1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
2.1.
Verfahren
Titel: Planung Viergleisiger Ausbau HD-Wieblingen – HD-Hbf
Beschreibung: Planung Viergleisiger Ausbau HD-Wieblingen – HD-Hbf
Kennung des Verfahrens: 5c165628-2af6-43e7-b0d1-70b7c2a71981
Interne Kennung: 18FEI33039
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71311230 Dienstleistungen im Eisenbahnbau
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Planung Viergleisiger Ausbau HD-Wieblingen – HD-Hbf
Beschreibung: Planung Viergleisiger Ausbau HD-Wieblingen – HD-Hbf
Interne Kennung: 3701dd49-6b11-44af-aa6a-87f5484e2f87
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71311230 Dienstleistungen im Eisenbahnbau
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2019
Enddatum der Laufzeit: 30/07/2020
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: DB Engineering & Consulting GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 2019555795
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 0,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - DB Engineering & Consulting GmbH
Datum der Auswahl des Gewinners: 08/07/2019
Datum des Vertragsabschlusses: 19/07/2019
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 358488-2019
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001 - DB Engineering & Consulting GmbH
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: 60 - Die wirtschaftliche Nachteiligkeit eines Auftragnehmerwechsels ergibt sich insbesondere aus dem erheblichen zusätzlichen Aufwand für Einarbeitung und Übergabe der bestehenden Unterlagen, den Einwendungen und den daraus folgenden Anpassungen, die bei einem neuen Auftragnehmer anfielen. Der bisherige Auftragnehmer verfügt über vollständige Kenntnisse der bisherigen Unterlagen, eingereichten Einwendungen Dritter (Stellungnahmen im Zuge der Einwendungsbearbeitung wurden vom Generalplaner erstellt), sowie deren Folgen für die Umplanungen der Umweltmaßnahmen. Ein neuer Auftragnehmer müsste diese Kenntnisse vollständig neu aufbauen. Dies umfasst insbesondere die Sichtung und Bearbeitung der bereits erstellten Unterlagen. Die notwendigen Anpassungen müssen im Zuge der 1. Planänderung bei dem Eisenbahnbundesamt eingereicht werden. Bei einem Wechsel des ANs würde sich die Einreichung der 1. Planänderung um einen nicht bezifferbaren Zeitraum verschieben und folglich eine äquivalente Verschiebung des Abschlusses des Planfeststellungsvefahren führen. 61 - Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden. Die erforderlichen Anpassungen betreffen zentrale Planungsbestandteile der Genehmigungs- und Entwurfsplanung (z. B. Erläuterungsbericht, Lagepläne, Grunderwerbsunterlagen und Flächenplanung), die eng miteinander verzahnt sind. Eine Übernahme durch einen neuen Auftragnehmer würde umfangreiche Einarbeitungszeiten, Schnittstellenrisiken und Abstimmungsaufwände verursachen. Darüber hinaus bestünde das Risiko von Inkonsistenzen in den Planunterlagen sowie Verzögerungen im Terminplan, insbesondere im Hinblick auf die Einreichung des 1. Blaudrucks. Diese Umstände würden insgesamt zu erheblichen Mehrkosten und organisatorischen Schwierigkeiten führen. 63 - Die wirtschaftliche Nachteiligkeit eines Wechsels ergibt sich insbesondere aus dem erheblichen zusätzlichen Aufwand für Einarbeitung, Übergabe und Abstimmungsvorgänge, der bei einem neuem Auftragnehmer anfiele. Der Werkerfolg der Gesamtleistung muss klar beim Generalplaner bestehen bleiben. Der derzeitige Auftragnehmer verfügt über vollständige Kenntnis der bisherigen Planung, der Standorte der Oberleitungsmasten, der Arten des Rück- und Neubaus sowie die Kenntnis der bisher erstellten Planfeststellungsunterlagen. Ein neuer Auftragnehmer müsste diese Kenntnisse vollständig neu aufbauen. Dies umfasst insbesondere die Sichtung und Bearbeitung der bereits erstellten Unterlagen. Die Einzeichnung der OLA-Maststandorte ohne Kenntnisse der Auswirkungen auf andere Gewerke (Umweltplanung, Lärmschutz, Artenschutz, etc. ) birgt zudem das Risiko, dass bisherige Fehlplanungen mit potenziell erheblichen Risiken weiterhin übernommen werden. Der bestehende Auftragnehmer verfügt über dieses Wissen und kann daher bei der Einzeichnung der OLA-Maststandorte die Auswirkungen nochmals überprüfen und mögliche Risiken aufzeigen, was bei einem neue Auftragnehmer nur unter einer intensiven und kostspieligen Einarbeitung möglich wäre. 64 - Die gegenständlichen Leistungen betreffen die Fortschreibung, Aktualisierung und Ergänzung einer bereits durch den Generalplaner erstellten Varianten-/Alternativen-Matrix einschließlich der zugrunde liegenden Bewertungslogik, Annahmen, Kostenansätze und Beurteilungskriterien. Die neu geforderten Leistungen bauen unmittelbar auf den bereits erarbeiteten Untersuchungsergebnissen auf und erfordern die konsistente Fortschreibung der vorhandenen Bewertungsgrundlagen. Bei einem Wechsel des Auftragnehmers müsste zunächst die Herleitung der bisherigen Bewertungen, Gewichtungen, Kostenansätze und technischen Randbedingungen umfassend nachvollzogen und geprüft werden. Darüber hinaus wäre ein erhöhter Abstimmungs- und Prüfaufwand erforderlich, um die Vergleichbarkeit und Konsistenz zwischen den bereits vorliegenden und den fortgeschriebenen Untersuchungsergebnissen sicherzustellen. Dies