1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
2.1.
Verfahren
Titel: Bautechnische Leistungen Korridor Riedbahn Los1: Bauabschnitt 1 Mannheim–Waldhof – Lampertheim Los2: Bauabschnitt 2 Biblis – Gernsheim Los3: Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf
Beschreibung: ca. 85 km Neu- und Umbau Kabeltrasse inkl. Querungen und Kabelschächten, ca. 530 km Kabelverlegung 72 Oberbaumaßnahmen, davon 33 km GE, 53 Weichenumbauten, 1 RZ-Maßnahme 5 Bahnübergangsumbauten ca. 500 Signalfundamente
Kennung des Verfahrens: 6d4e3012-e088-4a7d-abb8-f27f7c63a37e
Interne Kennung: 21FEI51048
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45234116 Gleisbauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Riedstadt
Postleitzahl: 64560
Land, Gliederung (NUTS): Groß-Gerau (DE717)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Bauabschnitt 2 Biblis – Gernsheim
Beschreibung: Bauabschnitt 2 Biblis – Gernsheim
Interne Kennung: 1d595843-576e-40e1-acec-ff83f24ce50e
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45234116 Gleisbauarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Riedstadt
Postleitzahl: 64560
Land, Gliederung (NUTS): Groß-Gerau (DE717)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 25/10/2021
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: 2021749836-0 - Los: 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 0,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Datum der Auswahl des Gewinners: 28/09/2021
Datum des Vertragsabschlusses: 11/10/2021
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 525655-2021
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001 - LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: 435 - Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht sachgerecht, da die Bereitstellung der Kabel für Havariefälle unmittelbar auf die laufenden Arbeiten innerhalb der Sperrpause abgestimmt ist. Die Materialisierung erfolgte gewerkespezifisch und unter Berücksichtigung der vorhandenen Anlagen- und Ausführungsbedingungen. Aufgrund der teilweise eingeschränkten Lieferbarkeit mussten verfügbare Komponenten projektbezogen abgestimmt und in die laufende Ausführung integriert werden. Der bestehende AN ist bereits mit den technischen Anforderungen sowie den Abläufen innerhalb der Sperrpause vertraut. Ein Wechsel des AN würde erhebliche Schwierigkeiten und Zusatzkosten verursachen. Insbesondere entstünden zusätzliche Abstimmungs-, Beschaffungs- und Koordinierungsaufwände. Darüber hinaus würden durch erneute Materialdisposition, Einarbeitung sowie zusätzliche Schnittstellen- und Terminabstimmungen innerhalb der Sperrpause Verzögerungen und Mehrkosten entstehen. 436 - Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht sinnvoll möglich, da die zusätzlich erforderliche GFK-Konstruktion unmittelbar an die bereits geplante Kabeltrasse anschließt und technisch mit dieser abgestimmt werden muss. Die Befestigung der Konstruktion an der Stahlbrücke mittels Klemmpratzen sowie die Anbindung an die bestehende Trassenplanung erfordern eine einheitliche Ausführung und genaue Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten und technischen Schnittstellen, über die der bisherige AN bereits verfügt. Ein Wechsel des AN wäre mit erheblichen zusätzlichen Schwierigkeiten und Kosten verbunden. Ein neues Unternehmen müsste sich zunächst in die bestehende Planung und Ausführung einarbeiten, wodurch zusätzlicher Abstimmungs- und Koordinierungsaufwand sowie Verzögerungen im Bauablauf entstehen würden. Zudem bestünden erhöhte Risiken bei der Schnittstellenkoordination und der Gewährleistungsabgrenzung zwischen mehreren AN. 462 - Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht sinnvoll möglich, da die geänderte Gründungsart der ETCSBlockkennzeichen unmittelbar mit den bereits ausgeführten und geplanten Gründungsarbeiten zusammenhängt. Die Herstellung der kleinen Rammrohrgründungen erfordert eine abgestimmte Ausführung unter Berücksichtigung der bestehenden Planungsund Ausführungsunterlagen sowie der örtlichen Gegebenheiten, die dem bisherigen AN bereits bekannt sind. Ein Wechsel des AN wäre mit erheblichen zusätzlichen Schwierigkeiten und Kosten verbunden. Ein neues Unternehmen müsste sich zunächst in die vorhandene Planung und die geänderten Anforderungen der Signalliste einarbeiten. Zudem würden zusätzliche Abstimmungsund Koordinierungsaufwände sowie mögliche Verzögerungen im Bauablauf entstehen. Auch die Schnittstellen- und Gewährleistungskoordination zwischen mehreren AN würde erschwert werden. 472 - Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht sinnvoll möglich, da die Herstellung der Parkfläche auf der BE-Fläche unmittelbar in die laufenden Baustellen- und Logistikabläufe eingebunden ist. Der bisherige AN ist bereits mit den örtlichen Gegebenheiten, der Baustelleneinrichtung sowie den Anforderungen an den Einbau und die Verdichtung des unbelasteten Schotters vertraut, sodass eine einheitliche und abgestimmte Ausführung gewährleistet werden kann. Ein Wechsel des AN wäre mit erheblichen zusätzlichen Schwierigkeiten und Kosten verbunden. Durch die Beauftragung eines weiteren Unternehmens entstünden zusätzliche Koordinierungs- und Abstimmungsaufwände sowie mögliche Verzögerungen im Bauablauf. Zudem würden zusätzliche Kosten für Baustelleneinrichtung, Anlieferung und Abstimmung der Leistungen anfallen. 