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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Frankfurt am Main, Grünflächenamt
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung GalaBau, 2026-2028
Beschreibung: Landschaftsbauarbeiten
Kennung des Verfahrens: a1527699-15d2-46aa-b468-b6d617657e6f
Interne Kennung: 67-2026-00031
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45112700 Landschaftsgärtnerische Arbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Stadtgebiet Frankfurt am Main
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 8 669 896,14 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen unterzeichnet einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Das Formblatt ''Eigenerklärung Russland-Sanktionen'' ist mit den Angebotsunterlagen unterzeichnet einzureichen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1 - Schulen Kitas
Beschreibung: Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um Aufträge im Rahmen der Grünanlagenunterhaltung in öffentlichen Grünanlagen, auf Spielplätzen, in Außenanlagen von Schulen und Kindertagesstätten, auf Friedhöfen, Straßen und Stadtplätzen, sowie städtischen Liegenschaften im Stadtgebiet Frankfurt am Main. Teilweise handelt es sich um die Beseitigung von Unfallgefahren. Für diese behält sich die Auftraggeberin die Beauftragung einer unmittelbaren/ zeitnahen Ausführung vor. Dies wird über entsprechende Positionen gesondert vergütet. Die Massen werden nicht im Gesamten, sondern als Einzelabrufe mit Teilmengen über den Ausschreibungszeitraum verteilt beauftragt. Die Abwicklung der Rahmenvereinbarung erfolgt über Einzelaufträge, die aus einer Zusammenstellung mehrerer Positionen bestehen kann. Der Zeitraum bis wann der Einzelauftrag abzuwickeln bzw. fertigzustellen ist, gibt der AG vor. Der Auftragnehmer hat die im Einzelauftrag geforderten Leistungen fristgemäß auszuführen. Siehe hierzu 1.3.2 Abwicklung der Rahmenvereinbarung auf Grundlage von Einzelaufträgen. Die Wertgrenze (Obergrenze) der Einzelaufträge beträgt maximal 100.000,- € netto. Ein Anspruch auf Verbindlichkeit der Prozentualen Verteilung besteht nicht. Ein Rechtsanspruch auf kontinuierliche, fortlaufende Auftragsabwicklung besteht nicht. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle Leistungen der Rahmenvereinbarung abzurufen. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle anfallenden Leitungen über die Rahmenvereinbarung abzuwickeln. Ein Anspruch auf Verbindlichkeit der Prozentualen Verteilung besteht nicht. Die Leistungen werden ausschließlich vom Sachgebiet 67.21.4 Grünflächenunterhaltung Spielplatzservice Drittämter des Grünflächenamtes abgerufen und beauftragt. Die Leistungen sind auf folgenden Flächen zu erbringen : - öffentlliche Schulen und öffenttliche Kindertagesstätten Das Einsatzgebiet umfasst folgende Stadteile im Stadtgebiet Frankfurt am Main : Innenstadt, Altstadt, Westend, Bockenheim, Gallus, Nordend, Europaviertel, Messe, Sachsenhausen (teilweise), Niederrad, Dornbusch (südl. Marbachweg), Höchst, Sossenheim, Unterliederbach, Sindlingen, Zeilsheim, Nied, Schwanheim, Goldstein, Rödelheim, Hausen, Rebstock, Griesheim.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45112700 Landschaftsgärtnerische Arbeiten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option auf Verlängerung um 1 Jahr (2028)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Stadtgebiet Frankfurt am Main Das Einsatzgebiet umfasst folgende Stadteile im Stadtgebiet Frankfurt am Main : Innenstadt, Altstadt, Westend, Bockenheim, Gallus, Nordend, Europaviertel, Messe, Sachsenhausen (teilweise), Niederrad, Dornbusch (südl. Marbachweg), Höchst, Sossenheim, Unterliederbach, Sindlingen, Zeilsheim, Nied, Schwanheim, Goldstein, Rödelheim, Hausen, Rebstock, Griesheim.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Auftragsvergabe für 2026-2027 mit der Option der Verlängerung um 1 Jahr (2028)
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 859 637,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Das geschätzt Auftragsvolumen für die Grundvertragslaufzeit ( 2 Jahre) beträgt ca. 1.543.584,80 € netto. Unter Berücksichtigung der Optionsverlängerung beläuft sich das geschätzte Auftragsvolumen auf 3.859.637,00 € netto. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt damit insgesamt 3.859.637,00 € netto. Das heißt aus der vorliegenden Rahmenvereinbarung (Los 1) können Leistungen in Höhe von maximal 3.859.637,00 € netto abgerufen werden. Beim Erreichen dieses Betrags ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der RV zulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Frankfurt am Main, Grünflächenamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Frankfurt am Main, Grünflächenamt
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2 - Schulen Kitas
Beschreibung: Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um Aufträge im Rahmen der Grünanlagenunterhaltung in öffentlichen Grünanlagen, auf Spielplätzen, in Außenanlagen von Schulen und Kindertagesstätten, auf Friedhöfen, Straßen und Stadtplätzen, sowie städtischen Liegenschaften im Stadtgebiet Frankfurt am Main. Teilweise handelt es sich um die Beseitigung von Unfallgefahren. Für diese behält sich die Auftraggeberin die Beauftragung einer unmittelbaren/ zeitnahen Ausführung vor. Dies wird über entsprechende Positionen gesondert vergütet. Die Massen werden nicht im Gesamten, sondern als Einzelabrufe mit Teilmengen über den Ausschreibungszeitraum verteilt beauftragt. Die Abwicklung der Rahmenvereinbarung erfolgt über Einzelaufträge, die aus einer Zusammenstellung mehrerer Positionen bestehen kann. Der Zeitraum bis wann der Einzelauftrag abzuwickeln bzw. fertigzustellen ist, gibt der AG vor. Der Auftragnehmer hat die im Einzelauftrag geforderten Leistungen fristgemäß auszuführen. Siehe hierzu 1.3.2 Abwicklung der Rahmenvereinbarung auf Grundlage von Einzelaufträgen. Die Wertgrenze (Obergrenze) der Einzelaufträge beträgt maximal 100.000,- € netto. Ein Anspruch auf Verbindlichkeit der Prozentualen Verteilung besteht nicht. Ein Rechtsanspruch auf kontinuierliche, fortlaufende Auftragsabwicklung besteht nicht. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle Leistungen der Rahmenvereinbarung abzurufen. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle anfallenden Leitungen über die Rahmenvereinbarung abzuwickeln. Die Leistungen werden ausschließlich vom Sachgebiet 67.21.4 Grünflächenunterhaltung Spielplatzservice Drittämter des Grünflächenamtes abgerufen und beauftragt. Die Leistungen sind auf folgenden Flächen zu erbringen : - öffentlliche Schulen und öffenttliche Kindertagesstätten Das Einsatzgebiet umfasst folgende Stadteile im Stadtgebiet Frankfurt am Main : Niederursel, Heddernheim, Nord-West-Stadt, Harheim, Nieder-Erlenbach, Kalbach-Riedberg, Nieder-Eschbach, Bonames, Ginnheim, Eschersheim, Praunheim, Westhausen, Dornbusch (nördlich Marbachweg), Oberrad, Sachsenhausen (teilweise), Innenstadt, Nordend, Eckenheim, Preungesheim, Berkersheim, Frankfurter Berg, Fechenheim, Riederwald, Ostend, Bornheim, Seckbach, Bergen-Enkheim
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45112700 Landschaftsgärtnerische Arbeiten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option auf Verlängerung um 1 Jahr (2028)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Stadtgebiet Frankfurt am Main Das Einsatzgebiet umfasst folgende Stadteile im Stadtgebiet Frankfurt am Main : Niederursel, Heddernheim, Nord-West-Stadt, Harheim, Nieder-Erlenbach, Kalbach-Riedberg, Nieder-Eschbach, Bonames, Ginnheim, Eschersheim, Praunheim, Westhausen, Dornbusch (nördlich Marbachweg), Oberrad, Sachsenhausen (teilweise), Innenstadt, Nordend, Eckenheim, Preungesheim, Berkersheim, Frankfurter Berg, Fechenheim, Riederwald, Ostend, Bornheim, Seckbach, Bergen-Enkheim
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Auftragsvergabe für 2026-2027 mit der Option der Verlängerung um 1 Jahr (2028)
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 859 637,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Das geschätzt Auftragsvolumen für die Grundvertragslaufzeit ( 2 Jahre) beträgt ca. 1.543.584,80 € netto. Unter Berücksichtigung der Optionsverlängerung beläuft sich das geschätzte Auftragsvolumen auf 3.859.637,00 € netto. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt damit insgesamt 3.859.637,00 € netto. Das heißt aus der vorliegenden Rahmenvereinbarung (Los 2) können Leistungen in Höhe von maximal 3.859.637,00 € netto abgerufen werden. Beim Erreichen dieses Betrags ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der RV zulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Frankfurt am Main, Grünflächenamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Frankfurt am Main, Grünflächenamt
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 3 - Bezirk Mitte
Beschreibung: Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um Aufträge im Rahmen der Grünanlagenunterhaltung in öffentlichen Grünanlagen, auf Spielplätzen, in Außenanlagen von Schulen und Kindertagesstätten, auf Friedhöfen, Straßen und Stadtplätzen, sowie städtischen Liegenschaften im Stadtgebiet Frankfurt am Main. Teilweise handelt es sich um die Beseitigung von Unfallgefahren. Für diese behält sich die Auftraggeberin die Beauftragung einer unmittelbaren/ zeitnahen Ausführung vor. Dies wird über entsprechende Positionen gesondert vergütet. Die Massen werden nicht im Gesamten, sondern als Einzelabrufe mit Teilmengen über den Ausschreibungszeitraum verteilt beauftragt. Die Abwicklung der Rahmenvereinbarung erfolgt über Einzelaufträge, die aus einer Zusammenstellung mehrerer Positionen bestehen kann. Der Zeitraum bis wann der Einzelauftrag abzuwickeln bzw. fertigzustellen ist, gibt der AG vor. Der Auftragnehmer hat die im Einzelauftrag geforderten Leistungen fristgemäß auszuführen. Siehe hierzu 1.3.2 Abwicklung der Rahmenvereinbarung auf Grundlage von Einzelaufträgen. Die Wertgrenze (Obergrenze) der Einzelaufträge beträgt maximal 100.000,- € netto. Ein Anspruch auf Verbindlichkeit der Prozentualen Verteilung besteht nicht. Ein Rechtsanspruch auf kontinuierliche, fortlaufende Auftragsabwicklung besteht nicht. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle Leistungen der Rahmenvereinbarung abzurufen. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle anfallenden Leitungen über die Rahmenvereinbarung abzuwickeln. Die Leistungen werden ausschließlich vom Sachgebiet 67.23 Grunflächenunterhaltung Bezirk Mitte des Grünflächenamtes abgerufen und beauftragt . Die Leistungen sind auf folgenden Flächen zu erbringen : Parks und Grünanlagen Spiel und Freizeitanlagen Straßen und Stadtplätze Das Einsatzgebiet umfasst folgende Stadteile im Stadtgebiet Frankfurt am Main : Innenstadt, Altstadt, Westend, Bockenheim, Gallus, Nordend, Europaviertel, Messe, Sachsenhausen, Niederrad, Dornbusch (südl. Marbachweg)
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45112700 Landschaftsgärtnerische Arbeiten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option auf Verlängerung um 1 Jahr (2028)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Stadtgebiet Frankfurt am Main, Bezirk Mitte Das Einsatzgebiet umfasst folgende Stadteile im Stadtgebiet Frankfurt am Main : Innenstadt, Altstadt, Westend, Bockenheim, Gallus, Nordend, Europaviertel, Messe, Sachsenhausen, Niederrad, Dornbusch (südl. Marbachweg)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Auftragsvergabe für 2026-2027 mit der Option der Verlängerung um 1 Jahr (2028)
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 258 663,25 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Das geschätzt Auftragsvolumen für die Grundvertragslaufzeit ( 2 Jahre) beträgt ca. 1.303.465,30 € netto. Unter Berücksichtigung der Optionsverlängerung beläuft sich das geschätzte Auftragsvolumen auf 3.258.663,25 € netto. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt damit insgesamt 3.258.663,25 € netto. Das heißt aus der vorliegenden Rahmenvereinbarung (Los 3) können Leistungen in Höhe von maximal 3.258.663,25 € netto abgerufen werden. Beim Erreichen dieses Betrags ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der RV zulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Frankfurt am Main, Grünflächenamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Frankfurt am Main, Grünflächenamt
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Los 4 - Bezirk Nord
Beschreibung: Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um Aufträge im Rahmen der Grünanlagenunterhaltung in öffentlichen Grünanlagen, auf Spielplätzen, in Außenanlagen von Schulen und Kindertagesstätten, auf Friedhöfen, Straßen und Stadtplätzen, sowie städtischen Liegenschaften im Stadtgebiet Frankfurt am Main. Teilweise handelt es sich um die Beseitigung von Unfallgefahren. Für diese behält sich die Auftraggeberin die Beauftragung einer unmittelbaren/ zeitnahen Ausführung vor. Dies wird über entsprechende Positionen gesondert vergütet. Die Massen werden nicht im Gesamten, sondern als Einzelabrufe mit Teilmengen über den Ausschreibungszeitraum verteilt beauftragt. Die Abwicklung der Rahmenvereinbarung erfolgt über Einzelaufträge, die aus einer Zusammenstellung mehrerer Positionen bestehen kann. Der Zeitraum bis wann der Einzelauftrag abzuwickeln bzw. fertigzustellen ist, gibt der AG vor. Der Auftragnehmer hat die im Einzelauftrag geforderten Leistungen fristgemäß auszuführen. Siehe hierzu 1.3.2 Abwicklung der Rahmenvereinbarung auf Grundlage von Einzelaufträgen. Die Wertgrenze (Obergrenze) der Einzelaufträge beträgt maximal 100.000,- € netto. Ein Anspruch auf Verbindlichkeit der Prozentualen Verteilung besteht nicht. Ein Rechtsanspruch auf kontinuierliche, fortlaufende Auftragsabwicklung besteht nicht. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle Leistungen der Rahmenvereinbarung abzurufen. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle anfallenden Leitungen über die Rahmenvereinbarung abzuwickeln. Die Leistungen werden ausschließlich vom Sachgebiet 67.24 Grunflächenunterhaltung Bezirk Nord des Grünflächenamtes abgerufen und beauftragt . Die Leistungen sind auf folgenden Flächen zu erbringen : Parks und Grünanlagen Spiel und Freizeitanlagen Straßen und Stadplätze Das Einsatzgebiet umfasst folgende Stadteile im Stadtgebiet Frankfurt am Main: Niederursel, Heddernheim, Nord-West-Stadt, Harheim, Nieder-Erlenbach, Kalbach-Riedberg, Nieder-Eschbach, Bonames, Ginnheim, Eschersheim, Praunheim, Westhausen, Dornbusch (nördlich Marbachweg), Hausen (nördlich BAB 66)
Interne Kennung: LOT-0004
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45112700 Landschaftsgärtnerische Arbeiten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option auf Verlängerung um 1 Jahr (2028)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Stadtgebiet Frankfurt am Main, Bezirk Nord Das Einsatzgebiet umfasst folgende Stadteile im Stadtgebiet Frankfurt am Main: Niederursel, Heddernheim, Nord-West-Stadt, Harheim, Nieder-Erlenbach, Kalbach-Riedberg, Nieder-Eschbach, Bonames, Ginnheim, Eschersheim, Praunheim, Westhausen, Dornbusch (nördlich Marbachweg), Hausen (nördlich BAB 66)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Auftragsvergabe für 2026-2027 mit der Option der Verlängerung um 1 Jahr (2028)
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 582 531,50 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Das geschätzt Auftragsvolumen für die Grundvertragslaufzeit ( 2 Jahre) beträgt ca. 1.433.013,80 € netto. Unter Berücksichtigung der Optionsverlängerung beläuft sich das geschätzte Auftragsvolumen auf 3.582.531,50 € netto. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt damit insgesamt 3.582.531,50 € netto. Das heißt aus der vorliegenden Rahmenvereinbarung (Los 4) können Leistungen in Höhe von maximal 3.582.531,50 € netto abgerufen werden. Beim Erreichen dieses Betrags ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der RV zulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Frankfurt am Main, Grünflächenamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Frankfurt am Main, Grünflächenamt
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Los 5 - Bezirk West
Beschreibung: Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um Aufträge im Rahmen der Grünanlagenunterhaltung in öffentlichen Grünanlagen, auf Spielplätzen, in Außenanlagen von Schulen und Kindertagesstätten, auf Friedhöfen, Straßen und Stadtplätzen, sowie städtischen Liegenschaften im Stadtgebiet Frankfurt am Main. Teilweise handelt es sich um die Beseitigung von Unfallgefahren. Für diese behält sich die Auftraggeberin die Beauftragung einer unmittelbaren/ zeitnahen Ausführung vor. Dies wird über entsprechende Positionen gesondert vergütet. Die Massen werden nicht im Gesamten, sondern als Einzelabrufe mit Teilmengen über den Ausschreibungszeitraum verteilt beauftragt. Die Abwicklung der Rahmenvereinbarung erfolgt über Einzelaufträge, die aus einer Zusammenstellung mehrerer Positionen bestehen kann. Der Zeitraum bis wann der Einzelauftrag abzuwickeln bzw. fertigzustellen ist, gibt der AG vor. Der Auftragnehmer hat die im Einzelauftrag geforderten Leistungen fristgemäß auszuführen. Siehe hierzu 1.3.2 Abwicklung der Rahmenvereinbarung auf Grundlage von Einzelaufträgen. Die Wertgrenze (Obergrenze) der Einzelaufträge beträgt maximal 100.000,- € netto. Ein Anspruch auf Verbindlichkeit der Prozentualen Verteilung besteht nicht. Ein Rechtsanspruch auf kontinuierliche, fortlaufende Auftragsabwicklung besteht nicht. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle Leistungen der Rahmenvereinbarung abzurufen. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle anfallenden Leitungen über die Rahmenvereinbarung abzuwickeln. Die Leistungen werden ausschließlich vom Sachgebiet 6 7.25 Grunflächenunterhaltung Bezirk West des Grünflächenamtes abgerufen und beauftragt . Die Leistungen sind auf folgenden Flächen zu erbringen : Parks und Grünanlagen Spiel und Freizeitanlagen Straßen und Stadplätze Das Einsatzgebiet umfasst folgende Stadteile im Stadtgebiet Frankfurt am Main : Höchst, Sossenheim, Unterliederbach, Sindlingen, Zeilsheim, Nied, Schwanheim inklusive Siedlung Goldstein, Rödelheim, Hausen südlich Bundesautobahn 66, Bockenheim westlich (Rebstockviertel), Griesheim, Flughafen nördlich (Gaetway Gardens)
Interne Kennung: LOT-0005
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45112700 Landschaftsgärtnerische Arbeiten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option auf Verlängerung um 1 Jahr (2028)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Stadtgebiet Frankfurt am Main Bezirk West Das Einsatzgebiet umfasst folgende Stadteile im Stadtgebiet Frankfurt am Main : Höchst, Sossenheim, Unterliederbach, Sindlingen, Zeilsheim, Nied, Schwanheim inklusive Siedlung Goldstein, Rödelheim, Hausen südlich Bundesautobahn 66, Bockenheim westlich (Rebstockviertel), Griesheim, Flughafen nördlich (Gaetway Gardens)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Auftragsvergabe für 2026-2027 mit der Option der Verlängerung um 1 Jahr (2028)
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 681 111,10 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Das geschätzt Auftragsvolumen für die Grundvertragslaufzeit ( 2 Jahre) beträgt ca. 672.444,44 € netto. Unter Berücksichtigung der Optionsverlängerung beläuft sich das geschätzte Auftragsvolumen auf 1.681.111,10 € netto. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt damit insgesamt 1.681.111,10 € netto. Das heißt aus der vorliegenden Rahmenvereinbarung (Los 5) können Leistungen in Höhe von maximal 1.681.111,10 € netto abgerufen werden. Beim Erreichen dieses Betrags ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der RV zulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Frankfurt am Main, Grünflächenamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Frankfurt am Main, Grünflächenamt
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Los 6 - Planungsabteilung
Beschreibung: Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um Aufträge im Rahmen der Grünanlagenunterhaltung in öffentlichen Grünanlagen, auf Spielplätzen, in Außenanlagen von Schulen und Kindertagesstätten, auf Friedhöfen, Straßen und Stadtplätzen, sowie städtischen Liegenschaften im Stadtgebiet Frankfurt am Main. Teilweise handelt es sich um die Beseitigung von Unfallgefahren. Für diese behält sich die Auftraggeberin die Beauftragung einer unmittelbaren/ zeitnahen Ausführung vor. Dies wird über entsprechende Positionen gesondert vergütet. Die Massen werden nicht im Gesamten, sondern als Einzelabrufe mit Teilmengen über den Ausschreibungszeitraum verteilt beauftragt. Die Abwicklung der Rahmenvereinbarung erfolgt über Einzelaufträge, die aus einer Zusammenstellung mehrerer Positionen bestehen kann. Der Zeitraum bis wann der Einzelauftrag abzuwickeln bzw. fertigzustellen ist, gibt der AG vor. Der Auftragnehmer hat die im Einzelauftrag geforderten Leistungen fristgemäß auszuführen. Siehe hierzu 1.3.2 Abwicklung der Rahmenvereinbarung auf Grundlage von Einzelaufträgen. Die Wertgrenze (Obergrenze) der Einzelaufträge beträgt maximal 100.000,- € netto. Ein Anspruch auf Verbindlichkeit der Prozentualen Verteilung besteht nicht. Ein Rechtsanspruch auf kontinuierliche, fortlaufende Auftragsabwicklung besteht nicht. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle Leistungen der Rahmenvereinbarung abzurufen. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle anfallenden Leitungen über die Rahmenvereinbarung abzuwickeln. Die Leistungen werden Primär vom der Abteilung 6 7.1 Planung und Bau des Grünflächenamtes sowie zu kleineren Anteilen von den Sachgebieten: 67.51 Friedhofsbetrieb - und Unterhaltung I 67.52 Friedhofsbetrieb - u nd Unterhaltung II abgerufen und beauftragt. Desweiteren sind folgende städtische Ämter zur Auftragserteilung berechtigt: 52 Sportamt 78 Palmengarten Die Leistungen sind auf folgenden Flächen zu erbringen : Parks und Grünanlagen Spiel und Freizeitanlagen Sportanlagen Friedhöfen Schulen Kindertagestättten Straßen und Stadplätze Das Einsatzgebiet umfasst das ganze Stadtgebiet Frankfurt am Main sowie einige wenige Flächen außerhalb des Stadtgebietes Frankfurt am Main im Umkreis von 50km.
Interne Kennung: LOT-0006
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45112700 Landschaftsgärtnerische Arbeiten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option auf Verlängerung um 1 Jahr (2028)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Stadtgebiet Frankfurt am Main sowie einige wenige Flächen außerhalb des Stadtgebietes Frankfurt am Main im Umkreis von 50 km
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Auftragsvergabe für 2026-2027 mit der Option der Verlängerung um 1 Jahr (2028)
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 5 433 157,50 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Das geschätzt Auftragsvolumen für die Grundvertragslaufzeit ( 2 Jahre) beträgt ca. 2.173.263,00 € netto. Unter Berücksichtigung der Optionsverlängerung beläuft sich das geschätzte Auftragsvolumen auf 5.433.157,50 € netto. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt damit insgesamt 5.433.157,50 € netto. Das heißt aus der vorliegenden Rahmenvereinbarung (Los 6) können Leistungen in Höhe von maximal 5.433.157,50 € netto abgerufen werden. Beim Erreichen dieses Betrags ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der RV zulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Frankfurt am Main, Grünflächenamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Frankfurt am Main, Grünflächenamt
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Ein Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Ein Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Ein Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Status der Preisträgerauswahl: Ein Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0006
Status der Preisträgerauswahl: Ein Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Frankfurt am Main, Grünflächenamt
Registrierungsnummer: DE 114 110 388
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 25
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: +49 69-212-74381
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle
Registrierungsnummer: t:06151126603
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151 126603
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Stadt Frankfurt am Main, Grünflächenamt
Registrierungsnummer: DE 114 110388
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 25
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: +49 69-212-74381
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 27509681-794d-403e-807b-7c2894a7c653 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/06/2026 12:21:45 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 408873-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 113/2026
Datum der Veröffentlichung: 15/06/2026