1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: traffiQ - Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe Bündel H
Beschreibung: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag von Busverkehrsleistungen in Frankfurt am Main Linienbündel H Das Linienbündel H umfasst folgende Linien: 25, 57, 81, 82, 83 und 85. Die Laufzeit des öDA soll 8 Jahre betragen. Diese Vorinformation verweist auf das Ergänzende Dokument; es ist öffentlich zugänglich und kann abgerufen werden unter https://www.traffiq.de/traffiq/planungen-und-projekte/vergaben.html. Weitergehende Informationen zu den Linien und die einzuhaltenden Standards (inkl. Qualitäts-/Sozialstandards) ergeben sich aus dem Ergänzenden Dokument und dem Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main (Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main NVP 2025+), auf den diese Vorinformation ebenfalls verweist. Der Nahverkehrsplan mit seinen Anlagen ist hier eingestellt: https://www.traffiq.de/traffiq/planungen-und-projekte/nahverkehrsplan.html Die Unterauftragsvergabe ist mit der Maßgabe zulässig, dass der Betreiber den überwiegenden Teil der öffentlichen Personenverkehrsdienste selbst erbringt. Der öDA wird, um auf sich ändernde Rahmenbedingungen reagieren zu können, Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot in Abhängigkeit vom Nahverkehrsplan, von sich verändernden Verkehrsbedürfnissen, von Kundenanforderungen, von strukturellen Rahmenbedingungen oder von ordnungspolitischen Vorgaben sowie zur Erreichung von Klimazielen anzupassen ist. Mit dieser Vorinformation wird der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nachgekommen.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Hauptort der Ausführung: Frankfurt am Main
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - VO (EG) 1370/2007
3.1.
Teil: PAR-0001
Titel: Vergabe Bündel H
Beschreibung: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag von Busverkehrsleistungen in Frankfurt am Main Linienbündel H
Interne Kennung: PAR-0001
3.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
3.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
3.1.3.
Dauer
Datum des Beginns: 10/12/2028
Andere Laufzeit: Unbekannt
3.1.5.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: #Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge gem. § 8a Abs. 2 S. 2 PBefG: Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr i.S.d. § 8 Abs. 4 S. 2 PBefG ist nach § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG spätestens 3 Monate nach dieser Vorinformation zu stellen (Ausschlussfrist). Diese Frist wird durch diese Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Verkehre (siehe Abschnitt II.2.4) ausgelöst. Der Betrieb der o.g. Linien ist zu dem in Abschnitt II.2.7 genannten Betriebsbeginn aufzunehmen. Außerdem können sich eigenwirtschaftliche Anträge nur auf die Gesamtleistung und nicht auf Teilleistungen beziehen. Anderenfalls ist die Genehmigung nach § 13 Abs. 2a PBefG zu versagen. Nach der Rechtsprechung zählt die Dauerhaftigkeit des Verkehrs zu den sonstigen öffentlichen Verkehrsinteressen i.S.d. § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel daran, dass der eigenwirtschaftliche Antragsteller wegen fehlender Kostendeckung die Verkehrsdienste nicht während der gesamten Laufzeit der beantragten Genehmigung in dem Genehmigungsantrag zugrundeliegenden Umfang betreiben kann, darf dem Antragsteller die Genehmigung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG nicht erteilt werden. Es obliegt dem Antragsteller, diese Zweifel an der Dauerhaftigkeit auszuräumen. Anforderungen an die Verkehrsdienste: Die Verkehre, die Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind, haben die Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards einzuhalten (§ 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG). Diese Anforderungen sind in dieser Vorinformation, im Ergänzenden Dokument und im Nahverkehrsplan zusammengefasst (§ 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG); auf das Ergänzende Dokument und den Nahverkehrsplan verweist diese Vorinformation. Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG werden mit dem beabsichtigten öDA Anforderungen nach PBefG zur ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr festgelegt. Diese mit dem öDA verbundenen Anforderungen sind in dem Ergänzenden Dokument zu dieser Vorinformation angegeben; darüber hinaus ergeben sich solche Anforderungen aus dem Nahverkehrsplan. Die Anforderungen stehen im Einklang mit den politischen Zielen des Nahverkehrsplans. Das Ergänzende Dokument ist öffentlich zugänglich und steht als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.traffiq.de/traffiq/planungen-und-projekte/vergaben.html. Das Ergänzende Dokument sowie der geltende Nahverkehrsplan enthalten wesentliche und damit verbindliche Anforderungen i.S.v. § 13 Abs. 2a PBefG. Diese sind nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a PBefG ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge bzw. führen zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit auch voraussetzt, dass die in dieser Vorabbekanntmachung angegebenen Anforderungen, einschließlich der in dem Ergänzenden Dokument angegebenen Anforderungen, als Standards nach § 12 Abs. 1a PBefG verbindlich zugesichert werden. Der Betreiber hat die Anforderungen nach dem Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021 einzuhalten. Es sind insbesondere die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge einzuhalten und während der Ausführung der Leistung Erhöhungen der Entgelte und der entgeltrelevanten Bestandteile entsprechend dem Tarifvertrag vorzunehmen. Die Einzelheiten dazu und zu einzuhaltenden Sozialstandards ergeben sich aus dem Ergänzenden Dokument, auf das diese Vorinformation verweist. Nachprüfungsverfahren: Verstöße gegen Vergaberecht sind gegenüber der Auftraggeberin innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Wird der Rüge nicht abgeholfen, muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, Vergabenachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt, E-Mail: poststelle@rpda.hessen.de , Telefon: +49 6151120, Fax: +49 6151126347, Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/oeffentliches-auftragswesen/vergabekammer eingereicht werden.
3.1.8.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: traffiQ - Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH
Überprüfungsstelle: traffiQ - Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: traffiQ - Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: traffiQ - Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00010193
Postanschrift: Stiftstr. 9-17
Stadt: Frankfurt
Postleitzahl: 60313
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt (DE403)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6921240763
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ee873b20-b847-4b81-8ba2-36aea3055acf - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Unterart der Bekanntmachung: 4
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/05/2026 17:30:15 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 311921-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 87/2026
Datum der Veröffentlichung: 06/05/2026
Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens: 03/05/2027