Aarbergen
Abtsteinach
Ahnatal
Allendorf (Eder)
Allendorf (Lumda)
Alsfeld
Amöneburg
Aßlar
Babenhausen
Bad Arolsen
Bad Camberg
Bad Emstal
Bad Endbach
Bad Hersfeld
Bad Homburg vor der Höhe
Bad Karlshafen
Bad König
Bad Nauheim
Bad Orb
Bad Salzschlirf
Bad Schwalbach
Bad Soden am Taunus
Bad Soden-Salmünster
Bad Sooden-Allendorf
Bad Vilbel
Bad Wildungen
Battenberg (Eder)
Baunatal
Bebra
Bensheim
Beselich
Biblis
Bickenbach
Biebergemünd
Biebertal
Biebesheim am Rhein
Biedenkopf
Birkenau
Birstein
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Bischofsheim (Mainspitze)
Borken
Braunfels
Brechen
Brensbach
Breuna
Brombachtal
Bruchköbel
Büdingen
Burgwald
Bürstadt
Buseck
Büttelborn
Butzbach
Calden
Cölbe
Darmstadt
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Diemelstadt
Dietzenbach
Dietzhölztal
Dillenburg
Dornburg
Dreieich
Driedorf
Ebersburg
Echzell
Edermünde
Edertal
Egelsbach
Ehrenberg (Rhön)
Ehringshausen
Eichenzell
Einhausen
Eiterfeld
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Eppstein
Erbach
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Eschborn
Eschenburg
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Florstadt
Frankenberg (Eder)
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Fränkisch-Crumbach
Freigericht
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Friedrichsdorf
Fritzlar
Fronhausen
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Fuldabrück
Fuldatal
Gedern
Geisenheim
Gelnhausen
Gernsheim
Gersfeld
Gießen
Gladenbach
Glashütten (Taunus)
Glauburg
Grävenwiesbach
Greifenstein
Griesheim
Groß-Gerau
Groß-Umstadt
Groß-Zimmern
Großalmerode
Großenlüder
Großkrotzenburg
Grünberg
Gründau
Gudensberg
Guxhagen
Habichtswald
Hadamar
Haiger
Haina
Hainburg
Hammersbach
Hanau
Hasselroth
Hattersheim am Main
Haunetal
Heidenrod
Helsa
Heppenheim
Herborn
Herbstein
Heringen (Werra)
Hessisch Lichtenau
Heuchelheim an der Lahn
Heusenstamm
Hirzenhain
Hochheim am Main
Höchst im Odenwald
Hofbieber
Hofgeismar
Hofheim am Taunus
Hohenahr
Hohenstein
Homberg (Efze)
Homberg (Ohm)
Hosenfeld
Hünfelden
Hungen
Hünstetten
Hüttenberg
Idstein
Karben
Kassel
Kaufungen
Kefenrod
Kelkheim
Kelsterbach
Kiedrich
Kirchhain
Knüllwald
Königstein im Taunus
Korbach
Kriftel
Kronberg im Taunus
Lahnau
Lahntal
Lampertheim
Langen
Langenselbold
Langgöns
Laubach
Lauterbach
Leun
Lich
Liederbach am Taunus
Limburg
Linden
Linsengericht
Lohfelden
Lollar
Lorsch
Mainhausen
Maintal
Marburg
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Meißner
Melsungen
Mengerskirchen
Messel
Michelstadt
Mittenaar
Mörlenbach
Mücke-Merlau
Mühlheim am Main
Mühltal
Münchhausen
Münster (Hessen)
Neckarsteinach
Neu-Anspach
Neu-Eichenberg
Neu-Isenburg
Neuenstein
Neuhof (bei Fulda)
Neukirchen
Neustadt (Hessen)
Nidda
Niddatal
Nidderau
Niederaula
Niederdorfelden
Niedernhausen
Niestetal
Ober-Ramstadt
Obertshausen
Oberursel
Oberweser
Oberzent
Oestrich-Winkel
Offenbach am Main
Ortenberg
Ottrau
Pfungstadt
Philippsthal (Werra)
Pohlheim
Raunheim
Rauschenberg
Reichelsheim (Odenwald)
Reichelsheim (Wetterau)
Reinhardshagen
Reinheim
Reiskirchen
Riedstadt
Rockenberg
Rodenbach (Main-Kinzig-Kreis)
Rödermark
Rodgau
Ronshausen
Rosbach vor der Höhe
Roßdorf
Rotenburg an der Fulda
Rüdesheim am Rhein
Runkel
Rüsselsheim am Main
Schlangenbad
Schlitz
Schlüchtern
Schöffengrund
Schöneck
Schotten
Schrecksbach
Schwalbach am Taunus
Schwalmstadt
Seeheim-Jugenheim
Seligenstadt
Selters (Taunus)
Sinn
Söhrewald
Solms
Sontra
Spangenberg
Stadtallendorf
Staufenberg
Steinau an der Straße
Steinbach (Taunus)
Sulzbach
Taunusstein
Trendelburg
Usingen
Vellmar
Viernheim
Villmar
Vöhl
Volkmarsen
Wabern
Wächtersbach
Wald-Michelbach
Waldeck
Waldems
Waldsolms
Walluf
Wanfried
Wehretal
Wehrheim
Weilburg
Weilmünster
Weilrod
Weimar (Lahn)
Weißenborn
Weiterstadt
Wettenberg
Wetter
Wetzlar
Wiesbaden
Wildeck
Willingen
Willingshausen
Witzenhausen
Wölfersheim
Wolfhagen
Zierenberg
Zwingenberg

Deutschland – Werbe- und Marketingdienstleistungen – Erbringung von Beratungsleistungen für das Employer Branding (Los 1) und Social Media des Employer Brandings (Los 2) des Auftraggebers

538840-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Werbe- und Marketingdienstleistungen – Erbringung von Beratungsleistungen für das Employer Branding (Los 1) und Social Media des Employer Brandings (Los 2) des Auftraggebers
OJ S 148/2026 04/08/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bundesbank
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Erbringung von Beratungsleistungen für das Employer Branding (Los 1) und Social Media des Employer Brandings (Los 2) des Auftraggebers
Beschreibung: Erbringung von Beratungsleistungen für das Employer Branding (Los 1) und Social Media des Employer Brandings (Los 2) des Auftraggebers
Kennung des Verfahrens: 8f9aa959-34ad-4571-9442-30f45e5c13e7
Interne Kennung: 25-2000065774
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79341000 Werbedienste, 79342000 Marketing, 79413000 Marketing-Beratung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistungen grundsätzlich remote. Vor-Ort-Besuche des Auftragnehmers beim Auftraggeber in der Regel in Frankfurt am Main werden nur nach Bedarf abgehalten und vorab zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer abgestimmt.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y63MN9F# 1. Bewerber-/Bietergemeinschaft: Im Falle der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Teilnahmeantrag eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft) sowie den Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und das für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages vertretungsberechtigte Mitglied bezeichnet ist, - dass das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und - dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bewerber-/Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird. Die Bewerber-/Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage C02 Erklärung Bewerber-_Bietergemeinschaft ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 2. Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben. Unter "andere Unternehmen" sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen. Soll ein anderes Unternehmen als eignungsverleihendes Unternehmen in Anspruch genommen werden, sind zudem weitere Unterlagen einzureichen: Art und Umfang der Inanspruchnahme anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft in dem Dokument C06 Verzeichnis Eignungsverleiher anzugeben. Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt 5.1.9 der EU-weiten Bekanntmachung "Eignungskriterien", dort unter "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" bezeichneten Unterlagen (also das ausgefüllte Formular C04-3 Eigenerklärung zur Eignung - Unternehmens-Referenzen) für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (ii) eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers unter Verwendung von Anlage C18 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen oder ein gleichwertiger Nachweis, aus dem hervorgeht, dass dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Im Falle der Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher (sog. Eignungsverleihende Unterauftragnehmer) bezogen auf die wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt 5.1.9 der EU-weiten Bekanntmachung "Eignungskriterien", dort unter "Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen", bezeichnete Unterlage (Anlage C04-2 Eigenerklärung zur Eignung - Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung - auszufüllen sind dort nur die gelb hinterlegten Felder), (ii) eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmer unter Verwendung von Anlage C18 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen oder ein gleichwertiger Nachweis, aus dem hervorgeht, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. 3. Unterauftragnehmer (ohne Eignungsleihe) Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Dafür ist die Anlage C15 Unterauftragsvergabe zu verwenden. 4. Ausschlussgründe: Zwingende Ausschlussgründe des §123 Abs. 1-3 GWB: Eigenerklärung (gemäß §123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §30 des OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - §129 des StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), §129a des StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §129b des StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - §89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach §89a Absatz 2 Nr. 2 des StGB zu begehen, - §261 des StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - §263 des StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - §264 des StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - §299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - §108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit §335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§232 und 233 des StGB (Menschenhandel) oder §233a des StGB (Förderung des Menschenhandels). Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung. Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe des §124 GWB: Eigenerklärung (gemäß §124 GWB), dass - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen nicht verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - kein öffentlicher Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, - das Unternehmen nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, - das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadensersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben, - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen nicht o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß §125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage C04-1 Eigenerklärung zur Eignung - Ausschlussgründe zu verwenden. Der Bewerber/das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage(n) ausgefüllt als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen. Vor der Zuschlagserteilung überprüft der Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen (§36 Abs. 5 VgV). Freiwillig für reinen Unterauftragnehmer.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1, 3 GWB).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB), und - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Betrug: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), und - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Korruption: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn - (1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder - (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1, 2, Nr. 2 GWB).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn - (1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder - (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 GWB).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 GWB).
Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5, 6 GWB).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein der Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4 GWB).
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - kein öffentlicher Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Abs. 3 GWB ist entsprechend anzuwenden (vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: - das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadensersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB).
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder - das Unternehmen o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB).

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Erbringung von Beratungsleistungen für das Employer Branding des Auftraggebers
Beschreibung: Gegenstand des Verfahrens ist die Beauftragung mit der Erbringung von Beratungsleistungen für das Employer Branding des Auftraggebers im Wege einer Rahmenvereinbarung (Los 1). Für die erfolgreiche Implementierung der Arbeitgebermarke des Auftraggebers am Arbeitsmarkt nutzt der Auftraggeber den gesamten Marketingmix: - Karriereseiten auf der Homepage (zielgruppengerechte Inhalte) - Eigene Kanäle in Social Media (aktuell Instagram, LinkedIn, Facebook, Youtube) - Werbung in Social Media - Out of home-Werbung - Printmedien - Karrieremessen - Eigene Veranstaltungen mit der Zielgruppe - Gamification Die Wirkung dieser Maßnahmen wird anhand eines definierten Ziel- und Messgrößensystems erfasst. Damit wird auch die Steuerung des effizienten Mitteleinsatzes intendiert. Ziel der zu vergebenden Leistungen ist die ganzheitliche, strategische und operative Unter-stützung des Auftraggebers bei der Positionierung und Weiterentwicklung seiner Arbeitgebermarke (Employer Brand) am Arbeitsmarkt. Der Auftrag umfasst die Erbringung sämtlicher Beratungs-, Konzeptions-, und Kreativleistungen, die erforderlich sind, um: - eine konsistente, glaubwürdige und differenzierende Arbeitgebermarke zu etablieren, - die Markenidentität und Werte des Auftraggebers in allen relevanten Kommunikationskanälen sichtbar zu machen, - die Wahrnehmung des Auftraggebers als attraktiver Arbeitgeber nachhaltig und messbar zu steigern, - messbare Effekte auf die Beschäftigtenbindung zu erzielen. Gegenstand dieses Loses (1) ist die strategische Beratung zum Employer Branding, nicht die operative Durchführung einzelner Kommunikationsmaßnahmen in Social Media. Es handelt sich hierbei lediglich um eine zusammenfassende Darstellung des Leistungsgegenstandes. Die Einzelheiten der Leistungserbringung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung Los 1 (B01_Los 1) sowie der Rahmenvereinbarung Los 1 (C10_Los 1).
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79341000 Werbedienste, 79342000 Marketing, 79413000 Marketing-Beratung, 79600000 Personaleinstellung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Ja, unter Beachtung von § 132 GWB.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistungen grundsätzlich remote. Vor-Ort-Besuche des Auftragnehmers beim Auftraggeber in der Regel in Frankfurt am Main werden nur nach Bedarf abgehalten und vorab zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer abgestimmt.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung. Die Grundlaufzeit der jeweiligen Rahmenvereinbarung beträgt zwölf (12) Monate. Die jeweilige Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht der Auftraggeber mit einer Frist von vier (4) Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit dem Auftragnehmer gegenüber der automatischen Verlängerung widerspricht. Maximal drei (3) Verlängerungen sind möglich. Die maximale Laufzeit der jeweiligen Rahmenvereinbarung unter Berücksichtigung aller Vertragsverlängerungen beträgt somit achtundvierzig (48) Monate.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: LOS 1: Eigenerklärung über eine bestehende Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens a. mit einer Deckungssumme von mindestens - 3.000.000,- EUR für Personenschäden; - 3.000.000 EUR für Sachschäden; - 500.000 EUR für Vermögensschäden; b. wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres das Zweifache dieser Deckungssummen beträgt, bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Im Falle eines diese Anforderungen nicht erfüllenden Versicherungsschutzes [oder falls der Bewerber / ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung oder -schein die Anforderungen erfüllt], hat der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Eigenerklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall ein Versicherungsunternehmen (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) mit dem Auftragnehmer unverzüglich und unaufgefordert innerhalb von zwei (2) Wochen nach Vertragsschluss, eine Versicherung abschließt oder anpassen wird, die die vorstehenden Anforderungen erfüllt. Bei einer Bewerbergemeinschaften ist eine entsprechende Eigenerklärung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist eine entsprechende Eigenerklärung für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen. Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und, soweit relevant, der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage C04-2_Los 1 Eigenerklärung zur Eignung - Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung_Los 1, zu verwenden. Vor Zuschlagserteilung kann der Auftraggeber von den Bietern / Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, auf Anforderung verlangen, als Nachweis eine entsprechende Bestätigung des oder der Versicherungsunternehmen(s) (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) über eine bestehende Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen einzureichen. Hat ein Bieter / eine Bietergemeinschaft mittels Eigenerklärung angegeben, dass im Auftragsfall ein Versicherungsunternehmen (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) mit dem Auftragnehmer unverzüglich und unaufgefordert innerhalb von zwei (2) Wochen nach Vertragsschluss, eine Versicherung abschließt oder anpassen wird, die die vorstehenden Anforderungen erfüllt, so hat der Bieter / die Bietergemeinschaft, dessen / deren Angebot in die engere Wahl kommt, auf Anforderung des Auftraggebers eine entsprechende Bestätigung eines Versicherungsunternehmens (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) einzureichen, aus der hervorgeht, dass das Versicherungsunternehmen mit dem Auftragnehmer unverzüglich und unaufgefordert innerhalb von zwei (2) Wochen nach Vertragsschluss, eine Versicherung abschließt oder anpassen wird, die die vorstehenden Anforderungen erfüllt. Bei einer Bietergemeinschaften ist eine entsprechende Bestätigung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist eine entsprechende Bestätigung für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: LOS 1: Vorzulegen sind mindestens drei Eigenerklärungen über Unternehmens-Referenzen des Bewerbers / der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft aus dem folgenden Leistungsbereich: Erbringung von Beratungsleistungen für ein Employer Branding Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens drei (3) in Art und Umfang mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben. Folgende Mindestanforderungen müssen erfüllt sein, damit ein mit dem Auftragsgegenstand vergleichbares unternehmensbezogenes Referenzprojekt vorliegt: o Leistungsgegenstand des unternehmensbezogenen Referenzprojekts war - die Erbringung von Beratungsleistungen für ein Employer Branding (gemäß der Definition in diesem Eignungskriterium) für den Referenzgeber und - der Referenznehmer hat mindestens eine der von ihm strategisch beratenen Employer-Branding-Maßnahme (gemäß der Definition in diesem Eignungskriterium) für den Referenzgeber selbst entwickelt und - von dieser / diesen vom Referenznehmer selbst entwickelten Employer-Branding-Maßnahme(n) muss mindestens eine Employer-Branding-Maßnahme (gemäß der Definition in diesem Eignungskriterium) für den Referenzgeber umgesetzt worden sein (nicht zwingend vom Referenznehmer selbst). [alle drei Punkte sind Mindestanforderungen]; o Der Auftragswert - EUR (netto) des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten auftragsgegenständlichen Leistungen muss mindestens 100.000 EUR (netto) in einem zwölfmonatigen unterbrechungsfreien Erbringungszeitraum betragen. [Mindestanforderung] o Erbringungszeitraum (mindestens zwölfmonatige unterbrechungsfreie Erbringung in dem Bemessungszeitraum zwischen dem 01.01.2023 und dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren. Das bedeutet, dass die Beratungsleistungen für ein Employer Branding innerhalb dieses Erbringungszeitraums mindestens zwölf Monate unterbrechungsfrei vom Referenznehmer erbracht wurden. Außerdem muss innerhalb dieses Erbringungszeitraums daraus eine Employer-Branding-Maßnahme (gemäß der Definition in diesem Eignungskriterium) von dem Referenznehmer selbst entwickelt und umgesetzt worden sein (nicht zwingend vom Referenznehmer selbst). [Mindestanforderung] o Mindestens ein (1) vergleichbares unternehmensbezogenes Referenzprojekt von allen angegebenen unternehmensbezogenen Referenzprojekten muss für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB erbracht worden sein. [Mindestanforderungen] Hinweis: Definitionen: Eine "Employer-Branding-Maßnahme" im Sinne dieses Eignungskriteriums ist eine zeitlich befristete, strukturiert geplante und über mehrere Kanäle umgesetzte Kommunikationsmaßnahme, die einen anderen Arbeitgeber als Marke in seinem Arbeitsmarkt positioniert. Kern ist die strategische Konzeption: Ausgehend von Analyse und Zieldefinition werden Zielgruppen, Botschaften und eine Employer Value Proposition festgelegt, ein Maßnahmenplan (z. B. Karriere-Website, Social Media, Recruiting-Kampagnen, interne Kommunikation, Events, PR) erstellt, Budgets und Meilensteine definiert sowie messbare Erfolgskennzahlen (z. B. Reichweite, Engagement) bestimmt. Die operative Durchführung einzelner Elemente kann durch den Auftraggeber oder Dritte erfolgen; maßgeblich ist, dass die Strategie, die inhaltliche Planung und die Steuerung der Maßnahme durch den Referenznehmer erbracht wurden und dass die geplante Maßnahme im Erbringungszeitraum tatsächlich umgesetzt wurde. Ziel jeder Employer-Branding-Maßnahme ist es, die Wahrnehmung als Arbeitgeber zu schärfen, passende Zielgruppen anzusprechen und die Arbeitgeberattraktivität messbar zu steigern. Eine "Beratungsleistung für ein Employer Branding" im Sinne dieses Eignungskriteriums liegt vor, wenn der Schwerpunkt der Leistung auf der konzeptionellen Entwicklung und strategischen Planung einer zeitlich befristeten, strukturiert angelegten und mehrkanalig umgesetzten Kommunikationsmaßnahme zur Positionierung eines anderen Arbeitgebers als Marke liegt. Maßgeblich ist dabei nicht die operative Durchführung einzelner Kommunikationsmaßnahmen, sondern die vorgelagerte strategische Konzeption, Steuerung und inhaltliche Planung. Entscheidend ist dabei, dass der Referenznehmer die jeweilige Kommunikationsmaßnahme konzeptionell geplant und strategisch ausgestaltet hat. Die operative Umsetzung der Maßnahmen kann demgegenüber auch durch den Referenzgeber selbst oder durch Dritte erfolgt sein. Maßgeblich ist allein, dass die strategische Konzeption und Planung der Kommunikationsmaßnahme durch den Referenznehmer erbracht wurde und die Maßnahme anschließend - unabhängig davon durch wen - tatsächlich umgesetzt worden ist. Die Beratungsleistungen dürfen nicht für die eigene Arbeitgebermarke erbracht worden sein. Dies entspricht auch dem Auftragsgegenstand von Los 1. Gegenstand dieses Loses ist die Erbringung von Beratungsleistungen für ein Employer Branding, nicht die operative Durchführung einzelner Employer-Branding-Maßnahmen in Social Media. Die "Entwicklung einer Employer Branding-Maßnahme" muss beinhaltet haben; 1. die gezielte Positionierung einer Arbeitgebermarke (externes und internes Employer Branding) (z. B. EVP-Erarbeitung, Zielgruppenanalysen, Wettbewerbsanalysen, Kommunikationsstrategie, Beschäftigtenbindung); oder 2. die markengerechte Kampagnengestaltung über mindestens zwei externe Kommunikationskanäle (z. B. Social Media, Online-Marketing, Außenwerbung, Print, Recruiting-Events, Videos oder HR-Maßnahmen im Innenverhältnis) und kumulativ zu 1. und / oder 2. 3. die Auswertung von mindestens zwei Key Performance Indicators (KPIs) in Form von messbaren Kommunikations- oder Bewerberzielen (z. B. Reichweite, Bewerberzahlen, Markenbekanntheit). Siehe Weiterführung "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen zu LOS 1".
