1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung über die Lieferung eines Verfahrens zur Organisation, Vorbereitung und Durchführung von Wahlen
Beschreibung: Die ekom21 erwägt die Beschaffung eines Wahlverfahrens zur Planung und Durchführung von Wahlen ab dem 01.06.2026. Die Rahmenvereinbarung soll – ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung – den bedarfsgerechten Abruf von in diesem Kontext stehenden Lieferungen und Leistungen abdecken. Dies umfasst insbesondere die Lizenzierung und die Softwarepflege des Wahlverfahrens sowie weitere Unterstützungsleistungen. Der Betrieb des Wahlverfahren soll im ekom21-eigenen Rechenzentrum erfolgen. Das Wahlverfahren muss rechenzentrums- und mandantenfähig sein sowie autonom Vor-Ort beim Kunden installiert werden können. Ferner muss ein Mischbetrieb (Teile der Installation im Rechenzentrum, Teile beim Kunden) möglich sein. Es ist beabsichtigt, den Auftrag an den in der Bekanntmachung angegebene Auftragnehmer zu vergeben.
Kennung des Verfahrens: 6cf2cc2f-b8a8-4370-ae88-f9bbad22aae2
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Die Erfüllungsorte liegen am Sitz und am Standort der Abrufberechtigen/Bezugsberechtigten.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Rahmenvereinbarung über die Lieferung eines Verfahrens zur Organisation, Vorbereitung und Durchführung von Wahlen
Beschreibung: Der Beschaffungsgegenstand umfasst insbesondere die bedarfsgerechte Lizenzierung des Wahlverfahrens einschließlich Systemservice (Pflege, Support etc.) und weitere Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit dem Wahlverfahren (z. B. Entwicklungsleistungen, Schulung etc.). Hinsichtlich des gesuchten Wahlverfahrens selbst stehen u.a. folgende Anforderungen im Vordergrund: - responsive Darstellungen; -Berücksichtigung der BITV 2.0 inkl. Nutzung von ARIA-Attributen für verbesserte semantische Auswertung durch Bedienhilfen; Folgende Module sind u.a. berücksichtigt: - Wahlvorschlagsportal - Modul „Melde- und Materiallogistik“ - Wahlhelferportal - Parteien- und Mandatsverwaltung - exklusive Vertriebsrecht in Hessen - Erfüllung der ekom21 IT-Sicherheitsvorgaben; - Lauffähigkeit des Wahlverfahrens in der bestehenden Rechenzentrumsinfrastrukturumgebung der ekom21; - Möglichkeit Software-as-a-Service sowie dazugehörige Dienstleistungen.
Interne Kennung: ekom21-2026-1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer verlangen, dass dieser seine Leistungen gemäß der Rahmenvereinbarung trotz deren Beendigung zweimal bis zu jeweils einer zwölfmonatigen Übergangszeit ganz oder in Teilen weiter erbringt. Während des Übergangszeitraums gelten die Bestimmungen der Rahmenvereinbarung einschließlich der Regelungen zur Vergütung fort.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Erfüllungsorte liegen am Sitz und am Standort der Abrufberechtigen/Bezugsberechtigten.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung mit der durch den Auftraggeber seine Absicht zum Vertragsabschluss mit dem vorgesehenen Auftragnehmer bekundet. Ein Vertragsschluss ist daher noch nicht erfolgt. 2. Der Abschluss des Vertrages erfolgt gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB frühestens zehn Kalendertage nach dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Es wird daher darauf hingewiesen, dass es sich bei dem in Abschnitt V, Nr. 2.1) der Bekanntmachung angegebenen Datum um das heutige handelt, da technisch keine späteren Termine zugelassen werden. 3. Bezugsberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung ist die ekom21 – KGRZ Hessen, die für ihre Kunden Einzelabrufe vornimmt. Kunden der Auftraggeberin sind grundsätzlich ihre Mitglieder jeweils einschließlich deren rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen, die Beteiligungen der Auftraggeberin (govdigital eG, ProVitako eG, KIV Thüringen GmbH etc.) sowie deren Träger und Kunden, Zusammenschlüsse und andere Formen der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit sowie andere Institutionen, die Beschaffungen von der Auftraggeberin vornehmen dürfen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem Zuschlag eine Wartefrist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten, bevor er den Vertrag abschließt. Innerhalb dieser Zeit kann die Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, auf Antrag eines Betroffenen bei der zuständigen Vergabekammer nachgeprüft werden. § 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Die ekom21 hat in einer Markterkundung festgestellt, dass die Besonderheiten der beabsichtigen Auftragsvergabe dazu führen, dass zu den vorgesehenen Zeitpunkten nur ein Unternehmen die Anforderungen der ekom21 erfüllen kann, nämlich der vorgesehene Auftragnehmer und Hersteller des Wahlverfahrens. Andere Anbieter müssen unterschiedliche Produkte ggf. unterschiedlicher Hersteller kombinieren und Schnittstellen zwischen diesen autonomen Systemen erstellen, um ein alle Funktionalitäten umfassendes Angebot abzugeben. Der Wechsel zu einem neuen Wahlverfahren erfordert nicht nur die Portierung auf ein neues System, sondern auch die parallele Unterstützung zweier Systeme. Ein Wechsel auf ein neues Wahlverfahren ist aufgrund der notwendigen zeitlichen und finanziellen Aspekte im Zuge der Umstellung unwirtschaftlich. Umschulung der Benutzer und der ekom21-Mitarbeitenden auf ein neues System erfordert erheblichen Kosten- und Zeitaufwand. Dadurch fallen auch die Kosten für die hessischen Kommunen sehr viel günstiger aus. Aus diesem Grund wird diese Veröffentlichung gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 2 GWB vorgenommen.
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
Registrierungsnummer: 06-EKOM21KGRZ0001-43
Postanschrift: Carlo-Mierendorff-Straße 11
Stadt: Gießen
Postleitzahl: 35398
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
Kontaktperson: ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
Telefon: 064198300
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: DE 812 056 745
Postanschrift: Hilpertstraße 31
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Telefon: +49 6151126601
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: votegroup GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE226523058
Stadt: Aachen
Postleitzahl: 52070
Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 03349884-5089-453e-9ff5-d90645f49926 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/05/2026 12:49:36 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 331691-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 93/2026
Datum der Veröffentlichung: 15/05/2026