punkte ausreichende 1 Punkt mangelhafte/ungenügende Ausschluss des Angebotes, Gesamt max 20 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Methodik & Projektabwicklung
Beschreibung: • Kosten- und Terminkontrolle: Darstellung der Werkzeuge und Prozesse zur Einhaltung des Budgets (5%). Insbesondere: Welche konkreten Werkzeuge (z. B. Meilensteintrendanalysen) nutzt der GP zur Budgetüber-wachung? Wie reagiert der GP im Konzept auf drohende Terminverzögerungen (Pufferplanung)? Wird ein nachvollziehbarer Prozess zum Nachtragsmanagement der bauausführenden Firmen aufgezeigt? • Angaben auf 1 Seite Arial 11-er Schrift: Sehr gute 4 gute 3 befriedigende 2 Punkte ausreichende 1 Punkt mangelhafte/ungenügende Ausschluss des Angebotes, Gesamt max 20 Punkte • Qualitätsmanagement: Methoden zur Planprüfung und Fehlervermeidung zwischen den Gewerken (5%). Insbesondere: Wie läuft die interne Planprüfung (Kollisionsprüfung) vor der Übergabe an den Bauherrn ab? • Angaben auf 1 Seite Arial 11-er Schrift: Sehr gute 4 gute 3 befriedigende 2 Punkte ausreichende 1 Punkt mangelhafte/ungenügende Ausschluss des Angebotes, Gesamt max 20 Punkte • Risikomanagement: Strategien zum Umgang mit unvorhergesehenen Planungsänderungen oder In-solvenzen von Subplanern (5%). Insbesondere: Änderungen während der Planung sind der Regelfall. Wie strukturiert und transparent geht der GP damit um? Der Ausfall eines Fachplaners (z. B. für TGA oder Statik) gefährdet sofort den Zeitplan. Weist der GP nach, wie er dieses Risiko minimiert? • Angaben auf 1 Seite Arial 11-er Schrift: Sehr gute 4 gute 3 befriedigende 2 Punkte ausreichende 1 Punkt mangelhafte/ungenügende Ausschluss des Angebotes, Gesamt max 20 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nachhaltigkeit & Innovation
Beschreibung: Lebenszykluskosten: Ansätze zur Reduzierung von späteren Betriebs- und Wartungskosten (10%). Der Generalplaner muss nachweisen, wie er durch intelligente Planung das Gebäude über 30 bis 50 Jahre wirtschaftlich optimiert. Bauliche und konstruktive Ansätze, technische und energetische Ansätze (TGA), Standardisierung der Hau-stechnik, Energieeffizienz und Eigenversorgung Digitale und prozessuale Ansätze BIM-to-FM (Facility Ma-nagement) Prädiktive Instandhaltung (Predictive Maintenance) Reinigungs- und bewirtschaftungsgerechte Planung • Angaben auf 1 Seite Arial 11-er Schrift: Sehr gute 4 gute 3 befriedigende 2 Punkte ausreichende 1 Punkt mangelhafte/ungenügende Ausschluss des Angebotes, Gesamt max 40 Punkte • Umweltkriterien: Erfahrung mit Zertifizierungen (z. B. DGNB) und kreislauffähigem Bauen (10%) Der Generalplaner muss nachweisen, dass Nachhaltigkeitsziele nicht nur Lippenbekenntnisse bleiben, son-dern rechtssicher und messbar in die Planung einfließen. Nachweis von Zertifizierungskompetenz (z. B. DGNB, LEED, BREEAM) Der Generalplaner muss nachweisen, wie er den komplexen Zertifizierungsprozess ohne Reibungsverluste steuert. Integrierte Auditoren-Leistung DGNB-Pre-Check in Leistungsphase 2 Dokumentations-Management: Ein etablierter Prozess zur fortlaufenden, prüfgerechten Sammlung aller Materialnachweise und Datenblät-ter während der Planungs- und Bauphase (verhindert Datenverlust beim Einreichen). Ansätze für Kreislauffähiges Bauen (Circular Economy) Hier zeigt sich die Innovationskraft des Planers. Es geht darum, das Gebäude als "Materiallager" für die Zukunft zu begreifen. Material Passports (Gebäuderesourcenpass) Design for Disassembly (Rückbaufreundlichkeit) Schadstofffreies Bauen (Cradle-to-Cradle) Urban Mining / Re-Use • Angaben auf 1 Seite Arial 11-er Schrift: Sehr gute 4 gute 3 befriedigende 2 Punkte ausreichende 1 Punkt mangelhafte/ungenügende Ausschluss des Angebotes, Gesamt max 40 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Honorar (50 % Gewichtung) Angebotspreis: Das geforderte Honorar für die Kernleistungen - inklusive GP-Zuschlag, - Nebenkosten, - Nachlässe Um den Preis in Punkte umzurechnen, wird die lineare Interpolation (Interpolationsmethode) genutzt. Dadurch führt das günstigste Angebot zur vollen Punktzahl (200).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 12/10/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 01/10/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Zu beachten ist allerdings, dass vorgelegte Eignungsnachweise die zwar vollständig sind, nicht aber den inhaltlichen Anforderungen gemäß der Auftragsbekanntmachung entsprechen, nicht nachgebessert und deshalb auch nicht nachgefordert werden können.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: MWB Gießen - Mittelhessische Wasserbetriebe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Ax Vergaberecht