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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: KfW Bankengruppe
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Audiovisuelle Medientechnik
Beschreibung: An ihren drei Standorten in Frankfurt a.M., Berlin und Bonn möchte die KfW jeweils Teile ihrer Räumlichkeiten mit Medientechnik neu ausstatten bzw. vorhandene Medientechnik modernisieren. Der Auftragnehmer (im Folgenden: AN) wird auf rahmenvertraglicher Grundlage für die KfW tätig. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen. Beauftragt die KfW diese, vergibt sie während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung einen entsprechenden Einzelauftrag an den AN, der dann verpflichtet ist, die beauftragte Leistung auszuführen: (1) Verkauf und Lieferung neuer audiovisueller Geräte (Insbesondere: Displays, Projektoren und/oder LED-Screens). (2) Verkauf und Lieferung neuer Audiogeräte (Insbesondere: Funk-Mikrofone, Mischpulte, Lautsprecher und Audiosignaltechnik). (3) Verkauf und Lieferung der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Hard- und Softwarekomponenten des Herstellers Crestron für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support der in Ziff. (1) bezeichneten audiovisuellen medientechnischen Geräte. (4) Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) und betriebsfertige Übergabe gelieferter neuer audiovisueller medientechnischer Geräte sowie etwaiger neuer Komponenten von Crestron in die vorhandene medientechnische Infrastruktur der KfW inklusive Aushändigung der zugehörigen Dokumentation. (5) Fallweise Prüfung, Wartung und gegebenenfalls Instandsetzung der bereits in der KfW vorhandenen sowie der neu gelieferten medientechnischen Geräte und etwaigen Crestron-Komponenten. (6) Umrüstung oder Modernisierung von in den Räumlichkeiten der KfW bereits vorhandenen medientechnischen Geräten und Crestron-Komponenten (Planung und Durchführung). (7) Mit den vorbezeichneten Installations-, Wartungs- und Modernisierungstätigkeiten verbundene Projektkoordination und Abstimmung mit anderen Gewerken sowie technologiebezogene Beratung. Beides in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten der KfW - insbesondere aus der IT, dem Bau- und Gebäudemanagement sowie den Fachbereichen und dem externen Fachplanungsbüro Firma hmpartner, Düsseldorf. Einzelaufträge können einzelne oder mehrere der o.g. Leistungen umfassen und sowohl Einzelkomponenten als auch komplexe Systeme beinhalten. Für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support ihrer audiovisuellen Geräte nutzt die KfW ein MMS-System der Firma Crestron. Deshalb hat der AN, soweit er neue MMS-Komponenten für audiovisuelle Geräte liefert, ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Produkte des Herstellers Crestron zu verwenden und müssen zudem vom AN gelieferte neue audiovisuelle Geräte mit dem MMS-System von Crestron kompatibel sein. UHF-Mikrofonsysteme müssen in das Frequenzmanagement der KfW integrierbar und zur Betriebssicherheit untereinander (zwischen Räumen oder Gebäuden) austauschbar sein. Weitere Einzelheiten zur geschuldeten Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Das maximale Auftragsvolumen aller Einzelaufträge über die o.g. Leistungen, welche auf Basis der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beauftragt werden, beträgt 6.500.000,-- € ohne Umsatzsteuer. Dieser Wert stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Die KfW schätzt, dass sie Einzelaufträge im Umfang von insgesamt 4.510.000,-- € netto vergeben wird. Wie sich Obergrenze und geschätzter Bedarf jeweils im Detail auf die Leistungen (1) bis (7), auf die Vertragsjahre der Rahmenvereinbarung sowie auf die verschiedenen Standorte der KfW genau verteilen, lässt sich nicht vorab antizipieren. Weder das angegebene maximale Auftragsvolumen noch der mitgeteilte geschätzte Bedarf begründen eine Abnahmeverpflichtung der KfW. Der AN hat weder Anspruch darauf, dass die KfW die Obergrenze tatsächlich voll ausschöpft, noch kann er verlangen, dass die KfW ihn in einem bestimmten Mindestumfang mit Leistungen aus der Rahmenvereinbarung betraut.
