Aarbergen
Abtsteinach
Ahnatal
Allendorf (Eder)
Allendorf (Lumda)
Alsfeld
Amöneburg
Aßlar
Babenhausen
Bad Arolsen
Bad Camberg
Bad Emstal
Bad Endbach
Bad Hersfeld
Bad Homburg vor der Höhe
Bad Karlshafen
Bad König
Bad Nauheim
Bad Orb
Bad Salzschlirf
Bad Schwalbach
Bad Soden am Taunus
Bad Soden-Salmünster
Bad Sooden-Allendorf
Bad Vilbel
Bad Wildungen
Battenberg (Eder)
Baunatal
Bebra
Bensheim
Beselich
Biblis
Bickenbach
Biebergemünd
Biebertal
Biebesheim am Rhein
Biedenkopf
Birkenau
Birstein
Bischoffen
Bischofsheim (Mainspitze)
Borken
Braunfels
Brechen
Brensbach
Breuna
Brombachtal
Bruchköbel
Büdingen
Burgwald
Bürstadt
Buseck
Büttelborn
Butzbach
Calden
Cölbe
Darmstadt
Dieburg
Diemelsee
Diemelstadt
Dietzenbach
Dietzhölztal
Dillenburg
Dornburg
Dreieich
Driedorf
Ebersburg
Echzell
Edermünde
Edertal
Egelsbach
Ehrenberg (Rhön)
Ehringshausen
Eichenzell
Einhausen
Eiterfeld
Eltville am Rhein
Elz
Eppstein
Erbach
Erlensee
Erzhausen
Eschborn
Eschenburg
Eschwege
Fernwald
Flörsheim-Wicker
Florstadt
Frankenberg (Eder)
Frankfurt am Main
Fränkisch-Crumbach
Freigericht
Friedberg
Friedrichsdorf
Fritzlar
Fronhausen
Fulda
Fuldabrück
Fuldatal
Gedern
Geisenheim
Gelnhausen
Gernsheim
Gersfeld
Gießen
Gladenbach
Glashütten (Taunus)
Glauburg
Grävenwiesbach
Greifenstein
Griesheim
Groß-Gerau
Groß-Umstadt
Groß-Zimmern
Großalmerode
Großenlüder
Großkrotzenburg
Grünberg
Gründau
Gudensberg
Guxhagen
Habichtswald
Hadamar
Haiger
Haina
Hainburg
Hammersbach
Hanau
Hasselroth
Hattersheim am Main
Haunetal
Heidenrod
Helsa
Heppenheim
Herborn
Herbstein
Heringen (Werra)
Hessisch Lichtenau
Heuchelheim an der Lahn
Heusenstamm
Hirzenhain
Hochheim am Main
Höchst im Odenwald
Hofbieber
Hofgeismar
Hofheim am Taunus
Hohenahr
Hohenstein
Homberg (Efze)
Homberg (Ohm)
Hosenfeld
Hünfelden
Hungen
Hünstetten
Hüttenberg
Idstein
Karben
Kassel
Kaufungen
Kefenrod
Kelkheim
Kelsterbach
Kiedrich
Kirchhain
Knüllwald
Königstein im Taunus
Korbach
Kriftel
Kronberg im Taunus
Lahnau
Lahntal
Lampertheim
Langen
Langenselbold
Langgöns
Laubach
Lauterbach
Leun
Lich
Liederbach am Taunus
Limburg
Linden
Linsengericht
Lohfelden
Lollar
Lorsch
Mainhausen
Maintal
Marburg
Meinhard
Meißner
Melsungen
Mengerskirchen
Messel
Michelstadt
Mittenaar
Mörlenbach
Mücke-Merlau
Mühlheim am Main
Mühltal
Münchhausen
Münster (Hessen)
Neckarsteinach
Neu-Anspach
Neu-Eichenberg
Neu-Isenburg
Neuenstein
Neuhof (bei Fulda)
Neukirchen
Neustadt (Hessen)
Nidda
Niddatal
Nidderau
Niederaula
Niederdorfelden
Niedernhausen
Niestetal
Ober-Ramstadt
Obertshausen
Oberursel
Oberweser
Oberzent
Oestrich-Winkel
Offenbach am Main
Ortenberg
Ottrau
Pfungstadt
Philippsthal (Werra)
Pohlheim
Raunheim
Rauschenberg
Reichelsheim (Odenwald)
Reichelsheim (Wetterau)
Reinhardshagen
Reinheim
Reiskirchen
Riedstadt
Rockenberg
Rodenbach (Main-Kinzig-Kreis)
Rödermark
Rodgau
Ronshausen
Rosbach vor der Höhe
Roßdorf
Rotenburg an der Fulda
Rüdesheim am Rhein
Runkel
Rüsselsheim am Main
Schlangenbad
Schlitz
Schlüchtern
Schöffengrund
Schöneck
Schotten
Schrecksbach
Schwalbach am Taunus
Schwalmstadt
Seeheim-Jugenheim