würde zusätzliche Kosten verursachen und birgt das Risiko methodischer Abweichungen sowie widersprüchlicher Bewertungsergebnisse. Da die Varianten-/Alternativen-Matrix als Grundlage für die laufenden Abstimmungen mit der Stadt Heidelberg im Rahmen der Genehmigungsplanung dient, könnten daraus zudem Verzögerungen im Projektablauf entstehen. Ein Auftragnehmerwechsel wäre daher mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden. 65 - Der Auftragnehmer macht den Mehraufwand für die Erstellung der genannten Unterlagen geltend, die seiner Einschätzung nach den im Haupt/ertrag kalkulierten Umfang um ein Vielfaches überschreiten würde. Da allerdings der Auftragnehmer der Ersteller der ursprünglichen Planfeststellungsunterlagen ist, hätte eine Ausgliederung dieser Arbeiten an einen anderen Auftragnehmer aus organisatorischen, technischen und wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn ergeben. Ein separater Auftragnehmer hätte sich erst in die Sachverhalte einarbeiten müssen, sich mit dem bisherigen Auftragnehmer abstimmen und einen Datenaustausch zusammen mit dem bisherigen Auftragnehmer organisieren müssen.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: 60 - Im Rahmen der Leistungsphase 4 des Projektes kam es zu einer Vielzahl an notwendigen Umplanungen im Bereich der Umwelt, die sich auch infolge von Einwendungen Dritter ergeben haben. Folglich sind alle weiteren Umplanungen im Bereich der Umwelt, die durch eine Einwendung Dritter verursacht wurden und nicht aus einem Planungsfehler resultieren als zusätzlicher Aufwand, der von der ursprünglich kalkulierten Vergütung nicht gedeckt ist, anzusehen. 61 - Grundlage der bisherigen Planung war die vollständige Entsorgung der anfallenden Aushubmassen. Mit Vorlage des Gutachtens der IFB Eigenschenk GmbH vom 28.01.2026 (final 27.02.2026) wurde belastbar festgestellt, dass ein Wiedereinbau der Aushubmassen gemäß Ersatzbaustoffverordnung grundsätzlich möglich ist. Daraufhin musste ein grobes Massenstromkonzepts erstellt und die Baustelleneinrichtungs- und Flächenplanung angepasst werden. Für die notwendigen Anpassungen muss eine Auswertung des Gutachtens, die Ermittlung zusätzlicher Flächenbedarfe sowie die Anpassung der Genehmigungs- und Entwurfsplanung erfolgen. Die ist als zusätzliche, zur Zielerreichung zwingend notwendige Leistung einzuordnen. 63 - Mit dem 2. Mängelschreiben des EBA vom 03.07.2025 wird unter Punkt 0.4 gefordert, den Rück- und Neubau der Oberleitungsmaste in die Unterlagen einzuarbeiten um Auswirkungen auf Querschnitte / Umwelt aus den Lageplänen ableiten zu können. In der Besprechung mit dem EBA SB 1 am 25.03.2026 fordert dieses explizit, die Oberleitungsmaste als Punkte in den Lageplänen einzuzeichnen. 64 - Im Rahmen der Vorplanung wurde der Generalplaner beauftragt, eine Machbarkeitsstudie einschließlich einer Varianten-/Alternativen-Matrix für die Querung der Grenzhöfer Straße zu erstellen. Die damals erstellte Matrix basierte auf den zum Bearbeitungszeitpunkt gültigen Randbedingungen und Planungsgrundlagen. Im Zuge der weiteren Projektentwicklung sowie der Abstimmungen zur Genehmigungsplanung mit der Stadt ergaben sich neue Anforderungen, Bewertungsmaßstäbe und technische Randbedingungen. Die DB InfraGO forderte daher die Aktualisierung, Fortschreibung und Erweiterung der vorhandenen Varianten-/Alternativen-Matrix. Hierzu gehören insbesondere die Aktualisierung der Kostenschätzungen, die Überarbeitung der Betroffenheiten und bauzeitlichen Einschränkungen, die Aufnahme von Instandhaltungs- und Lebenszykluskosten (LCC), die Anpassung des Bewertungsschemas, die Ergänzung technischer Bestands- und Variantendaten sowie die Zusammenstellung weiterer Informationen zu den betrachteten Varianten. Die gegenständlichen Leistungen stellen eine Fortschreibung und Aktualisierung der ursprünglich im Rahmen der Machbarkeitsstudie erstellten Variantenuntersuchung dar und sind zur Fortführung der Abstimmungen mit den Projektbeteiligten sowie zur Herbeiführung einer belastbaren Variantenentscheidung erforderlich 65 - Im Zuge der Planung des Streckenausbaus zwischen Mannheim Friedrichsfeld Süd und Heidelberg Hbf findet derzeit das Planfeststellungsverfahren statt. Durch diverse Bedarfe (Einwendungen, Korrekturen, technisch notwendige Änderungen etc.) bestand die Notwendigkeit von Anpassungen und Änderungen, welche in der ersten Planänderung (Blaudruck) der Planfeststellungsunterlagen mündeten. Diese Änderungen sollten vor der offiziellen Bekanntgabe vorab der Stadt Heidelberg vorgestellt werden. Hierfür mussten durch den Auftragnehmer Unterlagen zur Präsentation vorbereitet und erstellt werden.
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FS.EI-SW-A
Telefon: +49 7219386265
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: DB Engineering & Consulting GmbH
Registrierungsnummer: a91e16be-2254-4eae-8566-af3d9b6f5d9b
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10829
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e40d7ff0-cb12-4691-ba3e-8c1486bd993e - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/08/2026 15:35:47 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 544420-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 150/2026
Datum der Veröffentlichung: 06/08/2026