5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71420000 Landschaftsgestaltung
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Die vorgeschaltete Bewerbungsphase diente der Ermittlung der qualifiziertesten - höchstens 12 - Teilnehmer nach konkreten Ausschluss- und Auswahlkriterien. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die gestellten Anforderungen, behält sich die Ausloberin vor, die Auswahl durch Los zu treffen. Ein Losverfahren wird nur durchgeführt, sofern mehr als 12 Bewerber die Anforderungen erfüllen; in diesem Fall erfolgt die Auslosung unter den punktgleichen Bewerbern. Die Auswahl erfolgt nach technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit und fachlicher Eignung anhand einer Referenzliste gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1, § 75 Abs. 5 VgV. Neben den nachstehenden Auswahlkriterien sind zwingend die Ausschlusskriterien - genannt in VI.3 "Zusätzliche Angaben" - sowie die ergänzenden Hinweise im Teilnahmeantrag zu beachten. Die Verwendung des formalisierten Teilnahmeantrags ist zwingend. Formlose Bewerbungen sowie nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge führen zum Ausschluss der Bewerbung. Einzureichen ist ein vollständig ausgefüllter Teilnahmeantrag, geforderte Erklärungen und Nachweise (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied). Im Falle einer Bietergemeinschaft dürfen die eingereichten Referenzprojekte beliebig von den verschiedenen Büros eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein von welchem Büro das Referenzprojekt erbracht wurde. Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen, über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste. Eine geeignete/ vergleichbare Referenz liegt vor, wenn die Mindestanforderungen erfüllt sind. Die maximale Punktzahl kann bei der Einreichung von 2 Referenzprojekten erreicht werden. Mindesanforderungen: 1. Leistungsbild Freianlagen gemäß §39 HOAI, LPH 1 bis 8 vollständig erbracht 2. Öffentlicher Auftraggeber (mind. 1 öffentlicher AG unter den 2 Referenzen) 3. Projektfertigstellung (Abschluss LPH 8) nach 01.01.2018 4. Vergleichbarer Projektgegenstand (mind. 1 Referenz für einen innerstädtischen Platz).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 12
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Wettbewerbsergebnis
Beschreibung: Wettbewerbsergebnis (nicht Bestandteil im Verhandlungsverfahren)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umgang mit Wettbewerbsergebnis
Beschreibung: Aussagen zum Umgang mit der Empfehlung des Preisgerichtes zur Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektumsetzung und Projektteam
Beschreibung: Projektumsetzung, berufliche Qualifikation und Organisation des Projektteams
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Honorar
Beschreibung: Honorarangebot (Eckwerte der HOAI 2021)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 02/07/2026
Wettbewerbsbedingungen:
Die Entscheidung der Jury ist für den Erwerber bindend: ja
Mitglieder der Jury: Fachpreisgericht, Prof. Cornelia Bott Hochschule Nürtingen, Landschaftsarchitektin (Fachpreisrichterin), Prof. Dr. Rieke Hansen Hochschule Geisenheim, Landschaftsarchitektin (Fachpreisrichterin), Dirk Melzer Landschaftsarchitekt & Umweltingenieur, Landschaftsarchitekt (Fachpreisrichter), Prof. Dr. Constanze Petrow Hochschule Geisenheim, Landschaftsarchitektin (Fachpreisrichterin), Franz Reschke Franz Reschke Landschaftsarchitektur, Landschaftsarchitekt (Fachpreisrichter), Michael Triebswetter GTL Landschaftsarchitekten, Landschaftsarchitekt (Fachpreisrichter), Corinna Endreß BWP Landschaftsarchitekten, Landschaftsarchitektin (Fachpreisrichterin), Elke Ukas Landschaftsarchitektin (Fachpreisrichterin), Stefan Helleckes Helleckes Landschaftsarchitektur, Landschaftsarchitekt (Fachpreisrichter), Doron Stern STERN LANDSCHAFTEN BDLA, Landschaftsarchitekt u. Stadtplaner (stellv. Fachpreisrichter), N.N. stellv. FachpreisrichterIn, Sachpreisgericht, Jörg Rotter Bürgermeister Stadt Rödermark (Sachpreisrichter), Andrea Schülner Erste Stadträtin Stadt Rödermark (Sachpreisrichterin), Michael Spieß Fraktion CDU (Sachpreisrichter), Gerhard Schickel Fraktion AL/Die Grünen (Sachpreisrichter), Anke Rüger Fraktion SPD (Sachpreisrichterin), Stefan Schefter Freie Wähler (Sachpreisrichter), N.N. Vertreter Fraktion FDP (SachpreisrichterIn), N.N. Vertreter Fraktion AfD (SachpreisrichterIn), Mona Reusch Stellv. für Bürgermeister Stadt Rödermark (stellv. Sachpreisrichterin), Jürgen Frühwacht Stellv. für Erste Stadträtin Stadt Rödermark (stellv. Sachpreisrichter), Florian Brehm