5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 31643000 Teilchenbeschleuniger
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44163150 Niederdruckleitungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Planckstraße 1
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Im Rahmen einer nachhaltigen öffentlichen Beschaffung werden Anbieter aufgefordert, bei der Angebotsabgabe Umwelt- und Sozialaspekte zu berücksichtigen. Dies umfasst u.a. die Verwendung langlebiger Materialien, den Verzicht auf unnötige Kunststoffverpackungen sowie so-fern möglich - den Nachweis eines Umweltmanagementsystems. Geeignete Gütezeichen oder gleichwertige Nachweise zur Unterstützung dieser Kriterien können und sollen eingereicht werden. Ziel ist es, den CO2-Fußabdruck zu minimieren und faire Produktionsbedingungen entlang der Lieferkette sicherzustellen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Preis-Quotient-Methode"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Vollständigkeit und Qualität der Angebotsunterlagen
Beschreibung: Im Rahmen dieses Zuschlagskriteriums wird bewertet, inwieweit die Angebotsunterlagen erkennen lassen, dass die angebotene Leistung die in den Vergabeunterlagen festgelegten technischen, qualitativen und funktionalen Anforderungen vollständig erfüllt und fachlich nachvollziehbar umgesetzt werden kann. Dem Auftraggeber ist dabei insbesondere wichtig, dass aus dem Angebot eindeutig hervorgeht, wie die angebotene Lösung die Spezifikation vollumfänglich erfüllt und auf welche Weise die Fertigung der Baugruppen sowie deren vakuumtechnische Abnahme vorgesehen sind. Eine positive Bewertung erfolgt insbesondere bei einer klar strukturierten, technisch präzisen und widerspruchsfreien Darstellung der vorgesehenen Ausführung, Fertigung, Prüfmethodik und Qualitätssicherung. Eine geringe Punktzahl erhalten Angebote, deren Unterlagen unvollständig sind, nur pauschale oder wenig belastbare Aussagen enthalten oder die technische Umsetzung und vakuumtechnische Abnahme nicht hinreichend konkret beschreiben.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 9
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Beschreibung Produtionsablauf und Herstellungsprozess
Beschreibung: Bewertet werden die Nachvollziehbarkeit, Schlüssigkeit und fachliche Qualität des dargestellten Produktionsablaufs und Herstellungsprozesses. Maßgeblich ist, in welchem Umfang der Bieter darlegt, dass die Fertigung der ausgeschriebenen Baugruppen auf Grundlage eines strukturierten, technisch geeigneten und qualitätsgesicherten Herstellungsprozesses erfolgt. Eine positive Bewertung erfolgt insbesondere bei einer klaren, vollständigen und widerspruchsfreien Darstellung der einzelnen Fertigungsschritte, der eingesetzten Herstellungsverfahren, der qualitätssichernden Maßnahmen sowie der vorgesehenen Prüf- und Kontrollschritte. Eine geringere Punktzahl erhalten Angebote, deren Ausführungen nur allgemein gehalten sind, wesentliche Bestandteile des Herstellungsprozesses nicht hinreichend konkret beschreiben oder Zweifel an der Beherrschung des Produktionsablaufs offenlassen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 21
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Beschreibung Qualitätssicherung, Abnahmetests und Dokumentation
Beschreibung: "Bewertet werden die Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und fachliche Qualität der Darstellung zur Qualitätssicherung, zu den vorgesehenen Abnahmetests sowie zur technischen Dokumentation. Maßgeblich ist, in welchem Umfang der Bieter darlegt, dass die geforderte Qualität der Baugruppen durch geeignete Maßnahmen sichergestellt, die Einhaltung der technischen Anforderungen durch geeignete Prüf- und Abnahmeschritte nachgewiesen und die Ergebnisse in nachvollziehbarer Form dokumentiert werden. Eine positive Bewertung erfolgt insbesondere bei einer klaren, vollständigen und widerspruchsfreien Beschreibung der Qualitätssicherungsmaßnahmen, der Prüf- und Abnahmeverfahren sowie der vorgesehenen Dokumentationsunterlagen. Eine geringere Punktzahl erhalten Angebote, deren Ausführungen nur pauschal bleiben, wesentliche Elemente des Prüf- und Dokumentationskonzepts nicht hinreichend konkret beschreiben oder Zweifel an der belastbaren Qualitätssicherung und Nachweisführung offenlassen. Nachweis über Beispiele zu Abnahmetests und Dokumentation."
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 12
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Liefer-und Terminplanung, Produktionsrate, Projektorganisation und Kommunikation
Beschreibung: Dem Auftraggeber ist insbesondere wichtig, dass die vom Auftraggeber vorgegebene Lieferzeit eingehalten wird. Dies ist durch eine detaillierte und schlüssige Projektplanung zu belegen. Bewertet wird insbesondere die geplante Auslieferung der Stückzahlen zu den vorgegebenen Lieferterminen - 3 Teillieferungen. Kürzere, plausibel dargestellte Lieferzeiten werden positiv bewertet. Längere Lieferzeiten erhalten eine entsprechend geringere Punktzahl bis hin zu 0 Punkten. Weiterhin wird bewertet, wie der Bieter beschreibt, welche Gegenmaßnahmen bei sich anbahnenden Lieferterminverzögerungen eingeleitet werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 18
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax: 0228 9499-163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdten/DE/Vergabekammern.html Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, je-doch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes