1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)
2.1.
Verfahren
Titel: Hochrheinbahn-PfA 4-Waldshut-Strecke 4000 km 322,810 bis km 326,515
Beschreibung: Elektrifizierung und Ausbau Hochrheinbahn Basel Bad. Bahnhof - Erzingen, Strecke 4000 km 271,300 - 344,875 Mit dem Projekt soll der gesamte Abschnitt zwischen Basel und Erzingen durchgehend elektrifiziert und das Angebot im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) erweitert werden. Auf dem gesamten Verlauf des Projektes werden fast alle bestehenden Verkehrsstationen ertüchtigt und drei neue Verkehrshalte erstellt. Zusätzlich sind Zusammenhangs- und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bauleistung Verkehrsstationen Waldshut im PfA 4, Anpassungen an SÜ´en und der EÜ Waldshut sowie Oberbauarbeiten.
Kennung des Verfahrens: 83b76530-639d-462f-accb-1c67b0dd37cd
Interne Kennung: 25FEI80724
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45213321 Bau von Bahnhöfen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Waldshut-Tiengen
Postleitzahl: 79761
Land, Gliederung (NUTS): Waldshut (DE13A)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. Vössing Ingenieurgesellschaft mbH, Stuttgart Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Der Wert des Ergebnisses wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Hochrheinbahn-PfA 4-Waldshut-Strecke 4000 km 322,810 bis km 326,515
Beschreibung: Elektrifizierung und Ausbau Hochrheinbahn Basel Bad. Bahnhof - Erzingen, Strecke 4000 km 271,300 - 344,875 Mit dem Projekt soll der gesamte Abschnitt zwischen Basel und Erzingen durchgehend elektrifiziert und das Angebot im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) erweitert werden. Auf dem gesamten Verlauf des Projektes werden fast alle bestehenden Verkehrsstationen ertüchtigt und drei neue Verkehrshalte erstellt. Zusätzlich sind Zusammenhangs- und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bauleistung Verkehrsstationen Waldshut im PfA 4, Anpassungen an SÜ´en und der EÜ Waldshut sowie Oberbauarbeiten.
Interne Kennung: 02b2da3c-aac8-4ea3-8fdf-ad1e98001fa7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45213321 Bau von Bahnhöfen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Waldshut-Tiengen
Postleitzahl: 79761
Land, Gliederung (NUTS): Waldshut (DE13A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 04/06/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Für die folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht (s. auch Anlage 0.4.1). Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 18 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen: Oberbau konventionell–Schotter: Gleise: Strecken II; Mischverkehr 121 - 160 km/h Oberbau konventionell–Schotter: Weichen: Strecken II; Mischverkehr 121 - 160 km/h Allgemeiner Erd-, und Tiefbau: Erdbauwerke Allgemeiner Erd- und Tiefbau: Erdbauwerke-Bauen unter Eisenbahnbetrieb Bauleistung für Kabel: Kabelverlegung Bauleistung für Kabel: Kabelführungssysteme incl. Tiefbau Bauleistung für Kabel: Bauleistungen für Kabel–Bauen unter Eisenbahnbetrieb
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: 20251050944
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 0,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Datum der Auswahl des Gewinners: 21/05/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 02/06/2025
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 6543c399-79dc-49e4-9d35-81c5e13c768c-01
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001 - LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: MKA068-Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird: Der AN ist bereits vollständig in die Baustellenlogistik, das Sicherheitskonzept und die Bauabläufe integriert, sowie in die EP und AP eingearbeitet. Ein Wechsel würde zu erheblichen Störungen der Bauorganisation führen, da ein neuer AN nicht ohne Verzögerungen eingewiesen und eingearbeitet werden kann. Ein neuer Auftragnehmer müsste für die Zusatzleistungen separat mobilisiert werden. Dies würde disproportional hohe Rüst-, Koordinations- und Nebenkosten verursachen, die beim bestehenden AN nicht zusätzlich anfallen. Ein zweiter Auftragnehmer würde zusätzliche Schnittstellen erzeugen, die aufwendig geprüft, dokumentiert und abgenommen werden müssten. Daraus entstünden erhebliche interne und externe Kosten. Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände: MKA061-Der AN ist bereits vollständig in die Baustellenlogistik, das Sicherheitskonzept und die Bauabläufe integriert, sowie in die EP und AP eingearbeitet. Ein Wechsel würde zu erheblichen Störungen der Bauorganisation führen, da ein neuer AN nicht ohne Verzögerungen eingewiesen und eingearbeitet werden kann. Ein neuer Auftragnehmer müsste für die Zusatzleistungen separat mobilisiert werden. Dies würde disproportional hohe Rüst-, Koordinations- und Nebenkosten verursachen, die beim bestehenden AN nicht zusätzlich anfallen. Ein zweiter Auftragnehmer würde zusätzliche Schnittstellen erzeugen, die aufwendig geprüft, dokumentiert und abgenommen werden müssten. Daraus entstünden erhebliche interne und externe Kosten. Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände: MKA060-Der AN ist bereits vollständig in die Baustellenlogistik, das Sicherheitskonzept und die Bauabläufe integriert, sowie in die EP und AP eingearbeitet. Ein Wechsel würde zu erheblichen Störungen der Bauorganisation führen, da ein neuer AN nicht ohne Verzögerungen eingewiesen und eingearbeitet werden kann. Ein neuer Auftragnehmer müsste für die Zusatzleistungen separat mobilisiert werden. Dies würde disproportional hohe Rüst-, Koordinations- und Nebenkosten verursachen, die beim bestehenden AN nicht zusätzlich anfallen. Ein zweiter Auftragnehmer würde zusätzliche Schnittstellen erzeugen, die aufwendig geprüft, dokumentiert und abgenommen werden müssten. Daraus entstünden erhebliche interne und externe Kosten. MKA054-Der AN ist bereits vollständig in die Baustellenlogistik, das Sicherheitskonzept und die Bauabläufe integriert, sowie in die EP und AP eingearbeitet. Ein Wechsel würde zu erheblichen Störungen der Bauorganisation führen, da ein neuer AN nicht ohne Verzögerungen eingewiesen und eingearbeitet werden kann. Ein neuer Auftragnehmer müsste für die Zusatzleistungen separat mobilisiert werden. Dies würde disproportional hohe Rüst-, Koordinations- und Nebenkosten verursachen, die beim bestehenden AN nicht zusätzlich anfallen. Ein zweiter Auftragnehmer würde zusätzliche Schnittstellen erzeugen, die aufwendig geprüft, dokumentiert und abgenommen werden müssten. Daraus entstünden erhebliche interne und externe Kosten. MKA053-Der AN ist bereits vollständig in die Baustellenlogistik, das Sicherheitskonzept und die Bauabläufe integriert, sowie in die EP und AP eingearbeitet. Ein Wechsel würde zu erheblichen Störungen der Bauorganisation führen, da ein neuer AN nicht ohne Verzögerungen eingewiesen und eingearbeitet werden kann. Ein neuer Auftragnehmer müsste für die Zusatzleistungen separat mobilisiert werden. Dies würde disproportional hohe Rüst-, Koordinations- und Nebenkosten verursachen, die beim bestehenden AN nicht zusätzlich anfallen. Ein zweiter Auftragnehmer würde zusätzliche Schnittstellen erzeugen, die aufwendig geprüft, dokumentiert und abgenommen werden müssten. Daraus entstünden erhebliche interne und externe Kosten. MKA052-Der AN ist bereits vollständig in die Baustellenlogistik, das Sicherheitskonzept und die Bauabläufe integriert, sowie in die EP und AP eingearbeitet. Ein Wechsel würde zu erheblichen Störungen der Bauorganisation führen, da ein neuer AN nicht ohne Verzögerungen eingewiesen und eingearbeitet werden kann. Ein neuer Auftragnehmer müsste für die Zusatzleistungen separat mobilisiert werden. Dies würde disproportional hohe Rüst-, Koordinations- und Nebenkosten verursachen, die beim bestehenden AN nicht zusätzlich anfallen. Ein zweiter Auftragnehmer würde zusätzliche Schnittstellen erzeugen, die aufwendig geprüft, dokumentiert und abgenommen werden müssten. Daraus entstünden erhebliche interne und externe Kosten.