stellv. Vertreter Fraktion CDU (stellv. Sachpreisrichter), Stefan Gerl stellv. Vertreter Fraktion AL/Die Grünen (stellv. Sachpreisrichter), Hidir Karademir stellv. Vertreter Fraktion SPD (stellv. Sachpreisrichter), Björn Beicken stellv. Vertreter Fraktion Freie Wähler (stellv. Sachpreisrichter), Tobias Kruger stellv. Vertreter Fraktion FDP (stellv. Sachpreisrichter), N.N. stellv. Vertreter Fraktion AfD (stellv. SachpreisrichterIn), Sachverständige (ohne Stimmrecht), Dr. Siegbert Huther Architekt Kulturhalle, Bibliothek, Kinderhort, Rathaus- und Schulvorplatz (Sachverständige ohne Stimmrecht), N.N. Fachbereich Kultur, Heimat, Europa (Sachverständige ohne Stimmrecht), Jürgen Gotta Lokale Partnerschaft (Sachverständige ohne Stimmrecht), Sandra Herrmann Externes Stadtumbaumanagement, Rittmannsperger Architekten (Sachverständige ohne Stimmrecht), N.N. Fachbereich Bauverwaltung (Sachverständige ohne Stimmrecht), Thomas Papp Stadt Rödermark, Fachdienst Stadtplanung (Sachverständige ohne Stimmrecht), Tanja Kloft Stadt Rödermark, Fachdienst Stadtplanung (Sachverständige ohne Stimmrecht), Claus Murmann Stadt Rödermark, Fachdienst Umwelt (Sachverständige ohne Stimmrecht), Till Andrießen Wirtschaftsförderung Rödermark (Sachverständige ohne Stimmrecht), Michael Küster Kommunale Betriebe Rödermark (KBR) (Sachverständige ohne Stimmrecht), Michael Mierzowski Stadt Rödermark, Fachdienst Tiefbau (Sachverständige ohne Stimmrecht), Weitere sachverständige Berater und Gäste (ohne Stimmrecht) können hinzugezogen werden.
Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 18/06/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: TEIL 1 - Ausschlusskriterien RECHTLICHE AUSSCHLUSSKRITERIEN (siehe Teilnahmeantrag) - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 - Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt, § 124 GWB -Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 BEFÄHIGUNG UND ERLAUBNIS ZUR BERUFSAUSÜBUNG -Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Landschaftsarchitekten vorliegt - Eigenerklärung, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind. 2 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 1 Mio. EUR BIETERGEMEINSCHAFTEN/ZULASSUNGSBEREICH Die Teilnahme am Wettbewerb ist nur für Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten möglich. TEIL 2 - Auswahlkriterien - Angaben der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigungszahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren - Angaben der technischen Fachkräfte (Landschaftsarchitekten) in den letzten drei Jahren - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (2022-2024) - Fachliche Eignung - Referenzliste (siehe Anlage 2 des Teilnahmeantrages) PREISGELD Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 38.300 Euro, zzgl. gesetzlicher MwSt. zur Verfügung. Die Wettbewerbssumme enthält Preissummen für besondere Leistungen nach RPW 2013. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme ist wie folgt vorgesehen: Preisgeld (netto) 1. Preis 15.320 Euro (40 %) 2. Preis 9.580 Euro (25 %) 3. Preis 5.700 Euro (15 %) Anerkennungen 7.700 Euro (20 %) Insgesamt 38.300 Euro WEITERE BEAUFTRAGUNG Nach der Preisgerichtssitzung des Planungswettbewerbs zur Wertung der anonym abgegebenen Arbeiten werden die Preisträger zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Die Gesamtbewertung für den Zuschlag [100%] setzt sich aus den Kriterien für die Bewertung der Wettbewerbsergebnisse [60%] und den Zuschlagskriterien [40%] zusammen. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Teilnehmers bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt werden kann. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, wobei die Stufe 1 bis mindestens Abschluss der Leistungsphase 5 (gemäß § 39 HOAI 2021) erfolgt. BEURTEILUNGSKRITERIEN Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden ganzheitlich nach den folgenden Gesichtspunkten beurteilt. Die hier genannte Reihenfolge stellt keine Hierarchie in der Gewichtung dar. - Aufenthaltsqualität und Angebote für verschiedene Nutzergruppen, - Qualität der Freiflächen und der Gestaltungskonzeption, - Mobilität, - Funktionalität, Nachhaltigkeit, - Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung, - Einfügung in die Umgebung, - Wirtschaftlichkeit. VORAUSSICHTLICHE TERMINE Bereitstellung der Auslobungsunterlagen: 07.07.2026 Rückfragenkolloquium: 04.08.2026 Abgabe Wettbewerbsarbeiten: 06.10.2026 Preisgerichtssitzung: 03.12.2026
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Rödermark Ober-Roden
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Drees & Sommer SE