474 - Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die Erweiterung der Rohrtrassen unmittelbar auf der bestehenden Ausführungsplanung und der bereits begonnenen baulichen Umsetzung aufbaut. Eine Trennung der Leistungen würde zu erheblichen Schnittstellenproblemen und einer Beeinträchtigung der technischen Gesamtfunktion führen, sodass nur der bisherige AN die konsistente Ausführung sicherstellen kann. Ein Wechsel des AN wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und zusätzlichen Kosten verbunden, da eine neue Einarbeitung in die bestehende Planung und Bauausführung erforderlich wäre. Dies würde zu Verzögerungen, Koordinationsverlusten sowie Doppelarbeiten führen und insgesamt einen unverhältnismäßigen Mehraufwand verursachen. 480 - Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die zusätzliche GFK-Kabeltrasse unmittelbar an die bestehende Trassenführung und das vorhandene Leitungssystem anschließt. Die technische und räumliche Integration in die Bestandsstruktur erfordert eine einheitliche Planung und Ausführung, um Kompatibilität und Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Ein Wechsel des AN wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und zusätzlichen Kosten verbunden, da eine vollständige Einarbeitung in die bestehende Trassenplanung erforderlich wäre. Dies würde zu Koordinationsverlusten, Verzögerungen sowie Doppelarbeiten führen und insgesamt einen unverhältnismäßigen Mehraufwand verursachen. 485 - Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die Arbeiten eng in die bestehende Ablauf- und Einsatzkoordination mit mehreren Firmen sowie in die festgelegten Gleis- und Stellbereichsfenster integriert sind. Die Durchführung erfordert eine nahtlose Abstimmung im laufenden Betrieb, die nur durch den bereits eingebundenen AN sicher gewährleistet werden kann. Ein Wechsel des AN wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und zusätzlichen Kosten verbunden, da eine vollständige Neuorganisation der abgestimmten Einsatzzeiten sowie eine erneute Koordination aller beteiligten Firmen erforderlich wäre. Dies würde zu Verzögerungen, erhöhtem Abstimmungsaufwand und zusätzlichen Transport- und Logistikkosten führen.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: 435 - MKA435 - Zur Sicherstellung der umgehenden Reparatur von Kabeln in Havariefällen bei Bauarbeiten der Generalsanierung Riedbahn im Januar 2024 wurde die Vorhaltung von Kabeln der Gewerke TK- und LST erforderlich. Eine umgehende Reparatur bei Kabelschäden ist für die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Stellwerke und somit des Zugbetriebs zwingend erforderlich. Mit E-Mail vom 19.12.2023 hat der AG die Lieferung und Bereitstellung von Kabeln der Gewerke TK und LST für etwaige Havariefälle angeordnet. 436 - MKA436 - Im Zuge der Ausführungsplanung für die Herstellung der Kabeltrasse wurde festgestellt, dass bei der Stahlbrücke bei km 26,933 – 26,968 kein Bestandskabelkanal vorhanden ist. Die Stahlbrücke überspannt einen Fluss. Aufgrund dieser Gegebenheit ist es nicht möglich, eine durchgehende Betonkabeltrasse herzustellen. Um den kontinuierlichen Verlauf der Kabeltrasse sicherzustellen, muss eine gesonderte GFKKonstruktion unter der Stahlbrücke mittels Klemmpratzen hergestellt werden. 462 - MKA462 - Bislang wurden die ETCS-Gründungen mittels Stahlpfosten inkl. Gründungshülsen hergestellt. Die beigefügten ETCSBlockkennzeichen müssen, technisch notwendig, als kleine Rammrohrgründung hergestellt werden. 472 - MKA472 - Für die Herstellung einer Parkfläche auf der BE-Fläche Biblis bei der Gurkenfarbrik mit einer Größe von 530 m² wurden ca. 160 Tonnen unbelasteter Schotter (0-32 mm) eingebaut. 474 - MKA474 - Mit fortschreitenden Planungserkentnissen wurde ím Zuge der der PT-1 für die Betriebsstelle FBL wurde die Erweitertung und Anpassung der Ausführungsplanung notwendig. Um die gemäß den PT-1 geplanten Kabel ordnungsgemäß in das Modulgebäude einzuführen, ist eine Erweiterung der Rohrtrassen erforderlich. 480 - MKA480 - Auf der Strecke 3570 (Worms - Biblis) zwischen km 7,400 und 8,300 (links der Bahn) soll neben der bestehenden GFKKabeltrasse eine neue GFK-Kabeltrasse auf einer Länge von 900 m hergestellt werden. Diese neue Kabeltrasse ist notwendig, da die bestehende Trasse überfüllt ist und zusätzlichen Platz für neue Verkabelungen benötigt wird. Aufgrund der hohen Anzahl an Kabeln werden die Stützen zur Stabilität alle 3 m eingebaut. 485 - MKA485 - Durch Abstimmungen mit verschiedenen Firmen wurden Einsatzzeiträume festgelegt, zu welchen Zeiten und an welchen Stellbereichen und Gleisen die Arbeiten durchführen könnten. Diese Koordination war notwendig, um einen reibungslosen Ablauf des Projekts bestmöglich zu gewährleisten und Verzögerungen zu vermeiden. Allerdings führen diese Abstimmungen zu mehreren Transportfahrten, um die Zweiwegebagger, Kleinwagen, Materialien und Werkzeuge termingerecht an den verschiedenen Einsatzorten bereitzustellen.
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FEI-M-B
Telefon: +49 6926548402
Fax: +49 6926520071
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Registrierungsnummer: 9a9357bc-0f79-4735-bae8-7cd270aebe9e
Stadt: Göppingen
Postleitzahl: 73037
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: da252287-9890-4843-8e82-ef870f9d4731 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/07/2026 18:03:18 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 519600-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 143/2026
Datum der Veröffentlichung: 28/07/2026