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 60,00

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Weiterführung von "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen zu LOS 1": Strategische Beratung, die ohne Orientierung an einer Arbeitgebermarke erfolgte, werden nicht als Entwicklung einer Employer Branding-Maßnahme im Sinne dieses Eignungskriteriums anerkannt. "Referenznehmer" ist das Unternehmen, das das unternehmensbezogene Referenzprojekt im gegenständlichen Vergabeverfahren angibt und das entsprechend den Referenzauftrag ausgeführt hat. "Referenzgeber" ist der öffentliche oder private Auftraggeber, für den das angegebene Referenzprojekt erbracht wurde. Ist der Referenznehmer in dem angegebenen Referenzprojekt Hauptauftragnehmer, ist Referenzgeber als Auftraggeber der direkte Vertragspartner des Referenznehmers. Ist der Referenznehmer in dem angegebenen Referenzprojekt nur Unterauftragnehmer, so ist Referenzgeber nicht der Hauptauftragnehmer als direkter Vertragspartner des Referenznehmers, sondern Referenzgeber ist der öffentliche oder private Auftraggeber, für den der Hauptauftragnehmer das Referenzprojekt (unter Einsatz von Unterauftragnehmern) erbringt. Referenzgeber ist dann der Vertragspartner des Hauptauftragnehmers. Ein unternehmensbezogenes Referenzprojekt ist vergleichbar, wenn in diesem Referenzprojekt der Referenznehmer den Auftraggeber zum Employer Branding sowie zur Entwicklung und Umsetzung von Employer-Branding-Maßnahmen strategisch beraten hat und er mindestens eine der von ihm strategisch beratenen Employer-Branding-Maßnahme (gemäß der vorstehenden Definition in diesem Eignungskriterium) selbst entwickelt hat, die dann auch (nicht zwingend vom Referenznehmer selbst) umgesetzt worden ist. Der Auftraggeber behält sich vor, Angaben innerhalb der eingereichten unternehmensbezogenen Referenzprojekte beim Referenzgeber - insbesondere hinsichtlich der Erfüllung von Mindestanforderungen - stichprobenartig oder aus konkretem Anlass (z. B. bei bestehenden Zweifeln zu den Angaben) zu verifizieren. Kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft nicht mindestens drei (3) Unternehmens-Referenzen anhand von Eigenerklärungen nachweisen, führt das zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die einzureichenden Unternehmens-Referenzen. Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft und, soweit relevant, der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für die Erklärung Anlage C04-3_Los 1 Eigenerklärung zur Eignung - Unternehmens-Referenzen_Los 1 zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage zwingend als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. 3. Ermittlung der Punkte eines Teilnahmeantrages anhand der Auswahlkriterien: Auf Grundlage der Bedingungen und Anforderungen an die Teilnahmeanträge wird der Auftraggeber - soweit geeignete Teilnahmeanträge vorhanden sind - mindestens drei Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Abgabe von indikativen Erstangeboten auffordern. Soweit mehr als die Mindestzahl von drei (3) geeigneten Bewerbern / Bewerbergemeinschaften einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, wird der Auftraggeber die Auswahl der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft, die als Bieter / Bietergemeinschaft zur Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen werden, anhand nachfolgender Auswahlkriterien vornehmen. Die Vergabe der Punkte erfolgt dabei anhand der in der EU-Auftragsbekanntmachung aufgeführten Auswahlkriterien im Sinne des § 51 VgV (Bewertungskriterien "B-Kriterien"), die mit der Kennung "[B]" gekennzeichnet sind, anhand der zu den Bewertungskriterien vorgesehenen Vorgaben ("Bewertungsmaßstab"). Diese Bewertungskriterien sind gewichtet. Es gelten die nachfolgenden Auswahlkriterien 1. [B], 2. [B] und 3. [B]. 1. Auftragswert (netto) in einem zwölfmonatigen unterbrechungsfreien Erbringungszeitraum des Referenznehmers in drei geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekten für die von dem Referenznehmer erbrachten Leistungen [B]. Auftragswert (netto) in dem zwölfmonatigen unterbrechungsfreien Erbringungszeitraum des Referenznehmers in einem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten Leistungen >= 270.000 EUR: 5 Punkte >= 250.000 EUR < 270.000 EUR: 4 Punkte >= 230.000 EUR < 250.000 EUR: 3 Punkte >= 210.000 EUR < 230.000 EUR: 2 Punkte >= 170.000 EUR < 190.000 EUR: 1 Punkt >= 100.000 EUR < 170.000 EUR: 0 Punkte < 100.000 EUR: Kein geeignetes Referenzprojekt Je eingereichtem geeignetem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 5 Punkte erzielt werden. Die erzielten Punkte für den Auftragswert (netto) in einem zwölfmonatigen unterbrechungsfreien Erbringungszeitraum für die drei eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte werden addiert, d.h. der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft kann somit für die drei mit dem Teilnahmeantrag eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte maximal 15 Punkte (3 x 5) erzielen. 2. Von dem Referenznehmer selbst entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen, die (nicht zwingend vom Referenznehmer selbst) umgesetzt worden sind, gemäß der Definition in diesem Eignungskriterium in drei geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekten in dem Bemessungszeitraum zwischen dem 01.01.2023 und dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren [B]. Etwaige vor dem 01.01.2023 von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen werden im Rahmen dieses Auswahlkriteriums nicht berücksichtigt. Siehe Weiterführung "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen zu LOS 1".
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 0,00

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Weiterführung "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen zu LOS 1": Von dem Referenznehmer selbst entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen für den Referenzgeber, die (nicht zwingend vom Referenznehmer selbst) umgesetzt worden sind: Sechs (6) oder mehr von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen für den Referenzgeber, die (nicht zwingend vom Referenznehmer) umgesetzt worden sind: 5 Punkte Fünf (5) von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen für den Referenzgeber, die (nicht zwingend vom Referenznehmer) umgesetzt worden sind: 4 Punkte Vier (4) von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen für den Referenzgeber, die (nicht zwingend vom Referenznehmer) umgesetzt worden sind: 3 Punkte Drei (3) von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen für den Referenzgeber, die (nicht zwingend vom Referenznehmer) umgesetzt worden sind: 2 Punkte Zwei (2) von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen für den Referenzgeber, die (nicht zwingend vom Referenznehmer) umgesetzt worden sind: 1 Punkt Eine (1) von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahme für den Referenzgeber, die (nicht zwingend vom Referenznehmer) umgesetzt worden ist: 0 Punkte Keine entwickelte und / oder keine umgesetzte Employer-Branding-Maßnahme für den Referenzgeber: Kein geeignetes Referenzprojekt Je eingereichtem geeignetem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 5 Punkte erzielt werden. Die erzielten Punkte für die Anzahl an von dem Referenznehmer selbst entwickelten Employer-Branding-Maßnahmen für den Referenzgeber, die (nicht zwingend vom Referenznehmer) umgesetzt worden sind, für die drei eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte werden addiert, d.h. der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft kann somit für die drei mit dem Teilnahmeantrag eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte maximal 15 Punkte (3 x 5) erzielen. 3. Auftraggeber in drei geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekten [B]. Öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB als Referenzgeber: EU- bzw. bundesweit tätiger öffentlicher Auftraggeber im Finanzwesen (mehrere Standorte) als Referenzgeber in einem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekten: 10 Punkte Öffentlicher Auftraggeber im Finanzwesen als Referenzgeber in einem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekt: 6 Punkte EU- bzw. bundesweit tätiger öffentlicher Auftraggeber (mehrere Standorte) als Referenzgeber in einem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekt: 4 Punkte Öffentlicher Auftraggeber als Referenzgeber in einem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekt: 0 Punkte Privater Auftraggeber als Referenzgeber in einem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekt: 0 Punkte [Hinweis: Mindestens ein (1) vergleichbares unternehmensbezogenes Referenzprojekt muss für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB erbracht worden sein [Mindestanforderung]. Je eingereichtem geeignetem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 10 Punkte erzielt werden. Die erzielten Punkte für den Auftraggeber für die drei eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte werden addiert, d.h. der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft kann somit für die drei mit dem Teilnahmeantrag eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte maximal 30 Punkte (3 x 10) erzielen. Die jeweils in den Auswahlkriterien 1. [B], 2. [B] und 3. [B] erzielten Punkte werden addiert. Insgesamt kann der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft maximal 60 Punkte (15+15+30) erzielen. Für den Fall, dass mit dem Teilnahmeantrag mehr als drei (3) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte eingereicht werden, werden für die Auswahlkriterien jeweils die in der Nummerierung chronologisch ersten drei (3) angegebenen geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte herangezogen. Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahlkriterien mehrere Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Punktgleichheit auf einem der hinteren Ränge liegen und der Auftraggeber eine bestimmte Anzahl von Bewerbern zur Angebotsabgabe auffordern möchte, behält sich der Auftraggeber vor, eine Entscheidung per Losverfahren zu treffen. Gibt es mehr als die Mindestzahl an Bewerbern / Bewerbergemeinschaften, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestanforderungen entsprechenden (geeigneten) Teilnahmeantrag eingereicht haben, behält sich der Auftraggeber aus Gründen des Wettbewerbs vor, mehr als die geplante Mindestzahl an Bewerbern zu der Angebots- und Verhandlungsphase zuzulassen. Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahlmethode mehrere Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Punktgleichheit auf einem der hinteren Ränge liegen und der Auftraggeber die maximale Anzahl von drei (3) Bewerbern / Bewerbergemeinschaften je Los zur Angebotsabgabe auffordern möchte, behält sich der Auftraggeber vor, eine Entscheidung per Losverfahren zu treffen, welcher dieser Bewerber / welche dieser Bewerbergemeinschaften je Los zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert wird, damit die Höchstzahl von drei (3) Bietern / Bietergemeinschaften je Los nicht überschritten wird. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber / Bewerbergemeinschaften unter der Mindestzahl von drei (3) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen und die aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV). Diejenigen Bewerber / Bewerbergemeinschaften, die nicht zur Abgabe eines indikativen Erstangebots aufgefordert werden, werden vom Auftraggeber zum Abschluss des Teilnahmewettbewerbes über die Nichtberücksichtigung ihres Teilnahmeantrags unter Angabe von Gründen informiert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 0,00

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: LOS 2: Eigenerklärung über eine bestehende Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens a. mit einer Deckungssumme von mindestens - 5.000.000 EUR für Personenschäden; - 5.000.000 EUR für Sachschäden; - 500.000 EUR für Vermögensschäden; b. wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres das Zweifache dieser Deckungssummen beträgt, bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Im Falle eines diese Anforderungen nicht erfüllenden Versicherungsschutzes [oder falls der Bewerber / ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung oder -schein die Anforderungen erfüllt], hat der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Eigenerklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall ein Versicherungsunternehmen (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) mit dem Auftragnehmer unverzüglich und unaufgefordert innerhalb von zwei (2) Wochen nach Vertragsschluss, eine Versicherung abschließt oder anpassen wird, die die vorstehenden Anforderungen erfüllt. Bei einer Bewerbergemeinschaften ist eine entsprechende Eigenerklärung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist eine entsprechende Eigenerklärung für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen. Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und, soweit relevant, der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage C04-2_Los 2 Eigenerklärung zur Eignung - Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung_Los 2, zu verwenden. Vor Zuschlagserteilung kann der Auftraggeber von den Bietern / Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, auf Anforderung verlangen, als Nachweis eine entsprechende Bestätigung des oder der Versicherungsunternehmen(s) (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) über eine bestehende Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen einzureichen. Hat ein Bieter / eine Bietergemeinschaft mittels Eigenerklärung angegeben, dass im Auftragsfall ein Versicherungsunternehmen (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) mit dem Auftragnehmer unverzüglich und unaufgefordert innerhalb von zwei (2) Wochen nach Vertragsschluss, eine Versicherung abschließt oder anpassen wird, die die vorstehenden Anforderungen erfüllt, so hat der Bieter / die Bietergemeinschaft, dessen / deren Angebot in die engere Wahl kommt, auf Anforderung des Auftraggebers eine entsprechende Bestätigung eines Versicherungsunternehmens (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) einzureichen, aus der hervorgeht, dass das Versicherungsunternehmen mit dem Auftragnehmer unverzüglich und unaufgefordert innerhalb von zwei (2) Wochen nach Vertragsschluss, eine Versicherung abschließt oder anpassen wird, die die vorstehenden Anforderungen erfüllt. Bei einer Bietergemeinschaften ist eine entsprechende Bestätigung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist eine entsprechende Bestätigung für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: LOS 2: Vorzulegen sind mindestens drei Eigenerklärungen über Unternehmens-Referenzen des Bewerbers / der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft aus dem folgenden Leistungsbereich: strategische Beratung zum Employer Branding in Social Media sowie die Entwicklung und die Umsetzung von Employer-Branding-Maßnahmen in Social Media für den Auftraggeber. Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens drei (3) in Art und Umfang mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben. Folgende Mindestanforderungen müssen erfüllt sein, damit ein mit dem Auftragsgegenstand vergleichbares unternehmensbezogenes Referenzprojekt vorliegt: o Leistungsgegenstand des unternehmensbezogenen Referenzprojekts war - die Erbringung von Beratungsleistungen zum Employer Branding in Social Media (gemäß der Definition in diesem Eignungskriterium) für den Referenzgeber und - der Referenznehmer hat mindestens eine der von ihm strategisch beratenen Employer-Branding-Maßnahmen in Social Media (gemäß der Definition in diesem Eignungskriterium) für den Referenzgeber selbst entwickelt und - von dieser / diesen vom Referenznehmer selbst entwickelten Employer-Branding-Maßnahme(n) muss vom Referenznehmer mindestens eine Employer-Branding-Maßnahme in Social Media (gemäß der Definition in diesem Eignungskriterium) für den Referenzgeber selbst umgesetzt worden sein. [alle drei Punkte sind Mindestanforderungen]; o Der Auftragswert - EUR (netto) des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten auftragsgegenständlichen Leistungen (einschließlich der Media Budgets) muss mindestens 150.000 EUR (netto) in einem zwölfmonatigen unterbrechungsfreien Erbringungszeitraum betragen. [Mindestanforderung] o Erbringungszeitraum (mindestens zwölfmonatige unterbrechungsfreie Erbringung in dem Bemessungszeitraum zwischen dem 01.01.2023 und dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren. Das bedeutet, dass die Beratungsleistungen zum Employer Branding in Social Media innerhalb dieses Erbringungszeitraums mindestens zwölf Monate unterbrechungsfrei vom Referenznehmer erbracht wurden. Außerdem muss innerhalb dieses Erbringungszeitraums daraus eine Employer-Branding-Maßnahme in Social Media (gemäß der Definition in diesem Eignungskriterium) von dem Referenznehmer selbst entwickelt und umgesetzt worden sein. [Mindestanforderung] o Mindestens ein (1) vergleichbares unternehmensbezogenes Referenzprojekt von allen angegebenen unternehmensbezogenen Referenzprojekten muss für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB erbracht worden sein. [Mindestanforderung] Hinweis Definitionen: Eine "Employer-Branding-Maßnahme in Social Media" im Sinne dieses Eignungskriteriums ist eine zeitlich befristete, strukturiert geplante und kanalspezifisch umgesetzte Kommunikationsmaßnahme, die einen anderen Arbeitgeber als Marke auf verschiedenen Social Media-Kanälen (z. B. LinkedIn und Instagram) positioniert. Kern ist die strategische Konzeption: Ausgehend von der Employer Value Proposition, den genutzen Social Media Kanälen und Zieldefinition werden Kanalstrategie, Zielgruppen, und Formate festgelegt, ein Maßnahmenplan (z. B. Beitragsfrequenz, Paid-Strategie, Kampagnendauer) erstellt, Budgets und Meilensteine definiert sowie messbare Erfolgskennzahlen (z. B. Reichweite, Engagement) bestimmt. Die operative Durchführung einzelner Elemente kann durch den Auftraggeber oder Dritte erfolgen; maßgeblich ist, dass die Strategie, die inhaltliche Planung und die Steuerung der Maßnahme durch den Referenznehmer erbracht wurden und dass die geplante Maßnahme im Erbringungszeitraum tatsächlich umgesetzt wurde. Ziel jeder Employer-Branding-Maßnahme in Social Media ist es, die Wahrnehmung als Arbeitgeber im jeweiligen Kanal zu schärfen, passende Zielgruppen anzusprechen und die Arbeitgeberattraktivität messbar zu steigern. Eine "Beratungsleistung zum Employer Branding in Social Media" im Sinne dieses Eignungskriteriums liegt vor, wenn der Schwerpunkt der Leistung auf der konzeptionellen Entwicklung und strategischen Planung einer zeitlich befristeten, strukturiert angelegten und kanalspezifisch umgesetzten Kommunikationsmaßnahme zur Positionierung eines anderen Arbeitgebers als Marke in Social Media Kanälen liegt. Maßgeblich ist dabei nicht die operative Durchführung einzelner Kommunikationsmaßnahmen, sondern die vorgelagerte strategische Konzeption, Steuerung und inhaltliche Planung. Entscheidend ist dabei, dass der Referenznehmer die jeweilige Social Media-Kommunikationsmaßnahme konzeptionell geplant und strategisch ausgestaltet hat. Die operative Umsetzung der Maßnahmen kann demgegenüber auch durch den Referenzgeber selbst oder durch Dritte erfolgt sein. Maßgeblich ist allein, dass die strategische Konzeption und Planung der Kommunikationsmaßnahme durch den Referenznehmer erbracht wurde und die Maßnahme anschließend - unabhängig davon durch wen - tatsächlich umgesetzt worden ist. Die Beratungsleistungen dürfen nicht für die eigene Arbeitgebermarke erbracht worden sein. Dies entspricht auch dem Auftragsgegenstand von Los 2. Gegenstand dieses Loses ist die Erbringung von Beratungsleistungen zum Employer Branding in Social Media und deren Entwicklung sowie Umsetzung, nicht die Beratung zu Employer-Branding-Maßnahmen generell. Siehe Weiterführung "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen zu LOS 2".
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 60,00

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Weiterführung "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen zu LOS 2": Die "Umsetzung einer Employer-Branding-Maßnahme in Social Media" muss beinhaltet haben: 1. die operative Umsetzung und kanalbezogene Aussteuerung einer Arbeitgebermarke auf mindestens einer der folgenden Social-Media-Plattformen: Instagram, LinkedIn, Facebook, YouTube einschließlich plattformspezifischer Content-Formate, Veröffentlichungsplanung, Community-Management oder Paid-Social-Maßnahmen; oder 2. die operative Durchführung einer markengerechten Employer-Branding-Kampagne über mindestens zwei verschiedene Formate auf o. g. Social-Media-Kanälen (z. B. Feed-Posts, Stories, Reels, Videoformate, Social Ads, Recruiting-Kampagnen oder kanalübergreifende Content-Serien) und kumulativ zu 1. und / oder 2. 3. die Analyse und Auswertung von mindestens zwei Key Performance Indicators (KPIs) in Form von messbaren Social-Media- oder Recruiting-Zielen (z. B. Reichweite, Engagement-Rate, Klickzahlen, Interaktionen, Bewerberzahlen oder Conversion-Raten). Operative Social-Media-Leistungen, die ohne Bezug zu einer Arbeitgebermarke oder ohne erkennbaren Employer-Branding-Bezug erbracht wurden, werden nicht als Eignungskriteriums anerkannt. "Referenznehmer" ist das Unternehmen, das das unternehmensbezogene Referenzprojekt im gegenständlichen Vergabeverfahren angibt und das entsprechend den Referenzauftrag ausgeführt hat. "Referenzgeber" ist der öffentliche oder private Auftraggeber, für den das angegebene Referenzprojekt erbracht wurde. Ist der Referenznehmer in dem angegebenen Referenzprojekt Hauptauftragnehmer, ist Referenzgeber als Auftraggeber der direkte Vertragspartner des Referenznehmers. Ist der Referenznehmer in dem angegebenen Referenzprojekt nur Unterauftragnehmer, so ist Referenzgeber nicht der Hauptauftragnehmer als direkter Vertragspartner des Referenznehmers, sondern Referenzgeber ist der öffentliche oder private Auftraggeber, für den der Hauptauftragnehmer das Referenzprojekt (unter Einsatz von Unterauftragnehmern) erbringt. Referenzgeber ist dann der Vertragspartner des Hauptauftragnehmers. Der Auftraggeber behält sich vor, Angaben innerhalb der eingereichten unternehmensbezogenen Referenzprojekte beim Referenzgeber - insbesondere hinsichtlich der Erfüllung von Mindestanforderungen - stichprobenartig oder aus konkretem Anlass (z. B. bei bestehenden Zweifeln zu den Angaben) zu verifizieren. Kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft nicht mindestens drei (3) Unternehmens-Referenzen anhand von Eigenerklärungen nachweisen, führt das zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die einzureichenden Unternehmens-Referenzen. Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft und, soweit relevant, der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für die Erklärung Anlage C04-3_Los 2 Eigenerklärung zur Eignung - Unternehmens-Referenzen Los 2 zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage zwingend als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. 3. Ermittlung der Punkte eines Teilnahmeantrages anhand der Auswahlkriterien: Auf Grundlage der Bedingungen und Anforderungen an die Teilnahmeanträge wird der Auftraggeber - soweit geeignete Teilnahmeanträge vorhanden sind - mindestens drei Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Abgabe von indikativen Erstangeboten auffordern. Soweit mehr als die Mindestzahl von drei (3) geeigneten Bewerbern / Bewerbergemeinschaften einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, wird der Auftraggeber die Auswahl der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft, die als Bieter / Bietergemeinschaft zur Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen werden, anhand nachfolgender Auswahlkriterien vornehmen. Die Vergabe der Punkte erfolgt dabei anhand der in der EU-Auftragsbekanntmachung aufgeführten Auswahlkriterien im Sinne des § 51 VgV (Bewertungskriterien "B-Kriterien"), die mit der Kennung "[B]" gekennzeichnet sind, anhand der zu den Bewertungskriterien vorgesehenen Vorgaben ("Bewertungsmaßstab"). Diese Bewertungskriterien sind gewichtet. Es gelten die nachfolgenden Auswahlkriterien 1. [B], 2. [B] und 3. [B]. 1. Auftragswert (netto) in einem zwölfmonatigen unterbrechungsfreien Erbringungszeitraum des Referenznehmers in drei geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekten für die von dem Referenznehmer erbrachten Leistungen [B]. Auftragswert (netto) in dem zwölfmonatigen unterbrechungsfreien Erbringungszeitraum des Referenznehmers in einem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten Leistungen einschließlich der Media Budgets Punkte >= 270.000 EUR: 5 Punkte >= 250.000 EUR < 270.000 EUR: 4 Punkte >= 230.000 EUR < 250.000 EUR: 3 Punkte >= 210.000 EUR < 230.000 EUR: 2 Punkte >= 170.000 EUR < 190.000 EUR: 1 Punkt >= 150.000 EUR < 170.000 EUR: 0 Punkte < 150.000 EUR: Kein geeignetes Referenzprojekt Je eingereichtem geeignetem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 5 Punkte erzielt werden. Die erzielten Punkte für den Auftragswert (netto) in einem zwölfmonatigen unterbrechungsfreien Erbringungszeitraum für die drei eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte werden addiert, d.h. der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft kann somit für die drei mit dem Teilnahmeantrag eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte maximal 15 Punkte (3 x 5) erzielen. Siehe Weiterführung "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen zu LOS 2".
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 0,00

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Weiterführung "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen zu LOS 2": 2. Von dem Referenznehmer selbst entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen in Social Media, die vom Referenznehmer selbst umgesetzt worden sind, gemäß der Definition in diesem Eignungskriterium in drei geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekten in dem Bemessungszeitraum zwischen dem 01.01.2023 und dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren [B]. Etwaige vor dem 01.01.2023 von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen werden im Rahmen dieses Auswahlkriteriums nicht berücksichtigt. Von dem Referenznehmer selbst entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen in Social Media für den Referenzgeber, die vom Referenznehmer selbst umgesetzt worden sind. Sechs (6) oder mehr von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen in Social Media für den Referenzgeber, die vom Referenznehmer umgesetzt worden sind.: 5 Punkte Fünf (5) von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen in Social Media für den Referenzgeber, die vom Referenznehmer umgesetzt worden sind.: 4 Punkte Vier (4) von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen in Social Media für den Referenzgeber, die vom Referenznehmer umgesetzt worden sind.: 3 Punkte Drei (3) von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen in Social Media für den Referenzgeber, die vom Referenznehmer umgesetzt worden sind.: 2 Punkte Zwei (2) von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen in Social Media für den Referenzgeber, die (nicht zwingend vom Referenznehmer) umgesetzt worden sind.: 1 Punkt Eine (1) von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahme in Social Media für den Referenzgeber, die vom Referenznehmer umgesetzt worden ist.: 0 Punkte Keine entwickelte und / oder keine umgesetzte Employer-Branding-Maßnahme in Social Media für den Referenzgeber Kein geeignetes Referenzprojekt Je eingereichtem geeignetem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 5 Punkte erzielt werden. Die erzielten Punkte für die Anzahl an von dem Referenznehmer selbst entwickelten Employer-Branding-Maßnahmen für den Referenzgeber, die (nicht zwingend vom Referenznehmer) umgesetzt worden sind, für die drei eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte werden addiert, d.h. der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft kann somit für die drei mit dem Teilnahmeantrag eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte maximal 15 Punkte (3 x 5) erzielen. 3. Auftraggeber in drei geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekten [B]. Öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB als Referenzgeber: EU- bzw. bundesweit tätiger öffentlicher Auftraggeber im Finanzwesen (mehrere Standorte) als Referenzgeber in einem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekten: 10 Punkte Öffentlicher Auftraggeber im Finanzwesen als Referenzgeber in einem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekt: 6 Punkte EU- bzw. bundesweit tätiger öffentlicher Auftraggeber (mehrere Standorte) als Referenzgeber in einem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekt: 4 Punkte Öffentlicher Auftraggeber als Referenzgeber in einem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekt: 0 Punkte Privater Auftraggeber als Referenzgeber in einem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekt [Hinweis: Mindestens ein (1) vergleichbares unternehmensbezogenes Referenzprojekt muss für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB erbracht worden sein [Mindestanforderung].: 0 Punkte Je eingereichtem geeignetem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 10 Punkte erzielt werden. Die erzielten Punkte für den Auftraggeber für die drei eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte werden addiert, d.h. der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft kann somit für die drei mit dem Teilnahmeantrag eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte maximal 30 Punkte (3 x 10) erzielen. Die jeweils in den Auswahlkriterien 1. [B], 2. [B] und 3. [B] erzielten Punkte werden addiert. Insgesamt kann der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft maximal 60 Punkte (15+15+30) erzielen. Für den Fall, dass mit dem Teilnahmeantrag mehr als drei (3) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte eingereicht werden, werden für die Auswahlkriterien jeweils die in der Nummerierung chronologisch ersten drei (3) angegebenen geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte herangezogen. Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahlmethode mehrere Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Punktgleichheit auf einem der hinteren Ränge liegen und der Auftraggeber die maximale Anzahl von drei (3) Bewerbern / Bewerbergemeinschaften je Los zur Angebotsabgabe auffordern möchte, behält sich der Auftraggeber vor, eine Entscheidung per Losverfahren zu treffen, welcher dieser Bewerber / welche dieser Bewerbergemeinschaften je Los zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert wird, damit die Höchstzahl von drei (3) Bietern / Bietergemeinschaften je Los nicht überschritten wird. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber / Bewerbergemeinschaften unter der Mindestzahl von drei (3) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen und die aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV). Diejenigen Bewerber / Bewerbergemeinschaften, die nicht zur Abgabe eines indikativen Erstangebots aufgefordert werden, werden vom Auftraggeber zum Abschluss des Teilnahmewettbewerbes über die Nichtberücksichtigung ihres Teilnahmeantrags unter Angabe von Gründen informiert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 0,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Erfahrung des Projektteams_Los 1
Beschreibung: Bewertet wird die einschlägige praktische Erfahrung der vorgesehenen Person für die Projektleitung und der vorgesehenen Person für die stellvertretende Projektleitung (gemeinsam Projektteam) in der Durchführung von Projekten, die der Zielsetzung dieses Vergabeverfahrens entsprechen, nämlich der strategischen Beratung zum Employer Branding sowie die Entwicklung von strategisch beratenen Employer-Branding-Maßnahmen für den Referenzgeber, die (nicht zwingend vom Referenznehmer selbst) umgesetzt worden sind. Die nachgewiesene Erfahrung ist maßgeblich für die Qualität der Projektdurchführung, da der Erfolg von Employer-Branding-Maßnahmen in hohem Maße von der Erfahrung der für die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung verantwortlichen Personen mit komplexen Kommunikations- und Umsetzungsstrukturen abhängt. Definitionen: Die für den gegenständlichen Auftrag anzubietende Rolle der Projektleitung und die für den gegenständlichen Auftrag anzubietende Rolle der stellvertretenden Projektleitung werden einzelnen auch nur als "Rolle" und zusammen als "Rollen" bezeichnet. Eine "Employer-Branding-Maßnahme" im Sinne dieses Zuschlagskriteriums ist eine zeitlich befristete, strukturiert geplante und über mehrere Kanäle umgesetzte Kommunikationsmaßnahme, die einen anderen Arbeitgeber als Marke in seinem Arbeitsmarkt positioniert. Kern ist die strategische Konzeption: Ausgehend von Analyse und Zieldefinition werden Zielgruppen, Botschaften und eine Employer Value Proposition festgelegt, ein Maßnahmenplan (z. B. Karriere-Website, Social Media, Recruiting-Kampagnen, interne Kommunikation, Events, PR) erstellt, Budgets und Meilensteine definiert sowie messbare Erfolgskennzahlen (z. B. Reichweite, Engagement) bestimmt. Die operative Durchführung einzelner Elemente kann durch den Auftraggeber oder Dritte erfolgen; maßgeblich ist, dass die Strategie, die inhaltliche Planung und die Steuerung der Maßnahme durch den Referenznehmer erbracht wurden und dass die geplante Maßnahme im Erbringungszeitraum tatsächlich umgesetzt wurde. Ziel jeder Employer-Branding-Maßnahme ist es, die Wahrnehmung als Arbeitgeber zu schärfen, passende Zielgruppen anzusprechen und die Arbeitgeberattraktivität messbar zu steigern. Eine "Beratungsleistung für ein Employer Branding" im Sinne dieses Zuschlagskriteriums liegt vor, wenn der Schwerpunkt der Leistung auf der konzeptionellen Entwicklung und strategischen Planung einer zeitlich befristeten, strukturiert angelegten und mehrkanalig umgesetzten Kommunikationsmaßnahme zur Positionierung eines anderen Arbeitgebers als Marke liegt. Maßgeblich ist dabei nicht die operative Durchführung einzelner Kommunikationsmaßnahmen, sondern die vorgelagerte strategische Konzeption, Steuerung und inhaltliche Planung. Entscheidend ist dabei, dass der Referenznehmer die jeweilige Kommunikationsmaßnahme konzeptionell geplant und strategisch ausgestaltet hat. Die operative Umsetzung der Maßnahmen kann demgegenüber auch durch den Referenzgeber selbst oder durch Dritte erfolgt sein. Maßgeblich ist allein, dass die strategische Konzeption und Planung der Kommunikationsmaßnahme durch den Referenznehmer erbracht wurde und die Maßnahme anschließend - unabhängig davon durch wen - tatsächlich umgesetzt worden ist. Die Beratungsleistungen dürfen nicht für die eigene Arbeitgebermarke erbracht worden sein. Dies entspricht auch dem Auftragsgegenstand von Los 1. Gegenstand dieses Loses ist die Erbringung von Beratungsleistungen für ein Employer Branding, nicht die operative Durchführung einzelner Employer-Branding-Maßnahmen in Social Media. Die "Entwicklung einer Employer Branding-Maßnahme" muss beinhaltet haben; 1. die gezielte Positionierung einer Arbeitgebermarke (externes und internes Employer Branding) (z. B. EVP-Erarbeitung, Zielgruppenanalysen, Wettbewerbsanalysen, Kommunikationsstrategie, Beschäftigtenbindung); oder 2. die markengerechte Kampagnengestaltung über mindestens zwei externe Kommunikationskanäle (z. B. Social Media, Online-Marketing, Außenwerbung, Print, Recruiting-Events, Videos oder HR-Maßnahmen im Innenverhältnis) und kumulativ zu 1. und / oder 2. 3. die Auswertung von mindestens zwei Key Performance Indicators (KPIs) in Form von messbaren Kommunikations- oder Bewerberzielen (z. B. Reichweite, Bewerberzahlen, Markenbekanntheit). Strategische Beratung, die ohne Orientierung an einer Arbeitgebermarke erfolgte, werden nicht als Entwicklung einer Employer Branding-Maßnahme im Sinne dieses Zuschlagskriteriums anerkannt. "Referenznehmer" ist die angebotene Person, die das unternehmensbezogene Referenzprojekt im gegenständlichen Vergabeverfahren angibt und die entsprechend die angegebenen Leistungen in dem Referenzauftrag erbracht hat. "Referenzgeber" ist der öffentliche oder private Auftraggeber, für den das angegebene Referenzprojekt erbracht wurde. Ist der Referenznehmer in dem angegebenen Referenzprojekt tätig für den Hauptauftragnehmer, ist Referenzgeber als Auftraggeber der direkte Vertragspartner des Hauptauftragnehmers. Ist der Referenznehmer in dem angegebenen Referenzprojekt für einen Unterauftragnehmer tätig, so ist Referenzgeber nicht der Hauptauftragnehmer als direkter Vertragspartner des Unterauftragnehmers, für den der Referenznehmer tätig ist, sondern Referenzgeber ist der öffentliche oder private Auftraggeber, für den der Hauptauftragnehmer das Referenzprojekt (unter Einsatz von Unterauftragnehmern) erbringt. Referenzgeber ist dann der Vertragspartner des Hauptauftragnehmers. Bewertet wird jeweils die einschlägige praktische Erfahrung der vorgesehenen Person für die Projektleitung und der vorgesehenen Person für die stellvertretende Projektleitung anhand von jeweils vergleichbaren persönlichen Referenzprojekten. Siehe Weiterführung unter "Fortführung Persönliche Erfahrung des Projektteams_Los 1".
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fortführung Persönliche Erfahrung des Projektteams_Los 1
Beschreibung: Der Bieter hat für die vorgesehenen Personen jeweils mindestens ein (1) vergleichbares persönliches Referenzprojekt über die strategische Beratung zum Employer Branding sowie die Entwicklung von strategisch beratenen Employer-Branding-Maßnahmen für den Referenzgeber, die (nicht zwingend vom Referenznehmer selbst) umgesetzt worden sind, mit dem Angebot einzureichen, das die nachfolgenden (Mindest-) Anforderungen jeweils erfüllt. a) Die vorgesehene Person für die Projektleitung muss in dem für sie angegebenen persönlichen Referenzprojekt die Projektleitung innegehabt haben. b) Die vorgesehene Person für die stellvertretende Projektleitung muss in dem für sie angegebenen persönlichen Referenzprojekt die stellvertretende Projektleitung oder die Projektleitung innegehabt haben. c) Die (weiteren) Mindestanforderungen (i.) und die Bewertungssystematik (ii.) an die persönlichen Referenzprojekte der vorgesehenen Personen sind jeweils wie folgt: (i.) Jedes zu bewertende persönliche Referenzprojekt muss mindestens folgende Mindestanforderungen erfüllen: - strategische Beratung zum Employer Branding; - Entwicklung mindestens einer Employer-Branding-Maßnahme gemäß der Definition in diesem Zuschlagskriterium für den Referenzgeber, die (nicht zwingend vom Unternehmen des Referenznehmers selbst) umgesetzt worden ist; Projektlaufzeit: Unterbrechungsfreie Mindestlaufzeit von sechs (6) Monaten; die angebotene Person muss in dieser Zeit in ihrer entsprechenden Rolle das Projekt betraut haben. Erfüllt nicht jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt der vorgesehenen Person für die Projektleitung und der vorgesehenen Person für die stellvertretende Projektleitung die oben genannten Mindestanforderungen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Bewertet werden ausschließlich diejenigen persönlichen Referenzprojekte, die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen. Der Bieter hat in Form einer Liste je persönlichem Referenzprojekt Folgendes anzugeben: - Name der vorgesehenen Person für die Projektleitung (bzw. der vorgesehenen Person für die stellvertretende Projektleitung), für die die Referenz bei der Bewertung relevant sein soll; - Rolle der als Projektleitung bzw. als stellvertretender Projektleitung vorgesehenen Person in dem persönlichen Referenzprojekt (Projektleitung oder stellvertretende Projektleitung). Anzugeben ist: - ob die jeweils vorgesehenen Person die Leistungen als Projektleitung geleitet oder als stellvertretende Projektleitung ausgeführt hat; und - die konkreten Aufgaben und die dabei getragene Verantwortung der vorgesehenen Person; - Beschreibung des von der jeweils vorgesehenen Person persönlich geleiteten (bzw. als stellvertretende Projektleitung persönlich ausgeführten) Referenzprojekts Darzustellen ist / sind die in dem persönlichen Referenzprojekt von der vorgesehenen Person als Projektleitung bzw. als stellvertretende Projektleitung erbrachten strategischen Beratung(en) sowie konkret entwickelte(n) Employer-Branding-Maßnahme(n) gemäß der Definition im Sinne dieses Zuschlagskriteriums. Darzustellen sind je entwickelter Employer-Branding-Maßnahme dabei: - die gezielte Positionierung Arbeitgebermarke (externes und internes Employer Branding) (z. B. EVP-Erarbeitung, Zielgruppenanalysen, Wettbewerbsanalysen, Kommunikationsstrategie, Beschäftigtenbindung); oder - die markengerechte Kampagnengestaltung über mindestens zwei externe Kommunikationskanäle (z. B. Social Media, Online-Marketing, Außenwerbung, Print, Recruiting-Events, Videos oder HR-Maßnahmen im Innenverhältnis) und kumulativ zu 1. und / oder 2. - die Auswertung von mindestens zwei Key Performance Indicators (KPIs) in Form von messbaren Kommunikations- oder Bewerberzielen (z. B. Reichweite, Bewerberzahlen, Markenbekanntheit). Darzustellen ist / sind weiter die im Rahmen des persönlichen Referenzprojekts erbrachten unterschiedlichen Inhalte. Namentlich: - Karriereseiten auf der Homepage - Karrierekanäle in Social Media - Werbung in Social Media - Corporate Influencing - Out of home-Werbung - Printmedien - Karrieremessen - Veranstaltungen mit den Zielgruppen (Studieninformationstage, Netzwerktreffen, Webmeetings, Schnupperwoche) - Gamification - Guerilla-Aktionen - Internes Employer Branding - Arbeitgeberbewertungsplattformen - Name und Art des Referenzgebers (öffentlicher oder privater Auftraggeber), für den das persönliche Referenzprojekt erbracht wurde - Projektlaufzeit: Mindestanforderung: Unterbrechungsfreie Mindestlaufzeit von sechs (6) Monaten; Anzugeben ist das Anfangsdatum (TT.MM.JJJJ) und das Enddatum (TT.MM.JJJJ) des unterbrechungsfreien Projektlaufzeit. Die Projektlaufzeit darf auch noch weiterhin andauern. In diesem Fall ist anzugeben "noch andauernd". Die angebotene Person muss in dieser Zeit in ihrer entsprechenden Rolle das Projekt betraut haben. Achtung: Ein Bieter darf für beide Rollen nicht dieselbe Person anbieten. Bietet ein Bieter dennoch für beide Rollen dieselbe Person an, wird nur die alphabetisch erstkommende Rolle der Projektleitung bewertet. Die weitere Rolle der stellvertretenden Projektleitung, die durch dieselbe Person besetzt wird, wird mit 0 Punkten bewertet. Achtung: Ein Bieter darf für eine Rolle nicht mehr als eine Person anbieten. Bietet ein Bieter dennoch für eine Rolle mehr als eine Person an, wird nur die zuerst benannte Person gewertet. Die weiteren genannten Personen für dieselbe Rolle bleiben bei der Bewertung dieser Rolle unberücksichtigt und gelten insoweit als nicht angeboten. (ii.) Die Bewertungssystematik ist für die persönlichen Referenzprojekte der vorgesehenen Person für die Projektleitung und der vorgesehenen Person für die stellvertretende Projektleitung wie folgt: Siehe Weiterführung unter "Fortführung Persönliche Erfahrung des Projektteams_Los 1".
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fortführung Persönliche Erfahrung des Projektteams_Los 1
Beschreibung: Es dürfen für die vorgesehene Person für die Projektleitung und für die vorgesehene Person für die stellvertretende Projektleitung jeweils höchstens drei (3) persönliche Referenzprojekte eingereicht werden, die die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen. Darüber hinausgehende Referenzprojekte werden nicht berücksichtigt. Kommt ein Bieter dieser Obliegenheit nicht nach und reicht dennoch mehr als drei (3) persönliche Referenzprojekte für eine vorgesehene Person ein, trägt er das Risiko, dass der Auftraggeber nach eigenem Ermessen persönliche Referenzprojekte auswählt und bewertet. In diesem Fall kann die erreichte Punktzahl von derjenigen abweichen, die erzielt worden wäre, wenn der Bieter selbst eine Auswahl der persönlichen Referenzprojekten getroffen hätte. 1. Unterbrechungsfreie Projektlaufzeit je Referenzprojekt: Maximal erreichbare Punkte Je Rolle: Maximal 12 Punkte für (maximal) 3 wertbare persönliche Referenzprojekte Maximal 24 Punkte für beide Rollen zusammen. Unterbrechungsfreie Projektlaufzeit von mehr als dreißig (30) Monaten: 4 Punkte Unterbrechungsfreie Projektlaufzeit von mehr als achtzehn (18) Monaten bis zu dreißig (30) Monaten: 3 Punkte Unterbrechungsfreie Projektlaufzeit von mehr als zwölf (12) Monaten bis zu achtzehn (18) Monaten: 2 Punkte Unterbrechungsfreie Projektlaufzeit von mehr als sechs (6) Monaten bis zu zwölf (12) Monaten: 1 Punkt Unterbrechungsfreie Projektlaufzeit von sechs (6) Monaten: 0 Punkte Unterbrechungsfreie Projektlaufzeit von weniger als sechs (6) Monaten Kein geeignetes Referenzprojekt; die Referenz wird nicht bewertet. 2. Vielseitigkeit der Beratung innerhalb eines Referenzprojekts: Je unterschiedlichem Inhalt (gem. nachfolgender Liste) Für jeden nachstehend genannten unterschiedlichen Inhalt in dem jeweiligen Referenzprojekt wird jeweils nur maximal ein Punkt vergeben. Maximal erreichbare Punkte Je Rolle: Maximal 36 Punkte für (maximal) 3 wertbare persönliche Referenzprojekte. Maximal 72 Punkte für beide Rollen zusammen. Karriereseiten auf der Homepage: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Karrierekanäle in Social Media: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Werbung in Social Media: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Corporate Influencing: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Out of home-Werbung: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Printmedien: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Karrieremessen (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Veranstaltungen mit den Zielgruppen (Studieninformationstage, Netzwerktreffen, Webmeetings, Schnupperwoche): (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Gamification: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Guerilla-Aktionen: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Internes Employer Branding: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Arbeitgeberbewertungsplattformen: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) 3. Öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB als Referenzgeber: Maximal erreichbare Punkte Je Rolle: Maximal 3 Punkte für (maximal) 1 wertbares persönliches Referenzprojekt. Maximal 6 Punkte für beide Rollen zusammen. Unter den für eine Rolle angegebenen Referenzprojekten ist ein wertbares persönliches Referenzprojekt, das für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB als Referenzgeber erbracht wurde: (ja = 3 Punkte / nein = 0 Punkte) Die Bewertung der persönlichen Referenzprojekte erfolgt nach folgendem Schema: Für jedes persönliches Referenzprojekt werden die unter Ziffer 1., 2. und 3. erzielten Punkte addiert. Ein Bieter kann somit in seinem Angebot für die vorgesehenen Personen maximal folgende Punktzahlen erreichen: Bei maximal 3 wertbaren persönlichen Referenzprojekten in der Ziffer 1. und 2. Und maximal einem wertbaren persönlichen Referenzprojekt in der Ziffer 3. können je Rolle maximal 51 Punkte erzielt werden. Für die beiden Rollen zusammen können somit maximal 102 Punkte (2 x 51) erzielt werden. HINWEIS: Die erreichten (addierten) Punkte für beide vorgesehenen Personen werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 10/51. Maximal können für das Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" 20,00 qualitative Leistungspunkte erzielt werden. Zur Bewertung hat der Bieter die gelb markierten Felder in der C08_Los1 "Erfahrung des Projektteams_Los 1" vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Je persönlichem Referenzprojekt ist ein (1) zusätzliches Projektblatt (einseitig, DIN-A4) zulässig. Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Leistungen durch die benannten Personen für die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung zu erbringen. Der Auftragnehmer darf die im Vergabeverfahren angebotene Projektleitung und stellvertretende Projektleitung sowie eine in einem Einzelauftrag eingesetzte Person während der Laufzeit dieses Einzelauftrags nur aus wichtigem Grund und nur bei Zustimmung durch den Auftraggeber in Textform austauschen. Der Auftraggeber kann seine Zustimmung nicht unbillig verweigern. Die Zustimmung zu verweigern wäre unbillig, wenn ein sachlicher Grund für den Austausch der betreffenden Person vorliegt und der Auftragnehmer zuvor in Textform den sachlichen Grund und die ausreichende Erfahrung der als Ersatz angebotenen neue Person hinreichend und nachvollziehbar dargelegt hat. Ein sachlicher Grund ist beispielsweise Krankheit, Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Mutterschutz, Elternzeit, Tod oder Gefängnis. Im Falle des Austauschs muss die jeweils neue Person mindestens genauso erfahren sein wie die zu ersetzende Person. Im Falle der im Vergabeverfahren angebotenen Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung bedeutet dies, die neue Person hätte im Vergabeverfahren mindestens genauso viele Punkte erreichen müssen wie die zu ersetzende Projektleitung bzw. stellvertretende Projektleitung. Der Auftragnehmer schlägt dem Auftraggeber die neue Person unter Nachweis der entsprechenden Erfahrung vor.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ausführungskonzept für die Umsetzung der Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung und Rahmenvertragsvereinbarung Los 1
Beschreibung: Das Ausführungskonzept wird anhand der nachfolgenden beiden Unterkriterien bewertet. Unterkriterium 1 zum Ausführungskonzept - Vertragsmanagement - (Gewichtung 40 %, Bewertung 0 bis 5 Punkte): Der Bieter hat in seinem Ausführungskonzept darzustellen, mit welchen organisatorischen Maßnahmen er im Falle der Auftragserteilung die Abwicklung der Einzelaufträge dauerhaft in gleichbleibender hoher Qualität bestmöglich sicherstellt. Das Ausführungskonzept soll insbesondere erkennen lassen, - wie der hierfür erforderliche kontinuierliche Einsatz von geeignetem Personal sichergestellt wird (und zwar durch Aufgabenverteilung, Wissensmanagement, Personalgewinnung und -bindung sowie Vertretungsregelungen); und - welche Prozesse zur Steuerung von Einzelaufträgen genutzt werden, insbesondere für eine effiziente, transparente, ressourcenschonende und termingerechte Umsetzung (und zwar zur Auftragsklärung, Bearbeitung der Einzelaufträge, Qualitätssicherung, Prozessoptimierung sowie Reporting). Ziel des Auftraggebers ist es, die spezifische Leistungserbringung in gleichbleibend guter Qualität entsprechend den Regelungen dieses Vertrags dauerhaft sicherzustellen sowie weiterzuentwickeln. Bewertet wird, inwieweit die genannten Maßnahmen geeignet sind, dieses Ziel nachvollziehbar und effektiv zu erreichen. Maßgeblich ist dabei insbesondere, wie die vorgeschlagenen Maßnahmen im Vergleich zu den Angaben der anderen Bieter in deren jeweiligem Ausführungskonzept eine bezüglich der Anforderungen aus Leistungsbeschreibung und Rahmenvereinbarung wirkungsvollere Herangehensweise erkennen lassen. Unterkriterium 2 zum Ausführungskonzept - Strategische Beratung - (Gewichtung 60 %, Bewertung 0 bis 5 Punkte): Der Bieter hat in seinem Ausführungskonzept darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung methodisch vorgehen wird, um eine belastbare strategische Grundlage für die Arbeitgeberkommunikation zu schaffen. Das Ausführungskonzept soll insbesondere erkennen lassen, - wie die Entwicklung der Arbeitgebermarke regelmäßig und wirtschaftlich evaluiert wird (und zwar durch Analyse sowie Monitoring); und - wie strategische Kommunikations- und Wirkziele definiert und berücksichtigt werden (und zwar durch Methodik, Erhebung der Zielerreichung sowie Abweichungsanalyse) Ziel des Auftraggebers ist es, die bestmögliche Sicherstellung der Fortentwicklung einer klaren, authentischen und langfristig tragfähigen wirkungsorientierten Positionierung als Arbeitgeber, die sowohl externe Zielgruppen (insbesondere potenzielle Bewerberinnen und Bewerber) als auch interne Zielgruppen (insbesondere Beschäftigte) adressiert. Bewertet wird, inwieweit die Angaben in dem Ausführungskonzept im Vergleich zu den Angaben der anderen Bieter in deren jeweiligem Ausführungskonzept geeignet ist, dieses Ziel bestmöglich zu erreichen. Maßgeblich ist insbesondere, ob das vorgeschlagene Vorgehen zu einer besseren, wirkungsorientierten Arbeitgeberpositionierung führen wird. Das Ausführungskonzept darf insgesamt einen Umfang (Text, Grafiken, Bilder) von maximal acht (8) DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Angaben ab Seite 9 bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt. Eine reine Titelseite und ein Inhaltsverzeichnis, jeweils ohne inhaltliche Angaben werden bei der Seitenzählung nicht mitgerechnet. Sollte das Ausführungskonzept fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wird insoweit nicht erfolgen. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines Ausführungskonzepts zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem Ausführungskonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. Das Ausführungskonzept wird in jedem Unterkriterium inhaltlich daraufhin bewertet, inwieweit es das von dem Auftraggeber in diesem Unterkriterium vorgegebene Ziel im Vergleich zu den entsprechenden Ausführungen in den Ausführungskonzepten der anderen Bieter erreicht. Die Punkte werden jeweils wie folgt vergeben: Es werden Punkte von 0 bis 5 vergeben, wobei 5 Punkte die bestmögliche Bewertung darstellt. Es wird beurteilt, inwieweit die vom Auftraggeber angegebenen Ziele im Falle der Ausführung des jeweiligen Konzepts im Vergleich bestmöglich umgesetzt werden. Die Punkteverteilung erfolgt im Rahmen einer vergleichenden Bewertung der Inhalte der verschiedenen Konzepte jeweils wie folgt: 5 Punkte: Die Angaben des Bieters zu dem jeweiligen Kriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber im Vergleich zu den anderen noch wertbaren Angeboten zu demselben jeweiligen Kriterium eine sehr gute Leistung erwarten. 4 Punkte: Die Angaben des Bieters zu dem jeweiligen Kriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber im Vergleich zu den anderen noch wertbaren Angeboten eine gute Leistung erwarten. 3 Punkte: Die Angaben des Bieters zu dem jeweiligen Kriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber im Vergleich zu den anderen noch wertbaren Angeboten eine befriedigende Leistung erwarten. 2 Punkte: Die Angaben des Bieters zu dem jeweiligen Kriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber im Vergleich zu den anderen noch wertbaren Angeboten eine ausreichende Leistung erwarten. 1 Punkt: Die Angaben des Bieters zu dem jeweiligen Kriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber im Vergleich zu den anderen noch wertbaren Angeboten eine mangelhafte Leistung erwarten. Siehe Weiterführung unter "Fortführung Ausführungskonzept".
