Aarbergen
Abtsteinach
Ahnatal
Allendorf (Eder)
Allendorf (Lumda)
Alsfeld
Amöneburg
Aßlar
Babenhausen
Bad Arolsen
Bad Camberg
Bad Emstal
Bad Endbach
Bad Hersfeld
Bad Homburg vor der Höhe
Bad Karlshafen
Bad König
Bad Nauheim
Bad Orb
Bad Salzschlirf
Bad Schwalbach
Bad Soden am Taunus
Bad Soden-Salmünster
Bad Sooden-Allendorf
Bad Vilbel
Bad Wildungen
Battenberg (Eder)
Baunatal
Bebra
Bensheim
Beselich
Biblis
Bickenbach
Biebergemünd
Biebertal
Biebesheim am Rhein
Biedenkopf
Birkenau
Birstein
Bischoffen
Bischofsheim (Mainspitze)
Borken
Braunfels
Brechen
Brensbach
Breuna
Brombachtal
Bruchköbel
Büdingen
Burgwald
Bürstadt
Buseck
Büttelborn
Butzbach
Calden
Cölbe
Darmstadt
Dieburg
Diemelsee
Diemelstadt
Dietzenbach
Dietzhölztal
Dillenburg
Dornburg
Dreieich
Driedorf
Ebersburg
Echzell
Edermünde
Edertal
Egelsbach
Ehrenberg (Rhön)
Ehringshausen
Eichenzell
Einhausen
Eiterfeld
Eltville am Rhein
Elz
Eppstein
Erbach
Erlensee
Erzhausen
Eschborn
Eschenburg
Eschwege
Fernwald
Flörsheim-Wicker
Florstadt
Frankenberg (Eder)
Frankfurt am Main
Fränkisch-Crumbach
Freigericht
Friedberg
Friedrichsdorf
Fritzlar
Fronhausen
Fulda
Fuldabrück
Fuldatal
Gedern
Geisenheim
Gelnhausen
Gernsheim
Gersfeld
Gießen
Gladenbach
Glashütten (Taunus)
Glauburg
Grävenwiesbach
Greifenstein
Griesheim
Groß-Gerau
Groß-Umstadt
Groß-Zimmern
Großalmerode
Großenlüder
Großkrotzenburg
Grünberg
Gründau
Gudensberg
Guxhagen
Habichtswald
Hadamar
Haiger
Haina
Hainburg
Hammersbach
Hanau
Hasselroth
Hattersheim am Main
Haunetal
Heidenrod
Helsa
Heppenheim
Herborn
Herbstein
Heringen (Werra)
Hessisch Lichtenau
Heuchelheim an der Lahn
Heusenstamm
Hirzenhain
Hochheim am Main
Höchst im Odenwald
Hofbieber
Hofgeismar
Hofheim am Taunus
Hohenahr
Hohenstein
Homberg (Efze)
Homberg (Ohm)
Hosenfeld
Hungen
Hünstetten
Hüttenberg
Idstein
Karben
Kassel
Kaufungen
Kefenrod
Kelkheim
Kelsterbach
Kiedrich
Kirchhain
Knüllwald
Königstein im Taunus
Korbach
Kriftel
Kronberg im Taunus
Lahnau
Lahntal
Lampertheim
Langen
Langenselbold
Langgöns
Laubach
Lauterbach
Leun
Lich
Liederbach am Taunus
Limburg
Linden
Linsengericht
Lohfelden
Lollar
Lorsch
Mainhausen
Maintal
Marburg
Meinhard
Meißner
Melsungen
Mengerskirchen
Messel
Michelstadt
Mittenaar
Mörlenbach
Mücke-Merlau
Mühlheim am Main
Mühltal
Münchhausen
Münster (Hessen)
Neckarsteinach
Neu-Anspach
Neu-Eichenberg
Neu-Isenburg
Neuenstein
Neuhof (bei Fulda)
Neukirchen
Neustadt (Hessen)
Nidda
Niddatal
Nidderau
Niederaula
Niederdorfelden
Niedernhausen
Niestetal
Ober-Ramstadt
Obertshausen
Oberursel
Oberweser
Oberzent
Oestrich-Winkel
Offenbach am Main
Ortenberg
Ottrau
Pfungstadt
Philippsthal (Werra)
Pohlheim
Raunheim
Rauschenberg
Reichelsheim (Odenwald)
Reichelsheim (Wetterau)
Reinhardshagen
Reinheim
Reiskirchen
Riedstadt
Rockenberg
Rodenbach (Main-Kinzig-Kreis)
Rödermark
Rodgau
Ronshausen
Rosbach vor der Höhe
Roßdorf
Rotenburg an der Fulda
Rüdesheim am Rhein
Runkel
Rüsselsheim am Main
Schlangenbad
Schlitz
Schlüchtern
Schöffengrund
Schöneck
Schotten
Schrecksbach
Schwalbach am Taunus
Schwalmstadt
Seeheim-Jugenheim
Seligenstadt
Selters (Taunus)
Sinn
Söhrewald
Solms
Sontra
Spangenberg
Stadtallendorf
Staufenberg
Steinau an der Straße
Steinbach (Taunus)
Sulzbach
Taunusstein
Trendelburg
Usingen
Vellmar
Viernheim
Villmar
Vöhl
Volkmarsen
Wabern
Wächtersbach
Waldeck
Waldems
Waldsolms
Walluf
Wanfried
Wehretal
Wehrheim
Weilburg
Weilmünster
Weilrod
Weimar (Lahn)
Weißenborn
Weiterstadt
Wettenberg
Wetter
Wetzlar
Wiesbaden
Wildeck
Willingen
Willingshausen
Witzenhausen
Wölfersheim
Wolfhagen
Zierenberg
Zwingenberg

Deutschland – Gebäudereinigung – Unterhaltsreinigung 2026

355575-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Gebäudereinigung – Unterhaltsreinigung 2026
OJ S 99/2026 26/05/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Unterhaltsreinigung 2026
Beschreibung: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat seinen Dienstsitz seit 1974 am Standort Frankfurter Straße 29-35 (F2935) in 65760 Eschborn. Die Größe der Liegenschaft beträgt ca. 18.000 m2. Das Gebäude F2935 wird zurzeit brandschutzsaniert und zu einer modernen Arbeitsstätte für ca. 1.000 Beschäftigte umgestaltet. Das Gebäude erfordert, dass Reinigung und Pflege als wesentlichen Bestandteil des Werterhalts umgesetzt wird. Unterschiedliche Materialien sowie ihre vielschichtige Pflege erfordern Fachkompetenz und eine darauf abgestimmte materiell - technische Sicherstellung. Die Grundlaufzeit beträgt 24 Monate. Nach § 2 Abs. 3 der Anlage „Vertrag“ kann der Auftrag durch einseitige Erklärung des Auftraggebers mehrfach verlängert werden, maximal jedoch bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von 48 Monaten. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Verlängerung. In der Angebotsphase ist ein Besichtigungstermin vorgesehen, der für die Bieter verpflichtend ist. Einzelheiten ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen für die zweite Stufe des Verfahrens (Angebotsphase). Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (insbesondere der Leistungsbeschreibung), die über den nachstehenden Link in der Auftragsbekanntmachung abrufbar sind.
Kennung des Verfahrens: a7e79046-4dbd-4a69-807e-fae51a51db8d
Interne Kennung: Z23 / Projekt „Unterhaltsreinigung 2026“
Verfahrensart: Nichtoffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Geplante Anzahl der Bewerber: 5 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Sollten mehr als fünf wertungsfähige Teilnahmeanträge von geeigneten Bewerbern eingehen, wählt der Auftraggeber fünf Teilnahmeanträge aus. Die Auswahl erfolgt anhand des folgenden Kriteriums: Im Rahmen der Auswahlentscheidung zieht der Auftraggeber die Auftragsnähe der Referenzaufträge als Bewertungsgrundlage heran. Es werden nur Angaben herangezogen, die sich aus den Eintragungen des Bieters in der Anlage „Eigenerklärung zur Eignung“ ergeben. Der Auftraggeber bewertet die Auftragsnähe der Referenzen. Die Bewertung erfolgt anhand einer Gesamtwürdigung der prägenden Eigenschaften der Referenzaufträge. Diese werden mit den prägenden Eigenschaften des vorliegend zu vergebenden Auftrags verglichen. Es werden hierbei die folgenden Eigenschaften in den Blick genommen: (1.) Einsatz von Personal, für das eine Sicherheitsüberprüfung nach § 8 SÜG oder nach § 7 LuftSiG erforderlich war; (2.) Verpflichtung zur umweltschonenden Leistungserbringung und Beratung des Auftraggebers in Umweltaspekten; Im Rahmen der Gesamtwürdigung kann eine besonders hohe Vergleichbarkeit in einem Aspekt eine weniger ausgeprägte Vergleichbarkeit in einem anderen Aspekt kompensieren. Der Auftraggeber vergibt für jede Referenz Bewertungspunkte auf einer Skala von 0 bis 10. Es gelten die folgenden Zielerfüllungsgrade: (1.) 10 bis 8 Punkte: Der Referenzauftrag weist starke Ähnlichkeit zum vorliegenden Auftrag auf. (2.) 7 bis 4 Punkte: Der Referenzauftrag ist trotz einiger Unterschiede mit dem vorliegenden Auftrag grundsätzlich vergleichbar. (3.) 3 bis 0 Punkte: Der Referenzauftrag ist mit dem vorliegenden Auftrag kaum vergleichbar. Anschließend wird für jeden Bewerber ein Mittelwert für seine drei Referenzen mit den höchsten Punktzahlen errechnet. Hierfür werden die Punktzahlen der drei Referenzen mit den höchsten Punktzahlen miteinander addiert und sodann die errechnete Summe durch die Zahl 3 dividiert. Der hierbei für jeden Bewerber errechnete Wert stellt die Bewertungspunktzahl dar, die für die Begrenzung der Bewerber herangezogen wird. Es werden die fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, deren Teilnahmeanträge die höchsten Bewertungspunktzahlen erhalten. Bei Punktgleichheit mehrerer Teilnahmeanträge entscheidet das Los.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Betrug: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Zahlungsunfähigkeit: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Unterhaltsreinigung 2026
Beschreibung: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat seinen Dienstsitz seit 1974 am Standort Frankfurter Straße 29-35 (F2935) in 65760 Eschborn. Die Größe der Liegenschaft beträgt ca. 18.000 m2. Das Gebäude F2935 wird zurzeit brandschutzsaniert und zu einer modernen Arbeitsstätte für ca. 1.000 Beschäftigte umgestaltet. Das Gebäude erfordert, dass Reinigung und Pflege als wesentlichen Bestandteil des Werterhalts umgesetzt wird. Unterschiedliche Materialien sowie ihre vielschichtige Pflege erfordern Fachkompetenz und eine darauf abgestimmte materiell - technische Sicherstellung. Die Grundlaufzeit beträgt 24 Monate. Nach § 2 Abs. 3 der Anlage „Vertrag“ kann der Auftrag durch einseitige Erklärung des Auftraggebers mehrfach verlängert werden, maximal jedoch bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von 48 Monaten. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Verlängerung. In der Angebotsphase ist ein Besichtigungstermin vorgesehen, der für die Bieter verpflichtend ist. Einzelheiten ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen für die zweite Stufe des Verfahrens (Angebotsphase). Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (insbesondere der Leistungsbeschreibung), die über den nachstehenden Link in der Auftragsbekanntmachung abrufbar sind.
