1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: MWB - Mittelhessische Wasserbetriebe -Klärwerk-
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit
2.1.
Verfahren
Titel: MWB Gießen - Klärschlammverwertung
Beschreibung: Klärschlammentsorgung für die Kläranlage MWB Gießen 2027/2028 Beschreibung: Der AN erbringt die Entsorgungsleistung zu den im Angebot genannten Annahmebe-dingungen (Qualitäten, Grenzwerte) der Entsorgungsanlage (Verbrennung). Der Klärschlamm des AG genügt den im Angebot genannten Annahmebedingungen (Qualitäten, Grenzwerte) der Entsorgungsanlage (Verbrennung). Der AN erbringt die Entsorgungsleistung zu den im Angebot genannten Annahmebedingungen (Qualitäten, Grenzwerte) der Entsorgungsanlage (Verbrennung). Der Klärschlamm des AG genügt den im Angebot genannten Annahmebedingungen (Qualitäten, Grenzwerte) der Entsorgungsanlage (Verbrennung). Der Klärschlamm wird thermisch entsorgt. Der AN verpflich-tet sich gegenüber dem AG zur Erbringung einer vollständigen Klärschlammentsorgungsdienstleistung bestehend aus Verladung, Transport, Verwiegung, notwendiger Analysen und thermischer Ent-sorgung des Klärschlamms als Verbrennung. Zu der vollständigen Klärschlammentsorgungsdienstleistung gehören alle insbesondere mit der Verladung, dem Transport, der Verwiegung und der thermischen Entsorgung des Klärschlamms verbundenen logistischen Arbeiten und die damit verbundenen Genehmigungen sowie die lückenlose Dokumentation insbesondere - die Einholung aller behördlichen Genehmigungen für Verladung, Transport, Zwischenlagerung und die thermische Entsorgung des Klärschlammes, - die lückenlose Dokumentation und der jährliche Nachweis der entsorgten Klärschlammmengen unter Angabe der Behandlungsstelle/n inkl. Entsorgung/Entsorgung der Reststoffe (z. B. Aschen), - die Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, - die Nennung der Nachunternehmer und - die Angabe der Entsorgungsstelle/en. 1: Klärschlammmenge in Tonnen pro Jahr und deren Trockensubstanz (TS in%) 12000 t/a TS bis 27 % 2: Hilfsmittel und Mengen zur Klärschlammeindickung bzw. Behandlung genutzt Polymer. 3: Entwässerungsaggregat Zentrifugen. 4: Lagermöglichkeit am Standort Sammelplatz: ca. 1.000 t, 5: Sammelkapazitäten am Standort - Abfahrzyklus: bei geräumtem Sammelplatz kann bis zu 1 Monat gelagert werden. Bei arbeitstäglicher Abholung ist ein Bedarf von 2 bis 3 Sattelzugmaschinen mit Mulden-Kipper (Heckkipper) nötig. Jeweils wenn seitens Auftraggeber MWB verfügbar mindestens 1000 t pro Monat Mindestentsorgungsmenge. 6: Beschränkungen für Transportfahrzeuge Fahrzeug ist Sattelzugmaschinen mit Mulden-Kipper (Heckkipper): keine Einschränkungen bei Gewicht oder Höhe. 7: Beladungsmöglichkeiten (Fahrzeuge) am Standort: vorhanden Telelader vorhanden und nutzbar. 8: Beschränkungen für den Abtransport Montag — Donnerstag: 7.00 bis 15.30 Uhr; Freitag: 7.00 bis 12.00 Uhr. 9: Angaben zu Container des AN: Abtransport nach Laden durch AN nach freier Wahl Der Klär-schlamm ist thermisch zu entsorgen. Der AN sendet dem AG zum Ende jeder Kalenderwoche unaufgefordert eine Dispositionsliste der Klärschlammabholung für die darauffolgende Kalenderwoche via E-Mail zu. Der AN gewährleistet Verladung und Abholung des Klärschlamms an Sonn- und Feiertagen.
Kennung des Verfahrens: af722900-c5c2-4cde-9e79-4336f8367de4
Interne Kennung: AP 001-26
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90513900 Schlammentsorgung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Gießen
Postleitzahl: 35398
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Verhandlungsverfahren mit TW 1 Bei dem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb fordert der Auftraggeber MWB eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen auf. Jedes interessierte Unternehmen kann einen Teilnahmeantrag abgeben. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Unternehmen die vom Auftraggeber MWB geforderten Informationen zur Prüfung der Eignung. Nur diejenigen Unternehmen, die vom Auftraggeber MWB nach Prüfung der übermittelten Informationen dazu aufgefordert werden, können ein Erstangebot abgeben. Diese Erstangebote werden verhandelt. Der Auftraggeber MWB verhandelt mit den Bietern über die von ihnen eingereichten Erstangebote mit dem Ziel, die Angebote inhaltlich zu verbessern. Dabei darf und wird voraussichtlich über den gesamten Angebotsinhalt verhandelt werden mit Ausnahme der vom Auftraggeber MWB in den Vergabeunterlagen festgelegten Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien. 2 Hinweise: 2.1 Der Auftraggeber MWB behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. 2.2 Die Verhandlungsgespräche werden für alle Bieter gleich ablaufen. Dies betrifft sowohl den zeitlichen Rahmen als auch die inhaltlichen Themen. Der Auftraggeber MWB stellt sicher, dass alle Bieter bei den Verhandlungen gleichbehandelt werden. Insbesondere enthält er sich jeder diskriminierenden Weitergabe von Informationen, durch die bestimmte Bieter gegenüber anderen begünstigt werden könnten. Er unterrichtet alle Bieter, deren Erstangebote nicht ausgeschieden wurden, in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs über etwaige Änderungen der Leistungsbeschreibung, insbesondere der technischen Anforderungen oder anderer Bestandteile der Vergabeunterlagen, die nicht die Festlegung der Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien betreffen. Im Anschluss an solche Änderungen gewährt der Auftraggeber MWB den Bietern ausreichend Zeit, um ihre Angebote zu ändern und gegebenenfalls überarbeitete Zweitangebote einzureichen. Der Auftraggeber MWB wird vertrauliche Informationen eines an den Verhandlungen teilnehmenden Bieters nicht ohne dessen Zustimmung an die anderen Teilnehmer weitergeben. Eine solche Zustimmung darf nicht allgemein, sondern nur in Bezug auf die beabsichtigte Mitteilung bestimmter Informationen erteilt werden. 2.3 Vorgesehen ist ein 2-stündiges Verhandlungsgespräch mit jedem Bieter. Das Verhandlungsgespräch untergliedert sich wie folgt: Vorstellung des Erstangebotes, Aussprache zur Leistung, Aussprache zum Vertrag. Das Verhandlungsgespräch wird protokolliert und im Anschluss durch die Verhandlungsparteien unterzeichnet. Das Verhandlungsgespräch findet in Neckargemünd statt. Die Bieter werden dazu unter Beifügung einer Agenda rechtzeitig eingeladen, so dass sie sich sachgerecht vorbreiten können.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: MWB Gießen - Klärschlammverwertung
Beschreibung: 1 1.1 Der Auftraggeber MWB verlangt von jedem Unternehmen die Angabe einer eindeutigen Unter-nehmensbezeichnung sowie einer elektronischen Adresse verlangen (Registrierung). Für das Sen-den, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten im Vergabeverfahren verwenden der Auf-traggeber MWB und die Unternehmen grundsätzlich Geräte und Programme für die elektronische Datenübermittlung (elektronische Mittel). Die Kommunikation im Vergabeverfahren kann nur aus-nahmsweise mündlich erfolgen und nur dann, wenn sie nicht die Vergabeunterlagen, die Teilnahme-anträge, die Interessensbestätigungen oder die Angebote betrifft. Sie wird dann ausreichend und in geeigneter Weise dokumentiert. 1.2 Die Unternehmen übermitteln ihre Teilnahmeanträge und Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV. Für die Einreichung der Teilnahmeanträge und Angebote werden keine gesonderten Formblätter verwendet. Die Bewerber und Bieter können Teilnahmeanträge und Angebote insoweit frei gestalten. Bewerberfragen und Bie-terfragen sind zu stellen bis 10 Tage vor Ablauf der Bewerbungs- und Angebotsfrist. 1.3 Die Angebotsfristen werden, abgesehen von den in § 41 Absatz 2 und 3 VgV geregelten Fällen, verlängert, wenn zusätzliche Informationen trotz rechtzeitiger Anforderung durch ein Unternehmen nicht spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt werden oder wenn der Auftraggeber MWB wesentliche Änderungen an den Vergabeunterlagen vornimmt. 2 2.1 Der Auftraggeber MWB fordert die Unternehmen auf, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, sowie, falls zumut-bar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Vor Zuschlagserteilung wird der Auftragge-ber MWB von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftrag-nehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftrag-nehmer zur Verfügung stehen. 2.2. Wenn ein Bewerber oder Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist auch § 47 VgV zu beach-ten. Nach § 47 VgV gilt Folgendes: Ein Bewerber oder Bieter kann für den Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entspre-chende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen beste-henden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die er-forderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Ab-satz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unterneh-men nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten be-nötigt werden. Der Auftraggeber MWB überprüft dann im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unter-nehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Legt der Bewerber oder Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV vor, so muss diese auch die Angaben enthalten, die für die Überprüfung erforderlich sind. Der Auf-traggeber MWB schreibt vor, dass der Bewerber oder Bieter ein Unternehmen, das das entsprechen-de Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 des Geset-zes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, ersetzen muss. Er wird vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter auch ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, ersetzen muss. Der Auftraggeber MWB wird dem Bewerber oder Bieter dafür eine Frist setzen. Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazi-täten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so verlangt der Auftraggeber MWB eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Dies gilt auch für Bewerber- oder Bietergemeinschaften. 2.3 Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber MWB bleibt davon unbe-rührt. Der Auftraggeber MWB überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Aus-schluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber MWB die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Aus-schlussgründe wird der Auftraggeber MWB verlangen, dass dieser ersetzt wird. Der Auftraggeber MWB wird dem Bewerber oder Bieter dafür eine Frist setzen. Weitere Informationen im Bekanntmachungstext der Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90513900 Schlammentsorgung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optionen: Grundlaufzeit 1 Jahr, Verlängerungsoption einmalig 1 Jahr Automatische Verlängerung wenn der Vertrag nicht bis zum 01.10.2027 durch den AG gekündigt wird.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Zusätzliche Informationen: Gemäß § 5 Abs. 1 HVTG haben Bewerber die Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 Abs. 1 oder 2 HVTG vor der Auftragsvergabe auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers in Textform zu erklären. Bewerber haben die erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben. Für den Fall des Einsatzes von Nachunternehmen hat sich der Bieter zu verpflichten, die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 4 und 5 HVTG durch die Nachunternehmen sicherzustellen. Hierzu hat der Bieter dem öffentlichen Auftraggeber Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmen im Sinne des § 5 Abs. 1 HVTG spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen vorzulegen. Soweit ein Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines Nachunternehmens in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), ist die Erklärung des Nachunternehmens bereits vor Auftragserteilung vom Bieter vorzulegen. Gleiches gilt, wenn der Bieter zur Ausführung des Auftrags Arbeitskräfte eines Verleihunternehmens einsetzt. Nachunternehmen und Verleihunternehmen haben die für sie geltenden vg Pflichten nach in eigener Verantwortung zu erfüllen. Bei Verstößen ist der öffentliche Auftraggeber berechtigt, unbeschadet anderer Rechte nach Maßgabe des § 17 HVTG zu verfahren. Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Insbesondere: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zur Anzahl geeigneter Fahrzeuge für die Durchführung von Transporten zum Ausschreibungsgegenstand.
