Aarbergen
Abtsteinach
Ahnatal
Allendorf (Eder)
Allendorf (Lumda)
Alsfeld
Amöneburg
Aßlar
Babenhausen
Bad Arolsen
Bad Camberg
Bad Emstal
Bad Endbach
Bad Hersfeld
Bad Homburg vor der Höhe
Bad Karlshafen
Bad König
Bad Nauheim
Bad Orb
Bad Salzschlirf
Bad Schwalbach
Bad Soden am Taunus
Bad Soden-Salmünster
Bad Sooden-Allendorf
Bad Vilbel
Bad Wildungen
Battenberg (Eder)
Baunatal
Bebra
Bensheim
Beselich
Biblis
Bickenbach
Biebergemünd
Biebertal
Biebesheim am Rhein
Biedenkopf
Birkenau
Birstein
Bischoffen
Bischofsheim (Mainspitze)
Borken
Braunfels
Brechen
Brensbach
Breuna
Brombachtal
Bruchköbel
Büdingen
Burgwald
Bürstadt
Buseck
Büttelborn
Butzbach
Calden
Cölbe
Darmstadt
Dieburg
Diemelsee
Diemelstadt
Dietzenbach
Dietzhölztal
Dillenburg
Dornburg
Dreieich
Driedorf
Ebersburg
Echzell
Edermünde
Edertal
Egelsbach
Ehrenberg (Rhön)
Ehringshausen
Eichenzell
Einhausen
Eiterfeld
Eltville am Rhein
Elz
Eppstein
Erbach
Erlensee
Erzhausen
Eschborn
Eschenburg
Eschwege
Fernwald
Flörsheim-Wicker
Florstadt
Frankenberg (Eder)
Frankfurt am Main
Fränkisch-Crumbach
Freigericht
Friedberg
Friedrichsdorf
Fritzlar
Fronhausen
Fulda
Fuldabrück
Fuldatal
Gedern
Geisenheim
Gelnhausen
Gernsheim
Gersfeld
Gießen
Gladenbach
Glashütten (Taunus)
Glauburg
Grävenwiesbach
Greifenstein
Griesheim
Groß-Gerau
Groß-Umstadt
Groß-Zimmern
Großalmerode
Großenlüder
Großkrotzenburg
Grünberg
Gründau
Gudensberg
Guxhagen
Habichtswald
Hadamar
Haiger
Haina
Hainburg
Hammersbach
Hanau
Hasselroth
Hattersheim am Main
Haunetal
Heidenrod
Helsa
Heppenheim
Herborn
Herbstein
Heringen (Werra)
Hessisch Lichtenau
Heuchelheim an der Lahn
Heusenstamm
Hirzenhain
Hochheim am Main
Höchst im Odenwald
Hofbieber
Hofgeismar
Hofheim am Taunus
Hohenahr
Hohenstein
Homberg (Efze)
Homberg (Ohm)
Hosenfeld
Hünfelden
Hungen
Hünstetten
Hüttenberg
Idstein
Karben
Kassel
Kaufungen
Kefenrod
Kelkheim
Kelsterbach
Kiedrich
Kirchhain
Knüllwald
Königstein im Taunus
Korbach
Kriftel
Kronberg im Taunus
Lahnau
Lahntal
Lampertheim
Langen
Langenselbold
Langgöns
Laubach
Lauterbach
Leun
Lich
Liederbach am Taunus
Limburg
Linden
Linsengericht
Lohfelden
Lollar
Lorsch
Mainhausen
Maintal
Marburg
Meinhard
Meißner
Melsungen
Mengerskirchen
Messel
Michelstadt
Mittenaar
Mörlenbach
Mücke-Merlau
Mühlheim am Main
Mühltal
Münchhausen
Münster (Hessen)
Neckarsteinach
Neu-Anspach
Neu-Eichenberg
Neu-Isenburg
Neuenstein
Neuhof (bei Fulda)
Neukirchen
Neustadt (Hessen)
Nidda
Niddatal
Nidderau
Niederaula
Niederdorfelden
Niedernhausen
Niestetal
Ober-Ramstadt
Obertshausen
Oberursel
Oberweser
Oberzent
Oestrich-Winkel
Offenbach am Main
Ortenberg
Ottrau
Pfungstadt
Philippsthal (Werra)
Pohlheim
Raunheim
Rauschenberg
Reichelsheim (Odenwald)
Reichelsheim (Wetterau)
Reinhardshagen
Reinheim
Reiskirchen
Riedstadt
Rockenberg
Rodenbach (Main-Kinzig-Kreis)
Rödermark
Rodgau
Ronshausen
Rosbach vor der Höhe
Roßdorf
Rotenburg an der Fulda
Rüdesheim am Rhein
Runkel
Rüsselsheim am Main
Schlangenbad
Schlitz
Schlüchtern
Schöffengrund
Schöneck
Schotten
Schrecksbach
Schwalbach am Taunus
Schwalmstadt
Seeheim-Jugenheim
Seligenstadt
Selters (Taunus)
Sinn
Söhrewald
Solms
Sontra
Spangenberg
Stadtallendorf
Staufenberg
Steinau an der Straße
Steinbach (Taunus)
Sulzbach
Taunusstein
Trendelburg
Usingen
Vellmar
Viernheim
Villmar
Vöhl
Volkmarsen
Wabern
Wächtersbach
Waldeck
Waldems
Waldsolms
Walluf
Wanfried
Wehretal
Wehrheim
Weilburg
Weilmünster
Weilrod
Weimar (Lahn)
Weißenborn
Weiterstadt
Wettenberg
Wetter
Wetzlar
Wiesbaden
Wildeck
Willingen
Willingshausen
Witzenhausen
Wölfersheim
Wolfhagen
Zierenberg
Zwingenberg

Deutschland – Eisenbahnschienen – Schienen Be- und Entladen

411890-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Eisenbahnschienen – Schienen Be- und Entladen
OJ S 114/2026 16/06/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Tätigkeit des Auftraggebers: Eisenbahndienste

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Schienen Be- und Entladen
Beschreibung: Schienen Be- und Entladen
Kennung des Verfahrens: 5610487f-6c74-4ec3-9517-912ffc4331c5
Interne Kennung: 2686296
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34946110 Eisenbahnschienen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: bundesweit
Postleitzahl: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Bindefrist der Angebote ist 31.12.2026 Hinweise für Nachunternehmereinsatz! Für den Fall, dass der Bewerber wegen fehlender oder unzureichender eigener Kapazitäten in Bezug auf die unter 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Kriterien eine Eignungsleihe nach §47 SektVO beabsichtigt, so müssen mit dem TEILNAHMEANTRAG folgende Erklärungen erbracht werden: - Erklärung, dass der Bewerber beabsichtigt Nachunternehmer einzusetzen (Nachunternehmer in diesem Sinne sind auch konzernverbundene Unternehmen) - Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der Bewerber berechtigt ist, das Unternehmen für die Ausschreibung zu benennen - Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung gemäß 5.1.9 der Bekanntmachung (d.h. Bietereigenerklärung des Nachunternehmers) - Bei Bedarf: Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit gemäß 5.1.9 der Bekanntmachung (d.h. Nachweis einer EBA Zulassung und Genehmigung nach §6 AEG sowie Sicherheitsbescheinigung oder nationale Bescheinigung nach §7 AEG. Dies gilt auch für Nachunternehmer, die der Bewerber für die Erbringung von Transportleistungen einsetzen möchte)
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 7
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 7
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1: Gleisschienen Be- und Entladen Region Nord
Beschreibung: Be- und Entladen von Gleisschienen auf Flachwagen und Spezialwagen inkl. Az-Leistungen 2027 ff.
Interne Kennung: 4bdb4a88-f1d6-46f8-925a-8e2284a477d1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34946110 Eisenbahnschienen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: bundesweit
Postleitzahl: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: optionale Verlängerungsoption des Auftraggebers um 2 x 12 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Auflistung der Bedingungen: Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung einschl. Auskunft zur Kartellprävention > oder alternativ folgende Erklärungen, dass - über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist - sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet - für das Unternehmen im Gewerbezentralregister keine Eintragungen verzeichnet sind. Eintragungen führen zu einer vertieften Eignungsprüfung - keine Verfahren anhängig sind, die zu einer Eintragung ins Gewerbezentralregister führen könnten. Laufende Verfahren führen zu einer vertieften Eignungsprüfung - das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und, insofern eintragungspflichtig, im Handelsregister eingetragen ist - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat - das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist - das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe – und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren – keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können - sich das Unternehmen zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt - das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln - das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat - das Unternehmen keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1, Nr. 3 GWB). - es keine Kenntnis über Personen gibt, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde - insofern eines der zuletzt genannten Ausschlussgründe in Bezug auf das Unternehmen einschlägig sein sollte, Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB ergriffen / nicht ergriffen hat. Eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge - den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit a) das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG), b) das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG), c) sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder d) allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden - das Unternehmen Verpflichtungen zu Mindestarbeitsbedingungen auf die von diesem beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabe Verpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird - ich kein aktiver oder ehemaliger Vorstand einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bin, die mit der Deutsche Bahn AG gemäß § 290 HGB verbunden ist. Bei Bietergemeinschaften ist eine gesonderte Eigenerklärung von jedem einzelnen Gemeinschaftsmitglied abzugeben - Versicherungen und Erklärungen zu Sanktionen und Embargos - im Wortlaut gemäß Bietereigenerklärung (Ziffer 5) - u.a. hinsichtlich Sanktionslisten, Sanktionsmaßnahmen, Verwendung von Gütern aus sanktionierten Staaten, Staatsangehörigkeit/Russland, beteiligte Unternehmen. Bitte die Erklärungen im Wortlaut der Bietereigenerklärung (Ziffer 5) abgeben
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00

Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung der Bedingungen: Vollständig ausgefüllte Lieferantenauskunft > oder alternativ - Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Angabe des jährlichen Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen - Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit diese Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen - Angabe des Unternehmensgewinns der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung der Bedingungen: - Namentliche Benennung der verschiedenen Be- und Entladesysteme und Auskunft über die zur Verfügung stehenden Kapazitäten je System - Nachweis der EBA Zulassung der entsprechenden Systeme - Nachweis der Genehmigung nach § 6AEG sowie Sicherheitsbescheinigung oder nationale Bescheinigung nach § 7a AEG. Unter Beachtung der folgenden Ergänzung: Die Transporte sollen im regelspurigen öffentlichen Eisenbahnverkehr stattfinden. Nach AEG sind hierfür sowohl die Zulassung als EVU -§6 AEG- als auch eine Sicherheitsbescheinigung oder einer nationalen Bescheinigung nach § 7a AEG erforderlich. Dies gilt auch für Nachunternehmer, die der Auftragnehmer für die Erbringung von Transportleistungen einsetzen möchte. Die Bescheinigungen sind von jedem Bieter und Nachunternehmer vorzulegen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 100% Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium 100% Preis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Gemäß Vergabeunterlagen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 SektVO, § 16a VOB/A bzw. § 41 UVgO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2: Gleisschienen Be- und Entladen Region Ost
Beschreibung: Be- und Entladen von Gleisschienen auf Flachwagen und Spezialwagen inkl. Az-Leistungen 2027 ff.
Interne Kennung: 7608732b-f925-4a6f-843d-e90b6d545fc5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34946110 Eisenbahnschienen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: optionale Verlängerungsoption des Auftraggebers um 2 x 12 Monate
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: bundesweit
Postleitzahl: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Auflistung der Bedingungen: Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung einschl. Auskunft zur Kartellprävention > oder alternativ folgende Erklärungen, dass - über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist - sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet - für das Unternehmen im Gewerbezentralregister keine Eintragungen verzeichnet sind. Eintragungen führen zu einer vertieften Eignungsprüfung - keine Verfahren anhängig sind, die zu einer Eintragung ins Gewerbezentralregister führen könnten. Laufende Verfahren führen zu einer vertieften Eignungsprüfung - das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und, insofern eintragungspflichtig, im Handelsregister eingetragen ist - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat - das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist - das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe – und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren – keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können - sich das Unternehmen zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt - das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln - das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat - das Unternehmen keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1, Nr. 3 GWB). - es keine Kenntnis über Personen gibt, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde - insofern eines der zuletzt genannten Ausschlussgründe in Bezug auf das Unternehmen einschlägig sein sollte, Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB ergriffen / nicht ergriffen hat. Eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge - den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit a) das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG), b) das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG), c) sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder d) allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden - das Unternehmen Verpflichtungen zu Mindestarbeitsbedingungen auf die von diesem beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabe Verpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird - ich kein aktiver oder ehemaliger Vorstand einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bin, die mit der Deutsche Bahn AG gemäß § 290 HGB verbunden ist. Bei Bietergemeinschaften ist eine gesonderte Eigenerklärung von jedem einzelnen Gemeinschaftsmitglied abzugeben - Versicherungen und Erklärungen zu Sanktionen und Embargos - im Wortlaut gemäß Bietereigenerklärung (Ziffer 5) - u.a. hinsichtlich Sanktionslisten, Sanktionsmaßnahmen, Verwendung von Gütern aus sanktionierten Staaten, Staatsangehörigkeit/Russland, beteiligte Unternehmen. Bitte die Erklärungen im Wortlaut der Bietereigenerklärung (Ziffer 5) abgeben
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, Mittelwert): 1,00

Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung der Bedingungen: Vollständig ausgefüllte Lieferantenauskunft > oder alternativ - Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Angabe des jährlichen Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen - Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit diese Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen - Angabe des Unternehmensgewinns der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung der Bedingungen: - Namentliche Benennung der verschiedenen Be- und Entladesysteme und Auskunft über die zur Verfügung stehenden Kapazitäten je System - Nachweis der EBA Zulassung der entsprechenden Systeme - Nachweis der Genehmigung nach § 6AEG sowie Sicherheitsbescheinigung oder nationale Bescheinigung nach § 7a AEG. Unter Beachtung der folgenden Ergänzung: Die Transporte sollen im regelspurigen öffentlichen Eisenbahnverkehr stattfinden. Nach AEG sind hierfür sowohl die Zulassung als EVU -§6 AEG- als auch eine Sicherheitsbescheinigung oder einer nationalen Bescheinigung nach § 7a AEG erforderlich. Dies gilt auch für Nachunternehmer, die der Auftragnehmer für die Erbringung von Transportleistungen einsetzen möchte. Die Bescheinigungen sind von jedem Bieter und Nachunternehmer vorzulegen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 100% Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium 100% Preis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Gemäß Vergabeunterlagen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 3: Gleisschienen Be- und Entladen Region West
Beschreibung: Be- und Entladen von Gleisschienen auf Flachwagen und Spezialwagen inkl. Az-Leistungen 2027 ff.
Interne Kennung: be043c03-fb90-4377-bada-6a63e4282657
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34946110 Eisenbahnschienen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: optionale Verlängerungsoption des Auftraggebers um 2 x 12 Monate
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: bundesweit
Postleitzahl: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Auflistung der Bedingungen: Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung einschl. Auskunft zur Kartellprävention > oder alternativ folgende Erklärungen, dass - über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist - sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet - für das Unternehmen im Gewerbezentralregister keine Eintragungen verzeichnet sind. Eintragungen führen zu einer vertieften Eignungsprüfung - keine Verfahren anhängig sind, die zu einer Eintragung ins Gewerbezentralregister führen könnten. Laufende Verfahren führen zu einer vertieften Eignungsprüfung - das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und, insofern eintragungspflichtig, im Handelsregister eingetragen ist - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat - das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist - das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe – und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren – keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können - sich das Unternehmen zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt - das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln - das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat - das Unternehmen keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1, Nr. 3 GWB). - es keine Kenntnis über Personen gibt, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde - insofern eines der zuletzt genannten Ausschlussgründe in Bezug auf das Unternehmen einschlägig sein sollte, Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB ergriffen / nicht ergriffen hat. Eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge - den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit a) das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG), b) das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG), c) sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder d) allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden - das Unternehmen Verpflichtungen zu Mindestarbeitsbedingungen auf die von diesem beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabe Verpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird - ich kein aktiver oder ehemaliger Vorstand einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bin, die mit der Deutsche Bahn AG gemäß § 290 HGB verbunden ist. Bei Bietergemeinschaften ist eine gesonderte Eigenerklärung von jedem einzelnen Gemeinschaftsmitglied abzugeben - Versicherungen und Erklärungen zu Sanktionen und Embargos - im Wortlaut gemäß Bietereigenerklärung (Ziffer 5) - u.a. hinsichtlich Sanktionslisten, Sanktionsmaßnahmen, Verwendung von Gütern aus sanktionierten Staaten, Staatsangehörigkeit/Russland, beteiligte Unternehmen. Bitte die Erklärungen im Wortlaut der Bietereigenerklärung (Ziffer 5) abgeben
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00

Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung der Bedingungen: Vollständig ausgefüllte Lieferantenauskunft > oder alternativ - Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Angabe des jährlichen Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen - Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit diese Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen - Angabe des Unternehmensgewinns der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung der Bedingungen: - Namentliche Benennung der verschiedenen Be- und Entladesysteme und Auskunft über die zur Verfügung stehenden Kapazitäten je System - Nachweis der EBA Zulassung der entsprechenden Systeme - Nachweis der Genehmigung nach § 6AEG sowie Sicherheitsbescheinigung oder nationale Bescheinigung nach § 7a AEG. Unter Beachtung der folgenden Ergänzung: Die Transporte sollen im regelspurigen öffentlichen Eisenbahnverkehr stattfinden. Nach AEG sind hierfür sowohl die Zulassung als EVU -§6 AEG- als auch eine Sicherheitsbescheinigung oder einer nationalen Bescheinigung nach § 7a AEG erforderlich. Dies gilt auch für Nachunternehmer, die der Auftragnehmer für die Erbringung von Transportleistungen einsetzen möchte. Die Bescheinigungen sind von jedem Bieter und Nachunternehmer vorzulegen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 100% Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium 100% Preis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Gemäß Vergabeunterlagen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Los 4: Gleisschienen Be- und Entladen Region Südost
Beschreibung: Be- und Entladen von Gleisschienen auf Flachwagen und Spezialwagen inkl. Az-Leistungen 2027 ff.
Interne Kennung: a5fb67a4-2269-4843-b141-d54699c9e587
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34946110 Eisenbahnschienen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: optionale Verlängerungsoption des Auftraggebers um 2 x 12 Monate
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: bundesweit
Postleitzahl: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Auflistung der Bedingungen: Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung einschl. Auskunft zur Kartellprävention > oder alternativ folgende Erklärungen, dass - über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist - sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet - für das Unternehmen im Gewerbezentralregister keine Eintragungen verzeichnet sind. Eintragungen führen zu einer vertieften Eignungsprüfung - keine Verfahren anhängig sind, die zu einer Eintragung ins Gewerbezentralregister führen könnten. Laufende Verfahren führen zu einer vertieften Eignungsprüfung - das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und, insofern eintragungspflichtig, im Handelsregister eingetragen ist - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat - das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist - das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe – und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren – keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können - sich das Unternehmen zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt - das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln - das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat - das Unternehmen keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1, Nr. 3 GWB). - es keine Kenntnis über Personen gibt, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde - insofern eines der zuletzt genannten Ausschlussgründe in Bezug auf das Unternehmen einschlägig sein sollte, Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB ergriffen / nicht ergriffen hat. Eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge - den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit a) das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG), b) das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG), c) sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder d) allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden - das Unternehmen Verpflichtungen zu Mindestarbeitsbedingungen auf die von diesem beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabe Verpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird - ich kein aktiver oder ehemaliger Vorstand einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bin, die mit der Deutsche Bahn AG gemäß § 290 HGB verbunden ist. Bei Bietergemeinschaften ist eine gesonderte Eigenerklärung von jedem einzelnen Gemeinschaftsmitglied abzugeben - Versicherungen und Erklärungen zu Sanktionen und Embargos - im Wortlaut gemäß Bietereigenerklärung (Ziffer 5) - u.a. hinsichtlich Sanktionslisten, Sanktionsmaßnahmen, Verwendung von Gütern aus sanktionierten Staaten, Staatsangehörigkeit/Russland, beteiligte Unternehmen. Bitte die Erklärungen im Wortlaut der Bietereigenerklärung (Ziffer 5) abgeben
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00

Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung der Bedingungen: Vollständig ausgefüllte Lieferantenauskunft > oder alternativ - Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Angabe des jährlichen Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen - Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit diese Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen - Angabe des Unternehmensgewinns der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung der Bedingungen: - Namentliche Benennung der verschiedenen Be- und Entladesysteme und Auskunft über die zur Verfügung stehenden Kapazitäten je System - Nachweis der EBA Zulassung der entsprechenden Systeme - Nachweis der Genehmigung nach § 6AEG sowie Sicherheitsbescheinigung oder nationale Bescheinigung nach § 7a AEG. Unter Beachtung der folgenden Ergänzung: Die Transporte sollen im regelspurigen öffentlichen Eisenbahnverkehr stattfinden. Nach AEG sind hierfür sowohl die Zulassung als EVU -§6 AEG- als auch eine Sicherheitsbescheinigung oder einer nationalen Bescheinigung nach § 7a AEG erforderlich. Dies gilt auch für Nachunternehmer, die der Auftragnehmer für die Erbringung von Transportleistungen einsetzen möchte. Die Bescheinigungen sind von jedem Bieter und Nachunternehmer vorzulegen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 100% Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium 100% Preis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Gemäß Vergabeunterlagen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Los 5: Gleisschienen Be- und Entladen Region Mitte
Beschreibung: Be- und Entladen von Gleisschienen auf Flachwagen und Spezialwagen inkl. Az-Leistungen 2027 ff.
Interne Kennung: c4b2e9c5-6306-4b4a-b9ea-4658054d2b13
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34946110 Eisenbahnschienen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: optionale Verlängerungsoption des Auftraggebers um 2 x 12 Monate
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: bundesweit
Postleitzahl: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Auflistung der Bedingungen: Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung einschl. Auskunft zur Kartellprävention > oder alternativ folgende Erklärungen, dass - über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist - sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet - für das Unternehmen im Gewerbezentralregister keine Eintragungen verzeichnet sind. Eintragungen führen zu einer vertieften Eignungsprüfung - keine Verfahren anhängig sind, die zu einer Eintragung ins Gewerbezentralregister führen könnten. Laufende Verfahren führen zu einer vertieften Eignungsprüfung - das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und, insofern eintragungspflichtig, im Handelsregister eingetragen ist - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat - das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist - das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe – und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren – keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können - sich das Unternehmen zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt - das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln - das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat - das Unternehmen keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1, Nr. 3 GWB). - es keine Kenntnis über Personen gibt, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde - insofern eines der zuletzt genannten Ausschlussgründe in Bezug auf das Unternehmen einschlägig sein sollte, Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB ergriffen / nicht ergriffen hat. Eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge - den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit a) das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG), b) das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG), c) sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder d) allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden - das Unternehmen Verpflichtungen zu Mindestarbeitsbedingungen auf die von diesem beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabe Verpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird - ich kein aktiver oder ehemaliger Vorstand einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bin, die mit der Deutsche Bahn AG gemäß § 290 HGB verbunden ist. Bei Bietergemeinschaften ist eine gesonderte Eigenerklärung von jedem einzelnen Gemeinschaftsmitglied abzugeben - Versicherungen und Erklärungen zu Sanktionen und Embargos - im Wortlaut gemäß Bietereigenerklärung (Ziffer 5) - u.a. hinsichtlich Sanktionslisten, Sanktionsmaßnahmen, Verwendung von Gütern aus sanktionierten Staaten, Staatsangehörigkeit/Russland, beteiligte Unternehmen. Bitte die Erklärungen im Wortlaut der Bietereigenerklärung (Ziffer 5) abgeben
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00

Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung der Bedingungen: Vollständig ausgefüllte Lieferantenauskunft > oder alternativ - Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Angabe des jährlichen Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen - Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit diese Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen - Angabe des Unternehmensgewinns der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung der Bedingungen: - Namentliche Benennung der verschiedenen Be- und Entladesysteme und Auskunft über die zur Verfügung stehenden Kapazitäten je System - Nachweis der EBA Zulassung der entsprechenden Systeme - Nachweis der Genehmigung nach § 6AEG sowie Sicherheitsbescheinigung oder nationale Bescheinigung nach § 7a AEG. Unter Beachtung der folgenden Ergänzung: Die Transporte sollen im regelspurigen öffentlichen Eisenbahnverkehr stattfinden. Nach AEG sind hierfür sowohl die Zulassung als EVU -§6 AEG- als auch eine Sicherheitsbescheinigung oder einer nationalen Bescheinigung nach § 7a AEG erforderlich. Dies gilt auch für Nachunternehmer, die der Auftragnehmer für die Erbringung von Transportleistungen einsetzen möchte. Die Bescheinigungen sind von jedem Bieter und Nachunternehmer vorzulegen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 100% Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium 100% Preis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Gemäß Vergabeunterlagen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Los 6: Gleisschienen Be- und Entladen Region Südwest
Beschreibung: Be- und Entladen von Gleisschienen auf Flachwagen und Spezialwagen inkl. Az-Leistungen 2027 ff.
Interne Kennung: 07aae967-48a7-4978-976a-47f53d79b708
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34946110 Eisenbahnschienen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: optionale Verlängerungsoption des Auftraggebers um 2 x 12 Monate
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: bundesweit
Postleitzahl: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Auflistung der Bedingungen: Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung einschl. Auskunft zur Kartellprävention > oder alternativ folgende Erklärungen, dass - über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist - sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet - für das Unternehmen im Gewerbezentralregister keine Eintragungen verzeichnet sind. Eintragungen führen zu einer vertieften Eignungsprüfung - keine Verfahren anhängig sind, die zu einer Eintragung ins Gewerbezentralregister führen könnten. Laufende Verfahren führen zu einer vertieften Eignungsprüfung - das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und, insofern eintragungspflichtig, im Handelsregister eingetragen ist - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat - das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist - das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe – und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren – keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können - sich das Unternehmen zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt - das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln - das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat - das Unternehmen keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1, Nr. 3 GWB). - es keine Kenntnis über Personen gibt, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde - insofern eines der zuletzt genannten Ausschlussgründe in Bezug auf das Unternehmen einschlägig sein sollte, Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB ergriffen / nicht ergriffen hat. Eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge - den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit a) das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG), b) das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG), c) sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder d) allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden - das Unternehmen Verpflichtungen zu Mindestarbeitsbedingungen auf die von diesem beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabe Verpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird - ich kein aktiver oder ehemaliger Vorstand einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bin, die mit der Deutsche Bahn AG gemäß § 290 HGB verbunden ist. Bei Bietergemeinschaften ist eine gesonderte Eigenerklärung von jedem einzelnen Gemeinschaftsmitglied abzugeben - Versicherungen und Erklärungen zu Sanktionen und Embargos - im Wortlaut gemäß Bietereigenerklärung (Ziffer 5) - u.a. hinsichtlich Sanktionslisten, Sanktionsmaßnahmen, Verwendung von Gütern aus sanktionierten Staaten, Staatsangehörigkeit/Russland, beteiligte Unternehmen. Bitte die Erklärungen im Wortlaut der Bietereigenerklärung (Ziffer 5) abgeben
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00

Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung der Bedingungen: Vollständig ausgefüllte Lieferantenauskunft > oder alternativ - Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Angabe des jährlichen Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen - Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit diese Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen - Angabe des Unternehmensgewinns der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung der Bedingungen: - Namentliche Benennung der verschiedenen Be- und Entladesysteme und Auskunft über die zur Verfügung stehenden Kapazitäten je System - Nachweis der EBA Zulassung der entsprechenden Systeme - Nachweis der Genehmigung nach § 6AEG sowie Sicherheitsbescheinigung oder nationale Bescheinigung nach § 7a AEG. Unter Beachtung der folgenden Ergänzung: Die Transporte sollen im regelspurigen öffentlichen Eisenbahnverkehr stattfinden. Nach AEG sind hierfür sowohl die Zulassung als EVU -§6 AEG- als auch eine Sicherheitsbescheinigung oder einer nationalen Bescheinigung nach § 7a AEG erforderlich. Dies gilt auch für Nachunternehmer, die der Auftragnehmer für die Erbringung von Transportleistungen einsetzen möchte. Die Bescheinigungen sind von jedem Bieter und Nachunternehmer vorzulegen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 100% Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium 100% Preis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Gemäß Vergabeunterlagen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Los 7: Gleisschienen Be- und Entladen Region Süd
Beschreibung: Be- und Entladen von Gleisschienen auf Flachwagen und Spezialwagen inkl. Az-Leistungen 2027 ff.
Interne Kennung: cd760a54-b305-4578-bd30-59a52745edf8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34946110 Eisenbahnschienen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: optionale Verlängerungsoption des Auftraggebers um 2 x 12 Monate
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: bundesweit
Postleitzahl: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Auflistung der Bedingungen: Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung einschl. Auskunft zur Kartellprävention > oder alternativ folgende Erklärungen, dass - über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist - sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet - für das Unternehmen im Gewerbezentralregister keine Eintragungen verzeichnet sind. Eintragungen führen zu einer vertieften Eignungsprüfung - keine Verfahren anhängig sind, die zu einer Eintragung ins Gewerbezentralregister führen könnten. Laufende Verfahren führen zu einer vertieften Eignungsprüfung - das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und, insofern eintragungspflichtig, im Handelsregister eingetragen ist - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat - das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist - das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe – und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren – keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können - sich das Unternehmen zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt - das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln - das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat - das Unternehmen keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1, Nr. 3 GWB). - es keine Kenntnis über Personen gibt, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde - insofern eines der zuletzt genannten Ausschlussgründe in Bezug auf das Unternehmen einschlägig sein sollte, Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB ergriffen / nicht ergriffen hat. Eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge - den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit a) das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG), b) das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG), c) sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder d) allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden - das Unternehmen Verpflichtungen zu Mindestarbeitsbedingungen auf die von diesem beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabe Verpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird - ich kein aktiver oder ehemaliger Vorstand einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bin, die mit der Deutsche Bahn AG gemäß § 290 HGB verbunden ist. Bei Bietergemeinschaften ist eine gesonderte Eigenerklärung von jedem einzelnen Gemeinschaftsmitglied abzugeben - Versicherungen und Erklärungen zu Sanktionen und Embargos - im Wortlaut gemäß Bietereigenerklärung (Ziffer 5) - u.a. hinsichtlich Sanktionslisten, Sanktionsmaßnahmen, Verwendung von Gütern aus sanktionierten Staaten, Staatsangehörigkeit/Russland, beteiligte Unternehmen. Bitte die Erklärungen im Wortlaut der Bietereigenerklärung (Ziffer 5) abgeben
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00

Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung der Bedingungen: Vollständig ausgefüllte Lieferantenauskunft > oder alternativ - Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Angabe des jährlichen Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen - Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit diese Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen - Angabe des Unternehmensgewinns der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung der Bedingungen: - Namentliche Benennung der verschiedenen Be- und Entladesysteme und Auskunft über die zur Verfügung stehenden Kapazitäten je System - Nachweis der EBA Zulassung der entsprechenden Systeme - Nachweis der Genehmigung nach § 6AEG sowie Sicherheitsbescheinigung oder nationale Bescheinigung nach § 7a AEG. Unter Beachtung der folgenden Ergänzung: Die Transporte sollen im regelspurigen öffentlichen Eisenbahnverkehr stattfinden. Nach AEG sind hierfür sowohl die Zulassung als EVU -§6 AEG- als auch eine Sicherheitsbescheinigung oder einer nationalen Bescheinigung nach § 7a AEG erforderlich. Dies gilt auch für Nachunternehmer, die der Auftragnehmer für die Erbringung von Transportleistungen einsetzen möchte. Die Bescheinigungen sind von jedem Bieter und Nachunternehmer vorzulegen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 100% Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium 100% Preis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Gemäß Vergabeunterlagen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Registrierungsnummer: fb197f94-7578-4673-8a57-4642ae120532
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FE.EI 41
Telefon: +49 61311570121
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3c2abc18-12be-49f4-b1e4-4e4d01608a5d - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/06/2026 11:49:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 411890-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 114/2026
Datum der Veröffentlichung: 16/06/2026