Kennung des Verfahrens: 89db2c6b-d29b-4bc7-8801-d6b6c71bc514
Interne Kennung: KfW-2026-0005
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32340000 Mikrofone und Lautsprecher, 32322000 Multimediaausrüstung, 32321300 Audiovisueller Bedarf
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Frankfurt am Main sowie Berlin (PLZ: 10117) und Bonn (PLZ: 53179)
Postleitzahl: 60325
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 4 510 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 57, 42 Abs. 1 VgV
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Audiovisuelle Medientechnik
Beschreibung: An ihren drei Standorten in Frankfurt a.M., Berlin und Bonn möchte die KfW jeweils Teile ihrer Räumlichkeiten mit Medientechnik neu ausstatten bzw. vorhandene Medientechnik modernisieren. Der Auftragnehmer (im Folgenden: AN) wird auf rahmenvertraglicher Grundlage für die KfW tätig. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen. Beauftragt die KfW diese, vergibt sie während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung einen entsprechenden Einzelauftrag an den AN, der dann verpflichtet ist, die beauftragte Leistung auszuführen: (1) Verkauf und Lieferung neuer audiovisueller Geräte (Insbesondere: Displays, Projektoren und/oder LED-Screens). (2) Verkauf und Lieferung neuer Audiogeräte (Insbesondere: Funk-Mikrofone, Mischpulte, Lautsprecher und Audiosignaltechnik). (3) Verkauf und Lieferung der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Hard- und Softwarekomponenten des Herstellers Crestron für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support der in Ziff. (1) bezeichneten audiovisuellen medientechnischen Geräte. (4) Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) und betriebsfertige Übergabe gelieferter neuer audiovisueller medientechnischer Geräte sowie etwaiger neuer Komponenten von Crestron in die vorhandene medientechnische Infrastruktur der KfW inklusive Aushändigung der zugehörigen Dokumentation. (5) Fallweise Prüfung, Wartung und gegebenenfalls Instandsetzung der bereits in der KfW vorhandenen sowie der neu gelieferten medientechnischen Geräte und etwaigen Crestron-Komponenten. (6) Umrüstung oder Modernisierung von in den Räumlichkeiten der KfW bereits vorhandenen medientechnischen Geräten und Crestron-Komponenten (Planung und Durchführung). (7) Mit den vorbezeichneten Installations-, Wartungs- und Modernisierungstätigkeiten verbundene Projektkoordination und Abstimmung mit anderen Gewerken sowie technologiebezogene Beratung. Beides in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten der KfW - insbesondere aus der IT, dem Bau- und Gebäudemanagement sowie den Fachbereichen und dem externen Fachplanungsbüro Firma hmpartner, Düsseldorf. Einzelaufträge können einzelne oder mehrere der o.g. Leistungen umfassen und sowohl Einzelkomponenten als auch komplexe Systeme beinhalten. Für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support ihrer audiovisuellen Geräte nutzt die KfW ein MMS-System der Firma Crestron. Deshalb hat der AN, soweit er neue MMS-Komponenten für audiovisuelle Geräte liefert, ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Produkte des Herstellers Crestron zu verwenden und müssen zudem vom AN gelieferte neue audiovisuelle Geräte mit dem MMS-System von Crestron kompatibel sein. UHF-Mikrofonsysteme müssen in das Frequenzmanagement der KfW integrierbar und zur Betriebssicherheit untereinander (zwischen Räumen oder Gebäuden) austauschbar sein. Weitere Einzelheiten zur geschuldeten Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Das maximale Auftragsvolumen aller Einzelaufträge über die o.g. Leistungen, welche auf Basis der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beauftragt werden, beträgt 6.500.000,-- € ohne Umsatzsteuer. Dieser Wert stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Die KfW schätzt, dass sie Einzelaufträge im Umfang von insgesamt 4.510.000,-- € netto vergeben wird. Wie sich Obergrenze und geschätzter Bedarf jeweils im Detail auf die Leistungen (1) bis (7), auf die Vertragsjahre der Rahmenvereinbarung sowie auf die verschiedenen Standorte der KfW genau verteilen, lässt sich nicht vorab antizipieren. Weder das angegebene maximale Auftragsvolumen noch der mitgeteilte geschätzte Bedarf begründen eine Abnahmeverpflichtung der KfW. Der AN hat weder Anspruch darauf, dass die KfW die Obergrenze tatsächlich voll ausschöpft, noch kann er verlangen, dass die KfW ihn in einem bestimmten Mindestumfang mit Leistungen aus der Rahmenvereinbarung betraut.
