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Wolfhagen
Zierenberg
Zwingenberg

Deutschland – Medizinische Hilfsmittel – Medizinische Hilfsmittel

433819-2026 - Planung
Deutschland – Medizinische Hilfsmittel – Medizinische Hilfsmittel
OJ S 120/2026 25/06/2026
Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: BAHN-BKK
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Medizinische Hilfsmittel
Beschreibung: Die BAHN-BKK beabsichtigt einen Vertrag über Hilfsmittellieferungen (Gesundheitsleistungen) inkl. der für die Versorgung erforderlichen Dienstleistungen nach § 127 Absatz 1 Sozialgesetzbuch [SGB] - Fünftes Buch [V] zu schließen, der keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Versorgungen begründet.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33196000 Medizinische Hilfsmittel
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Dies ist ein bundesweiter Vertrag. Der Erfüllungsort richtet sich nach dem Standort des Leistungserbringers.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Jeder interessierte Leistungserbringer kann am Vertrag teilnehmen oder mit der BAHN-BKK verhandeln. Eine Auswahlentscheidung erfolgt nicht. Ein Beitritt kann ausschließlich über das MIP-Hilfsmittel-Management-Portal erfolgen (online-Beitritt). ACHTUNG: Die in IV.2 angegebene Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen musste eingegeben werden, da dies ein Pflichtfeld im Formular ist. Es gilt jedoch folgendes: Leistungserbringer können jederzeit dem Vertrag beitreten oder ihr Interesse an Vertragsgesprächen bekunden. Mit dieser Vorinformation wird eine Vertragsabsicht gemäß § 127 Absatz 1 Satz 6 SGB V bekannt gemacht. Es handelt sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1 des Gesetzes gegeben Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da keinem Wirtschaftsteilnehmer ein exklusiver Status eingeräumt wird. Der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung finden keine Anwendung. Es handelt sich auch nicht um einen Aufruf zum Wettbewerb im Sinne des Vergaberechts (siehe Kopfzeile der Vorinformation). Ein Vertragsbeitritt ist jederzeit möglich. Für die Bekanntmachung wird das DE Standardformular 1 – Vorinformation genutzt, weil für die zu Grunde liegende Bekanntmachung kein Standardformular der EU zur Verfügung steht. Hiermit ist keine freiwillige Unterwerfung unter die Vorgaben des Vergaberechts verbunden. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht. Das Verfahren unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern nach § 155 ff. GWB. Eine Begrenzung des Kreises von geeigneten Wirtschaftsteilnehmern, mit denen der Vertrag geschlossen wird, erfolgt nicht. Die Auftragsmenge für jeden Leistungserbringer kann nicht bestimmt werden, da sie sich auf eine unbestimmte Zahl an potenziellen Leistungsanbietern verteilt. Bei dem unter Ziffer IV.1.1) genannten Verhandlungsverfahren handelt es sich nicht um ein Verhandlungsverfahren im Sinne des § 119 Absatz 5 GWB, da keine Auswahl der Verhandlungspartner stattfindet.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
other -

3. Teil

3.1.
Teil: PAR-0000
Titel: Vergütungsanlage 20 zur Produktgruppe 15 (ableitende Inkontinenz) zum Vertrag für nicht zum Wiedereinsatz bestimmte Hilfsmittel
Beschreibung: Die BAHN-BKK beabsichtigt einen Vertrag über Hilfsmittellieferungen (Gesundheitsleistungen) inkl. der für die Versorgung erforderlichen Dienstleistungen nach § 127 Absatz 1 Sozialgesetzbuch [SGB] - Fünftes Buch [V] zu schließen, der keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Versorgungen begründet. Gegenstand der Veröffentlichung ist die Anlage 20 zum Vertrag für nicht zum Wiedereinsatz bestimmte Hilfsmittel der BAHN-BKK. Diese Anlage wurde aktualisiert und steht auf der Homepage der BAHN-BKK und im MIP-Hilfsmittel-Management-Portal zur Einsicht bereit. Leistungserbringer können der Anlage 20 sowie dem Vertrag für nicht zum Wiedereinsatz bestimmte Hilfsmittel der BAHN-BKK jederzeit beitreten. Die Umsetzung der Anlage erfolgt, wenn Vertragsverhandlungen abgeschlossen sind bzw. zum 1. August 2026, wenn keine Verhandlungen gewünscht werden. Interessierte Leistungserbringer können mit der BAHN-BKK verhandeln und/oder der Anlage 20 beitreten. Die Vergütungsanlage gilt bis auf Weiteres ohne Bestimmung eines Enddatums. Kündigung und/oder Aktualisierung der Anlagen bzw. der Preise richten sich nach den Vorgaben des Rahmenvertrages der BAHN-BKK. Dieser ist zu finden auf der Homepage der BAHN-BKK unter folgendem Link: https://www.bahn-bkk.de/portale/leistungserbringer/hilfsmittelvertraege/vertragsmanager.html und im MIP-Hilfsmittel-Management-Portal. Auf der Homepage ist eine Registrierung erforderlich. Es handelt sich um einen Vertrag, der keinen Anspruch auf die Durchführung einer bestimmten Anzahl von Versorgungen der gesetzlich Versicherten bzw. keine bestimmte Abgabemenge begründet. Es handelt sich nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1 GWB, das Vergaberecht ist nicht anzuwenden. Die Leistungserbringer oder deren Verbände bzw. Zusammenschlüsse können dem Vertrag nach § 127 SGB V während der gesamten Laufzeit zu den gleichen Bedingungen als Vertragspartner beitreten.
Interne Kennung: Medizinische Hilfsmittel
3.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33196000 Medizinische Hilfsmittel
3.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Dies ist ein bundesweiter Vertrag. Der Erfüllungsort richtet sich nach dem Standort des Leistungserbringers.
3.1.3.
Dauer
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
3.1.5.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
3.1.7.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: BAHN-BKK
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: BAHN-BKK

8. Organisationen

8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: BAHN-BKK
Registrierungsnummer: 992-80265-34
Postanschrift: Franklinstr. 50
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60486
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsfeld Verträge
Telefon: +49 69 77 078 0
Internetadresse: https://www.bahn-bkk.de
Profil des Erwerbers: www.bahn-bkk.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 91b0d13f-8e99-4788-b1dd-8c656685457b - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Unterart der Bekanntmachung: 4
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/06/2026 12:27:22 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 433819-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 120/2026
Datum der Veröffentlichung: 25/06/2026
Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens: 25/06/2026