1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung von Bereitstellung und Betrieb einer Big-Blue-Button-Videokonferenzsystem-Umgebung einschl. technischen Supports
Beschreibung: Beschaffung von Bereitstellung und Betrieb einer Big-Blue-Button-Videokonferenzsystem-Umgebung einschl. technischen Supports
Kennung des Verfahrens: d43c6970-7880-4ec3-95c7-7ec3b92e6df6
Interne Kennung: VG-3000-2026-0005
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 32232000 Videokonferenzeinrichtungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Luisenplatz 10
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 016 806,72 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 2 016 806,72 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreue-gesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bieter-gemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert. Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis. Entscheidend ist hier die Gesamtangebotssumme (brutto), die sich aus den Summen der entsprechenden Positionen im Preisblatt (Datei "Preisblatt") ergibt. Werden mehrere Angebote mit dem gleichen Preis abgegeben, entscheidet das Los über den Zuschlag. Alle Bieter können zu einer kostenfreien Teststellung aufgefordert werden (Datei "Teststellung"). Hierfür wird zunächst das Angebot, welches nach den transparent bekannt gemachten Zuschlagskriterien auf dem Rang 1 liegt, herangezogen. Ein An-gebot auf dem nachfolgenden Rang (Rang 2) wird nur dann zur verifizierenden Test-stellung herangezogen, sofern die Teststellung für das Angebot auf dem Rang davor erfolglos verläuft und das betreffende Angebot nach der Angebotsprüfung und -wertung sodann für den Zuschlag in Frage kommt. Details zur konkreten Bewertung ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Beschaffung von Bereitstellung und Betrieb einer Big-Blue-Button-Videokonferenzsystem-Umgebung einschl. technischen Supports
Beschreibung: Das Schulportal Hessen (SPH) ist die vom Land bereitgestellte zentrale pädagogische Plattform für die hessischen Schulen. Derzeit sind ca. 1.120.000 Nutzende registriert. Das Schulportal besteht aus einem zentralen Login als Identitätsmanagement mit Single-Sign-On (IdM), einem Lernmanagementsystem (LernSys), der zentralen Weboberfläche zur pädagogischen Organisation (PaedOrg), dem Bildungsserver (BS) und einer On-Premise Lösung für die Verwaltung von pädagogischen Netzen in den Schulen (PaedNet). Seit September 2022 können die Nutzenden über das Schulportal Hessen das Open Source Videokonferenzsystem (VKS) Big Blue Button nutzen, welches vollständig in das User Interface in PaedOrg integriert wurde. Um die Nutzung des VKS datensicher zu realisieren, erfolgt die Planung und Anmeldung von Videokonferenzen dabei nicht über einen Link, sondern vollständig über das User-Interface des SPH. Benötigt wird die Bereitstellung des Videokonferenzsystems Big Blue Button (BBB) auf einer Infrastruktur, die im Basisbetrieb bis zu 30.000 und im erweiterten Betrieb bis zu 300.000 Nutzerinnen und Nutzern (concurrent User) gleichzeitig die Teilnahme an Videokonferenzen ohne Verringerung der Performance (vgl. Ziffer 4.2) ermöglicht. Alle Lehrkräfte (ca. 100.000) können mit Moderationsrechten teilnehmen. Alle Schülerinnen und Schüler (ca. 747.000) sowie deren Eltern (ca. 366.000) können nur mit eingeschränkten Rechten teilnehmen. Der jeweils vereinbarte Betriebszustand (Stufe 1 verpflichtend, Stufe 2 bei Beauftragung) muss vom Auftragnehmer während der gesamten Vertragslaufzeit bereitgestellt werden und wird unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer mit einem monatlichen Pauschalpreis vergütet. Die Pauschale richtet sich dabei nach der Anzahl an maximal Nutzenden, welche ohne Performanceeinbußen das VKS (vgl. Ziffer 4.2 der Leistungsbeschreibung) nutzen können: Die Bereitstellung erfolgt stufenweise: Stufe 1 (Basis): Kapazität für bis zu 30.000 gleichzeitige Nutzende. Optionale Erweiterung innerhalb der Basisstufe in Schritten zwischen 10.000 und 90.000 gleichzeitigen Nutzenden Stufe 2 (optional): kurzfristige Erweiterung um 100.000 gleichzeitige Nutzende Der qualifizierte, deutschsprachige technische Support (second- und third-level), der von dem Auftragnehmer im Rahmen des Betriebs zu leisten ist, muss von Montag bis Freitag von 06:00 bis 20:00 Uhr via Hotline oder Ticketsystem erreichbar sein. Die Leistung umfasst folgende Komplexe: IT Architektur - Implementierung und Betrieb einer aus dem Internet nutzbaren Cloud-Architektur für bis zu 300.000 gleichzeitige Nutzenden unter Berücksichtigung der Anforderungen an Skalierbarkeit. - Die Kapazität im Cluster muss dynamisch auf alle Schulen verteilbar sein, sodass auch bei starker Nutzung durch einzelne Schulen. - Auf den Endgeräten der Landesverwaltung sind standardmäßig nur HTTP(S) über TCP 80 und 443 freigeschaltet. - Die Anzahl gleichzeitig nutzbarer Räume wird technisch nicht begrenzt. - Für jeden Videokonferenzraum wird eine an der Anzahl den Nutzenden orientierte Bandbreite von mindestens 0,5 Mbit/s pro Nutzerin bzw. Nutzer reserviert und zugesichert. - Software und Hardware-Infrastruktur müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Anbindung an das Schulportal Hessen - Zwingende Anbindung an das IDM des Schulportals zur Steuerung von Identifikation und Berechtigung. - Automatisierte Erstellung von Klassen- und Lerngruppenräumen anhand der Unterrichtsverteilung im Verbund LUSD/Schulportal über die API. - Möglichkeit zum individuellen Anlegen von dauerhaften Videokonferenzräumen für Gremien (z. B. Lehrerkonferenzen) und Arbeitsgruppen (z. B. Steuergruppe Schulentwicklung). - eigene Slides; Aufzeichnungen dürfen nicht möglich sein; keine Telefoneinwahl; kein Learning-Dashboard; SPH-Logo muss standardmäßig in BBB eingerichtet werden API - Bereitstellung einer dokumentierten, quelloffenen XML-basierten Schnittstelle (API), die per Schlüssel/Zertifikat abgesichert ist. - Für jede nutzende Schule müssen individuelle Zugangsdaten zur API bereitgestellt werden (Mandantenfähigkeit), um eine gegenseitige Einsicht oder Nutzung der Räume und Daten zu verhindern. - Es muss die Möglichkeit zur Integration der API in weitere Bereiche des Schulportals Hessen bestehen. - Die technische Beratung und Unterstützung beim Zugriff auf die API (z. B. für andere Bereiche des Schulportals Hessen) muss sichergestellt werden. Datenschutz und Datensicherheit Leistungsorte Die Orte der Leistungserbringung sind Hessisches Ministerium für Kultus Bildung und Chancen Luisenplatz 10 65185 Wiesbaden Standort des SPH-Teams der Hessischen Lehrkräfteakademie Lahnstraße 61 35398 Gießen Bezugs- und abrufberechtigt sind ausschließlich das Hessische Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen sowie nachgeordnete Stellen im Auftrag. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 32232000 Videokonferenzeinrichtungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Luisenplatz 10
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Lahnstraße 61
Stadt: Gießen
Postleitzahl: 35398
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 19/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 18/07/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag zweimalig automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (max. 48 Monate).
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 016 806,72 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 2 016 806,72 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 2.016.806,72 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 2 016 806,72 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: LUMASERV GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 29/05/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Registrierungsnummer: 06-25153000-14
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
Telefon: +49 611340 0
Fax: +49 611340 1150
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: DE 812 056 745
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151 126603
Fax: +49 611 327648534
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: LUMASERV GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer: DE298311807
Postanschrift: Universitätsstraße 3
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56070
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2611600670
Fax: +49 261616006701
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d5d83269-ecea-492c-b99b-93ed0c74937b - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/06/2026 14:09:12 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 394056-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 109/2026
Datum der Veröffentlichung: 09/06/2026