Seligenstadt
Selters (Taunus)
Sinn
Söhrewald
Solms
Sontra
Spangenberg
Stadtallendorf
Staufenberg
Steinau an der Straße
Steinbach (Taunus)
Sulzbach
Taunusstein
Trendelburg
Usingen
Vellmar
Viernheim
Villmar
Vöhl
Volkmarsen
Wabern
Wächtersbach
Waldeck
Waldems
Waldsolms
Walluf
Wanfried
Wehretal
Wehrheim
Weilburg
Weilmünster
Weilrod
Weimar (Lahn)
Weißenborn
Weiterstadt
Wettenberg
Wetter
Wetzlar
Wiesbaden
Wildeck
Willingen
Willingshausen
Witzenhausen
Wölfersheim
Wolfhagen
Zierenberg
Zwingenberg

Deutschland – Planungsleistungen im Bauwesen – Ersatzneubau Trinkwasserhochbehälter Rothenbergen in Edelstahlbauweise

433666-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Planungsleistungen im Bauwesen – Ersatzneubau Trinkwasserhochbehälter Rothenbergen in Edelstahlbauweise
OJ S 120/2026 25/06/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Gründau
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Ersatzneubau Trinkwasserhochbehälter Rothenbergen in Edelstahlbauweise
Beschreibung: Gegenstand der Beschaffung sind die Planungsleistungen (Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerk, Freianlagen). Klarstellung zur Technischen Ausrüstung: Die Dimensionierung und Planung der rein verfahrenstechnischen Maschinentechnik (Verrohrung, Pumpen, Reinigungseinheiten, UV-Desinfektionsanlage) ist als integraler Bestandteil der Objektplanung zwingend mitzuplanen und zu kalkulieren. Ausdrücklich von dieser Vergabe ausgeschlossen ist lediglich die fachspezifische Planung der Elektro-, EMSR- und SCADA-Technik (Anlagensteuerung und Leitwartenanbindung).
Kennung des Verfahrens: 7ab474d9-d3ba-432b-a7e2-73c7293dc3a8
Interne Kennung: TWHB-2026
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45232154 Bau von Hochbehältern für Trinkwasser, 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung, 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau, 65111000 Trinkwasserversorgung, 45232154 Bau von Hochbehältern für Trinkwasser, 44162500 Trinkwasserrohrleitungen, 44163110 Entwässerungsleitungen, 45232452 Entwässerungsarbeiten, 45262670 Metallbauarbeiten, 45262680 Schweißarbeiten, 71322200 Planung von Rohrleitungen, 71325000 Planung von Fundamenten, 71322100 Baukostenberechnung im Tief- und Hochbau, 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Gemeinde Gründau Ortsteil Rothenbergen Am Bürgerzentrum 1 63584 Gründau
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Vorbehalt des Zuschlags auf das Erstangebot Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich das Recht vor, den Zuschlag gemäß § 17 Abs. 11 VgV bereits auf der Grundlage der fristgerecht eingereichten Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die Bieter sind daher aufgefordert, direkt ein vollumfänglich auskalkuliertes, finales und prüfbares Honorarangebot sowie ein vollständig ausgearbeitetes Konzept einzureichen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Ausschluss kann entfallen, wenn eine erfolgreiche Selbstreinigung gem. § 125 GWB nachgewiesen wird.
Korruption: Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB. Ein Ausschluss kann entfallen, wenn eine erfolgreiche Selbstreinigung gem. § 125 GWB nachgewiesen wird.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Ein Ausschluss kann entfallen, wenn eine erfolgreiche Selbstreinigung gem. § 125 GWB nachgewiesen wird.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB. Ein Ausschluss kann entfallen, wenn eine erfolgreiche Selbstreinigung gem. § 125 GWB nachgewiesen wird.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Ein Ausschluss kann entfallen, wenn eine erfolgreiche Selbstreinigung gem. § 125 GWB nachgewiesen wird.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB. Ein Ausschluss kann entfallen, wenn eine erfolgreiche Selbstreinigung gem. § 125 GWB nachgewiesen wird.
Betrug: Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB. Ein Ausschluss kann entfallen, wenn eine erfolgreiche Selbstreinigung gem. § 125 GWB nachgewiesen wird.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB. Ein Ausschluss kann entfallen, wenn eine erfolgreiche Selbstreinigung gem. § 125 GWB nachgewiesen wird.
Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Ausschluss kann entfallen, wenn eine erfolgreiche Selbstreinigung gem. § 125 GWB nachgewiesen wird.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Ein Ausschluss kann entfallen, wenn eine erfolgreiche Selbstreinigung gem. § 125 GWB nachgewiesen wird.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Ausschluss kann entfallen, wenn eine erfolgreiche Selbstreinigung gem. § 125 GWB nachgewiesen wird.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB. Ein Ausschluss kann entfallen, wenn eine erfolgreiche Selbstreinigung gem. § 125 GWB nachgewiesen wird.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB. Ein Ausschluss kann entfallen, wenn eine erfolgreiche Selbstreinigung gem. § 125 GWB nachgewiesen wird.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB. Ein Ausschluss kann entfallen, wenn eine erfolgreiche Selbstreinigung gem. § 125 GWB nachgewiesen wird.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB. Ein Ausschluss kann entfallen, wenn eine erfolgreiche Selbstreinigung gem. § 125 GWB nachgewiesen wird.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB. Ein Ausschluss kann entfallen, wenn eine erfolgreiche Selbstreinigung gem. § 125 GWB nachgewiesen wird.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Ein Ausschluss kann entfallen, wenn eine erfolgreiche Selbstreinigung gem. § 125 GWB nachgewiesen wird.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB. Ein Ausschluss kann entfallen, wenn eine erfolgreiche Selbstreinigung gem. § 125 GWB nachgewiesen wird.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Ausschluss kann entfallen, wenn eine erfolgreiche Selbstreinigung gem. § 125 GWB nachgewiesen wird.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB. Ein Ausschluss kann entfallen, wenn eine erfolgreiche Selbstreinigung gem. § 125 GWB nachgewiesen wird.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 und 2 GWB. Ein Ausschluss kann entfallen, wenn eine erfolgreiche Selbstreinigung gem. § 125 GWB nachgewiesen wird.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Ersatzneubau Trinkwasserhochbehälter Rothenbergen in Edelstahlbauweise
Beschreibung: Projektgegenstand und Bauaufgabe Gegenstand der Beschaffung sind die vollumfänglichen Planungsleistungen für den Ersatzneubau des Trinkwasserhochbehälters (TWHB) Rothenbergen. Ziel der Planung ist die Errichtung eines TWHB mit einem Nutzvolumen von ca. 1.300 m³ (ausgeführt als 2-Kammer-Systembehälter zu je 650 m³). Das Bauwerk ist zwingend in modularer Edelstahlbauweise zu planen und in einem oberirdischen Hüllbauwerk (Halle) unterzubringen. Um kostenintensive Netz- und Druckzonenanpassungen im Versorgungsbereich der Gemeinde Gründau zu vermeiden, muss das hydraulische Höhenniveau (Wasserspiegel) des Neubaus zwingend der Bestandshöhe entsprechen. Zu erbringende Planungsleistungen (Auftragsumfang) Aufgrund der technisch untrennbaren statisch-konstruktiven und wasserhygienischen Verschmelzung der Edelstahl-Behälterstatik mit der umschließenden Bauwerkshülle werden die folgenden Disziplinen zur Vermeidung von Haftungsschnittstellen ungeteilt als ein Gesamtpaket vergeben: • Objektplanung Ingenieurbauwerke (gem. §§ 41 ff. HOAI i.V.m. Anlage 