2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33734000 Brillen
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Mit dem Angebot einzureichen: Darstellung des flächendeckenden hessenweiten Filialnetzes, Nachweis zur selbständigen Ausübung des Augenoptiker-Handwerks im Hinblick auf die Ausübungsberechtigung und fachliche Eignung, Nachweis, dass die Brillengestelle/Brillenfassungen der Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV) entsprechen, Nachweis, dass die Brillengestelle/Brillenfassungen den Anforderungen der DIN EN ISO 12870:2018-07 (oder vergleichbar) entsprechen, Nachweis, dass die Brillengläser die Anforderungen der DIN EN ISO 14889:2018-04 (oder vergleichbar) erfüllen, Nachweis, dass die Brillengläser die Anforderungen der entsprechenden Normen der Normenreihe DIN EN ISO 8980 (oder vergleichbar) erfüllen, Nachweis, dass die Bildschirmarbeitsbrillen eine CE-Kennzeichnung besitzen, Nachweis, dass die Bildschirmarbeitsbrillen dem Medizinproduktegesetz (MPG) entsprechen Auf Aufforderung bei Tarifbindung des Bieters: Bescheinigung eines Arbeitgeberverbandes oder einer Innung bzw. Bestätigung der Gewerkschaft nach § 10 Abs. 1 S. 2 HVTG; bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied Bei geplantem Einsatz von Unterauftragnehmern und Eignungsleihe: Formular 235 "Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" und Formular 236 "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Bei Bildung einer Bietergemeinschaft: Erklärung betreffend Bietergemeinschaft Vertragsstrafe nach § 20 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz: Der Auftragnehmer hat für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung übernommener Verpflichtungen als Vertragsstrafe nach § 20 Abs. 1 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz zu leisten: 5 % der Nettoauftragssumme für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn ergebenden Verpflichtung; bei mehreren Verstößen wird die Vertragsstrafe auf 10 Prozent der Abrechnungssumme ohne Umsatzsteuer für den Auftrag begrenzt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen); ist auf separate Anforderung durch die Vergabestellevorzulegen.
Korruption: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen); ist auf separate Anforderung durch die Vergabestellevorzulegen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen); ist auf separate Anforderung durch die Vergabestellevorzulegen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen); ist auf separate Anforderung durch die Vergabestellevorzulegen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen); ist auf separate Anforderung durch die Vergabestellevorzulegen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen); ist auf separate Anforderung durch die Vergabestellevorzulegen.
Betrug: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen); ist auf separate Anforderung durch die Vergabestellevorzulegen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen); ist auf separate Anforderung durch die Vergabestellevorzulegen.
Zahlungsunfähigkeit: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen); ist auf separate Anforderung durch die Vergabestellevorzulegen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen); ist auf separate Anforderung durch die Vergabestellevorzulegen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen); ist auf separate Anforderung durch die Vergabestellevorzulegen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen); ist auf separate Anforderung durch die Vergabestellevorzulegen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen); ist auf separate Anforderung durch die Vergabestellevorzulegen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen); ist auf separate Anforderung durch die Vergabestellevorzulegen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen); ist auf separate Anforderung durch die Vergabestellevorzulegen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen); ist auf separate Anforderung durch die Vergabestellevorzulegen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen); ist auf separate Anforderung durch die Vergabestellevorzulegen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen); ist auf separate Anforderung durch die Vergabestellevorzulegen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen); ist auf separate Anforderung durch die Vergabestellevorzulegen.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen); ist auf separate Anforderung durch die Vergabestellevorzulegen.