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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Bauüberwachung Optimierung Bahnknoten Offenburg
Beschreibung: Weichenneu- und Umbau im Südbereich Bhf Offenburg Strecke 4000, inkl. Bahnsteiganpassung Bauüberwachung.
Kennung des Verfahrens: 294a518d-2fa1-4e41-9d50-0da17714ab7a
Interne Kennung: 24FEI75758
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71521000 Baustellenüberwachung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Offenburg
Postleitzahl: 77652
Land, Gliederung (NUTS): Ortenaukreis (DE134)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Bauüberwachung Optimierung Bahnknoten Offenburg
Beschreibung: Weichenneu- und Umbau im Südbereich Bhf Offenburg Strecke 4000, inkl. Bahnsteiganpassung Bauüberwachung.
Interne Kennung: a36d74bb-ffab-405b-a013-84cea93aa811
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71521000 Baustellenüberwachung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Offenburg
Postleitzahl: 77652
Land, Gliederung (NUTS): Ortenaukreis (DE134)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/12/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: DB Engineering & Consulting GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 2024997852
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 0,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - DB Engineering & Consulting GmbH
Datum der Auswahl des Gewinners: 08/11/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 08/11/2024
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: df5e727d-95d7-48d9-a5d8-082520b06bbf-01
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001 - DB Engineering & Consulting GmbH
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: 01 - Durch die zusätzlichen Arbeiten der Bauüberwachung, hier die Begleitung des Baus von 2 Gleisquerungen, wurde die Baufeldfreimachung während der TSP ermöglicht. Ohne den Bau dieser Querungen bzw. der damit verbundenen Baufeldfreimachung wären durch kreuzende Leitungen im Baufeld keine Tiefbauarbeiten möglich gewesen. Das Projekt OBO hätte im vorgesehenen Zeitraum nicht realisiert werden können. Ein Wechsel des AN würde zu einem erheblichen und wirtschaftlich nicht vertretbaren Mehraufwand in der Durchführung führen. Die bereits geleisteten Abstimmungen, Planungsfortschritte sowie die projektspezifischen Kenntnisse des aktuellen Auftragnehmers würden dadurch weitgehend verloren gehen. Zudem wären umfangreiche Einarbeitungszeiten sowie eine erneute Koordination mit den Projektbeteiligten erforderlich, was zu Zeitverzögerungen und zusätzlichen Kosten führen würde. Insbesondere für Bauüberwachungsleistungen auf Baustellen unter rollendem Rad sind projektspezifische Kenntnisse essentiell. Die Einarbeitung und Abstimmung eines neuen AN in die bereits geplante Anlage wäre mit unverhältnismäßigem Abstimmungsaufwand und einer Zeitverzögerung verbunden, die den weiteren Verlauf behindern und Synergieeffekte ausheblen würde. 02 - Durch die zusätzlichen Arbeiten der Bauüberwachung, hier die Übernahme von Bauüberwachungsleistungen im Bereich EEA und OLA, wurde die Baufeldfreimachung während der TSP ermöglicht. Ohne die Überwachung der zusätzlichen EEABestandsaufnahmen, den Trennerausbau am Gl. 3 sowie den OLA-Plankorrekturen vor Baubeginn, wäre die Umsetzung des Projektes nicht möglich gewesen. Das Projekt OBO hätte im vorgesehenen Zeitraum nicht realisiert werden können. Ein Wechsel des AN würde zu einem erheblichen und wirtschaftlich nicht vertretbaren Mehraufwand in der Durchführung führen. Die bereits geleisteten Abstimmungen, Planungsfortschritte sowie die projektspezifischen Kenntnisse des aktuellen Auftragnehmers würden dadurch weitgehend verloren gehen. Zudem wären umfangreiche Einarbeitungszeiten sowie eine erneute Koordination mit den Projektbeteiligten erforderlich, was zu Zeitverzögerungen und zusätzlichen Kosten führen würde. Insbesondere für Bauüberwachungsleistungen auf Baustellen unter rollendem Rad sind projektspezifische Kenntnisse essentiell. Die Einarbeitung und Abstimmung eines neuen AN in die bereits geplante Anlage wäre mit unverhältnismäßigem Abstimmungsaufwand und einer Zeitverzögerung verbunden, die den weiteren Verlauf behindern und Synergieeffekte ausheblen würde. 