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fortführung Ausführungskonzept Los 1
Beschreibung: 0 Punkte: Die Angaben des Bieters zu dem jeweiligen Kriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber im Vergleich zu den anderen noch wertbaren Angeboten eine ungenügende Leistung erwarten. Die Bewertung erfolgt für jedes Unterkriterium gesondert. Die erreichten Punkte werden anschließend addiert und fließen mit der für das Zuschlagskriterium vorgesehenen Gewichtung in die Gesamtwertung ein. Soweit bei einem Unterkriterien Unter-Unterkriterien genannt sind, erfolgt eine Wertung aller Unter-Unterkriterien in dem jeweiligen Unterkriterium in der Gesamtschau. Je Unterkriterium können maximal 5 Punkte erzielt werden. Die erreichten Punkte (maximal 5 Punkte) in dem Unterkriterium 1 zum Ausführungskonzept werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 4. Insgesamt können in diesem Unterkriterium maximal 20 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte (maximal 5 Punkte) in dem Unterkriterium 2 zum Ausführungskonzept werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 6. Insgesamt können in diesem Unterkriterium maximal 30 Punkte erreicht werden. Maximal können für das Zuschlagskriterium "Ausführungskonzept" 50,00 qualitative Leistungspunkte erzielt werden. Ein Angebot muss in diesem Zuschlagskriterium mindestens 20 qualitative Leistungspunkte erzielen. Angebote, die in diesem Zuschlagskriterium nicht mindestens 20 qualitative Leistungspunkte erzielen, werden ausgeschlossen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtpreis (brutto)
Beschreibung: Der wertungsrelevante Preis (P) ist der kalkulatorische Angebotspreis (brutto) gemäß Anlage C13 "Preisblatt_Los 1"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y63MN9F/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: In dem Dokument A03 Verfahrensbeschreibung DTVP finden die Bewerber / Bieter notwendige Informationen zur Nutzung der Vergabeplattform. Die Vergabeunterlagen sind unter dem in der EU-weiten Bekanntmachung enthaltenen Link zur Vergabeplattform (URL) abzurufen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 07/10/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y63MN9F
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 03/09/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit dem zuvor stehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen" ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Vertrag Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird jeweils eine Rahmenvereinbarung Los 1 (C10_Los 1) bzw. Los 2 (C10_Los 2) geschlossen. Der Auftragnehmer hat jeweils die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. 2. Als Mindestanforderungen an die Leistungserbringung, welche nicht verhandelbar ist, wird festgelegt, dass die Abwicklung des Auftrags in Deutsch zu erfolgen hat. 3. Datenschutz 3.1 Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten 3.2 Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten 3.3 Dauer der Speicherung 3.4 Betroffenenrechte 3.5 Beschwerderecht 4. Erklärung Bezug Russland Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage C04-4 Eigenerklärung_EU-Verordnung_Russland VgV zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bundesbank
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Deutsche Bundesbank, Leiter des Zentralbereichs Beschaffungen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Deutsche Bundesbank
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Erbringung von Beratungsleistungen für Social Media das Employer Branding des Auftraggebers
Beschreibung: Gegenstand des Verfahrens ist die Beauftragung mit der Erbringung von Beratungsleistungen für Social Media des Employer Branding des Auftraggebers im Wege einer Rahmenvereinbarung (Los 2). Für die erfolgreiche Implementierung der Arbeitgebermarke des Auftraggebers am Arbeitsmarkt nutzt der Auftraggeber den gesamten Marketingmix: - Karriereseiten auf der Homepage (zielgruppengerechte Inhalte) - Eigene Kanäle in Social Media - Werbung in Social Media - (Digital) Out of home-Werbung - Printmedien - Karrieremessen - Eigene Veranstaltungen mit der Zielgruppe - Gamification Der Social Media Auftritt des Auftraggebers umfasst derzeit: - Instagram: Separater Karriere-Kanal - LinkedIn: gemeinsamer Kanal für Corporate Communication und Arbeitgeberkommunikation - Facebook: nur synchron bespielt, keine eigene Kanalstrategie - YouTube: Einzelne Beiträge innerhalb des Corporate Kanals, angestrebt ist eine stärkere Nutzung. Die Wirkung dieser Maßnahmen wird anhand eines definierten Ziel- und Messgrößensystems erfasst. Damit wird auch die Steuerung des effizienten Mitteleinsatzes intendiert. Ziel der zu vergebenden Leistungen ist die ganzheitliche, strategische und operative Unterstützung des Auftraggebers bei der Positionierung und Weiterentwicklung seiner Arbeitgebermarke (Employer Brand) in Social Media. In erster Linie geht es dabei um das Entwickeln und Erstellen von organischem Content sowie die Planung und Durchführung von Paid-Ads- Kampagnen. Hierbei geht es auch um Mut und Experimente, um im ständig zunehmenden Wettbewerb in den Social Media Plattformen verstärkte Sichtbarkeit zu generieren. Der Auftrag umfasst die Erbringung sämtlicher Beratungs-, Konzeptions-, und Kreativleistungen, die erforderlich sind, um in Social Media: - eine konsistente, glaubwürdige und differenzierende Arbeitgebermarke zu etablieren, - die Markenidentität und Werte des Auftraggebers in allen relevanten Social Media Kanälen sichtbar zu machen, - innovativ und markengerecht verschiedene Zielgruppen anzusprechen, - die Wahrnehmung des Auftraggebers als attraktiver Arbeitgeber nachhaltig und messbar zu steigern, - messbare Effekte auf die Beschäftigtenbindung zu erzielen. Gegenstand dieses Loses (2) ist die strategische Beratung zum Employer Branding in Social Media sowie die Entwicklung und Umsetzung der Maßnahmen, nicht die generelle Beratung zum Employer Branding. Es handelt sich hierbei lediglich um eine zusammenfassende Darstellung des Leistungsgegenstandes. Die Einzelheiten der Leistungserbringung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung Los 2 (B01_Los 2) sowie der Rahmenvereinbarung Los 2 (C10_Los 2).
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79341000 Werbedienste, 79342000 Marketing, 79413000 Marketing-Beratung, 72400000 Internetdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Ja, unter Beachtung von § 132 GWB.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistungen grundsätzlich remote. Vor-Ort-Besuche des Auftragnehmers beim Auftraggeber in der Regel in Frankfurt am Main werden nur nach Bedarf abgehalten und vorab zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer abgestimmt.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung. Die Grundlaufzeit der jeweiligen Rahmenvereinbarung beträgt zwölf (12) Monate. Die jeweilige Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht der Auftraggeber mit einer Frist von vier (4) Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit dem Auftragnehmer gegenüber der automatischen Verlängerung widerspricht. Maximal drei (3) Verlängerungen sind möglich. Die maximale Laufzeit der jeweiligen Rahmenvereinbarung unter Berücksichtigung aller Vertragsverlängerungen beträgt somit achtundvierzig (48) Monate.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: LOS 1: Eigenerklärung über eine bestehende Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens a. mit einer Deckungssumme von mindestens - 3.000.000,- EUR für Personenschäden; - 3.000.000 EUR für Sachschäden; - 500.000 EUR für Vermögensschäden; b. wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres das Zweifache dieser Deckungssummen beträgt, bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Im Falle eines diese Anforderungen nicht erfüllenden Versicherungsschutzes [oder falls der Bewerber / ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung oder -schein die Anforderungen erfüllt], hat der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Eigenerklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall ein Versicherungsunternehmen (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) mit dem Auftragnehmer unverzüglich und unaufgefordert innerhalb von zwei (2) Wochen nach Vertragsschluss, eine Versicherung abschließt oder anpassen wird, die die vorstehenden Anforderungen erfüllt. Bei einer Bewerbergemeinschaften ist eine entsprechende Eigenerklärung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist eine entsprechende Eigenerklärung für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen. Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und, soweit relevant, der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage C04-2_Los 1 Eigenerklärung zur Eignung - Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung_Los 1, zu verwenden. Vor Zuschlagserteilung kann der Auftraggeber von den Bietern / Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, auf Anforderung verlangen, als Nachweis eine entsprechende Bestätigung des oder der Versicherungsunternehmen(s) (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) über eine bestehende Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen einzureichen. Hat ein Bieter / eine Bietergemeinschaft mittels Eigenerklärung angegeben, dass im Auftragsfall ein Versicherungsunternehmen (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) mit dem Auftragnehmer unverzüglich und unaufgefordert innerhalb von zwei (2) Wochen nach Vertragsschluss, eine Versicherung abschließt oder anpassen wird, die die vorstehenden Anforderungen erfüllt, so hat der Bieter / die Bietergemeinschaft, dessen / deren Angebot in die engere Wahl kommt, auf Anforderung des Auftraggebers eine entsprechende Bestätigung eines Versicherungsunternehmens (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) einzureichen, aus der hervorgeht, dass das Versicherungsunternehmen mit dem Auftragnehmer unverzüglich und unaufgefordert innerhalb von zwei (2) Wochen nach Vertragsschluss, eine Versicherung abschließt oder anpassen wird, die die vorstehenden Anforderungen erfüllt. Bei einer Bietergemeinschaften ist eine entsprechende Bestätigung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist eine entsprechende Bestätigung für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: LOS 1: Vorzulegen sind mindestens drei Eigenerklärungen über Unternehmens-Referenzen des Bewerbers / der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft aus dem folgenden Leistungsbereich: Erbringung von Beratungsleistungen für ein Employer Branding Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens drei (3) in Art und Umfang mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben. Folgende Mindestanforderungen müssen erfüllt sein, damit ein mit dem Auftragsgegenstand vergleichbares unternehmensbezogenes Referenzprojekt vorliegt: o Leistungsgegenstand des unternehmensbezogenen Referenzprojekts war - die Erbringung von Beratungsleistungen für ein Employer Branding (gemäß der Definition in diesem Eignungskriterium) für den Referenzgeber und - der Referenznehmer hat mindestens eine der von ihm strategisch beratenen Employer-Branding-Maßnahme (gemäß der Definition in diesem Eignungskriterium) für den Referenzgeber selbst entwickelt und - von dieser / diesen vom Referenznehmer selbst entwickelten Employer-Branding-Maßnahme(n) muss mindestens eine Employer-Branding-Maßnahme (gemäß der Definition in diesem Eignungskriterium) für den Referenzgeber umgesetzt worden sein (nicht zwingend vom Referenznehmer selbst). [alle drei Punkte sind Mindestanforderungen]; o Der Auftragswert - EUR (netto) des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten auftragsgegenständlichen Leistungen muss mindestens 100.000 EUR (netto) in einem zwölfmonatigen unterbrechungsfreien Erbringungszeitraum betragen. [Mindestanforderung] o Erbringungszeitraum (mindestens zwölfmonatige unterbrechungsfreie Erbringung in dem Bemessungszeitraum zwischen dem 01.01.2023 und dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren. Das bedeutet, dass die Beratungsleistungen für ein Employer Branding innerhalb dieses Erbringungszeitraums mindestens zwölf Monate unterbrechungsfrei vom Referenznehmer erbracht wurden. Außerdem muss innerhalb dieses Erbringungszeitraums daraus eine Employer-Branding-Maßnahme (gemäß der Definition in diesem Eignungskriterium) von dem Referenznehmer selbst entwickelt und umgesetzt worden sein (nicht zwingend vom Referenznehmer selbst). [Mindestanforderung] o Mindestens ein (1) vergleichbares unternehmensbezogenes Referenzprojekt von allen angegebenen unternehmensbezogenen Referenzprojekten muss für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB erbracht worden sein. [Mindestanforderungen] Hinweis: Definitionen: Eine "Employer-Branding-Maßnahme" im Sinne dieses Eignungskriteriums ist eine zeitlich befristete, strukturiert geplante und über mehrere Kanäle umgesetzte Kommunikationsmaßnahme, die einen anderen Arbeitgeber als Marke in seinem Arbeitsmarkt positioniert. Kern ist die strategische Konzeption: Ausgehend von Analyse und Zieldefinition werden Zielgruppen, Botschaften und eine Employer Value Proposition festgelegt, ein Maßnahmenplan (z. B. Karriere-Website, Social Media, Recruiting-Kampagnen, interne Kommunikation, Events, PR) erstellt, Budgets und Meilensteine definiert sowie messbare Erfolgskennzahlen (z. B. Reichweite, Engagement) bestimmt. Die operative Durchführung einzelner Elemente kann durch den Auftraggeber oder Dritte erfolgen; maßgeblich ist, dass die Strategie, die inhaltliche Planung und die Steuerung der Maßnahme durch den Referenznehmer erbracht wurden und dass die geplante Maßnahme im Erbringungszeitraum tatsächlich umgesetzt wurde. Ziel jeder Employer-Branding-Maßnahme ist es, die Wahrnehmung als Arbeitgeber zu schärfen, passende Zielgruppen anzusprechen und die Arbeitgeberattraktivität messbar zu steigern. Eine "Beratungsleistung für ein Employer Branding" im Sinne dieses Eignungskriteriums liegt vor, wenn der Schwerpunkt der Leistung auf der konzeptionellen Entwicklung und strategischen Planung einer zeitlich befristeten, strukturiert angelegten und mehrkanalig umgesetzten Kommunikationsmaßnahme zur Positionierung eines anderen Arbeitgebers als Marke liegt. Maßgeblich ist dabei nicht die operative Durchführung einzelner Kommunikationsmaßnahmen, sondern die vorgelagerte strategische Konzeption, Steuerung und inhaltliche Planung. Entscheidend ist dabei, dass der Referenznehmer die jeweilige Kommunikationsmaßnahme konzeptionell geplant und strategisch ausgestaltet hat. Die operative Umsetzung der Maßnahmen kann demgegenüber auch durch den Referenzgeber selbst oder durch Dritte erfolgt sein. Maßgeblich ist allein, dass die strategische Konzeption und Planung der Kommunikationsmaßnahme durch den Referenznehmer erbracht wurde und die Maßnahme anschließend - unabhängig davon durch wen - tatsächlich umgesetzt worden ist. Die Beratungsleistungen dürfen nicht für die eigene Arbeitgebermarke erbracht worden sein. Dies entspricht auch dem Auftragsgegenstand von Los 1. Gegenstand dieses Loses ist die Erbringung von Beratungsleistungen für ein Employer Branding, nicht die operative Durchführung einzelner Employer-Branding-Maßnahmen in Social Media. Die "Entwicklung einer Employer Branding-Maßnahme" muss beinhaltet haben; 1. die gezielte Positionierung einer Arbeitgebermarke (externes und internes Employer Branding) (z. B. EVP-Erarbeitung, Zielgruppenanalysen, Wettbewerbsanalysen, Kommunikationsstrategie, Beschäftigtenbindung); oder 2. die markengerechte Kampagnengestaltung über mindestens zwei externe Kommunikationskanäle (z. B. Social Media, Online-Marketing, Außenwerbung, Print, Recruiting-Events, Videos oder HR-Maßnahmen im Innenverhältnis) und kumulativ zu 1. und / oder 2. 3. die Auswertung von mindestens zwei Key Performance Indicators (KPIs) in Form von messbaren Kommunikations- oder Bewerberzielen (z. B. Reichweite, Bewerberzahlen, Markenbekanntheit). Siehe Weiterführung "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen zu LOS 1".
