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Königstein im Taunus
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Langenselbold
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Lich
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Meißner
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Neuenstein
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Nidda
Niddatal
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Niederaula
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Niedernhausen
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Obertshausen
Oberursel
Oberweser
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Oestrich-Winkel
Offenbach am Main
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Pfungstadt
Philippsthal (Werra)
Pohlheim
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Rauschenberg
Reichelsheim (Odenwald)
Reichelsheim (Wetterau)
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Reinheim
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Rodgau
Ronshausen
Rosbach vor der Höhe
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Rüdesheim am Rhein
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Wehretal
Wehrheim
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Weilmünster
Weilrod
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Weißenborn
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Wetter
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Willingen
Willingshausen
Witzenhausen
Wölfersheim
Wolfhagen
Zierenberg
Zwingenberg

Deutschland – Industrielle Maschinen – Vergabe der Lieferung und Inbetriebnahme einer Anlage zur Konfektionierung von Klärschlammasche

403921-2026 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Industrielle Maschinen – Vergabe der Lieferung und Inbetriebnahme einer Anlage zur Konfektionierung von Klärschlammasche
OJ S 112/2026 12/06/2026
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Abfallverwertung Südhessen

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe der Lieferung und Inbetriebnahme einer Anlage zur Konfektionierung von Klärschlammasche
Beschreibung: Der Zweckverband Abfallverwertung Südhessen als Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Lieferung und Inbetriebnahme einer Anlage zur Konfektionierung von KS-Asche, welche die aufgestellten Anforderungen an das auszugebende Produkt zu erfüllen hat.
Kennung des Verfahrens: 45a43043-a33f-4a25-9b9b-51e0b459818e
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 42000000 Industrielle Maschinen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64293
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Vergabe der Lieferung und Inbetriebnahme einer Anlage zur Konfektionierung von Klärschlammasche
Beschreibung: Der ZAS als Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe der Lieferung und Inbetriebnahme einer Anlage zur Konfektionierung von Klärschlammasche (nachfolgend: KS-Asche) aus dem neuen Drehrohrofen (Linie 5) des MHKW Darmstadt an einen Auftragnehmer. Im Zuge der laufenden Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen des MHKW wird künftig aus dem neuen Drehrohrofen KS-Asche als Monofraktion anfallen, die nach dem sog. EuPhoRe®-Verfahren thermo-chemisch behandelt wird. Diese KS-Asche soll gebrauchsfertig als normgerechtes Düngemittel konfektioniert (granuliert) werden. Laut aktuellem Rahmenterminplan ist der Zusammenschluss von Kessel L4 und dem Drehrohrofen (L5) für den 22.05.2028 vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt muss die KS-Asche entweder granuliert oder dem sog. „Schlecht-Asche-Silo" zur Entsorgung zugeführt werden. Die hierfür erforderliche Anlagentechnik muss bis zu diesem Zeitpunkt ausgewählt, geliefert, installiert und kalt in Betrieb genommen sein. Weiterhin weist die KS-Asche aufgrund des Behandlungsverfahrens und der schwankenden Klärschlammzusammensetzung spezifische Materialeigenschaften auf, die besondere Anforderungen an die Konfektionierungstechnik stellen. Der ZAS stellt dabei an das auszugebende Produkt die folgenden Anforderungen: - Die Herstellung mechanisch stabiler Granulate mit einer Mindest-festigkeit von ≥ 30 N, um die erforderliche Transport-, Lager- und Ausbringungsfähigkeit des Endprodukts sicherzustellen. - Einen batchweisen Betrieb der Anlage, um flexibel auf schwankende Rohstoffqualitäten – insbesondere bei Aschen aus dem thermo-chemischen Verfahren – reagieren zu können, ohne größere Ausschussmengen zu erzeugen. - Die Durchführung eines Teilaufschlusses der Ausgangsstoffe parallel zur Granulation, da diese verfahrenstechnische Integration maßgeblich für die pflanzenverfügbare Nährstoffbereitstellung und damit für die Düngemittelkonformität des Endprodukts ist. - Einen weitestgehend vollautomatisierten Produktionsprozess mit minimalem Ausschuss, um sowohl wirtschaftliche als auch ressourcenschonende Betriebsbedingungen zu gewährleisten. - Die Vermischung sämtlicher erforderlicher Komponenten bei gleichzeitiger Granulierung innerhalb eines integrierten Prozessschrittes, um Materialverluste zu minimieren, zusätzliche Schnittstellen zu vermeiden und homogene Granulateigenschaften sicherzustellen. - Die Einhaltung der Anforderungen der Düngemittelverordnung und der Düngeverordnung, um die Verkehrsfähigkeit des erzeugten Düngemittels sicherzustellen.
Interne Kennung: ZAS Aschekonfektionierung KSK01
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 42000000 Industrielle Maschinen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64293
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: ENTEGA AG Zentraleinkauf ENTEGA-Konzern
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: ENTEGA AG Zentraleinkauf ENTEGA-Konzern
Organisation, die die Zahlung ausführt: Zweckverband Abfallverwertung Südhessen

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Seit dem Jahr 2020 hat der ZAS umfangreiche Vorversuche und Markterkundungen durchgeführt, um geeignete Verfahren und Anbieter für die Konfektionierung der KS-Asche zu identifizieren. Die Markterkundung umfasste insbesondere zahlreiche strukturierte Fachgespräche mit potenziellen Herstellern und Anlagenbauern auf den international bedeutenden Fachmessen und Tagungen der Prozess- und Umwelttechnik. Gegenstand der Markterkundung war neben der Festlegung der Anforderungen an die Verarbeitung der KS-Asche auch die Identifikation geeigneter Anbieter für die Lieferung und Inbetriebnahme einer Anlage zur Konfektionierung von KS-Asche unter Berücksichtigung der fachlich-technischen Anforderungen. Im Ergebnis dieser Markterkundung konnte kein Unternehmen identifiziert werden, das über eine vergleichbare technische Lösungskompetenz sowie belastbare praktische Erfahrung in der Überführung von Aschen aus dem EuPhoRe-Verfahren in ein normgerechtes Düngemittel verfügt, wie der beabsichtigte Auftragnehmer. Insbesondere wurden alternative Anbieter geprüft und als nicht hinreichend geeignet befunden, da mit Blick auf das ausgewählte Verfahren und die erforderliche Leistungszeit keine langwierigen Untersuchungen möglich sind. Vor diesem Hintergrund verfügt der potentielle Auftragnehmer über nachgewiesene Erfahrung mit verschiedenen Aschen aus dem EuPhoRe-Verfahren und ist das einzige Unternehmen, das bisher belastbare praktische Erfahrungen mit der Granulation von KS-Aschen unter gleichzeitigem Teilaufschluss mit verdünnter Schwefelsäure gesammelt hat. Diese Tatsachen wurden im Rahmen der Markterkundung auch nochmal verifiziert. Damit ist dokumentiert, dass zum maßgeblichen Zeitpunkt kein anderes Unternehmen als der hier designierte Auftragnehmer, d. h. die Maschinenfabrik Gustav Eirich GmbH & Co. KG, in der Lage ist, den vom ZAS definierten und bekanntgemachten Bedarf zu decken. Aus technischen Gründen besteht somit kein Wettbewerb im Sinne des § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. b) SektVO. Gleichzeitig hat der ZAS durch die umfassende Markterkundung alles getan, was vernünftigerweise von einem öffentlichen Auftraggeber erwartet werden kann, um das Vorliegen eines Wettbewerbs zu prüfen und Alternativen oder Ersatzlösungen hinsichtlich des Beschaffungsbedarfs zu identifizieren. Dass sich außer der Maschinenfabrik Gustav Eirich GmbH & Co. KG kein weiteres leistungsfähiges Unternehmen gefunden hat, beruht erkennbar nicht auf einer künstlichen Verengung der Auftragsvergabeparameter, sondern auf den objektiven technischen Besonderheiten dieses pilothaften Beschaffungsgegenstands (spezifische Materialeigenschaften der KS-Asche aus dem EuPhoRe-Verfahren, Anforderungen der Düngemittelverordnung und der Düngeverordnung, Anforderungen an Granulatfestigkeit, batchweisen Betrieb, Teilaufschluss parallel zur Granulation sowie vollautomatisierten Produktionsprozess). Vor diesem Hintergrund sind die Tatbestandsmerkmale des § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. b) i. V. m. Abs. 3 SektVO erfüllt, sodass ausnahmsweise ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zur Vergabe der Lieferung und Inbetriebnahme einer Anlage zur Konfektionierung von Klärschlammasche an die Maschinenfabrik Gustav Eirich GmbH & Co. KG durchgeführt werden kann.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Maschinenfabrik Gustav Eirich GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: KSK01
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Vergabe der Lieferung und Inbetriebnahme einer Anlage zur Konfektionierung von Klärschlammasche

8. Organisationen

8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Abfallverwertung Südhessen
Registrierungsnummer: DE258553404
Postanschrift: Frankfurter Straße 100
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64293
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt-Dieburg (DE716)
Land: Deutschland
Telefon: +4961517017137
Fax: +49061517011139
Internetadresse: www.zas-darmstadt.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die die Zahlung ausführt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen
Registrierungsnummer: 0615112-6603
Postanschrift: Luisenplatz 2
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +496151126603
Fax: +49611327648534
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Maschinenfabrik Gustav Eirich GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE 144 452 385
Postanschrift: Walldürner Str. 50
Stadt: Hardheim
Postleitzahl: 74736
Land, Gliederung (NUTS): Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Fax: 000
Internetadresse: www.eirich.de
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: ENTEGA AG Zentraleinkauf ENTEGA-Konzern
Registrierungsnummer: 00003606
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64293
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +4961517010
Fax: 0000
Internetadresse: www.entega.ag
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4c15ac7e-7042-460c-b831-f720df992365 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 26
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/06/2026 15:00:45 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 403921-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 112/2026
Datum der Veröffentlichung: 12/06/2026