12): Beauftragt werden sämtliche Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9. Dies inkludiert zwingend die vollständige Auslegung und Planung der verfahrenstechnischen Maschinentechnik (Verrohrung, Maschinen, Pumpen, Reinigungseinheiten und UV-Desinfektionsanlage). Ebenso vollumfänglich enthalten sind sämtliche notwendigen Planungs-Grundleistungen für den Innenausbau (Bedienhaus/Rohrkeller), die fachgerechte Netzeinbindung (inkl. Umbauzuschlag für das Umlegen und Verlegen vorhandener Leitungen) sowie die Planung und Ausschreibung der notwendigen Ausstattung zum Ingenieurbauwerk. • Tragwerksplanung (gem. §§ 49 ff. HOAI i.V.m. Anlage 14): Beauftragt werden für das Hüllbauwerk (Halle) und die Behältergründung alle notwendigen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6. • Freianlagenplanung (gem. §§ 38 ff. HOAI i.V.m. Anlage 11): Beauftragt werden alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 für die Freianlagen. Dies inkludiert vollumfänglich die standortbezogene Entwässerungsplanung und eine lückenlose Entwässerungsberechnung. Besondere Leistungspflichten in der Bauausführung und Objektbetreuung Um ein Höchstmaß an Ausführungsqualität und Kostensicherheit für die Gemeinde Gründau zu garantieren, sind folgende Überwachungs- und Prüfpflichten zwingend vom Planungsbüro zu erbringen und in das Honorarangebot einzukalkulieren: • Vollumfängliches Nachtragsmanagement (detailliertes Prüfen sowie Bewerten der Berechtigung von Nachträgen dem Grunde und der Höhe nach). • Lückenlose Aufmaß-Prüfung und Rechnungsprüfung in rechnerischer und fachtechnischer Hinsicht. • Aktive Mitwirkung bei der Abnahme sowie bei der Überwachung der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage (Sicherstellung der Schnittstellenkoordination von Bau, Edelstahl und Verfahrenstechnik). • Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. • Ergänzend zur Grundleistung der LPH 8 (Bauoberleitung) wird die Besondere Leistung "Örtliche Bauüberwachung" vereinbart. Für den gemeinsamen Projekterfolg ist eine physische Präsenz vor Ort für folgende Maßnahmen vorgesehen: Durchführung der Plausibilitätsprüfung der Absteckung, Laufende Bauüberwachung vor Ort zur Sicherung der Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung, Engmaschige Montagekontrolle im Bereich der Edelstahl- und Verfahrenstechnik. Bitte kalkulieren Sie den entsprechenden Personalaufwand für diese Aufgaben fest in Ihr Honorarangebot ein.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45232154 Bau von Hochbehältern für Trinkwasser, 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung, 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau, 65111000 Trinkwasserversorgung, 45232154 Bau von Hochbehältern für Trinkwasser, 44162500 Trinkwasserrohrleitungen, 44163110 Entwässerungsleitungen, 45232452 Entwässerungsarbeiten, 45262670 Metallbauarbeiten, 45262680 Schweißarbeiten, 71322200 Planung von Rohrleitungen, 71325000 Planung von Fundamenten, 71322100 Baukostenberechnung im Tief- und Hochbau, 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Abschnittsweise Beauftragung. Die Beauftragung erfolgt zur Wahrung haushaltsrechtlicher Grundsätze in Leistungsabschnitten (Stufen) unter Nutzung von bedingungsfreien Erweiterungsoptionen. Mit der einmaligen Zuschlagserteilung wird verbindlich zunächst nur das Leistungspaket 1 (Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI) beauftragt. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung des Leistungspakets 2 (Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI) besteht ausdrücklich nicht. Die Weiterbeauftragung des Leistungspakets 2 erfolgt als einseitiges, bedingungsfreies Abrufrecht (Option) durch die Gemeinde Gründau. Der Abruf hat spätestens 6 Monate nach abnahmereifer Erbringung des Leistungspakets 1 zu erfolgen. Bei unvorhersehbaren projektbedingten Verzögerungen verlängert sich diese Abruffrist um maximal 12 weitere Monate. Erfolgt der Abruf des Leistungspakets 2 später als 6 Monate nach Abschluss des Leistungspakets 1, wird das Honorar des Leistungspakets 2 zwingend an die prozentuale Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamtes angepasst (Basiswert: 6 Monate nach Abschluss Leistungspaket 1). Rechtsfolge bei Nicht-Abruf: Wird die Option durch den Auftraggeber nicht ausgeübt, kommt über das Leistungspaket 2 kein wirksamer Vertrag zustande. Die Leistungspflichten enden automatisch. Ein Honorar- oder Entschädigungsanspruch des Auftragnehmers für nicht abgerufene Leistungen der Folgestufe (insbesondere Kündigungsvergütung gemäß § 648 BGB oder entgangener Gewinn) ist vollumfänglich ausgeschlossen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Gemeinde Gründau Ortsteil Rothenbergen Am Bürgerzentrum 1 63584 Gründau
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 28 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Honorarabrechnung. Die Abrechnung sämtlicher vertraglich vereinbarter Honorare erfolgt nach Abschluss der Maßnahme verbindlich auf Basis der finalen Kostenfeststellung.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zur Bejahung der grundsätzlichen Eignung muss der Bewerber zwingend mindestens ein (1) Referenzprojekt nachweisen, welches kumulativ die folgenden Mindestanforderungen erfüllt: Gegenstand: Erbringung von Planungsleistungen für den Neubau oder die Generalsanierung eines Trinkwasserhochbehälters, die in Art und Umfang mindestens den Leistungsphasen 2 bis 8 der HOAI (Objektplanung Ingenieurbauwerke) entsprechen. Volumen: Der Trinkwasserbehälter weist ein Mindestspeichervolumen von 500 m³ (Kubikmeter) Inhalt auf. Zeitraum: Der verfahrensabschließende baubetriebliche Meilenstein (Abschluss LPH 8 nach HOAI bzw. Abnahme) darf zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung maximal 10 Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Regelwerk: Errichtung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik in Deutschland (insb. DVGW W 300-Serie) oder einem äquivalenten europäischen Standard. Hinweis zur Werkstoffkompetenz: Zum Nachweis der grundsätzlichen Eignung in dieser Stufe 1 sind ausdrücklich auch Referenzen über Bauwerke in klassischer Betonbauweise zugelassen. Erfüllt jedoch kein einziges eingereichtes Projekt diese allgemeinen Mindestbedingungen, gilt der Bewerber als nicht geeignet und der Teilnahmeantrag wird zwingend ausgeschlossen. Die spezifische Fachkompetenz für die geplante Edelstahlbauweise wird differenziert im Rahmen der anschließenden Auswahl (Ziffer 2) gewertet. ____________________ Das zugrundeliegende Bewertungsraster staffelt die Punktevergabe und den jeweiligen Status im Auswahlverfahren anhand der Anzahl eingereichter Top-Referenzen im Bereich Edelstahl mit einem Mindestvolumen von 500 m³ wie folgt: 0 Referenzen (0 Punkte): In diesem Fall ist die grundsätzliche Eignung zwar über eine Beton-Referenz nachgewiesen, der Einzug in die Stufe 2 erfolgt jedoch streng nachrangig. Er ist vollständig ausgeschlossen, wenn fünf oder mehr Mitbewerber entsprechende Edelstahl-Referenzen nachweisen können. 1 Referenz (10 Punkte): Die Eignung gilt als nachgewiesen, wobei der Einzug in die Stufe 2 primär von der Gesamtzahl der Mitbewerber im Verfahren abhängt. 2 Referenzen (20 Punkte): Dem Bewerber wird eine erhöhte Eignungskompetenz bescheinigt. 3 Referenzen (30 Punkte): Es liegt eine hohe Eignungskompetenz vor. 4 Referenzen (40 Punkte): Dem Bewerber wird eine sehr hohe Eignungskompetenz attestiert. 5 Referenzen (50 Punkte): Der Bewerber erreicht die Höchstwertung und verfügt damit über die maximale Eignungskompetenz im Edelstahlbehälterbau.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Berufshaftpflichtversicherung: Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 3,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Gesamtdeckung muss mindestens zweifach maximiert pro Versicherungsjahr sein. Nachweisform / Hinweis zur Mittelstandsförderung: Ein bloßes Bestätigungsschreiben eines Versicherungsmaklers genügt ausdrücklich nicht. Zugelassen ist die Vorlage einer bestehenden Basisversicherung (z. B. 1,5 Mio. EUR) in zwingender Kombination mit einer rechtsverbindlichen und unwiderruflichen Erklärung der Versicherungsgesellschaft selbst, die Deckung im Falle der Zuschlagserteilung projektbezogen auf die geforderten Summen aufzustocken.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung über den fächerspezifischen Umsatz (vergleichbare Planungsleistungen) sowie den Gesamtumsatz des Unternehmens in den vergangenen drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren. Nachweisform / Hinweis zur Mittelstandsförderung: Zur Wahrung mittelständischer Interessen (§ 97 Abs. 4 GWB) wird bewusst kein starrer Mindestumsatz als zwingendes Ausschlusskriterium vorgegeben.