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 60,00

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Weiterführung von "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen zu LOS 1": Strategische Beratung, die ohne Orientierung an einer Arbeitgebermarke erfolgte, werden nicht als Entwicklung einer Employer Branding-Maßnahme im Sinne dieses Eignungskriteriums anerkannt. "Referenznehmer" ist das Unternehmen, das das unternehmensbezogene Referenzprojekt im gegenständlichen Vergabeverfahren angibt und das entsprechend den Referenzauftrag ausgeführt hat. "Referenzgeber" ist der öffentliche oder private Auftraggeber, für den das angegebene Referenzprojekt erbracht wurde. Ist der Referenznehmer in dem angegebenen Referenzprojekt Hauptauftragnehmer, ist Referenzgeber als Auftraggeber der direkte Vertragspartner des Referenznehmers. Ist der Referenznehmer in dem angegebenen Referenzprojekt nur Unterauftragnehmer, so ist Referenzgeber nicht der Hauptauftragnehmer als direkter Vertragspartner des Referenznehmers, sondern Referenzgeber ist der öffentliche oder private Auftraggeber, für den der Hauptauftragnehmer das Referenzprojekt (unter Einsatz von Unterauftragnehmern) erbringt. Referenzgeber ist dann der Vertragspartner des Hauptauftragnehmers. Ein unternehmensbezogenes Referenzprojekt ist vergleichbar, wenn in diesem Referenzprojekt der Referenznehmer den Auftraggeber zum Employer Branding sowie zur Entwicklung und Umsetzung von Employer-Branding-Maßnahmen strategisch beraten hat und er mindestens eine der von ihm strategisch beratenen Employer-Branding-Maßnahme (gemäß der vorstehenden Definition in diesem Eignungskriterium) selbst entwickelt hat, die dann auch (nicht zwingend vom Referenznehmer selbst) umgesetzt worden ist. Der Auftraggeber behält sich vor, Angaben innerhalb der eingereichten unternehmensbezogenen Referenzprojekte beim Referenzgeber - insbesondere hinsichtlich der Erfüllung von Mindestanforderungen - stichprobenartig oder aus konkretem Anlass (z. B. bei bestehenden Zweifeln zu den Angaben) zu verifizieren. Kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft nicht mindestens drei (3) Unternehmens-Referenzen anhand von Eigenerklärungen nachweisen, führt das zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die einzureichenden Unternehmens-Referenzen. Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft und, soweit relevant, der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für die Erklärung Anlage C04-3_Los 1 Eigenerklärung zur Eignung - Unternehmens-Referenzen_Los 1 zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage zwingend als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. 3. Ermittlung der Punkte eines Teilnahmeantrages anhand der Auswahlkriterien: Auf Grundlage der Bedingungen und Anforderungen an die Teilnahmeanträge wird der Auftraggeber - soweit geeignete Teilnahmeanträge vorhanden sind - mindestens drei Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Abgabe von indikativen Erstangeboten auffordern. Soweit mehr als die Mindestzahl von drei (3) geeigneten Bewerbern / Bewerbergemeinschaften einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, wird der Auftraggeber die Auswahl der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft, die als Bieter / Bietergemeinschaft zur Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen werden, anhand nachfolgender Auswahlkriterien vornehmen. Die Vergabe der Punkte erfolgt dabei anhand der in der EU-Auftragsbekanntmachung aufgeführten Auswahlkriterien im Sinne des § 51 VgV (Bewertungskriterien "B-Kriterien"), die mit der Kennung "[B]" gekennzeichnet sind, anhand der zu den Bewertungskriterien vorgesehenen Vorgaben ("Bewertungsmaßstab"). Diese Bewertungskriterien sind gewichtet. Es gelten die nachfolgenden Auswahlkriterien 1. [B], 2. [B] und 3. [B]. 1. Auftragswert (netto) in einem zwölfmonatigen unterbrechungsfreien Erbringungszeitraum des Referenznehmers in drei geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekten für die von dem Referenznehmer erbrachten Leistungen [B]. Auftragswert (netto) in dem zwölfmonatigen unterbrechungsfreien Erbringungszeitraum des Referenznehmers in einem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten Leistungen >= 270.000 EUR: 5 Punkte >= 250.000 EUR < 270.000 EUR: 4 Punkte >= 230.000 EUR < 250.000 EUR: 3 Punkte >= 210.000 EUR < 230.000 EUR: 2 Punkte >= 170.000 EUR < 190.000 EUR: 1 Punkt >= 100.000 EUR < 170.000 EUR: 0 Punkte < 100.000 EUR: Kein geeignetes Referenzprojekt Je eingereichtem geeignetem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 5 Punkte erzielt werden. Die erzielten Punkte für den Auftragswert (netto) in einem zwölfmonatigen unterbrechungsfreien Erbringungszeitraum für die drei eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte werden addiert, d.h. der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft kann somit für die drei mit dem Teilnahmeantrag eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte maximal 15 Punkte (3 x 5) erzielen. 2. Von dem Referenznehmer selbst entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen, die (nicht zwingend vom Referenznehmer selbst) umgesetzt worden sind, gemäß der Definition in diesem Eignungskriterium in drei geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekten in dem Bemessungszeitraum zwischen dem 01.01.2023 und dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren [B]. Etwaige vor dem 01.01.2023 von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen werden im Rahmen dieses Auswahlkriteriums nicht berücksichtigt. Siehe Weiterführung "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen zu LOS 1".
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 0,00

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Weiterführung "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen zu LOS 1": Von dem Referenznehmer selbst entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen für den Referenzgeber, die (nicht zwingend vom Referenznehmer selbst) umgesetzt worden sind: Sechs (6) oder mehr von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen für den Referenzgeber, die (nicht zwingend vom Referenznehmer) umgesetzt worden sind: 5 Punkte Fünf (5) von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen für den Referenzgeber, die (nicht zwingend vom Referenznehmer) umgesetzt worden sind: 4 Punkte Vier (4) von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen für den Referenzgeber, die (nicht zwingend vom Referenznehmer) umgesetzt worden sind: 3 Punkte Drei (3) von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen für den Referenzgeber, die (nicht zwingend vom Referenznehmer) umgesetzt worden sind: 2 Punkte Zwei (2) von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen für den Referenzgeber, die (nicht zwingend vom Referenznehmer) umgesetzt worden sind: 1 Punkt Eine (1) von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahme für den Referenzgeber, die (nicht zwingend vom Referenznehmer) umgesetzt worden ist: 0 Punkte Keine entwickelte und / oder keine umgesetzte Employer-Branding-Maßnahme für den Referenzgeber: Kein geeignetes Referenzprojekt Je eingereichtem geeignetem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 5 Punkte erzielt werden. Die erzielten Punkte für die Anzahl an von dem Referenznehmer selbst entwickelten Employer-Branding-Maßnahmen für den Referenzgeber, die (nicht zwingend vom Referenznehmer) umgesetzt worden sind, für die drei eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte werden addiert, d.h. der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft kann somit für die drei mit dem Teilnahmeantrag eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte maximal 15 Punkte (3 x 5) erzielen. 3. Auftraggeber in drei geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekten [B]. Öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB als Referenzgeber: EU- bzw. bundesweit tätiger öffentlicher Auftraggeber im Finanzwesen (mehrere Standorte) als Referenzgeber in einem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekten: 10 Punkte Öffentlicher Auftraggeber im Finanzwesen als Referenzgeber in einem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekt: 6 Punkte EU- bzw. bundesweit tätiger öffentlicher Auftraggeber (mehrere Standorte) als Referenzgeber in einem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekt: 4 Punkte Öffentlicher Auftraggeber als Referenzgeber in einem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekt: 0 Punkte Privater Auftraggeber als Referenzgeber in einem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekt: 0 Punkte [Hinweis: Mindestens ein (1) vergleichbares unternehmensbezogenes Referenzprojekt muss für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB erbracht worden sein [Mindestanforderung]. Je eingereichtem geeignetem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 10 Punkte erzielt werden. Die erzielten Punkte für den Auftraggeber für die drei eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte werden addiert, d.h. der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft kann somit für die drei mit dem Teilnahmeantrag eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte maximal 30 Punkte (3 x 10) erzielen. Die jeweils in den Auswahlkriterien 1. [B], 2. [B] und 3. [B] erzielten Punkte werden addiert. Insgesamt kann der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft maximal 60 Punkte (15+15+30) erzielen. Für den Fall, dass mit dem Teilnahmeantrag mehr als drei (3) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte eingereicht werden, werden für die Auswahlkriterien jeweils die in der Nummerierung chronologisch ersten drei (3) angegebenen geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte herangezogen. Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahlkriterien mehrere Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Punktgleichheit auf einem der hinteren Ränge liegen und der Auftraggeber eine bestimmte Anzahl von Bewerbern zur Angebotsabgabe auffordern möchte, behält sich der Auftraggeber vor, eine Entscheidung per Losverfahren zu treffen. Gibt es mehr als die Mindestzahl an Bewerbern / Bewerbergemeinschaften, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestanforderungen entsprechenden (geeigneten) Teilnahmeantrag eingereicht haben, behält sich der Auftraggeber aus Gründen des Wettbewerbs vor, mehr als die geplante Mindestzahl an Bewerbern zu der Angebots- und Verhandlungsphase zuzulassen. Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahlmethode mehrere Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Punktgleichheit auf einem der hinteren Ränge liegen und der Auftraggeber die maximale Anzahl von drei (3) Bewerbern / Bewerbergemeinschaften je Los zur Angebotsabgabe auffordern möchte, behält sich der Auftraggeber vor, eine Entscheidung per Losverfahren zu treffen, welcher dieser Bewerber / welche dieser Bewerbergemeinschaften je Los zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert wird, damit die Höchstzahl von drei (3) Bietern / Bietergemeinschaften je Los nicht überschritten wird. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber / Bewerbergemeinschaften unter der Mindestzahl von drei (3) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen und die aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV). Diejenigen Bewerber / Bewerbergemeinschaften, die nicht zur Abgabe eines indikativen Erstangebots aufgefordert werden, werden vom Auftraggeber zum Abschluss des Teilnahmewettbewerbes über die Nichtberücksichtigung ihres Teilnahmeantrags unter Angabe von Gründen informiert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 0,00

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: LOS 2: Eigenerklärung über eine bestehende Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens a. mit einer Deckungssumme von mindestens - 5.000.000 EUR für Personenschäden; - 5.000.000 EUR für Sachschäden; - 500.000 EUR für Vermögensschäden; b. wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres das Zweifache dieser Deckungssummen beträgt, bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Im Falle eines diese Anforderungen nicht erfüllenden Versicherungsschutzes [oder falls der Bewerber / ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung oder -schein die Anforderungen erfüllt], hat der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Eigenerklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall ein Versicherungsunternehmen (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) mit dem Auftragnehmer unverzüglich und unaufgefordert innerhalb von zwei (2) Wochen nach Vertragsschluss, eine Versicherung abschließt oder anpassen wird, die die vorstehenden Anforderungen erfüllt. Bei einer Bewerbergemeinschaften ist eine entsprechende Eigenerklärung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist eine entsprechende Eigenerklärung für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen. Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und, soweit relevant, der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage C04-2_Los 2 Eigenerklärung zur Eignung - Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung_Los 2, zu verwenden. Vor Zuschlagserteilung kann der Auftraggeber von den Bietern / Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, auf Anforderung verlangen, als Nachweis eine entsprechende Bestätigung des oder der Versicherungsunternehmen(s) (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) über eine bestehende Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen einzureichen. Hat ein Bieter / eine Bietergemeinschaft mittels Eigenerklärung angegeben, dass im Auftragsfall ein Versicherungsunternehmen (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) mit dem Auftragnehmer unverzüglich und unaufgefordert innerhalb von zwei (2) Wochen nach Vertragsschluss, eine Versicherung abschließt oder anpassen wird, die die vorstehenden Anforderungen erfüllt, so hat der Bieter / die Bietergemeinschaft, dessen / deren Angebot in die engere Wahl kommt, auf Anforderung des Auftraggebers eine entsprechende Bestätigung eines Versicherungsunternehmens (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) einzureichen, aus der hervorgeht, dass das Versicherungsunternehmen mit dem Auftragnehmer unverzüglich und unaufgefordert innerhalb von zwei (2) Wochen nach Vertragsschluss, eine Versicherung abschließt oder anpassen wird, die die vorstehenden Anforderungen erfüllt. Bei einer Bietergemeinschaften ist eine entsprechende Bestätigung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist eine entsprechende Bestätigung für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: LOS 2: Vorzulegen sind mindestens drei Eigenerklärungen über Unternehmens-Referenzen des Bewerbers / der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft aus dem folgenden Leistungsbereich: strategische Beratung zum Employer Branding in Social Media sowie die Entwicklung und die Umsetzung von Employer-Branding-Maßnahmen in Social Media für den Auftraggeber. Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens drei (3) in Art und Umfang mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben. Folgende Mindestanforderungen müssen erfüllt sein, damit ein mit dem Auftragsgegenstand vergleichbares unternehmensbezogenes Referenzprojekt vorliegt: o Leistungsgegenstand des unternehmensbezogenen Referenzprojekts war - die Erbringung von Beratungsleistungen zum Employer Branding in Social Media (gemäß der Definition in diesem Eignungskriterium) für den Referenzgeber und - der Referenznehmer hat mindestens eine der von ihm strategisch beratenen Employer-Branding-Maßnahmen in Social Media (gemäß der Definition in diesem Eignungskriterium) für den Referenzgeber selbst entwickelt und - von dieser / diesen vom Referenznehmer selbst entwickelten Employer-Branding-Maßnahme(n) muss vom Referenznehmer mindestens eine Employer-Branding-Maßnahme in Social Media (gemäß der Definition in diesem Eignungskriterium) für den Referenzgeber selbst umgesetzt worden sein. [alle drei Punkte sind Mindestanforderungen]; o Der Auftragswert - EUR (netto) des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten auftragsgegenständlichen Leistungen (einschließlich der Media Budgets) muss mindestens 150.000 EUR (netto) in einem zwölfmonatigen unterbrechungsfreien Erbringungszeitraum betragen. [Mindestanforderung] o Erbringungszeitraum (mindestens zwölfmonatige unterbrechungsfreie Erbringung in dem Bemessungszeitraum zwischen dem 01.01.2023 und dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren. Das bedeutet, dass die Beratungsleistungen zum Employer Branding in Social Media innerhalb dieses Erbringungszeitraums mindestens zwölf Monate unterbrechungsfrei vom Referenznehmer erbracht wurden. Außerdem muss innerhalb dieses Erbringungszeitraums daraus eine Employer-Branding-Maßnahme in Social Media (gemäß der Definition in diesem Eignungskriterium) von dem Referenznehmer selbst entwickelt und umgesetzt worden sein. [Mindestanforderung] o Mindestens ein (1) vergleichbares unternehmensbezogenes Referenzprojekt von allen angegebenen unternehmensbezogenen Referenzprojekten muss für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB erbracht worden sein. [Mindestanforderung] Hinweis Definitionen: Eine "Employer-Branding-Maßnahme in Social Media" im Sinne dieses Eignungskriteriums ist eine zeitlich befristete, strukturiert geplante und kanalspezifisch umgesetzte Kommunikationsmaßnahme, die einen anderen Arbeitgeber als Marke auf verschiedenen Social Media-Kanälen (z. B. LinkedIn und Instagram) positioniert. Kern ist die strategische Konzeption: Ausgehend von der Employer Value Proposition, den genutzen Social Media Kanälen und Zieldefinition werden Kanalstrategie, Zielgruppen, und Formate festgelegt, ein Maßnahmenplan (z. B. Beitragsfrequenz, Paid-Strategie, Kampagnendauer) erstellt, Budgets und Meilensteine definiert sowie messbare Erfolgskennzahlen (z. B. Reichweite, Engagement) bestimmt. Die operative Durchführung einzelner Elemente kann durch den Auftraggeber oder Dritte erfolgen; maßgeblich ist, dass die Strategie, die inhaltliche Planung und die Steuerung der Maßnahme durch den Referenznehmer erbracht wurden und dass die geplante Maßnahme im Erbringungszeitraum tatsächlich umgesetzt wurde. Ziel jeder Employer-Branding-Maßnahme in Social Media ist es, die Wahrnehmung als Arbeitgeber im jeweiligen Kanal zu schärfen, passende Zielgruppen anzusprechen und die Arbeitgeberattraktivität messbar zu steigern. Eine "Beratungsleistung zum Employer Branding in Social Media" im Sinne dieses Eignungskriteriums liegt vor, wenn der Schwerpunkt der Leistung auf der konzeptionellen Entwicklung und strategischen Planung einer zeitlich befristeten, strukturiert angelegten und kanalspezifisch umgesetzten Kommunikationsmaßnahme zur Positionierung eines anderen Arbeitgebers als Marke in Social Media Kanälen liegt. Maßgeblich ist dabei nicht die operative Durchführung einzelner Kommunikationsmaßnahmen, sondern die vorgelagerte strategische Konzeption, Steuerung und inhaltliche Planung. Entscheidend ist dabei, dass der Referenznehmer die jeweilige Social Media-Kommunikationsmaßnahme konzeptionell geplant und strategisch ausgestaltet hat. Die operative Umsetzung der Maßnahmen kann demgegenüber auch durch den Referenzgeber selbst oder durch Dritte erfolgt sein. Maßgeblich ist allein, dass die strategische Konzeption und Planung der Kommunikationsmaßnahme durch den Referenznehmer erbracht wurde und die Maßnahme anschließend - unabhängig davon durch wen - tatsächlich umgesetzt worden ist. Die Beratungsleistungen dürfen nicht für die eigene Arbeitgebermarke erbracht worden sein. Dies entspricht auch dem Auftragsgegenstand von Los 2. Gegenstand dieses Loses ist die Erbringung von Beratungsleistungen zum Employer Branding in Social Media und deren Entwicklung sowie Umsetzung, nicht die Beratung zu Employer-Branding-Maßnahmen generell. Siehe Weiterführung "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen zu LOS 2".