Interne Kennung: 14976b5a-75ca-45d2-a407-c298232e316b
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32340000 Mikrofone und Lautsprecher, 32322000 Multimediaausrüstung, 32321300 Audiovisueller Bedarf
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60325
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: (1) Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform abzugeben. Eine Unterschrift ist hierfür nicht erforderlich. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bieterportal auf unserer Vergabeplattform: https://ausschreibungen.kfw.de. Für die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registrierung erforderlich. Nachdem Sie sich registriert haben, gelangen Sie über die Schaltfläche „Bieterassistent“ zur elektronischen Angebotsabgabe und zu Ihrer persönlichen Angebotsübersicht. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen, die Bestandteil unserer Vergabeunterlagen sind. (2) Die KfW überprüft die Eignung der Bieter anhand von Angaben zu den Eignungskriterien, die die Bieter in die Eingabemasken des Bieterassistenten einzutragen haben sowie anhand der Referenzen, die die Bieter unter Verwendung des hierfür von der KfW bereitgestellten Formblatts als externe Anlage zusammen mit ihrem Angebot hochzuladen haben (3) Der Bieter, die Bietergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bieter/die Bietergemeinschaft ggf. zum Nachweis seiner/ihrer Eignung bedient, hat zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, eine Eigenerklärung hierüber abzugeben. (4) Unter den in Ziff. 6.2 der Rahmenvereinbarung genannten Voraussetzungen ist die KfW berechtigt, im erforderlichen und dem Auftragnehmer zumutbaren Umfang sowie innerhalb seiner Leistungsfähigkeit das in dieser Bekanntmachung mitgeteilte maximale Auftragsvolumen aller Einzelaufträge unter der Rahmenvereinbarung in Höhe von 6.500.000,-- € nochmals um maximal das Eineinhalbfache zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der KfW über den Einsatz agiler Methoden (z.B. Scrum) Änderungen des Umfangs und Zuschnitts der Leistungsbeschreibung der Rahmenvereinbarung zur Folge haben und dadurch eine Änderung des Bedarfs der KfW entsteht oder d) eine Änderung des Schutzbedarfs der vom Auftragnehmer bearbeiteten Daten oder ausgeführten Tätigkeiten eine Änderung der vertraglichen Vorgaben erfordert.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Im Rahmen der Zuschlagskriterien bewertet die KfW Aspekte des Umweltschutzes (Energieeffizienz / Lebensdauer / Wiederverwendbarkeit bzw. Recyclingfähigkeit der gelieferten medientechnischen Komponenten) sowie soziale Aspekte (Vereinbarkeit von Privatleben bzw. Familie und Beruf durch Flexibilität des Arbeitsortes / Gesundheitsförderung).
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Falls dem Bieter der Zuschlag erteilt wird, muss er spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung nachweisen, dass er eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung entweder abgeschlossen hat oder bereits besitzt. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft diesen Nachweis erbringen. Das Eignungskriterium finden Sie unter nachfolgendem Link. Der Link muss nicht ausschließlich auf die vorstehend angegebene Eignungskategorie zutreffen, sondern kann auch für weitere gelten. https://ausschreibungen.kfw.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/299834f7-9aa2-42ec-b38f-477e965b6563/suitabilitycriteria
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Brutto-Gesamtpreis des Angebots
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsqualität des Angebotes (Fachliche Qualität + Nachhaltigkeit der Leistungserbringung)
Beschreibung: Die fachliche Qualität des Angebots beurteilt sich anhand eines Konzeptes des Bieters, wie er ein medientechnisches Projekt der KfW methodisch und zeitlich realisiert sowie danach, ob der Bieter bei seiner Leistungserbringung nachhaltige Gesichtspunkte berücksichtigt. Die Leistungsbewertung im Detail erfolgt gemäß "Matrix zur Bewertung der Leistung der Angebote".
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/04/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 115 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: KfW Bankengruppe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: KfW Bankengruppe
Registrierungsnummer: fd94aca1-1b6d-46bf-8af7-a7cf556a74f7
Postanschrift: Palmengartenstr. 5-9
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60325
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6974310
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 2018de2d-ad7b-4cc2-b0a6-8baab0edf709
Abteilung: Bundeskartellamt
Postanschrift: Bundeskanzlerpl. 1
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Bundeskartellamt
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: b07353ec-b442-4d2c-9795-74b50d3d660e-01
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Beschreibung: Weitere Rückfragen von am Auftrag interessierten Unternehmen haben uns veranlasst, abermals Vorgaben im Leistungsverzeichnis sowie erstmals auch im Kriterienkatalog in unserem Bieterportal stellenweise zu präzisieren und zu berichtigen. (A) Das Leistungsverzeichnis hat folgende punktuelle Korrekturen erfahren: (1) Ziff. 1.1 (Benötigte Leistungen im Überblick): […] Die Leistung ist so zu erbringen, dass die Medientechnik der KfW möglichst homogen bleibt und maximale Harmonisierung erreicht wird. Gefordert ist nicht, dass der AN unbedingt Geräte desjenigen Herstellers liefert, den die KfW bereits bei sich im Einsatz hat. Verlangt wird stattdessen Folgendes: In den verschiedenen Gattungen medientechnischer Geräte (Präsentation, Beschallung, Signalmanagement, Crestron MMS) darf der AN innerhalb einer bestimmten Geräteart – namentlich: Displays, Projektoren, LED-Screens, Mikrofonsysteme, Mischpulte, Lautsprecher, Signalverarbeitung (Video), Signalverarbeitung (Audio), Kameratechnik, MMS-Komponenten – nicht Geräte verschiedener Hersteller liefern, sondern er muss dort - soweit möglich - einem Hersteller treu bleiben. Bei Displays etwa dürfen nicht 55 Zoll Geräte des Herstellers x und 65 Zoll Geräte des Herstellers y und 86 Zoll Geräte des Herstellers z geliefert werden. Bei Sondergrößen wie etwa 115“ jedoch kann ein zweiter Hersteller angeboten werden, der diese Größe im Portfolio hat. In der Geräteart Mikrofonsysteme haben wir uns bewusst für Produkte unterschiedlicher Hersteller entschieden, da wir diese in verschiedenen Bereichen einsetzen, woraus sehr heterogene Anforderungen an Ergonomie und Übertragungsqualität resultieren. (2) pos. 01.01.0210: Anstatt „Ratio bei WUXGA: 4.6-7.2:1“ muss es richtig heißen: „Ratio bei WUXGA: 4.6-7.12:1“. (3) pos. 01.01.0620: Anstatt „Gefordert wird ein Controllersystem zur Ansteuerung und Kalibrierung der vorgenannten LED-Videowandsysteme“ muss es richtig heißen: „Gefordert wird ein Controllersystem zur Ansteuerung und Kalibrierung von LED-Videowandsystemen“. (4) pos. 01.01.0650-670: Unsere Anforderung von 16-Bit Farbdarstellung war zu streng. 549 Milliarden Farben ist ausreichend. (5) pos. 01.02.0160 + 01.02.0170: Hier ist uns ein redaktioneller Fehler unterlaufen. Gefordert ist ein Delay von bis zu 340 ms. (6) pos. 01.02.0260: Unsere Anforderung von 420 MHz war zu eng gefasst. Ein Frequenzbereich beginnend ab 471 MHz ist in Ordnung. (7) pos. 01.02.0260-0280 und pos. 01.02.0360-0370: Unsere Anforderung „Pilotton für Squelch-Funktion“ ist überholt. Wir verzichten daher darauf. (8) pos. 01.02.0470: Statt eines Einzelgerätes gestatten wir die Verwendung zweier separater miteinander verknüpfter Geräte, sofern sämtliche unserer Anforderungen auch dann