5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71351914 Archäologische Untersuchungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rostock, Kreisfreie Stadt (DE803)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: DE80N
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: PL1: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (in nicht beglaubig-ter Kopie), sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. - PL1: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (in nicht beglaubig-ter Kopie), sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: Die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: Oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Der Nachweis kann in (nicht beglaubigter) Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt wer-den, muss jedoch eindeutig lesbar sein. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Veröf-fentlichung dieser Bekanntmachung nicht älter als 12 Monate sein. Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Nachweis 1.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: PL2: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ist möglich. - PL2: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ist möglich. Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 3.1 (bzw. Vor-druck 3.2).
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: PL3: Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktionen Russland). - PL3: Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktionen Russland). Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 8.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: PL4: Eigenerklärung zur Einhaltung über das Tariftreueversprechen. - PL4: Eigenerklärung zur Einhaltung über das Tariftreueversprechen. Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 9 (bzw. Vordruck 10).
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: WL1: Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Unterneh-mens in den letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahren - WL1: Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Unterneh-mens in den letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahren Sofern ein Unternehmen erst innerhalb der letzten drei Jahre gegründet wurde und daher noch keine drei abgeschlossenen Geschäftsjahre aufweist, legt es für die feh-lenden Jahre eine Unternehmensplanung für die Zukunft unter Angabe der erwarteten Jahresumsätze vor. Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Der jährliche Umsatz der letzten 3 (drei) abgeschlossenen Ge-schäftsjahre aus vergleichbaren Tätigkeiten muss in EUR (netto) mindestens 500.000,00 betragen. Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 6.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: WL2: Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung für Personen-, Sach- und Vermö-gensschäden. - WL2: Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung für Personen-, Sach- und Vermö-gensschäden. Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Die Haftpflichtdeckungshöhe muss für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mindestens EUR 3.000.000,00 je Versicherungsjahr betragen. Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von 1. einer Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftrag-gebers abzuschließen und 2. die unwiderrufliche Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigte Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versiche-rung bereit ist. Der Nachweis kann in (nicht beglaubigter) Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt wer-den, muss jedoch eindeutig lesbar sein. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Veröf-fentlichung dieser Bekanntmachung nicht älter als 12 Monate sein. Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Nachweis 2.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: TL1: Angaben über die Ausführung einschlägiger und vergleichbarer Leistungen (Re-ferenzen), die nach Art, Umfang und Schwierigkeit, mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. - TL1: Angaben über die Ausführung einschlägiger und vergleichbarer Leistungen (Re-ferenzen), die nach Art, Umfang und Schwierigkeit, mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Eine Vergleichbarkeit setzt voraus, dass die aufgeführten Referenzen sowohl leis-tungs- als auch themenspezifisch mit dem geforderten Leistungspaket vergleichbar sind. Vergleichbar ist eine Referenz insbesondere dann, wenn es sich um Leistungen handelt, die hinsichtlich Größe und Komplexität auf eine entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lassen. Die Referenz muss zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Anga-ben enthalten: 1. Referenztitel 2. Auftraggeber (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.4) (Sollte der Auftraggeber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Industrie, andere Sektorenauftraggeber).) 3. Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.4, z.B. E-Mail, Telefonnummer) (Sollte der Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht be-nannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (In-dustrie, andere Sektorenauftraggeber).) 4. Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung 5. Auftragswert in EUR (netto) (präzise Wertangabe gefordert, sonst kann die Referenz nicht gewertet wer-den (siehe Anlage A.6 Wertungsmatrix (Eignung))) 6. Ausführungszeitraum (Auftrags- und Lieferdatum tagesgenau angeben) (Wird kein tagesgenaues Datum angegeben, wird die jeweils ungünstigste Va-riante angenommen (siehe Anlage A.6 Wertungsmatrix (Eignung))) Um die Richtigkeit der gemachten Angaben zu gewährleisten, behält sich der Auftrag-geber vor, die Referenzen nachzuprüfen. Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Es ist mindestens eine (1) einschlägige (vergleichbare) Referenzen einzureichen, welche folgende Mindestanforderungen er-füllt: - der Leistungsbeginn der Referenz darf nicht vor dem 01.01.2016 liegen - die Referenz wurde als Linienbaustelle ausgeführt - die Referenz weißt eine Länge von mindestens 30 km auf. Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 7.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1 000,00
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: TL2: Anzahl angestellter Mitarbeiter. - TL2: Anzahl angestellter Mitarbeiter. Es ist eine Eigenerklärung über die Anzahl der angestellten Mitarbeiter beizufügen, dabei ist nach Personal in Leitungsfunktion, vollzeitbeschäftigten Mitarbeitern, teilzeit-beschäftigten Mitarbeitern und Aushilfskräften zu unterscheiden. Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Es ist nachzuweisen, dass in den letzten drei (3) Jahren mehr als drei (3) vollzeitbe-schäftigte Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt im Unternehmen beschäftigt waren. Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Nachweis 3
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 14/07/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 09/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nach § 51 Abs. 2 oder 3 SetkVO nachzufordern. Die nachgeforderten Unterlagen sind von dem betroffenen Bieter innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist vorzulegen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Verfahrensunterlagen
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: siehe Verfahrensunterlagen
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GASCADE Gastransport GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GASCADE Gastransport GmbH