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (Ingenieur- /Architektenkammer oder für Bewerber aus anderen EU-Mitgliedstaaten eine Eintragung in ein vergleichbares Berufs- oder Handelsregister ihres Herkunftslandes gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU). Nachweisform: Aktueller Auszug aus der Eintragung in einer Ingenieurkammer (Kammereintragung) oder dem Berufsregister des Sitzstaates des Bewerbers.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kriterium K2: Erfahrung und persönliche Referenzen des Projektteams, bestehend aus Unterkriterium K2.1: Persönliche Erfahrung des Projektleiters (PL), Unterkriterium K2.2: Persönliche Erfahrung des stellvertretenden PL und Unterkriterium K2.3: Persönliche Erfahrung des Bauleiters / Objektüberwachers.
Beschreibung: Es ist ausdrücklich zulässig, Projekte, die bereits in Stufe 1 (Teilnahmewettbewerb) als Unternehmensreferenz gedient haben, in Stufe 2 als persönliche Referenz einzureichen. Hat die namentlich benannte Person ein Projekt, das in Stufe 1 als Unternehmensreferenz gedient hat, in exakt der hier angebotenen Leitungsfunktion maßgeblich und persönlich begleitet, darf dieses Projekt ausdrücklich auch in Stufe 2 als persönliche Referenz eingereicht werden Zwingende Voraussetzung zur Wertung: Der Bieter muss durch Vorlage geeigneter Dokumente (z.B. Bestätigung des damaligen Auftraggebers, Nennung im Bauschild, Unterschrift auf den Abnahmeprotokollen) zweifelsfrei nachweisen, dass die nunmehr namentlich benannte Person bei diesem Referenzprojekt in exakt der hier angebotenen Leitungsfunktion (PL, stv. PL oder Bauleiter) maßgeblich und persönlich tätig war. Die bloße Unternehmenszugehörigkeit zum Zeitpunkt der Projektabwicklung genügt kategorisch nicht für eine Bepunktung. Verbindliche Bindung von Schlüsselpersonal (Kriterium K2) Das Kriterium K2 bewertet gemäß § 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV die fachliche Qualifikation und Erfahrung des konkret für die Ausführung benannten Projektteams (Schlüsselpersonal). Mit Angebotsabgabe verpflichtet sich der Bieter rechtsverbindlich, das namentlich benannte und bewertete Personal bei der Leistungserbringung maßgeblich und weisungsbefugt einzusetzen. Ein späterer Austausch dieses Schlüsselpersonals nach Zuschlagserteilung ist nur aus zwingenden, vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen (z.B. schwere Krankheit, Verlassen des Unternehmens) und nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gegen mindestens gleichwertig qualifiziertes Personal gestattet. (siehe Anang 2026_06_22_Zuschlagsmatrix)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 55
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kriterium K3: Projektorganisation, Methodik und Präsenzkonzept bestehend aus Unterkriterium K3.1: Büroorganisation & Personaleinsatzkonzept, Unterkriterium K3.2: Abstimmung mit dem AG, Erreichbarkeit und Präsenz vor Ort und Unterkriterium K3.3: Methoden der Termin- und Kostenkontrolle.