Interne Kennung: Z23 / Projekt „Unterhaltsreinigung 2026“
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Nach § 2 Abs. 3 der Anlage „Vertrag“ kann der Auftrag durch einseitige Erklärung des Auftraggebers mehrfach verlängert werden, maximal jedoch bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von 48 Monaten. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Verlängerung.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die Vergabeunterlagen sind unter folgendem Link abrufbar: http://www.evergabe-online.de. Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ihre Abrufbarkeit wird an die Verfahrensbesonderheiten und den Verfahrensfortschritt angepasst. Im Übrigen gelten insbesondere die Vorschriften des 4. Teils des GWB und der VgV. Dieses Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Der Versand der Vergabeunterlagen und die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe Plattform des BMI. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist. Hinweispflicht der Bewerber: Sollten die Vergabeunterlagen nach Auffassung eines Bewerbers Unklarheiten enthalten, hat er den Auftraggeber spätestens bis zum Ablauf der Frist für Bewerberfragen darauf hinzuweisen. Die diesbezügliche Frist ergibt sich aus der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Kriterium: Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister Der Bewerber hat zu erklären, ob er in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen ist. Falls ein Bewerber nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist, hat der Bewerber zu erklären, ob er auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen kann. Falls der Teilnahmeantrag eines Bewerbers in die engere Wahl kommt, hat der Bewerber zur Bestätigung seiner Angaben auf gesondertes Verlangen vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Kriterium: Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Der Bewerber hat zu erklären, dass er im Auftragsfall während der Laufzeit des Auftrags über eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 2.500.000,00 € pro Schadensfall, für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 2.000.000.00 € pro Schadensfall und Schäden durch den Verlust von überlassenen Schlüsseln in Höhe von mindestens 250.000 € pro Schadensfall aufrechterhalten wird. Falls der Teilnahmeantrag eines Bewerbers in die engere Wahl kommt, hat der Bewerber einen entsprechenden Versicherungsnachweis oder (2.) eine unwiderrufliche Deckungszusage des Versicherers oder eines Versicherungsmaklers auf gesondertes Verlangen einzureichen. Ergänzend wird klargestellt, dass auch eine Versicherung in einer anderen Währung akzeptiert wird, sofern die Versicherungsbeträge den geforderten Beträgen entsprechen. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Kriterium: Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Der Bewerber hat seinen Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren anzugeben. Der Mindestjahresumsatz beträgt dabei EUR 5.000.000,00 (Mindestanforderung). Falls der Teilnahmeantrag eines Bewerbers in die engere Wahl kommt, hat der Bewerber eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kriterium: Referenzen Der Bewerber hat Angaben zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten Leistungen zu machen. Aus den Angaben muss sich eine Beschreibung der Leistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (einschließlich Kontaktdaten des Referenzauftraggebers (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) für eine mögliche Überprüfung) ergeben. Aus den Referenzangaben muss sich ferner ergeben, dass bei der jeweiligen Referenz die Mindestanforderungen für ein Referenzprojekt erfüllt sind. Damit eine Referenz als vergleichbar gilt (Mindestanforderung), (1.) muss der Referenzauftrag den Bereich „Unterhaltsreinigung“ betroffen haben, (2.) die Leistung über mindestens sechs Monate erbracht worden sein, (3.) die zu reinigende Fläche mindestens 10.000 m² groß gewesen sein und (4.) bei der Leistungserbringung auch Tageskräfte eingesetzt worden sein. Dabei müssen mindestens drei vergleichbare Referenzen genannt werden (Mindestanforderung). Falls ein Teilnahmeantrag eines Bewerbers in die engere Wahl kommt, hat der Bewerber auf gesondertes Verlangen für die genannten Leistungen Bescheinigungen über die Ordnungsgemäße Ausführung vorzulegen. Für die Berechnung der letzten drei Jahre ist der Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung maßgeblich, mit der das Vergabeverfahren eingeleitet wurde.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=860067
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: Siehe Ausführungen in Ziff. 2.1.4. Allgemeine Informationen und im Dokument 03.01_Leistungsbeschreibung - LV
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 22/06/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Aus der „Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags“ ergibt sich, welche Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Eine Nachforderung erfolgt dann, wenn dies vergaberechtlich zulässig ist und der Auftraggeber sein Ermessen entsprechend ausgeübt hat.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wird auf die Fristen in § 160 Abs. 3 GWB im Hinblick auf einen etwaigen Nachprüfungsantrag hingewiesen. Dort heißt es wörtlich: "Der Antrag ist unzulässig, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

8. Organisationen

8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Registrierungsnummer: 991-11384-46
Postanschrift: Frankfurter Str. 29-35
Stadt: Eschborn
Postleitzahl: 65760
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
Telefon: 0000
Internetadresse: https://www.bafa.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: 991-01692-22
Postanschrift: Bundeskanzlerpl. 2
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 9499-0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3a4dbff7-eadd-4184-8afe-5ec483bee80f - 05
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/05/2026 09:20:46 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 355575-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 99/2026
Datum der Veröffentlichung: 26/05/2026