1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
2.1.
Verfahren
Titel: Neubau ESTW-Z L90 Rüsselsheim
Beschreibung: Neubau ESTW-Z L90 Rüsselsheim
Kennung des Verfahrens: c8374e94-3f56-4406-ad89-bfff0488e0c9
Interne Kennung: 23FEI65702
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34632000 Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Rüsselsheim am Main
Postleitzahl: 65428
Land, Gliederung (NUTS): Groß-Gerau (DE717)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Neubau ESTW-Z L90 Rüsselsheim
Beschreibung: Neubau ESTW-Z L90 Rüsselsheim
Interne Kennung: 4415c8f7-3e3d-40c0-bd22-e99449cd4de4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34632000 Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Rüsselsheim am Main
Postleitzahl: 65428
Land, Gliederung (NUTS): Groß-Gerau (DE717)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 05/06/2023
Enddatum der Laufzeit: 28/04/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Hitachi Rail GTS Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 2023883815
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 0,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - Hitachi Rail GTS Deutschland GmbH
Datum der Auswahl des Gewinners: 01/06/2023
Datum des Vertragsabschlusses: 01/06/2023
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 334631-2023
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001 - Hitachi Rail GTS Deutschland GmbH
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: 008 - Ein Wechsel des AN würde erheblichen Mehraufwand und Verzögerungen im Leistungsablauf verursachen. Ein neuer AN müsste sich erst in die vorhandenen komplexen Unterlagen und in den Sachstand einarbeiten, dann die Lücken feststellen und bearbeiten. Dabei könnte nicht ausgeschlossen werden, dass wiederum Widersprüche oder Lücken auftreten. Dies stellt eine doppelte Bearbeitung dar, die sowohl zeitlich als auch finanziell nachteilig wäre. 011 - Ein Wechsel des AN würde erheblichen Mehraufwand und Verzögerungen im Leistungsablauf verursachen. Ein neuer AN müsste sich erst in die vorhandenen komplexen Unterlagen und in den Sachstand einarbeiten, dann die Lücken feststellen und bearbeiten. Dabei könnte nicht ausgeschlossen werden, dass wiederum Widersprüche oder Lücken auftreten. Dies stellt eine doppelte Bearbeitung dar, die sowohl zeitlich als auch finanziell nachteilig wäre. 015 - Ein Wechsel des AN würde erheblichen Mehraufwand und Verzögerungen im Leistungsablauf verursachen. Ein neuer AN müsste sich erst in die vorhandenen komplexen Unterlagen und in den Sachstand einarbeiten, dann die Lücken feststellen und bearbeiten. Dabei könnte nicht ausgeschlossen werden, dass wiederum Widersprüche oder Lücken auftreten. Dies stellt eine doppelte Bearbeitung dar, die sowohl zeitlich als auch finanziell nachteilig wäre. 016 - Ein Wechsel des AN würde erheblichen Mehraufwand und Verzögerungen im Leistungsablauf verursachen. Ein neuer AN müsste sich erst in die vorhandenen komplexen Unterlagen und in den Sachstand einarbeiten, dann die Lücken feststellen und bearbeiten. Dabei könnte nicht ausgeschlossen werden, dass wiederum Widersprüche oder Lücken auftreten. Dies stellt eine doppelte Bearbeitung dar, die sowohl zeitlich als auch finanziell nachteilig wäre. 019 - Ein Wechsel des AN würde erheblichen Mehraufwand und Verzögerungen im Leistungsablauf verursachen. Ein neuer AN müsste sich erst in die vorhandenen komplexen Unterlagen und in den Sachstand einarbeiten, dann die Lücken feststellen und bearbeiten. Dabei könnte nicht ausgeschlossen werden, dass wiederum Widersprüche oder Lücken auftreten. Dies stellt eine doppelte Bearbeitung dar, die sowohl zeitlich als auch finanziell nachteilig wäre. 020 - Ein Wechsel des AN würde erheblichen Mehraufwand und Verzögerungen im Leistungsablauf verursachen. Ein neuer AN müsste sich erst in die vorhandenen komplexen Unterlagen und in den Sachstand einarbeiten, dann die Lücken feststellen und bearbeiten. Dabei könnte nicht ausgeschlossen werden, dass wiederum Widersprüche oder Lücken auftreten. Dies stellt eine doppelte Bearbeitung dar, die sowohl zeitlich als auch finanziell nachteilig wäre. 021 - Ein Wechsel des AN würde erheblichen Mehraufwand und Verzögerungen im Leistungsablauf verursachen. Ein neuer AN müsste sich erst in die vorhandenen komplexen Unterlagen und in den Sachstand einarbeiten, dann die Lücken feststellen und bearbeiten. Dabei könnte nicht ausgeschlossen werden, dass wiederum Widersprüche oder Lücken auftreten. Dies stellt eine doppelte Bearbeitung dar, die sowohl zeitlich als auch finanziell nachteilig wäre.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: 008 - Die Anzeige A1-008 beinhaltet die zusätzliche nicht vorgesehene Leistung der Ausstattungslieferung des Fahrdienstleiterraums des ESTW-Z Rüsselsheim mit einer Lichtkuppel (Kunststoff) sowie einem Innenfenster zwischen Fdl- und Pausenraum / Küche. Das Fenster zwischen Pausenraum und Leitstelle ist eine Anforderung vom Betriebsrat und soll dem Bediener jederzeit Einblick auf die Monitore gewährleisten. Dies war hauptvertraglich nicht vereinbart, wurde jedoch im Zuge des Projektverlaufs, sowie für den weiteren Projekterfolg erforderlich. 011 - Die Anzeige A1-011 beinhaltet die zusätzliche nicht vorgesehene Leistung der Anpassung der Gebäudeplanung hinsichtlich der Ausstattung des Raumes als Arbeitsplatz gemäß GEG, sowie die Planung, Lieferung und Montage der Heizungsanlage. Dies war so hauptvertraglich nicht vereinbart, wurde jedoch im Zuge des Projektverlaufs, sowie für den weiteren Projekterfolg erforderlich. 015 - Die Anzeige A1-015 beinhaltet die zusätzliche nicht vorgesehene Leistung der Aufbringung von Dachbekiesung mittels Kiespumpe. Aufgrund der beengten und unzugänglichen Zuwegung zum ESTW-Z Rüsselsheim konnte die Dachbekiesung nur mittels Kiespumpe durch die Firma Fink u. Vallon durchgeführt werden. Dies war so hauptvertraglich nicht vereinbart, wurde jedoch im Zuge des Projektverlaufs, sowie für den weiteren Projekterfolg erforderlich. 016 - Die Anzeige A1-016 beinhaltet die zusätzliche nicht vorgesehene Leistung der Anbringung von Warnschildern Gewitter / Blitz (14 Stk.) und die Nachrüstung von zusätzlichen Ableitern (12 Stk.) zwischen Attika und Ringerder am ESTW-Modulgebäude. Dies wurde seitens des Blitzschutzkoordinator gefordert und war so hauptvertraglich nicht vereinbart, wurde jedoch im Zuge des Projektverlaufs, sowie für den weiteren Projekterfolg erforderlich. 019 - Die Anzeige A1-019 beinhaltet die zusätzliche nicht vorgesehene Leistung des Einsatzes eines 450to Autokrans für die Stellung des Modulgebäudes, aufgrund der spezifischen Gegebenheiten vor Ort und der damit verbundenen technischen Herausforderung. Die Örtlichkeit mit dem OPEL-Gleis, dem Materialcontainer und dem Treppenhaus auf der OPEL-Fläche, sowie die Ausdehnung des Gebäudes bedingten den Einsatz. Dies war so hauptvertraglich nicht vereinbart, wurde jedoch im Zuge des Projektverlaufs, sowie für den weiteren Projekterfolg erforderlich. 020 - Die Anzeige A1-020 beinhaltet die zusätzliche nicht vorgesehene Leistung der Beantragung und Genehmigung der Durchfahrtswege der Schwertransporte für die Anlieferung der Modulteile bei den zuständigen Landesbehörden. Nach Vorgabe mussten die Schwertransporte auf dem Weg von Aitrach nach Rüsselsheim mittels Begleitfahrzeug 3 und 4 und einem digitalen Beifahrer begleitet werden. Neben den Kosten für die Begleitung sind Kosten bei den Genehmigungsbehörden angefallen. Dies war so hauptvertraglich nicht vereinbart, wurde jedoch im Zuge des Projektverlaufs, sowie für den weiteren Projekterfolg erforderlich. 021 - Die Anzeige A1-021 beinhaltet die zusätzliche nicht vorgesehene Leistung der Anpassung / Realisierung folgener Unterverteilungen: Gefo, DBMAS Powerbox, Gleichrichter ÜT 3x16A und Alarmsammler. Dies wurde nachträgliche durch die Ausführungsplanung TK gefordert und war so hauptvertraglich nicht vereinbart, wurde jedoch im Zuge des Projektverlaufs, sowie für den weiteren Projekterfolg erforderlich.
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FE.EI-SW-E
Telefon: +49 8913082556
Fax: +49 6926545053
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Hitachi Rail GTS Deutschland GmbH
Registrierungsnummer: 3035d51b-0604-4d74-8a0a-45c0a9b54b3d
Stadt: Ditzingen
Postleitzahl: 71254
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 31950e00-1670-4edb-a8c3-e7505f62059d - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/07/2026 16:18:30 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 473289-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 130/2026
Datum der Veröffentlichung: 09/07/2026