03 - Die Totalsperrung am Bhf Offenburg Gl. 1-4 wurde vom 19.04. bis zum 22.04. um 22Uhr um 3 Tage verlängert. Nötig wurde dies durch einen unerwartet höheren Aufwand in der Baufeldfreimachung auf Grund Kabel-bzw. LST-Arbeiten zu Beginn der TSP. Die BÜW sorgte in der Verlängerung u.a. für die Anpassung der Betra, weitere Sicherungsüberwachungden, das Stellen eines BÜB/KIB, die Verlängerung der Sicherungspläne etc. Durch die Leistungen der Bauüberwachung wurde der verlängerte Prüf- und Abnahmezeitraum innerhalb der TSP ermöglicht. Das Projekt OBO hätte sonst im vorgesehenen Zeitraum nicht realisiert werden können, gleichzeitig wären Zughalte im Bahnof Offenburg nicht fristgerecht möglich gewesen. Ein Wechsel des AN würde zu einem erheblichen und wirtschaftlich nicht vertretbaren Mehraufwand in der Durchführung führen. Die bereits geleisteten Abstimmungen, Planungsfortschritte sowie die projektspezifischen Kenntnisse des aktuellen Auftragnehmers würden dadurch weitgehend verloren gehen. Zudem wären umfangreiche Einarbeitungszeiten sowie eine erneute Koordination mit den Projektbeteiligten erforderlich, was zu Zeitverzögerungen und zusätzlichen Kosten führen würde. Insbesondere für Bauüberwachungsleistungen auf Baustellen unter rollendem Rad sind projektspezifische Kenntnisse essentiell. Die Einarbeitung und Abstimmung eines neuen AN in die bereits geplante Anlage wäre mit unverhältnismäßigem Abstimmungsaufwand und einer Zeitverzögerung verbunden, die den weiteren Verlauf behindern und Synergieeffekte ausheblen würde. 04 - Vor und während der Totalsperrung am Bhf Offenburg Gl. 1-4 wurden durch die BÜW unterscheidliche Sicherungsfirmen eingewiesen und die Betra demzufolge mehrmals angepasst. Zusätzlich musste das Stellen der Sh2-Scheiben durch die BÜW übernommen werden, außerdem die SAS-Funktion sowie weitere sicherheitsrelevante Dienste. Ohne die Übernahme dieser Aufgaben/Funktionen, hätte die Baustelle eingestellt werden müssen. Das Projekt OBO hätte im vorgesehenen Zeitraum nicht realisiert werden können, gleichzeitig wären Zughalte im Bahnof Offenburg nicht fristgerecht möglich gewesen. Ein Wechsel des AN würde zu einem erheblichen und wirtschaftlich nicht vertretbaren Mehraufwand in der Durchführung führen. Die bereits geleisteten Abstimmungen, Planungsfortschritte sowie die projektspezifischen Kenntnisse des aktuellen Auftragnehmers würden dadurch weitgehend verloren gehen. Zudem wären umfangreiche Einarbeitungszeiten sowie eine erneute Koordination mit den Projektbeteiligten erforderlich, was zu Zeitverzögerungen und zusätzlichen Kosten führen würde. Insbesondere für Bauüberwachungsleistungen auf Baustellen unter rollendem Rad sind projektspezifische Kenntnisse essentiell. Die Einarbeitung und Abstimmung eines neuen AN in die bereits geplante Anlage wäre mit unverhältnismäßigem Abstimmungsaufwand und einer Zeitverzögerung verbunden, die den weiteren Verlauf behindern und Synergieeffekte ausheblen würde.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: 01 - Kabelorganisation, Materialisierung und Lieferung 02 - Kabelorganisation, Materialisierung und Lieferung 03 - Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen): Bauüberwachung Bauzeitenverlängerung 04 - Koordination Sicherungsleistungen
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Registrierungsnummer: fb197f94-7578-4673-8a57-4642ae120532
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FE.EI-SW-A
Telefon: +49 7219381606
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: DB Engineering & Consulting GmbH
Registrierungsnummer: a91e16be-2254-4eae-8566-af3d9b6f5d9b
Postanschrift: EUREF-Campus 14
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10829
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 642731a4-3184-4afc-8183-84ce7f8cc0d0 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/07/2026 11:36:32 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 488182-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 134/2026
Datum der Veröffentlichung: 15/07/2026