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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung KI-Assistenzsystem
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung eines multifunktionalen KI-Assistenten zur flächendeckenden Einführung im hessischen Finanzressort. Die Lösung soll als vollständig integriertes System aus einer Hand bereitgestellt werden.
Kennung des Verfahrens: 524bdfdd-0e4f-4cd6-9a80-2fb87d956189
Interne Kennung: 565-2026
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Beschaffung KI-Assistenzsystem
Beschreibung: Während jeder Dienstposten spezifische Aufgaben und Anforderungen mit sich bringt, gibt es Tätigkeiten, die ein Großteil der Beschäftigten unabhängig vom jeweiligen Dienstposten regelmäßig wahrnimmt. Hierzu zählen beispielsweise die Recherche von Informationen, die Erstellung von Dokumenten und Präsentationen sowie die Zusammenfassung bestehender Textdokumente für Kolleginnen und Kollegen oder Vorgesetzte. Diese Aufgaben fallen im Berufsalltag der Beschäftigten der Finanzverwaltung regelmäßig an und binden entsprechende personelle Ressourcen. Die Bereitstellung eines IT-Systems, das die Beschäftigten bei der Bewältigung dieser Aufgaben unterstützt, kann daher einen Mehrwert für die Organisation schaffen. Gegenstand des Auftrags ist die Konzeption, Bereitstellung und Implementierung eines multifunktionalen, KI-gestützten Assistenzsystems als Gesamtlösung aus einer Hand. Die Leistung umfasst insbesondere: die Bereitstellung eines KI-Systems einschließlich aller erforderlichen KI-Modelle auf der Infrastruktur des Auftraggebers, die Installation und Konfiguration in der IT-Infrastruktur des Auftraggebers, die Integration in die bestehende Systemlandschaft, die Schulung und Befähigung der Anwenderinnen und Anwender sowie Administratorinnen und Administratoren, Wartung, Support und kontinuierliche Weiterentwicklung.
Interne Kennung: 565-2026
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Niedrigster Preis
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 7 800 000,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Der Auftrag kann aus technischen Gründen nur von Mistral AI SAS erbracht werden, § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV. Aufgrund des vorgesehenen Einsatzes in der Finanzverwaltung und der möglichen Verarbeitung steuerlicher Daten bestehen zwingende Anforderungen an Datenschutz, Steuergeheimnis, IT-Sicherheit, Integrität, Kontrollierbarkeit und souveränen Betrieb. Im Rahmen einer systematischen Markterkundung wurde geprüft, ob am Markt andere Lösungen oder Anbieter vorhanden sind, die die zwingenden Mindestanforderungen ebenfalls erfüllen können. Die Auswertung der Markterkundung hat ergeben, dass lediglich Mistral AI SAS sämtliche zwingenden Mindestanforderungen kumulativ erfüllen kann. Für die Eingrenzung des Bieterkreises waren insbesondere folgende Anforderungen maßgeblich: On-Premises-Betrieb: Die KI-Lösung einschließlich aller Modelle muss vollständig in einer vom Internet isolierten On-Premises-Umgebung des Auftraggebers betrieben werden können. Eine Datenübertragung an externe Server ist ausgeschlossen. Die Anforderung dient insbesondere der Vermeidung unbefugter Offenbarungen steuerlicher Daten und der Einhaltung von § 30 AO sowie Art. 32 und Art. 25 DSGVO. Cloud- oder SaaS-Lösungen kommen aufgrund der damit verbundenen externen Datenübermittlung und Zugriffsmöglichkeiten nicht in Betracht. Modellherkunft und -kontrolle: Der Auftragnehmer muss die bereitgestellten textverarbeitenden KI-Modelle eigenständig trainieren und nachweisbare Kontrolle über die verwendeten Trainingsdaten und Trainingsprozesse ausüben. Zudem muss sichergestellt sein, dass die verwendeten Datensätze der Zweckbestimmung des KI-Systems entsprechen, hinreichend repräsentativ, möglichst fehlerfrei und vollständig sind sowie geeignete statistische Merkmale