5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Marburg-Biedenkopf (DE724)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 12/12/2027
Enddatum der Laufzeit: 12/12/2037
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 45e7b63e-33fe-4099-b223-96f492e40063-01
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung müssen der Bieter sowie alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staats belegen, in dem sie niedergelassen sind. Der Nachweis erfolgt durch Angabe der Berufs- oder Handelsregister-Nummer im Angebotsschreiben des Bieters. Sofern die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bieter dies im Angebotsschreiben des Bieters anzukreuzen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten. Die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 31.05.2026
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angabe von im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALT-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Reise-Verkehre, auch keine Flughafenvorfeld-/ Werks-/ Freigestellte Schüler- Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem Termin zur Angebotsabgabe. Es ist mindestens eine Verkehrsleistung anzugeben. Den Bietern steht es frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben. Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenen Auftrag zu ermöglichen. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der vergabegegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig. 1. Mindestanforderungen an die Vorgabe „Angabe im „Rollgeschäft“ erbrachte Busverkehrsleistungen“: a.) Die vorgelegte Referenz muss von dem Unternehmen erbracht worden sein, welches das Angebot abgibt. Erfolgt die Leistungserbringung der Referenzleistung bei einer Gesellschaft durch die Gesellschafter des Unternehmens (z. B. Gesellschafter A stellt das Fahrpersonal, Gesellschafter B stellt die Fahrzeuge, Gesellschafter C führt alle administrativen und technischen Tätigkeiten durch), wird die Referenz in ihrem Erklärungsgehalt gemäß dem Feld „Erbrachte Leistung“ der Anlage 6 der Vergabeunterlagen gewertet. b.) Kann der Bieter / die Bietergemeinschaft keine entsprechenden Referenzleistungen nachweisen, so besteht die Möglichkeit einer Eignungsleihe. 2. Mindestanforderungen an die Vorgabe „vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad einer Referenz“: Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 275 Tsd. Nutzwagenkilometer p. a. aufweisen. Die Referenzen müssen im o. g. Referenzzeitraum (2023, 2024, 2025, 2026) je Referenz jeweils für mindestens 12 volle Monate erbracht worden sein, um anerkannt werden zu können. Bei Vorlage mehrerer Referenzen (max. 3) werden diese kumulativ betrachtet. Der Bieter muss in der Referenzliste für den Fall des Einsatzes • als Unterauftragnehmer selbst, • von Unterauftragnehmern oder • als Teil einer Bietergemeinschaft darlegen, welche Leistung durch den Bieter selbst erbracht wurde, so dass ein Rückschluss auf die Erfahrung des Bieters und seiner Leistungsfähigkeit hinsichtlich der vertragsgegenständigen Leistung gegeben ist (detaillierte Anforderungen an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage 6 der Vergabeunterlagen; der Vordruck ist zu verwenden).
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung. In Deutschland: Kopie einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall der Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dieses die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuern entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern. In diesem Fall hat der Bieter die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen/Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 31.05.2026.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zusätzlich erklärt der Bieter mit der Angebotsabgabe (vgl. Vordruck des Angebotsschreibens des Bieters), a) dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten, b) dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind, c) dass er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter legt mit seinem Angebot die Verpflichtungserklärungen nach § 8 Absatz 1 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen vor (vgl. § 5 Absatz 1 HVTG). Für den Fall des Einsatzes von Unterauftrag-/ Nach-bzw. Subunternehmern (UAN) oder Verleihunternehmen legt der Bieter zusätzlich mit seinem Angebot die Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen seiner UAN und Verleihunternehmen vor, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind (vgl. § 6 Absatz 2 HVTG).
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter erklärt mit der Angebotsabgabe (vgl. Vordruck des Angebotsschreibens des Bieters), ob er die Eignungsleihe gemäß § 47 VgV in Anspruch nimmt. Im Fall der Eignungsleihe hat der Bieter die erforderlichen Nachweise und Verpflichtungserklärungen des anderen Unternehmens gemäß § 47 VgV mit Angebotsabgabe vorzulegen und mit Angebotsabgabe (vgl. Vordruck des Angebotsschreibens des Bieters) zu erklären, dass er gemeinsam mit dem anderen Unternehmen für die Auftragsausführung gemäß § 47 Absatz 3 VgV haftet. Soweit der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines UAN oder Verleihunternehmens in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), hat der Bieter die Verpflichtungserklärung des UAN oder Verleihunternehmens gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen (vgl. § 6 Absatz 2 HVTG). Während des Leistungserbringungszeitraums hat der Eignungsleihgeber die Leistung zu erbringen, für die er die Eignungsleihe erklärt hat.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung über die Bietergemeinschaft abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind sowie der für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind mit vollständigen Adressangaben zu nennen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat jeweils der Erklärende i.S.d. § 126b BGB durch Eintragung seines Namens in die Erklärung die Person des Erklärenden zu nennen (Textform). Für die o. g. Erklärung über die Bietergemeinschaft ist der Vordruck in Anlage 19 der Vergabeunterlagen zu verwenden.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Zur Sicherung der vertraglichen Leistungspflichten hat der Auftragnehmer eine uneingeschränkte und selbstschuldnerische Bürgschaft über den Gesamtbetrag unter Verzicht der Anfechtbarkeit, Aufrechenbarkeit und Vorausklage in Höhe von 5 % des Auftragswertes für das Kalenderjahr 2027 (Grundanspruch) zu leisten. Die Bürgschaft dient insbesondere auch der Sicherung des lückenlosen (Weiter-)Betriebs im Falle einer Betriebsaufnahme durch Dritte sowie der Durchsetzung finanzieller Ansprüche des Auftraggebers einschließlich nachvertraglicher Abwicklungspflichten. Die Erbringung der Sicherheitsleistung über eine Konzernbürgschaft ist unzulässig. Die Bürgschaft gilt ab dem Tag der Ausstellung bis nach Abwicklung der letzten Zahlungen nach Beendigung des VSV, längstens bis zum 31.12.2039. Der AN hat dieses Vorgehen des AG durch eine entsprechende Ausgestaltung des Bürgschaftsvertrages zu gewährleisten. Der AN hat den Bürgschaftsvertrag entsprechend dem Muster in Anlage 8 der Vergabeunterlagen im Original innerhalb von vier Wochen nach Zuschlagserteilung dem AG vorzulegen. Die Bürgschaft kann als Bankbürgschaftsvertrag oder als Bürgschaftsvertrag eines geschäftsmäßig für andere Sicherheit leistenden Versicherungsunternehmens vorgelegt werden, das von der Generalzolldirektion gemäß § 244 der Abgabenordnung allgemein als tauglicher Steuerbürge zugelassen ist. In diesem Fall hat der AN zeitgleich mit dem Bürgschaftsvertrag dem AG ein Bestätigungsschreiben der zuständigen Generalzolldirektion über die aktuell bestehende Zulassung des Versicherungsunternehmens als tauglicher Steuerbürge vorzulegen. Der Stichtag dieses Bestäti-gungsschreibens darf zum Zeitpunkt der Vorlage des Bürgschaftsvertrages nicht länger als 9 Monate zurückliegen.
Frist für den Eingang der Angebote: 23/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 53 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 VgV). Eine Verpflichtung der Vergabestelle besteht hierzu nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 23/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen das Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. GWB. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt