2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45223220 Rohbauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Bieberstraße 69, 63065 Offenbach
Stadt: Offenbach am Main
Postleitzahl: 63065
Land, Gliederung (NUTS): Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die vom Auftraggeber in den Bewerbungsbedingungen geforderten konkreten Eignungsnachweise (z.B. Referenzen, Umsatzangaben, Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung) müssen dem Angebot bzw. Teilnahmeantrag vollständig in Kopie direkt beigefügt werden. Die alleinige Angabe einer Präqualifikationsnummer (PQ-Nummer) nach § 48 Absatz 8 VgV oder die bloße Verweisung auf eine Eintragung in ein amtliches Verzeichnis ersetzt die verpflichtende Beifügung der konkret geforderten Einzelnachweise nicht, sofern die in den Vergabeunterlagen explizit genannten Dokumente nicht unmittelbar und vollständig über die Verlinkung der PQ-Stelle oder des Verzeichnisses für den Auftraggeber abrufbar und einsehbar sind. Der Bieter trägt die Verantwortung dafür, dass die Nachweise fristgerecht und in der geforderten Form vorliegen. Bauherr der Maßnahme ist die Stadt Offenbach am Main. Die Sanierung und Ertüchtigung der beiden Gebäude wird u.a. mit fristgebundenen hohen Zuschüssen vom Land Hessen und für die energetische Sanierung von der KfW gefördert. Die Auszahlung der Förderung ist an die Einhaltung von Maximalfristen für die betriebsbereite Gebäudefertigstellung gebunden. Diese Maximalfrist kann für das Projekt nur dann eingehalten werden, wenn die -wie hier praxisorientiert auskömmlich vorausgeplante- Bauabwicklung ohne schuldhafte Verzögerungen erfolgt. Auf die proaktive Unterstützung einer vertragsgerechten Terminverfolgung auch seitens des AN wird daher besonderen Wert gelegt. Wir weisen jetzt schon darauf hin, dass im Falle von Verzögerung die der AN zu vertreten hat nicht nur die Kosten einer längeren Vorhaltung von Interimsunterbringungen entstehen, sondern auch Schadenersatzansprüche aus dem Verlust von Fördermitteln geltend gemacht werden können. Um dies zu vermeiden, bitten wir um höchste Kooperation seitens des AN, um Verzögerungen zu vermeiden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Ausschluss bei Vorliegen eines mit der Insolvenz vergleichbaren Verfahrens (z. B. Konkurs oder Liquidation) nach dem für den Bieter geltenden nationalen Recht. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Korruption: Ausschluss bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Bestechlichkeit, Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung oder Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder gegenüber Amtsträgern. § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB; §§ 299, 331-335 StGB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ausschluss bei Beteiligung an einer Vereinigung, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB; § 129 StGB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Ausschluss, wenn ein Unternehmen wettbewerbswidrige Absprachen oder Kartellverstöße begangen hat. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB; Art. 101, 102 AEUV
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Ausschluss bei Verstößen gegen zwingende umweltrechtliche Vorschriften, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit erheblich sind. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Ausschluss bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung. § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB; Art. 57 Abs. 1 e Richtlinie 2014/24/EU
Betrug: Ausschluss bei Verurteilung wegen Betruges oder Subventionsbetruges im geschäftlichen Verkehr oder im Zusammenhang mit öffentlichen Mitteln der EU. § 124 Abs. 1 Nr. 4 & 5 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Ausschluss bei Verurteilung wegen Menschenhandels, Ausbeutung oder verwandter Delikte. § 124 Abs. 1 Nr. 10 GWB; StGB § 232, 232a, 232b, 233 & 233a
Zahlungsunfähigkeit: Ausschluss, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist und seine finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllen kann. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Ausschluss bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen arbeitsrechtliche Vorschriften. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Ausschluss bei eröffnetem Insolvenzverfahren oder Liquidation des Unternehmens. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Ausschluss, wenn falsche Angaben gemacht oder das Vergabeverfahren unzulässig beeinflusst wurde. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Bestehender Interessenkonflikt, der nicht anders behoben werden kann.§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Ausschluss, wenn eine Vorbefassung zu einem unfairen Wettbewerbsvorteil geführt hat. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Ausschluss bei schwerwiegender beruflicher Verfehlung, die die Integrität des Unternehmens in Frage stellt. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Ausschluss, wenn ein früherer öffentlicher Auftrag erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt wurde. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ausschluss bei erheblichen Verstößen gegen Sozialrecht (z. B. Arbeitsbedingungen, Entgeltfortzahlung). § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Ausschluss, wenn gesetzliche Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß abgeführt wurden. § 123 Abs. 4 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Ausschluss, wenn das Unternehmen seine berufliche Tätigkeit eingestellt hat. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Ausschluss, wenn gesetzlich geschuldete Steuern oder Abgaben nicht gezahlt wurden. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Ausschluss bei Beteiligung an einer Vereinigung, deren Zwecke auf terroristische Straftaten gerichtet sind. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB, StGB § 129, 129a, 129b, 89c
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Ausschlussgründe, die über EU-Mindestvorgaben hinausgehen und national geregelt sind (z. B. Tariftreue, Mindestlohn, Vergabeverstöße im Bauvergaberecht). § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB; § 124 Abs. 1 Nr. 3 & 4 GWB