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1. Eigenerklärung zu Referenzen von mindestens einem vergleichbaren Projekt zum Auftragsbereich "Thermische Entsorgung, Verbrennung" der vergangenen 3 Jahre (Angaben zum AG, Auftragsgegenstand, Auftragsvolumen und zum Ausführungszeitraum, selbst erbrachter Leistungsumfang, Verwertungsmengen und Verwertungswege). 2. Eigenerklärung zu Referenzen von mindestens einem vergleichbaren Projekt zum Auftragsbereich "Transportdienstleistungen" im Bereich Entsorgung der vergangenen 3 Jahre (Angaben zum AG, Auftragsgegenstand, Auftragsvolumen und zum Ausführungszeitraum, selbst erbrachter Leistungsumfang, Verwertungsmengen und Verwertungswege). Überschreitet die Zahl der geeigneten Bewerber die geplante Höchstzahl von 5 Bewerbern, erfolgt die Auswahl der Bewerber anhand folgender objektiver Kriterien: Anzahl der wertungsfähigen vergleichbaren Referenzen. Die wertungsfähigen Referenzen werden unter Berücksichtigung der Anzahl gewertet. Ein Bewerber mit 1 wertungsfähigen Referenz erhält 1 Punkt. Ein Bewerber mit 2 wertungsfähigen Referenzen er-hält 2 Punkte. Ein Bewerber mit 3 wertungsfähigen Referenzen erhält 3 Punkte. Ein Bewerber mit 4 wertungsfähigen Referenzen erhält 4 Punkte. Ein Bewerber mit 5 wertungsfähigen Referenzen erhält 5 Punkte. Ein Bewerber mit 6 wertungsfähigen Referenzen erhält 6 Punkte, ein Bewerber mit 7 wer-tungsfähigen Referenzen erhält 7 Punkte. Ein Bewerber mit 8 wertungsfähigen Referenzen erhält 8 Punkte. Ein Bewerber mit 9 wertungsfähigen Referenzen erhält 9 Punkte. Ein Bewerber mit 10 und mehr wertungsfähigen Referenzen erhält 10 Punkte. Die maximal zu erzielende Punktzahl bei dem Auswahlkriterien liegt danach bei 10 Punkten. Die fünf Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus dem Auswahlkriterium werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollte auch nach Anwendung des vorgenannten Auswahlkriteriums die Höchstzahl überschritten werden, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, entscheidet die höhere Anzahl der eingereichten wertungsfähigen Referenzen und bei gleicher Anzahl die größere Aktualität der Referenzen. Falls auch nach Anwendung dieser objektiven Auswahlkriterien die Höchstzahl weiterhin überschritten wird, weil Bewerber dieselbe Punktzahl, dieselbe Anzahl an Referenzen mit derselben Aktualität aufweisen, behält sich der Auf-traggeber vor, die Auswahl zwischen den betroffenen Bewerbern durch Los gemäß § 75 Abs. 6 VgV zu treffen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der bekannt gemachten Mindestzahl von drei Be-werbern liegt, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren nach § 51 Abs. 3 Satz 2 VgV fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Alternativ kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren wegen Unterschreitung der Mindestzahl von drei geeigneten Bewerbern aber auch gemäß § 63 VgV aufheben und gegebenenfalls ein neues Vergabeverfahren durchführen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter für die Durchführung von Transporten zum Ausschreibungsgegenstand.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung, aus der die aktuelle Beschäftigtenzahl des Bewerbers ersichtlich ist.
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung, ob und bezogen auf welche Leistungen der Einsatz eines Nachunternehmers beabsichtigt ist.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vorlage Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre
Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Eigenerklärung zu Transportgenehmigung für Klärschlämme
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als 6 Monate
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 15/07/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Teilnahmeanträge und Angebote werden auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit geprüft. Der Auftraggeber MWB kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber MWB innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung werden dokumentiert.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Ax Projects GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Ax Projects GmbH
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: MWB - Mittelhessische Wasserbetriebe -Klärwerk-
Registrierungsnummer: 0049 0641 306 2752
Postanschrift: Lahnstr. 218
Stadt: Gießen
Postleitzahl: 35398
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
Telefon: 0049 0641 306 2752
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-7002
Offizielle Bezeichnung: Ax Projects GmbH
Registrierungsnummer: 0049 6223 8662262
Postanschrift: L7 7a
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68161
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Telefon: 0049 6223 8662262
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7003
Offizielle Bezeichnung: Ax Projects GmbH
Registrierungsnummer: 0049 6223 8662262
Postanschrift: L7 7a
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68161
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Telefon: 0049 6223 8662262
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: t:06151126603
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151-126603
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: t:06151126603
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151-126603
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: t:06151126603
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151-126603
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-7007
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 73c9b281-41ac-489b-9b12-bacd1a7a6c22 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/05/2026 16:13:29 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 338271-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 94/2026
Datum der Veröffentlichung: 18/05/2026