Beschreibung: Die Bewertung der vom Bieter einzureichenden projektspezifischen Konzepte erfolgt auf Basis eines 5-Punkte-Bewertungssystems. Ein Fehlen des Konzepts führt in dem jeweiligen Unterkriterium zwingend zu 0 Punkten. Bewertet, wie klar Büroorganisation und Personaleinsatz geregelt sind - von exzellent mit belastbarem Vertretungskonzept bis unzureichend ohne nachvollziehbare Abläufe oder Ausfallregelung. Und, bewertet, wie gut die Abstimmung mit dem AG, die Erreichbarkeit und die Vor-Ort-Präsenz organisiert sind - von engmaschig und verbindlich bis unzureichend ohne klare Termine, Reaktionszeiten oder Vertretung. (siehe Anang 2026_06_22_Zuschlagsmatrix)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Kriterium K1. Bewertet wird das verbindliche Netto-Gesamthonorar für die vollumfängliche Erbringung aller im Leistungstext beschriebenen Planungsleistungen (Objektplanung, Tragwerksplanung, Freianlagen, maschinentechnische Ausstattungen, integrierte Prüf- und Überwachungsleistungen sowie die pauschalierten Nebenkosten). Bewertungsmethodik: Die Bewertung des Preises erfolgt vergleichend auf Basis der Angebotsendsummen. Der Bieter mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die maximale Punktzahl von 150 Punkten. Die Punktzahlen der weiteren Angebote errechnen sich wie folgt: (Niedrigster Preis / bewerteter Preis des Bieters) * 150 = Punktzahl des Bieters Die Punktzahl wird auf maximal zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. Berechnungsbeispiel: - Niedrigster Preis (Bieter A) = 200.000 € - Preis von Bieter B = 220.000 € Somit errechnet sich die Punktzahl von Bieter B wie folgt: (200.000 / 220.000) * 150 = 136,36 Punkte. Bieter A (niedrigster Preis) erhält die Punktzahl: (200.000 € / 200.000 €) * 150 = 150,00 Punkte. (siehe Anang 2026_06_22_Zuschlagsmatrix)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 31/07/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.had.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 24/07/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gilt das Nachforderungsregime gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Fehlen geforderte Eignungsnachweise oder sind diese unvollständig, werden diese von der Vergabestelle einheitlich unter Fristsetzung von maximal sechs Kalendertagen nachgefordert. Die Nachforderung beschränkt sich strikt auf die formale Nachreichung. Ein inhaltliches Austauschen von Referenzprojekten oder das Nachschieben gänzlich neuer Referenzen zur qualitativen Aufwertung der Bewerbung ist als unzulässige Wettbewerbsverzerrung strikt ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 128 Abs. 2 GWB gelten zwingende Ausführungsbedingungen: 1. KRITIS-Vertraulichkeit: Strikte Geheimhaltung aller Netz- und Bestandsdaten durch den Auftragnehmer und seine Nachunternehmer. 2. Hygiene-Standards: Kompromisslose Umsetzung der TrinkwEGV sowie der DVGW-Regelwerke (insb. W 300) für die Edelstahltechnologie. 3. Erschütterungsfreies Bauen im Bestand: Der Altbehälter (Bj. 1957) bleibt im Vollbetrieb. Baugrube und Bauablauf sind zwingend erschütterungsfrei zu planen, um Setzungen oder Risse an der Bestandsanlage physikalisch absolut auszuschließen.
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Landes Hessen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Gemeinde Gründau

8. Organisationen

8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Gründau
Registrierungsnummer: 06435012
Postanschrift: Am Bürgerzentrum 1
Stadt: Gründau
Postleitzahl: 63584
Land, Gliederung (NUTS): Main-Kinzig-Kreis (DE719)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vadim Dyakov
Telefon: +49 6051 8203-76
Internetadresse: https://www.gruendau.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Hessen
Registrierungsnummer: t:06151126603
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151-126603
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 870038f9-ab8d-4cb1-b180-223a71d44e5c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/06/2026 11:08:16 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 433666-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 120/2026
Datum der Veröffentlichung: 25/06/2026