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: MKA068-Das vertraglich vereinbarte Leistungsverzeichnis AN125 umfasst die Leistungen „Lieferung und Einbau von Verfüllschotter“ nicht. In diesem LV sind ausschließlich Positionen für Grund-schotter/Verlegeplanum vorgesehen. Aus diesem Grund wurden folgende Leistungen gefor-dert: • Lieferung von Verfüllschotter für den Bereich Bahnhof Waldshut und Waldshut West, • Transport und Bereitstellung des Materials auf der Baustelle. MKA061-Der bestehende Bremsprellbock des Schweizer Gleises (Gleis 5) befindet sich im Rückbaubereich der Eisenbahnüberführung. Um die Brückenrückbauarbeiten mit dem laufenden Bahnbetrieb im Schweizer Gleis in Einklang zu bringen, ist ein provisorisches Versetzen des Prellbocks für den sicheren Zugbetrieb unerlässlich. Darüber hinaus ist ein zweiter Versetzvorgang für den finalen Standort erforderlich. Das LV sieht lediglich den Ausbau des Bremsprellbocks vor; der temporäre Aus- und Wiedereinbau sowie der finale Wiedereinbau sind vertraglich nicht enthalten. MKA060-Die ausgeschriebene LV-Position zur Reisendenlenkung setzt eine Planung durch den AG voraus – der AN ist vertraglich lediglich zur Ausführung nach AG-Vorgabe verpflichtet. Die nachfolgenden Leistungen wurden durch den AG angeordnet bzw. ergaben sich zwingend aus den Anforderungen der Baumaßnahme und waren im ursprünglichen Vertragsumfang nicht enthalten: Federführende Planung des Reisendenlenkungskonzepts wurde dem AN durch den AG übertragen. Bauliche Umbaumaßnahmen zur Sicherstellung des Zollzugangs (Durchbruch, Brandschutztür, Planung) gehen über Wegeleitung und Beschilderung hinaus. Umbau der BE-Fläche zur Herstellung eines Gehwegkorridors zum Schweizer Gleis stellt eine eigenständige Bauleistung dar, die nicht unter die pauschale Reisendenlenkungsposition fällt. Witterungsschutz für den Schweizer Fahrkartenautomaten MKA054-Gemäß freigegebener Ausführungsplanung für Bahnsteig 4 (Plan-Nr. 437020_40_PBF-KIB_SF_RWU_SC_003-b) sind für die Hinterfüllung der Winkelstützwände entlang der Rampenwand Leistungen erforderlich, die durch die LV-Position 26.01.0050 nicht abgedeckt sind. Diese sieht ausschließlich die Hinterfüllung mit körnigen, ungebundenen Baustoffen vor. Der Einbau von fließfähigem Beton C20/25, die Ausführung einer Kernbohrung D60 sowie der Einbau von sickerfähigem Kies-Sand-Gemisch sind vertraglich nicht enthalten und waren zur planungskonformen Ausführung der Hinterfüllung technisch erforderlich. MKA053-Im Rahmen der freigegebenen Ausführungsplanung für Bahnsteig 4 wurden für die Herstellung des Kabeltiefbaus zusätzliche Leistungen identifiziert. Die angezeigten Positionen sind teilweise nicht im LV enthalten bzw. deren Zuordnung zu bestehenden LV-Positionen ist nicht abschließend geklärt: Planum und Sauberkeitsschicht Kabelschächte: Nicht gesondert ausgeschrieben; Schachttiefe > 1,50 m: In Pos. 03.04.0030 ist eine lichte Schachttiefe von 1,50–2,00 m ausgeschrieben; Mehraufwand durch verengte Verhältnisse und erforderliche Tieferlegung der Kabeltrasse. Die Berechtigung dem Grunde nach wurde durch den TPL bestätigt MKA052-Infolge der in Abstimmung mit dem AG festgelegten Erweiterung des zu entwässernden Bereichs (km 325,4+30 bis km 325,7+80, Teams-Meeting 27.03.2026) waren ergänzende Planungsleistungen für Tiefbau und Entwässerung erforderlich, die im ursprünglichen Vertragsumfang nicht enthalten sind.
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Registrierungsnummer: fb197f94-7578-4673-8a57-4642ae120532
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FEI-SW
Telefon: +49 71120927136
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)
Registrierungsnummer: a6ceb1fb-e3c6-459d-a608-8a792d7bf449
Postanschrift: Europaplatz 1
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 302970
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Registrierungsnummer: 9a9357bc-0f79-4735-bae8-7cd270aebe9e
Postanschrift: Leonhard-Weiss-Straße 22
Stadt: Göppingen
Postleitzahl: 73037
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a9dbe09a-2d6f-4fff-aab3-abc354a303e0 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 31/08/2026 10:36:03 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 602418-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 168/2026
Datum der Veröffentlichung: 01/09/2026