erfüllt sind. (9) pos. 01.02.0640: Anstatt „Frequenzgang: 30 - 20.000 Hz“ muss es richtig heißen: „Frequenzgang: 50 - 20.000 Hz“. (10) pos. 01.03.0090: Das von uns geforderte Crestron Komponente „DM-NVX-DIR-80“ ist End of Life. Bitte bieten Sie das Nachfolgeprodukt „Crestron DM-NVX-DIR2“ an. (11) pos. 01.03.0100: Das von uns geforderte Crestron Komponente „HD-PS621“ ist End of Life. Bitte bieten Sie das Nachfolgeprodukt „Crestron HD-PS622“ an. (12) pos. 01.03.0120: Die von uns geforderte Crestron Komponente „DM-TXRX-100-STR“ ist End of Life. Bitte bieten Sie das Nachfolgeprodukt „DGE-1000“ an. (13) pos. 01.03.0130: Die von uns geforderte Crestron Komponente „HD-MD-400-C-E“ ist End of Life. Bitte bieten Sie stattdessen ein mit der Crestron Komponente „HD-MD-400-C-E“ technisch vergleichbares Produkt eines anderen Herstellers an. (14) pos. 01.03.0140: Das ausgeschriebene Gerät ist End of Life. Falls das Gerät, welches Sie anbieten, über keinen HDMI Eingang verfügt, gestatten wir die Verwendung von Adaptern oder Signalkonverter. Wir korrigieren unsere Mindestanforderungen daher wie folgt: Eingänge: 4 x 6G-SDI entfällt. 4 x HDMI entfällt; stattdessen: Konvertierung von HDMI zu 12G-SDI mit geeigneten Adaptern oder geeignetem Signalkonverter. 2 x analog Audio, unsymmetrisch entfällt. Neue zusätzliche Anforderung: Eingänge: 10 x 12G-SDI. Bitte kalkulieren Sie den entsprechenden Konverter in den Gesamtpreis der Position ein. (15) pos. 01.04.0050: Anstatt „Crestron DM-DGE-200-E“ muss es richtig heißen: „Crestron DM-DGE-200-C“. (16) pos. 01.04.0070: Die von uns geforderte Crestron Komponente „MPC3-201“ ist abgekündigt. Bitte bieten Sie das Nachfolgeprodukt „MPC4-201-B“ an. (17) pos. 01.04.0090: Die von uns geforderte Crestron Komponente „CG-EIB“ ist End of Life. Bitte bieten Sie das Nachfolgeprodukt „DIN-KXI“ an. (18) pos. 01.05.0040: Ein Video-Frame-Grabber wird tatsächlich nicht gefordert. Wir haben das entfernt. (19) pos. 01.05.0050: Die Komponente ist tatsächlich nicht mehr in dieser Form verfügbar. Bieten Sie hier bitte eine Komponente an, die unsere technischen Mindestanforderungen vollständig erfüllt. Die Bauform darf dabei geschlossen sein. Ein SDM-Modul ist nicht verlangt. (20) pos. 01.08.0030: Das ausgeschriebene Gerät ist End of Life. Falls das Gerät, welches Sie anbieten, andere Abstrahlwinkel aufweist, als der von uns geforderte Abstrahlwinkel „107° (110° Linse)“, geht dies deshalb in Ordnung. Ebenso, falls dieses Gerät eine höhere Leistung bzw. höhere Lichtausbeute besitzt als durch uns verlangt. (21) pos. 01.07.0120: Dort muss es richtig heißen: „Passend für VESA-Halterungen (200x200mm bis 800x600mm)“. (22) pos. 01.08.0040: Die Belastungstabelle hatte einen Formatierungsfehler. Die korrekte Darstellung findet sich in unserer Antwort zu Bieterfrage Nr. 57. (23) pos. 01.08.0250 -0260 sowie 0280-0360: Bieten Sie hier bitte jeweils Produkte an, die den von uns geforderten Maßen am nächsten kommen. (B) In unserem Bieterportal haben wir in Ziff. 4.3.1 des Kriterienkataloge folgende vier Ausbildungsnachweise ergänzt, die dort gefehlt haben: DM-NVX Technology – Certified Designer; DM-NVX Technology – Certified Engineer; Crestron Fusion Software, Installation and Configuration; Crestron XiO Cloud Training.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9e1349c4-d893-4f9e-a687-4188eef67d05 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/04/2026 16:21:05 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 306723-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 86/2026
Datum der Veröffentlichung: 05/05/2026