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 60,00

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Weiterführung "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen zu LOS 2": Die "Umsetzung einer Employer-Branding-Maßnahme in Social Media" muss beinhaltet haben: 1. die operative Umsetzung und kanalbezogene Aussteuerung einer Arbeitgebermarke auf mindestens einer der folgenden Social-Media-Plattformen: Instagram, LinkedIn, Facebook, YouTube einschließlich plattformspezifischer Content-Formate, Veröffentlichungsplanung, Community-Management oder Paid-Social-Maßnahmen; oder 2. die operative Durchführung einer markengerechten Employer-Branding-Kampagne über mindestens zwei verschiedene Formate auf o. g. Social-Media-Kanälen (z. B. Feed-Posts, Stories, Reels, Videoformate, Social Ads, Recruiting-Kampagnen oder kanalübergreifende Content-Serien) und kumulativ zu 1. und / oder 2. 3. die Analyse und Auswertung von mindestens zwei Key Performance Indicators (KPIs) in Form von messbaren Social-Media- oder Recruiting-Zielen (z. B. Reichweite, Engagement-Rate, Klickzahlen, Interaktionen, Bewerberzahlen oder Conversion-Raten). Operative Social-Media-Leistungen, die ohne Bezug zu einer Arbeitgebermarke oder ohne erkennbaren Employer-Branding-Bezug erbracht wurden, werden nicht als Eignungskriteriums anerkannt. "Referenznehmer" ist das Unternehmen, das das unternehmensbezogene Referenzprojekt im gegenständlichen Vergabeverfahren angibt und das entsprechend den Referenzauftrag ausgeführt hat. "Referenzgeber" ist der öffentliche oder private Auftraggeber, für den das angegebene Referenzprojekt erbracht wurde. Ist der Referenznehmer in dem angegebenen Referenzprojekt Hauptauftragnehmer, ist Referenzgeber als Auftraggeber der direkte Vertragspartner des Referenznehmers. Ist der Referenznehmer in dem angegebenen Referenzprojekt nur Unterauftragnehmer, so ist Referenzgeber nicht der Hauptauftragnehmer als direkter Vertragspartner des Referenznehmers, sondern Referenzgeber ist der öffentliche oder private Auftraggeber, für den der Hauptauftragnehmer das Referenzprojekt (unter Einsatz von Unterauftragnehmern) erbringt. Referenzgeber ist dann der Vertragspartner des Hauptauftragnehmers. Der Auftraggeber behält sich vor, Angaben innerhalb der eingereichten unternehmensbezogenen Referenzprojekte beim Referenzgeber - insbesondere hinsichtlich der Erfüllung von Mindestanforderungen - stichprobenartig oder aus konkretem Anlass (z. B. bei bestehenden Zweifeln zu den Angaben) zu verifizieren. Kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft nicht mindestens drei (3) Unternehmens-Referenzen anhand von Eigenerklärungen nachweisen, führt das zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die einzureichenden Unternehmens-Referenzen. Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft und, soweit relevant, der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für die Erklärung Anlage C04-3_Los 2 Eigenerklärung zur Eignung - Unternehmens-Referenzen Los 2 zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage zwingend als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. 3. Ermittlung der Punkte eines Teilnahmeantrages anhand der Auswahlkriterien: Auf Grundlage der Bedingungen und Anforderungen an die Teilnahmeanträge wird der Auftraggeber - soweit geeignete Teilnahmeanträge vorhanden sind - mindestens drei Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Abgabe von indikativen Erstangeboten auffordern. Soweit mehr als die Mindestzahl von drei (3) geeigneten Bewerbern / Bewerbergemeinschaften einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, wird der Auftraggeber die Auswahl der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft, die als Bieter / Bietergemeinschaft zur Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen werden, anhand nachfolgender Auswahlkriterien vornehmen. Die Vergabe der Punkte erfolgt dabei anhand der in der EU-Auftragsbekanntmachung aufgeführten Auswahlkriterien im Sinne des § 51 VgV (Bewertungskriterien "B-Kriterien"), die mit der Kennung "[B]" gekennzeichnet sind, anhand der zu den Bewertungskriterien vorgesehenen Vorgaben ("Bewertungsmaßstab"). Diese Bewertungskriterien sind gewichtet. Es gelten die nachfolgenden Auswahlkriterien 1. [B], 2. [B] und 3. [B]. 1. Auftragswert (netto) in einem zwölfmonatigen unterbrechungsfreien Erbringungszeitraum des Referenznehmers in drei geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekten für die von dem Referenznehmer erbrachten Leistungen [B]. Auftragswert (netto) in dem zwölfmonatigen unterbrechungsfreien Erbringungszeitraum des Referenznehmers in einem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten Leistungen einschließlich der Media Budgets Punkte >= 270.000 EUR: 5 Punkte >= 250.000 EUR < 270.000 EUR: 4 Punkte >= 230.000 EUR < 250.000 EUR: 3 Punkte >= 210.000 EUR < 230.000 EUR: 2 Punkte >= 170.000 EUR < 190.000 EUR: 1 Punkt >= 150.000 EUR < 170.000 EUR: 0 Punkte < 150.000 EUR: Kein geeignetes Referenzprojekt Je eingereichtem geeignetem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 5 Punkte erzielt werden. Die erzielten Punkte für den Auftragswert (netto) in einem zwölfmonatigen unterbrechungsfreien Erbringungszeitraum für die drei eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte werden addiert, d.h. der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft kann somit für die drei mit dem Teilnahmeantrag eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte maximal 15 Punkte (3 x 5) erzielen. Siehe Weiterführung "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen zu LOS 2".
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 0,00

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Weiterführung "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen zu LOS 2": 2. Von dem Referenznehmer selbst entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen in Social Media, die vom Referenznehmer selbst umgesetzt worden sind, gemäß der Definition in diesem Eignungskriterium in drei geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekten in dem Bemessungszeitraum zwischen dem 01.01.2023 und dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren [B]. Etwaige vor dem 01.01.2023 von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen werden im Rahmen dieses Auswahlkriteriums nicht berücksichtigt. Von dem Referenznehmer selbst entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen in Social Media für den Referenzgeber, die vom Referenznehmer selbst umgesetzt worden sind. Sechs (6) oder mehr von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen in Social Media für den Referenzgeber, die vom Referenznehmer umgesetzt worden sind.: 5 Punkte Fünf (5) von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen in Social Media für den Referenzgeber, die vom Referenznehmer umgesetzt worden sind.: 4 Punkte Vier (4) von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen in Social Media für den Referenzgeber, die vom Referenznehmer umgesetzt worden sind.: 3 Punkte Drei (3) von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen in Social Media für den Referenzgeber, die vom Referenznehmer umgesetzt worden sind.: 2 Punkte Zwei (2) von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen in Social Media für den Referenzgeber, die (nicht zwingend vom Referenznehmer) umgesetzt worden sind.: 1 Punkt Eine (1) von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahme in Social Media für den Referenzgeber, die vom Referenznehmer umgesetzt worden ist.: 0 Punkte Keine entwickelte und / oder keine umgesetzte Employer-Branding-Maßnahme in Social Media für den Referenzgeber Kein geeignetes Referenzprojekt Je eingereichtem geeignetem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 5 Punkte erzielt werden. Die erzielten Punkte für die Anzahl an von dem Referenznehmer selbst entwickelten Employer-Branding-Maßnahmen für den Referenzgeber, die (nicht zwingend vom Referenznehmer) umgesetzt worden sind, für die drei eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte werden addiert, d.h. der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft kann somit für die drei mit dem Teilnahmeantrag eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte maximal 15 Punkte (3 x 5) erzielen. 3. Auftraggeber in drei geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekten [B]. Öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB als Referenzgeber: EU- bzw. bundesweit tätiger öffentlicher Auftraggeber im Finanzwesen (mehrere Standorte) als Referenzgeber in einem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekten: 10 Punkte Öffentlicher Auftraggeber im Finanzwesen als Referenzgeber in einem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekt: 6 Punkte EU- bzw. bundesweit tätiger öffentlicher Auftraggeber (mehrere Standorte) als Referenzgeber in einem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekt: 4 Punkte Öffentlicher Auftraggeber als Referenzgeber in einem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekt: 0 Punkte Privater Auftraggeber als Referenzgeber in einem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekt [Hinweis: Mindestens ein (1) vergleichbares unternehmensbezogenes Referenzprojekt muss für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB erbracht worden sein [Mindestanforderung].: 0 Punkte Je eingereichtem geeignetem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 10 Punkte erzielt werden. Die erzielten Punkte für den Auftraggeber für die drei eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte werden addiert, d.h. der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft kann somit für die drei mit dem Teilnahmeantrag eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte maximal 30 Punkte (3 x 10) erzielen. Die jeweils in den Auswahlkriterien 1. [B], 2. [B] und 3. [B] erzielten Punkte werden addiert. Insgesamt kann der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft maximal 60 Punkte (15+15+30) erzielen. Für den Fall, dass mit dem Teilnahmeantrag mehr als drei (3) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte eingereicht werden, werden für die Auswahlkriterien jeweils die in der Nummerierung chronologisch ersten drei (3) angegebenen geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte herangezogen. Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahlmethode mehrere Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Punktgleichheit auf einem der hinteren Ränge liegen und der Auftraggeber die maximale Anzahl von drei (3) Bewerbern / Bewerbergemeinschaften je Los zur Angebotsabgabe auffordern möchte, behält sich der Auftraggeber vor, eine Entscheidung per Losverfahren zu treffen, welcher dieser Bewerber / welche dieser Bewerbergemeinschaften je Los zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert wird, damit die Höchstzahl von drei (3) Bietern / Bietergemeinschaften je Los nicht überschritten wird. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber / Bewerbergemeinschaften unter der Mindestzahl von drei (3) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen und die aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV). Diejenigen Bewerber / Bewerbergemeinschaften, die nicht zur Abgabe eines indikativen Erstangebots aufgefordert werden, werden vom Auftraggeber zum Abschluss des Teilnahmewettbewerbes über die Nichtberücksichtigung ihres Teilnahmeantrags unter Angabe von Gründen informiert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 0,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Erfahrung des Projektteams Los 2
Beschreibung: Bewertet wird die einschlägige praktische Erfahrung der vorgesehenen Person für die Projektleitung und der vorgesehenen Person für die stellvertretende Projektleitung (gemeinsam Projektteam) in der Durchführung von Projekten, die der Zielsetzung dieses Vergabeverfahrens entsprechen, nämlich der Beratung, Entwicklung und Umsetzung von Employer-Branding-Maßnahmen in Social Media für den Auftraggeber. Die nachgewiesene Erfahrung ist maßgeblich für die Qualität der Projektdurchführung, da der Erfolg von Employer-Branding-Maßnahmen in Social Media in hohem Maße von der Erfahrung der für die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung verantwortlichen Personen mit komplexen Kommunikations- und Umsetzungsstrukturen abhängt. Definitionen: Die für den gegenständlichen Auftrag anzubietende Rolle der Projektleitung und die für den gegenständlichen Auftrag anzubietende Rolle der stellvertretenden Projektleitung werden einzelnen auch nur als "Rolle" und zusammen als "Rollen" bezeichnet. Eine "Employer-Branding-Maßnahme in Social Media" im Sinne dieses Zuschlagskriteriums ist eine zeitlich befristete, strukturiert geplante und kanalspezifisch umgesetzte Kommunikationsmaßnahme, die einen anderen Arbeitgeber als Marke auf verschiedenen Social Media-Kanälen (z. B. LinkedIn und Instagram) positioniert. Kern ist die strategische Konzeption: Ausgehend von der Employer Value Proposition, den genutzen Social Media Kanälen und Zieldefinition werden Kanalstrategie, Zielgruppen, und Formate festgelegt, ein Maßnahmenplan (z. B. Beitragsfrequenz, Paid-Strategie, Kampagnendauer) erstellt, Budgets und Meilensteine definiert sowie messbare Erfolgskennzahlen (z. B. Reichweite, Engagement) bestimmt. Die operative Durchführung einzelner Elemente kann durch den Auftraggeber oder Dritte erfolgen; maßgeblich ist, dass die Strategie, die inhaltliche Planung und die Steuerung der Maßnahme durch den Referenznehmer erbracht wurden und dass die geplante Maßnahme im Erbringungszeitraum tatsächlich umgesetzt wurde. Ziel jeder Employer-Branding-Maßnahme in Social Media ist es, die Wahrnehmung als Arbeitgeber im jeweiligen Kanal zu schärfen, passende Zielgruppen anzusprechen und die Arbeitgeberattraktivität messbar zu steigern. Eine "Beratungsleistung zum Employer Branding in Social Media" im Sinne dieses Zuschlagskriteriums liegt vor, wenn der Schwerpunkt der Leistung auf der konzeptionellen Entwicklung und strategischen Planung einer zeitlich befristeten, strukturiert angelegten und kanalspezifisch umgesetzten Kommunikationsmaßnahme zur Positionierung eines anderen Arbeitgebers als Marke in Social Media Kanälen liegt. Maßgeblich ist dabei nicht die operative Durchführung einzelner Kommunikationsmaßnahmen, sondern die vorgelagerte strategische Konzeption, Steuerung und inhaltliche Planung. Entscheidend ist dabei, dass der Referenznehmer die jeweilige Social Media-Kommunikationsmaßnahme konzeptionell geplant und strategisch ausgestaltet hat. Die operative Umsetzung der Maßnahmen kann demgegenüber auch durch den Referenzgeber selbst oder durch Dritte erfolgt sein. Maßgeblich ist allein, dass die strategische Konzeption und Planung der Kommunikationsmaßnahme durch den Referenznehmer erbracht wurde und die Maßnahme anschließend - unabhängig davon durch wen - tatsächlich umgesetzt worden ist. Die Beratungsleistungen dürfen nicht für die eigene Arbeitgebermarke erbracht worden sein. Dies entspricht auch dem Auftragsgegenstand von Los 2. Gegenstand dieses Loses ist die Erbringung von Beratungsleistungen zum Employer Branding in Social Media und deren Entwicklung sowie Umsetzung, nicht die Beratung zu Employer-Branding-Maßnahmen generell. Die "Umsetzung einer Employer-Branding-Maßnahme in Social Media" muss beinhaltet haben: 1. die operative Umsetzung und kanalbezogene Aussteuerung einer Arbeitgebermarke auf mindestens einer der folgenden Social-Media-Plattformen: Instagram, LinkedIn, Facebook, YouTube einschließlich plattformspezifischer Content-Formate, Veröffentlichungsplanung, Community-Management oder Paid-Social-Maßnahmen; oder 2. die operative Durchführung einer markengerechten Employer-Branding-Kampagne über mindestens zwei verschiedene Formate auf o. g. Social-Media-Kanälen (z. B. Feed-Posts, Stories, Reels, Videoformate, Social Ads, Recruiting-Kampagnen oder kanalübergreifende Content-Serien) und kumulativ zu 1. und / oder 2. 3. die Analyse und Auswertung von mindestens zwei Key Performance Indicators (KPIs) in Form von messbaren Social-Media- oder Recruiting-Zielen (z. B. Reichweite, Engagement-Rate, Klickzahlen, Interaktionen, Bewerberzahlen oder Conversion-Raten). Operative Social-Media-Leistungen, die ohne Bezug zu einer Arbeitgebermarke oder ohne erkennbaren Employer-Branding-Bezug erbracht wurden, werden nicht als Umsetzung einer Employer-Branding-Maßnahme in Social Media im Sinne dieses Zuschlagskriteriums anerkannt. "Referenznehmer" ist die angebotene Person, die das unternehmensbezogene Referenzprojekt im gegenständlichen Vergabeverfahren angibt und die entsprechend die angegebenen Leistungen in dem Referenzauftrag erbracht hat. Weiterführende Angaben unter "Fortführung Persönliche Erfahrung des Projektteams Los 2".
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fortführung Persönliche Erfahrung des Projektteams Los 2
Beschreibung: "Referenzgeber" ist der öffentliche oder private Auftraggeber für den das angegebene Referenzprojekt erbracht wurde. Ist der Referenznehmer in dem angegebenen Referenzprojekt tätig für den Hauptauftragnehmer, ist Referenzgeber als Auftraggeber der direkte Vertragspartner des Hauptauftragnehmers. Ist der Referenznehmer in dem angegebenen Referenzprojekt für einen Unterauftragnehmer tätig, so ist Referenzgeber nicht der Hauptauftragnehmer als direkter Vertragspartner des Unterauftragnehmers, für den der Referenznehmer tätig ist, sondern Referenzgeber ist der öffentliche oder private Auftraggeber, für den der Hauptauftragnehmer das Referenzprojekt (unter Einsatz von Unterauftragnehmern) erbringt. Referenzgeber ist dann der Vertragspartner des Hauptauftragnehmers. Bewertet wird jeweils die einschlägige praktische Erfahrung der vorgesehenen Person für die Projektleitung und der vorgesehenen Person für die stellvertretende Projektleitung anhand von jeweils vergleichbaren persönlichen Referenzprojekten. Der Bieter hat für die vorgesehenen Personen jeweils mindestens ein (1) vergleichbares persönliches Referenzprojekt über die strategische Beratung zum Employer Branding in Social Media sowie die Umsetzung mindestens einer Employer-Branding-Maßnahme in Social Media gemäß der Definition in diesem Zuschlagskriterium für den Referenzgeber mit dem Angebot einzureichen, das die nachfolgenden (Mindest-) Anforderungen jeweils erfüllt. a) Die vorgesehene Person für die Projektleitung muss in dem für sie angegebenen persönlichen Referenzprojekt die Projektleitung innegehabt haben. b) Die vorgesehene Person für die stellvertretende Projektleitung muss in dem für sie angegebenen persönlichen Referenzprojekt die stellvertretende Projektleitung oder die Projektleitung innegehabt haben. c) Die (weiteren) Mindestanforderungen (i.) und die Bewertungssystematik (ii.) an die persönlichen Referenzprojekte der vorgesehenen Personen sind jeweils wie folgt: (i.) Jedes zu bewertende persönliche Referenzprojekt muss mindestens folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Erbringung mindestens einer Beratungsleistung für ein Employer Branding in Social Media; - Dabei Umsetzung mindestens einer Employer-Branding-Maßnahme in Social Media gemäß der Definition in diesem Zuschlagskriterium für den Referenzgeber; - Projektlaufzeit: Unterbrechungsfreie Mindestlaufzeit von sechs (6) Monaten Erfüllt nicht jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt der vorgesehenen Person für die Projektleitung und der vorgesehenen Person für die stellvertretende Projektleitung die oben genannten Mindestanforderungen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Bewertet werden ausschließlich diejenigen persönlichen Referenzprojekte, die die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen. Der Bieter hat dabei in Form einer Liste je persönlichen Referenzprojekt Folgendes anzugeben: - Name der vorgesehenen Person für die Projektleitung (bzw. der vorgesehenen Person für die stellvertretende Projektleitung); - Rolle der als Projektleitung bzw. als stellvertretender Projektleitung vorgesehenen Person in dem persönlichen Referenzprojekt (Projektleitung oder stellvertretende Projektleitung). Anzugeben ist: - ob die jeweils vorgesehenen Person die Leistungen als Projektleitung geleitet oder als stellvertretende Projektleitung ausgeführt hat; und - die konkreten Aufgaben und die dabei getragene Verantwortung der vorgesehenen Person; - Beschreibung des von der jeweils vorgesehenen Person persönlich geleiteten (bzw. als stellvertretende Projektleitung persönlich ausgeführten) Referenzprojekts: Darzustellen ist / sind die in dem persönlichen Referenzprojekt von der vorgesehenen Person als Projektleitung bzw. als stellvertretende Projektleitung erbrachten Beratungsleistung für Employer Branding in Social Media sowie die konkret umgesetzte(n) Employer-Branding-Maßnahme(n) in Social Media gemäß der Definition im Sinne dieses Zuschlagskriteriums. Darzustellen sind je umgesetzter Employer-Branding-Maßnahme in Social Media dabei: - die operative Umsetzung und kanalbezogene Aussteuerung einer Arbeitgebermarke auf mindestens einer der benannten Social-Media-Plattformen (Instagram, LinkedIn, Facebook, YouTube) einschließlich plattformspezifischer Content-Formate, Veröffentlichungsplanung, Community-Management oder Paid-Social-Maßnahmen; oder - die operative Durchführung einer markengerechten Employer-Branding-Kampagne über mindestens zwei verschiedene Formate auf o. g. Social-Media-Kanälen (z. B. Feed-Posts, Stories, Reels, Videoformate, Social Ads, Recruiting-Kampagnen oder kanalübergreifende Content-Serien) und kumulativ zu 1. und / oder 2. - die Analyse und Auswertung von mindestens zwei Key Performance Indicators (KPIs) in Form von messbaren Social-Media- oder Recruiting-Zielen (z. B. Reichweite, Engagement-Rate, Klickzahlen, Interaktionen, Bewerberzahlen oder Conversion-Raten). Darzustellen ist / sind weiter die im Rahmen des persönlichen Referenzprojekts erbrachten unterschiedlichen Inhalte. Namentlich: - LinkedIn - Instagram - Facebook - Youtube - Corporate Influencing - Gewinnspiele - Videoformate - Erfolgsmessung - Performance-Management - Community-Management - Internes Employer Branding - Kampagnen-Management. - Name und Art des Referenzgebers (öffentlicher oder privater Auftraggeber), für den das persönliche Referenzprojekt erbracht wurde - Projektlaufzeit: Mindestanforderung: Unterbrechungsfreie Mindestlaufzeit von sechs (6) Monaten Anzugeben ist das Anfangsdatum (TT.MM.JJJJ) und das Enddatum (TT.MM.JJJJ) der unterbrechungsfreien Projektlaufzeit. Die Projektlaufzeit darf auch noch weiterhin andauern. In diesem Fall ist anzugeben "noch andauernd". Die angebotene Person muss in dieser Zeit in ihrer entsprechenden Rolle das Projekt betraut haben. Achtung: Ein Bieter darf für beide Rollen nicht dieselbe Person anbieten. Weiterführende Angaben unter "Fortführung Persönliche Erfahrung des Projektteams Los 2".
