1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH
Rechtsform der zuständigen Behörde: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
2.1.
Verfahren
Titel: Linienbündel „Taunusstein“
Beschreibung: Dienstleistungen im öffentlichen Nahverkehr auf dem Gebiet des Rheigau-Taunus-Kreises
Interne Kennung: 5050-3
Verfahrensart: Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen: Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine Vorabbekanntmachung gemäß § 8a Absatz 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Artikel 7 Absatz 2 VO (EG) 1370/2007 zur Durchführung eines Offenen Verfahrens gemäß Artikel 5 Absatz 1 VO (EG) 1370/2007 i.V.m. § 119 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). - Hinweis auf § 12 Abs. 6 PBefG: der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr ist spätestens 3 Monate nach Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung zu stellen, auf die Antragsfrist für eigenwirtschaftliche Verkehre gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG wird hingewiesen. - Die mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Beförderungsentgelt und Standards für die Gesamtleistung des o. g. Linienbündels (§ 8a Absatz 2 PBefG) bilden auch die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge und sind im Nahverkehrsplan auf der RMV-Internetseite unter https://ausschreibung.igdb.de/NVP_2025_Rheingau_Taunus.zip dargestellt. Ergänzende bzw. aktualisierte Anforderungen an die mindestens zu erbringende Verkehrsleistung, angepasste Standards für die einzusetzenden Fahrzeuge sowie einzuhaltende Anforderungen des Verbundes für die Leistungserbringung sind unter http://ausschreibung.igdb.de/Anforderungskatalog_LB_Taunusstein.zip abrufbar. - Es gilt der RMV-Tarif. - Etwaige eigenwirtschaftliche Betreiber für das Linienbündel haben sich am Einnahmeaufteilungsverfahren des RMV zu beteiligen. - Sofern kein eigenwirtschaftlicher Antrag gem. § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG für das Linienbündel eingeht, wird der Auftraggeber die jeweiligen Leistungen als öffentlicher Dienstleistungsauftrag vergeben. - Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes - Sofern kein eigenwirtschaftlicher Antrag eingeht, wird der Aufgabenträger die Leistung in Rahmen einer Ausschreibung vergeben. Es ist möglich, dass der Aufgabenträger im Rahmen der Ausschreibung den teilweisen Einsatz von Elektrofahrzeugen fordern wird. Interessenten für diese Leistungen sollten daher frühzeitig beim jeweiligen Stromnetzbetreiber anfragen, ob an den angedachten Abstellflächen / Betriebshöfen ausreichend Stromkapazitäten vorhanden sind, um Elektrofahrzeugen an diesen Stellen laden zu können.
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Linienbündel „Taunusstein"
Beschreibung: Linie 242 Schulverkehr: Watzhahn – Born – Seitzenhahn – Bleidenstadt/Hahn Linie 243 Schulverkehr: Hünstetten – Niederlibbach – Hambach – Orlen – Neuhof – Wehen – Hahn/Bleidenstadt Linie 270 Idstein – Oberauroff – Niederauroff – Görsroth – Kesselbach – Oberlibbach – Niederlibbach – Hambach – Orlen – Wehen – Wiesbaden
Interne Kennung: 5050-3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rheingau-Taunus-Kreis (DE71D)
Land: Deutschland
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 12/12/2027
Enddatum der Laufzeit: 12/12/2037
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: IGDB Verkehrsplanung+Beratung GmbH
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: Umsatzsteuer-Id: 177436407
Postanschrift: Aarstr. 133 A
Stadt: Taunusstein
Postleitzahl: 65232
Land, Gliederung (NUTS): Rheingau-Taunus-Kreis (DE71D)
Land: Deutschland
Telefon: +4961247265914
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: IGDB Verkehrsplanung+Beratung GmbH
Registrierungsnummer: Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 34244
Postanschrift: Robert-Bosch-Straße 25 a
Stadt: Langen
Postleitzahl: 63225
Land, Gliederung (NUTS): Offenbach, Landkreis (DE71C)
Land: Deutschland
Telefon: +49610350670
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 763ac4e4-e82a-46fc-bb38-3e4bbf03cec6 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/05/2026 14:48:19 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 339882-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 95/2026
Datum der Veröffentlichung: 19/05/2026