aufweisen. Die Anforderung betrifft insbesondere die Beherrschung der Trainings- und Entwicklungsinfrastruktur, die Kontrolle über Datenpipelines, MLOps-Prozesse, Reproduktions- und Versionskontrollen, sichere Datenhaltung sowie die Fähigkeit, Datensätze kontextspezifisch aufzubereiten und zu dokumentieren. Ausschluss verfassungsfeindlicher Inhalte: Der Auftragnehmer muss durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gewährleisten, dass die bereitgestellten Modelle keine verfassungsfeindlichen, extremistischer, diskriminierenden oder sonst rechtswidrigen Inhalte erzeugen. Dies umfasst insbesondere Maßnahmen zur Vermeidung, Erkennung und Entfernung entsprechender Ausgaben sowie deren Dokumentation und Nachvollziehbarkeit. Erforderlich sind hierfür insbesondere Kontrollmöglichkeiten hinsichtlich des Modellverhaltens, Filter- und Moderationskomponenten, Red-Teaming, adversarial testing, Monitoring, Logging, Alerting sowie Verfahren zur Validierung und Nachweisführung. Schutz vor versteckten Angriffen: Der Auftragnehmer muss nachweisen, dass die bereitgestellten Modelle keine versteckten Angriffsvektoren enthalten, insbesondere keine durch spezifische Trigger ausgelösten unerwünschten Aktionen, semantisch gesteuerten Datenlecks, Backdoors oder vergleichbaren Mechanismen. Die Nachweisführung umfasst insbesondere geeignete technische Prüfzugänge, spezialisierte Prüfverfahren wie Red-Teaming, adversarial testing, Trigger-Injection-Tests und Data-Exfiltration-Simulationen sowie Monitoring-, Forensik- und Dokumentationsfähigkeiten. Die Anforderung betrifft damit die Systemarchitektur, die Entwicklungs- und Prüftoolchain sowie den Betrieb und die Offenlegungsfähigkeit des Anbieters. Entwicklungsstandort: Die verwendeten KI-Modelle müssen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder in Ländern mit angemessenem Datenschutzniveau gemäß Art. 45 DSGVO entwickelt worden sein. Dies betrifft insbesondere die Entwicklungs- und Trainingsschritte der textverarbeitenden Modelle. Die Anforderung dient der Sicherstellung eines mit der DSGVO vergleichbaren Datenschutz- und Kontrollniveaus bereits während der Entwicklung des KI-Systems. Zur Prüfung, ob andere Anbieter diese Anforderungen ebenfalls erfüllen können, wurde eine systematische Markterkundung durchgeführt. Die Auswertung ergab, dass lediglich Mistral AI SAS sämtliche zwingenden Mindestanforderungen kumulativ erfüllen kann. Eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung besteht daher nicht. Auf Grundlage der Markterkundung besteht keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV. Der fehlende Wettbewerb ist nicht Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter, sondern Folge des zulässig bestimmten Beschaffungsbedarfs und der derzeitigen Marktverfügbarkeit entsprechender KI-Lösungen. Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV sowie des § 14 Abs. 6 VgV sind daher erfüllt.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Registrierungsnummer: 06-25153000-14
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
Telefon: +49 611340-0
Fax: +49 611340-1150
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Mistral AI SAS
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: 952 418 325 Paris Trade and Companie Register (R.C.S.)
Postanschrift: 15 RUE DES HALLES
Stadt: Paris
Postleitzahl: 75001
Land, Gliederung (NUTS): Paris (FR101)
Land: Frankreich
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: DE 812056745
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151 126003
Fax: +49 611 327648534
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8d7a33b9-4cd1-47cb-bfc1-8b4d2e5730e5 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/05/2026 17:03:27 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 335597-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 94/2026
Datum der Veröffentlichung: 18/05/2026