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fortführung Persönliche Erfahrung des Projektteams Los 2
Beschreibung: Bietet ein Bieter dennoch für beide Rollen dieselbe Person an, wird nur die alphabetisch erstkommende Rolle der Projektleitung bewertet. Die weitere Rolle der stellvertretenden Projektleitung, die durch dieselbe Person besetzt wird, wird mit 0 Punkten bewertet. Achtung: Ein Bieter darf für eine Rolle nicht mehr als eine Person anbieten. Bietet ein Bieter dennoch für eine Rolle mehr als eine Person an, wird nur die zuerst benannte Person gewertet. Die weiteren genannten Personen für dieselbe Rolle bleiben bei der Bewertung dieser Rolle unberücksichtigt und gelten insoweit als nicht angeboten. (ii.) Die Bewertungssystematik ist für die persönlichen Referenzprojekte der vorgesehenen Person für die Projektleitung und der vorgesehenen Person für die stellvertretende Projektleitung wie folgt: Es dürfen für die vorgesehene Person für die Projektleitung und für die vorgesehene Person für die stellvertretende Projektleitung jeweils höchstens drei (3) persönliche Referenzprojekte eingereicht werden, die die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen. Darüberhinausgehende Referenzprojekte werden nicht berücksichtigt. Kommt ein Bieter dieser Obliegenheit nicht nach und reicht dennoch mehr als drei (3) persönliche Referenzprojekte für eine vorgesehene Person ein, trägt er das Risiko, dass der Auftraggeber nach eigenem Ermessen persönliche Referenzprojekte auswählt und bewertet. In diesem Fall kann die erreichte Punktzahl von derjenigen abweichen, die erzielt worden wäre, wenn der Bieter selbst eine Auswahl der persönlichen Referenzprojekten getroffen hätte. 1. Unterbrechungsfreie Projektlaufzeit je Referenzprojekt: Maximal erreichbare Punkte Je Rolle: Maximal 12 Punkte für (maximal) 3 wertbare persönliche Referenzprojekte. Maximal 24 Punkte für beide Rollen zusammen. Unterbrechungsfreie Projektlaufzeit von mehr als dreißig (30) Monaten: 4 Punkte Unterbrechungsfreie Projektlaufzeit von mehr als achtzehn (18) Monaten bis zu dreißig (30) Monaten: 3 Punkte Unterbrechungsfreie Projektlaufzeit von mehr als zwölf (12) Monaten bis zu achtzehn (18) Monaten: 2 Punkte Unterbrechungsfreie Projektlaufzeit von mehr als sechs (6) Monaten bis zu zwölf (12) Monaten: 1 Punkt Unterbrechungsfreie Projektlaufzeit von sechs (6) Monaten: 0 Punkte Unterbrechungsfreie Projektlaufzeit von weniger als sechs (6) Monaten: Kein geeignetes Referenzprojekt; die Referenz wird nicht bewertet. 2. Vielseitigkeit der Beratung innerhalb eines Referenzprojekts: Je unterschiedlichem Inhalt (gem. nachfolgender Liste). Für jeden nachstehend genannten unterschiedlichen Inhalt in dem jeweiligen Referenzprojekt wird jeweils nur maximal ein Punkt vergeben. Maximal erreichbare Punkte Je Rolle: Maximal 36 Punkte für (maximal) 3 wertbare persönliche Referenzprojekte. Maximal 72 Punkte für beide Rollen zusammen. LinkedIn: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Instagram: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Facebook: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Youtube: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Corporate Influencing: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Gewinnspiele: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Videoformate: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Erfolgsmessung: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Performance-Management: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Community-Management: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Internes Employer Branding: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Kampagnen-Management: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) 3. Öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB als Referenzgeber: Maximal erreichbare Punkte Je Rolle: Maximal 3 Punkte für (maximal) 1 wertbares persönliches Referenzprojekt. Maximal 6 Punkte für beide Rollen zusammen. Unter den für eine Rolle angegebenen Referenzprojekten ist ein wertbares persönliches Referenzprojekt, das für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB als Referenzgeber erbracht wurde: (ja = 3 Punkte / nein = 0 Punkte) Die Bewertung der persönlichen Referenzprojekte erfolgt nach folgendem Schema: Für jedes persönliches Referenzprojekt werden die unter Ziffer 1., 2. und 3. erzielten Punkte addiert. Ein Bieter kann somit in seinem Angebot für die vorgesehenen Personen maximal folgende Punktzahlen erreichen: Bei maximal 3 wertbaren persönlichen Referenzprojekten in der Ziffer 1. und 2. Und maximal einem wertbaren persönlichen Referenzprojekt in der Ziffer 3. können je Rolle maximal 51 Punkte erzielt werden. Für die beiden Rollen zusammen können somit maximal 102 Punkte (2 x 51) erzielt werden. HINWEIS: Die erreichten (addierten) Punkte für beide vorgesehenen Personen werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 10/51. Maximal können für das Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" 20,00 qualitative Leistungspunkte erzielt werden. Zur Bewertung hat der Bieter die gelb markierten Felder in der C08_Los 2 "Erfahrung des Projektteams_Los 2" vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Je persönlichem Referenzprojekt ist ein (1) zusätzliches Projektblatt (einseitig, DIN-A4) zulässig. Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Leistungen durch die benannten Personen für die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung zu erbringen. Weiterführende Angaben unter "Fortführung Persönliche Erfahrung des Projektteams Los 2".
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fortführung Persönliche Erfahrung des Projektteams Los 2
Beschreibung: Der Auftragnehmer darf die im Vergabeverfahren angebotene Projektleitung und stellvertretende Projektleitung sowie eine in einem Einzelauftrag eingesetzte Person während der Laufzeit dieses Einzelauftrags nur aus wichtigem Grund und nur bei Zustimmung durch den Auftraggeber in Textform austauschen. Der Auftraggeber kann seine Zustimmung nicht unbillig verweigern. Die Zustimmung zu verweigern wäre unbillig, wenn ein sachlicher Grund für den Austausch der betreffenden Person vorliegt und der Auftragnehmer zuvor in Textform den sachlichen Grund und die ausreichende Erfahrung der als Ersatz angebotenen neue Person hinreichend und nachvollziehbar dargelegt hat. Ein sachlicher Grund ist beispielsweise Krankheit, Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Mutterschutz, Elternzeit, Tod oder Gefängnis. Im Falle des Austauschs muss die jeweils neue Person mindestens genauso erfahren sein wie die zu ersetzende Person. Im Falle der im Vergabeverfahren angebotenen Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung bedeutet dies, die neue Person hätte im Vergabeverfahren mindestens genauso viele Punkte erreichen müssen wie die zu ersetzende Projektleitung bzw. stellvertretende Projektleitung. Der Auftragnehmer schlägt dem Auftraggeber die neue Person unter Nachweis der entsprechenden Erfahrung vor.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ausführungskonzept für die Umsetzung der Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung und Rahmenvertragsvereinbarung Los 2
Beschreibung: Das Ausführungskonzept wird anhand der nachfolgenden beiden Unterkriterien bewertet. Unterkriterium 1 zum Ausführungskonzept - Vertragsmanagement - (Gewichtung 40 %, Bewertung 0 bis 5 Punkte): Der Bieter hat in seinem Ausführungskonzept darzustellen, mit welchen organisatorischen Maßnahmen er im Falle der Auftragserteilung die Abwicklung der Einzelaufträge dauerhaft in gleichbleibender hoher Qualität bestmöglich sicherstellt. Das Ausführungskonzept soll insbesondere erkennen lassen, - wie der hierfür erforderliche kontinuierliche Einsatz von geeignetem Personal sichergestellt wird (und zwar durch Aufgabenverteilung, Wissensmanagement, Personalgewinnung und -bindung sowie Vertretungsregelungen); und - welche Prozesse zur Steuerung von Einzelaufträgen genutzt werden, insbesondere für eine effiziente, transparente, ressourcenschonende und termingerechte Umsetzung (und zwar zur Auftragsklärung, Bearbeitung der Einzelaufträge, Qualitätssicherung, Prozessoptimierung sowie Reporting). Ziel des Auftraggebers ist es, die spezifische Leistungserbringung in gleichbleibend guter Qualität entsprechend den Regelungen dieses Vertrags dauerhaft sicherzustellen sowie weiterzuentwickeln. Bewertet wird, inwieweit die genannten Maßnahmen geeignet sind, dieses Ziel nachvollziehbar und effektiv zu erreichen. Maßgeblich ist dabei insbesondere, wie die vorgeschlagenen Maßnahmen im Vergleich zu den Angaben der anderen Bieter in deren jeweiligem Ausführungskonzept eine bezüglich der Anforderungen aus Leistungsbeschreibung und Rahmenvereinbarung wirkungsvollere Herangehensweise erkennen lassen. Unterkriterium 2 zum Ausführungskonzept - Strategische Beratung - (Gewichtung 60 %, Bewertung 0 bis 5 Punkte): Der Bieter hat in seinem Ausführungskonzept darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung methodisch vorgehen wird, um eine belastbare strategische Grundlage für die Arbeitgeberkommunikation in Social Media zu schaffen. Das Ausführungskonzept soll insbesondere erkennen lassen, - wie die Wahrnehmung der Arbeitgebermarke in Social Media regelmäßig und wirtschaftlich evaluiert wird (und zwar durch Analyse sowie Monitoring); und - wie die jeweilige Kanalstrategie weiterentwickelt wird (und zwar durch Methodik, Ableitung der Ziele sowie Berücksichtigung experimenteller Ansätze) Ziel des Auftraggebers ist es, die bestmögliche Sicherstellung der Fortentwicklung einer klaren, authentischen und langfristig tragfähigen wirkungsorientierten Positionierung als Arbeitgeber in Social Media, die sowohl externe Zielgruppen (insbesondere potenzielle Bewerberinnen und Bewerber) als auch interne Zielgruppen (insbesondere Beschäftigte) adressiert. Bewertet wird, inwieweit die Angaben in dem Ausführungskonzept im Vergleich zu den Angaben der anderen Bieter in deren jeweiligem Ausführungskonzept geeignet ist, dieses Ziel bestmöglich zu erreichen. Maßgeblich ist insbesondere, ob das vorgeschlagene Vorgehen zu einer besseren, wirkungsorientierten Arbeitgeberpositionierung führen wird. Das Ausführungskonzept darf insgesamt einen Umfang (Text, Grafiken, Bilder) von maximal acht (8) DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Angaben ab Seite 9 bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt. Eine reine Titelseite und ein Inhaltsverzeichnis, jeweils ohne inhaltliche Angaben werden bei der Seitenzählung nicht mitgerechnet. Sollte das Ausführungskonzept fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wird insoweit nicht erfolgen. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines Ausführungskonzepts zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem Ausführungskonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. Das Ausführungskonzept wird in jedem Unterkriterium inhaltlich daraufhin bewertet, inwieweit es das von dem Auftraggeber in diesem Unterkriterium vorgegebene Ziel im Vergleich zu den entsprechenden Ausführungen in den Ausführungskonzepten der anderen Bieter erreicht. Weiterführende Angaben unter "Fortführung Ausführungskonzept Los 2".
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fortführung Ausführungskonzept Los 2
Beschreibung: Die Punkte werden jeweils wie folgt vergeben: Es werden Punkte von 0 bis 5 vergeben, wobei 5 Punkte die bestmögliche Bewertung darstellt. Es wird beurteilt, inwieweit die vom Auftraggeber angegebenen Ziele im Falle der Ausführung des jeweiligen Konzepts im Vergleich bestmöglich umgesetzt werden. Die Punkteverteilung erfolgt im Rahmen einer vergleichenden Bewertung der Inhalte der verschiedenen Konzepte jeweils wie folgt: 5 Punkte: Die Angaben des Bieters zu dem jeweiligen Kriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber im Vergleich zu den anderen noch wertbaren Angeboten zu demselben jeweiligen Kriterium eine sehr gute Leistung erwarten. 4 Punkte: Die Angaben des Bieters zu dem jeweiligen Kriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber im Vergleich zu den anderen noch wertbaren Angeboten eine gute Leistung erwarten. 3 Punkte: Die Angaben des Bieters zu dem jeweiligen Kriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber im Vergleich zu den anderen noch wertbaren Angeboten eine befriedigende Leistung erwarten. 2 Punkte: Die Angaben des Bieters zu dem jeweiligen Kriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber im Vergleich zu den anderen noch wertbaren Angeboten eine ausreichende Leistung erwarten. 1 Punkt: Die Angaben des Bieters zu dem jeweiligen Kriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber im Vergleich zu den anderen noch wertbaren Angeboten eine mangelhafte Leistung erwarten. 0 Punkte: Die Angaben des Bieters zu dem jeweiligen Kriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber im Vergleich zu den anderen noch wertbaren Angeboten eine ungenügende Leistung erwarten. Die Bewertung erfolgt für jedes Unterkriterium gesondert. Die erreichten Punkte werden anschließend addiert und fließen mit der für das Zuschlagskriterium vorgesehenen Gewichtung in die Gesamtwertung ein. Soweit bei einem Unterkriterien Unter-Unterkriterien genannt sind, erfolgt eine Wertung aller Unter-Unterkriterien in dem jeweiligen Unterkriterium in der Gesamtschau. Je Unterkriterium können maximal 5 Punkte erzielt werden. Die erreichten Punkte (maximal 5 Punkte) in dem Unterkriterium 1 zum Ausführungskonzept werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 4. Insgesamt können in diesem Unterkriterium maximal 20 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte (maximal 5 Punkte) in dem Unterkriterium 2 zum Ausführungskonzept werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 6. Insgesamt können in diesem Unterkriterium maximal 30 Punkte erreicht werden. Maximal können für das Zuschlagskriterium "Ausführungskonzept" 50,00 qualitative Leistungspunkte erzielt werden. Ein Angebot muss in diesem Zuschlagskriterium mindestens 20 qualitative Leistungspunkte erzielen. Angebote, die in diesem Zuschlagskriterium nicht mindestens 20 qualitative Leistungspunkte erzielen, werden ausgeschlossen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtpreis (brutto)
Beschreibung: Der wertungsrelevante Preis (P) ist der kalkulatorische Angebotspreis (brutto) gemäß Anlage C13 "Preisblatt_Los 2"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y63MN9F/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: In dem Dokument A03 Verfahrensbeschreibung DTVP finden die Bewerber / Bieter notwendige Informationen zur Nutzung der Vergabeplattform. Die Vergabeunterlagen sind unter dem in der EU-weiten Bekanntmachung enthaltenen Link zur Vergabeplattform (URL) abzurufen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 07/10/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y63MN9F
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 03/09/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit dem zuvor stehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen" ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Vertrag Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird jeweils eine Rahmenvereinbarung Los 1 (C10_Los 1) bzw. Los 2 (C10_Los 2) geschlossen. Der Auftragnehmer hat jeweils die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. 2. Als Mindestanforderungen an die Leistungserbringung, welche nicht verhandelbar ist, wird festgelegt, dass die Abwicklung des Auftrags in Deutsch zu erfolgen hat. 3. Datenschutz 3.1 Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten 3.2 Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten 3.3 Dauer der Speicherung 3.4 Betroffenenrechte 3.5 Beschwerderecht 4. Erklärung Bezug Russland Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage C04-4 Eigenerklärung_EU-Verordnung_Russland VgV zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bundesbank
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Deutsche Bundesbank, Leiter des Zentralbereichs Beschaffungen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Deutsche Bundesbank

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bundesbank
Registrierungsnummer: 991-80008-08
Postanschrift: Taunusanlage 5
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60329
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentralbereich Beschaffungen
Telefon: +49 69 9566-35279
Fax: +49 695069-2575
Internetadresse: https://www.bundesbank.de/de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bundesbank, Leiter des Zentralbereichs Beschaffungen
Registrierungsnummer: t:+4969956632197
Postanschrift: Postfach 10 06 02
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60006
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: +49 699566-32197
Fax: +49 695069-2575
Internetadresse: http://www.bundesbank.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-400
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: adb6939a-88b7-411d-a1c2-4061604f4962 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/08/2026 09:33:36 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 538840-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 148/2026
Datum der Veröffentlichung: 04/08/2026