5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Beschreibung der Laufzeit: Planungszeitraum von ca. 12 bis 15 Monaten über alle Leistungsphasen sowie eine Bauzeit von ca. 12 bis 18 Monaten
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Münster
Postleitzahl: 64839
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt-Dieburg (DE716)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 19/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 246 326,90 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis der Fachkunde durch Vorlage des Referenzbogens. Bei Bedarf geben Sie mehrere Dateien ab. - Einzureichen sind: --- vergleichbare Referenzen aus dem Erziehungs- und Bildungsbereich aus den letzten 8 Jahren, LPH 9 muss nicht abgeschlossen sein und --- Referenzen zu vergleichbaren Maßnahmen der öffentlichen Hand Es muss eine Referenz über vergleichbare Leistungen aus dem Erziehungs- und Bildungsbereich aus den letzten 8 Jahren vorliegen. Bei Nichterfüllen dieser Voraussetzung wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderungen). Bei den eingereichten Referenzen sind Angaben zu Baukosten, Auftragswert, Ausführungszeitraum; erbrachten Leistungen, Auftraggeber und Art der Maßnahme zu machen. Die eingereichten Referenzen werden in allen Kategorien voll gewertet, deren geforderte Merkmale nachvollziehbar erfüllt sind. Die einzelnen Kategorien können auch in mehreren Referenzen nachgewiesen werden (Mehrfachnennung). Dabei müssen die Referenzen jeweils die übrigen Mindestanforderungen (Leistungszeitraum) und die Kriterien spezifischen Anforderungen (z.B. Kita- oder Schulbau) erfüllen. Die zu addierenden Referenzen können von unterschiedlichen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft (bzw. Nachunternehmer) oder auch von einem Bieter sein. Referenzen aus früheren Tätigkeiten werden zugelassen, soweit eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers oder Auftraggebers vorliegt, dass diese Referenzen in leitender Position erbracht wurden. Es werden nur Referenzen gewertet, welche auf den Referenzblättern des Teilnahmeantrags benannt oder beschrieben sind. Hinweis: Die Referenzen fließen ein in die Bewertung anhand der Auswahlkriterien.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Nachweis der Berufszulassung als Architekt, bei ausländischen Bewerbern ist ein gleichwertiger Nachweis des Herkunftslandes vorzulegen. - Nachweis der Bauvorlagenberechtigung
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Im Teilnahmeantrag: Anzahl der fachlich qualifizierten Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt, einschl. der fachlich qualifizierten Mitarbeiter einer etwaigen Bewerbergemeinschaft (2023 bis 2025) Hinweis: Die Anzahl der fachlich qualifizierten Mitarbeiter fließt ein in die Bewertung anhand der Auswahlkriterien.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall Die Versicherung muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: Im Auftragsfall muss durch eine Haftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1 Mio. EUR, mit mindestens doppelter Maximierung pro Jahr nachgewiesen werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Wenn ein solcher Versicherungsschutz noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist mit dem Angebot eine schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, wonach der Bieter dem Auftraggeber den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Zuschlagsfalle zusichert. Der Abschluss der (erhöhten) Versicherung ist im Zuschlagsfalle innerhalb von vier Wochen nach Zuschlag nachzuweisen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Im Teilnahmeantrag Angabe des Umsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Aktueller Handelsregisterauszug oder vergleichbare Bescheinigung bei Unternehmen mit Sitz im Ausland; Mindestanforderung: nicht älter als 6 Wochen (Ausdruck von www.handelsregister.de genügt); auch für Nachunternehmen bei Eignungsleihe bzw. für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es werden nur Teilnahmeanträge von Bewerbern berücksichtigt, die die für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Auftrag erforderliche Eignung gemäß §§ 122 ff. GWB, 42 ff. VgV besitzen. Die Bewerber müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Bei Bewerbungen von Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise und Kriterien gemeinsam erfüllt sein (z.B. Zusammenrechnung der Referenzen); die Leistungsfähigkeit einzelner Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft reicht als Nachweis allerdings nur aus, sofern dieses Mitglied nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der relevanten Leistungen überwiegend zuständig sein soll. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen entsprechend §§ 123 und 124 GWB ist für jedes Mitglied der Bewerber-/ Bietergemeinschaft gesondert zu erklären. Beabsichtigt der Bewerber, sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten zu berufen (Eignungsleihe i.S.v. § 47 VgV; z.B. durch Berufung auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so ist in diesen Fällen die Leistungsfähigkeit des Dritten durch Vorlage der entsprechenden Nachweise darzulegen. Darüber hinaus ist die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer vorzulegen. Die Formblätter für die Bewerber-/Bietergemeinschaft und für die Eignungsleihe (Verpflichtungserklärung) sind zu unterschreiben und als Scan hochzuladen; die Vergabestelle behält sich vor, das Original ggf. nachzufordern. Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen. Auf die Möglichkeit der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als (vorläufiger) Nachweis der Eignung gemäß § 50 VgV wird hingewiesen. Es werden von den Bewerbern über die bei konkreten Kriterien bereits benannten Unterlagen die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise gefordert; im Übrigen wird auf die Auflistung der einzureichenden Unterlagen im Anschreiben verwiesen: Folgende allgemeine Eigenerklärungen sind auf den zur Verfügung gestellten Formblättern über die Vergabeplattform elektronisch hochzuladen (Unterschriften werden grundsätzlich ersetzt durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB; besondere Anforderungen auf einzelnen Formblättern sind zu beachten): - Formblatt Teilnahmeantrag - Verpflichtungserklärung Tariftreue-Mindestlohn (sofern nicht bereits in einem Präqualifikations-register hinterlegt) - Eigenerklärung EU- Russland-Sanktionen bei der Vergabe - Bei Abgabe eines Teilnahmeantrags als Bewerbergemeinschaft: Formblatt „Bewerbergemeinschaft" - Bei Abgabe eines Teilnahmeantrags mit Nachunternehmerleistungen bei Eignungsleihe: Formblatt „Verzeichnis Nachunternehmer/Eignungsleihe", im Falle der Eignungsleihe zusätzlich das Formblatt „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" -Wenn vorhanden, Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats — Wenn keine Präqualifizierung vorliegt, Vorlage des Formblatts 124 Eigenerklärung Eignungskriterien für den Zugang zur nächsten Stufe Nach erfolgter Prüfung und Auswertung der Teilnahmeanträge werden maximal 5 Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Soweit mehr als 5 Bewerber geeignet sind, werden die 5] Bewerber mit der höchsten Bewertungspunktzahl ausgewählt und zur Abgabe eines Angebotes zugelassen, bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Alle anderen Bewerber werden im weiteren Auswahlverfahren nicht berücksichtigt. Eignungskriterien und Gewichtung: Referenzen über vergleichbare Leistungen (Gewichtung: 45 %) Referenzen zu Maßnahmen der öffentlichen Hand (Gewichtung: 30 %) Anzahl der fachlich qualifizierten Mitarbeiter (Gewichtung: 25 %) Eine nähere Beschreibung zur Bewertung (Bewertungsmaßstäbe und Erläuterungen) findet sich im Dokument „1-10 Auswahlkriterien“. Das Verfahren wir in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt: Ja Höchstzahl und Beschreibung: In der zweiten Phase, dem Verhandlungsverfahren, wird das Verfahren nur noch mit den am Ende der Phase 1 ausgewählten Bewerbern weitergeführt. Diese erhalten die Aufforderung zur Angebotsabgabe mit den entsprechenden weiteren Erläuterungen und geben ihre Erstangebote ab. Diese werden anhand der festgelegten Zuschlagskriterien bewertet. Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass sich der Auftraggeber gemäß § 17 Abs. 11 VgV ausdrücklich vorbehält, bereits auf der Grundlage der Erstangebote den Auftrag zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die zum Ablauf der Abgabefrist abgegebenen Erstangebote sind daher bereits verbindlich. Der Auftraggeber wird daher bereits die Erstangebote anhand der Zuschlagskriterien für Phase 2 bewerten. Sollte Verhandlungsbedarf bestehen und daher der Zuschlag nicht bereits auf ein Erstangebot erteilt werden, wird der Auftraggeber anschließend über die Erstangebote mit den 3 Bietern, deren Erstangebote bei dieser Bewertung anhand der Zuschlagskriterien die meisten Punkte erhalten haben, verhandeln und diese sodann zur Abgabe finaler Angebote auffordern. Diese Angebote werden wiederum anhand der Zuschlagskriterien bewertet. Sollten die Verhandlungen im Rahmen dieses Abschichtungsmodells gemäß § 17 Abs. 12 VgV scheitern, werden diejenigen Bieter, die ebenfalls Erstangebote eingereicht hatten, aber zunächst nicht zur weiteren Verhandlung aufgefordert waren, wieder in die Verhandlungen einbezogen und zur Abgabe finaler Angebote aufgefordert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 1 Preis: Gesamtangebotspreis brutto, Gewichtung: 40 Punkte / 30 % Das niedrigste Angebot erhält 40 Punkte, Angebote größer gleich 50% über dem niedrigsten Angebot geben 0 Punkte, (Zwischenwerte werden interpoliert)
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Projektteam / Projektorganisation 45 Punkte / 35 % Projektanalyse / Herangehensweise - 45 Punkte / 35 %
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/05/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 03/06/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich gemäß § 56 VgV vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Fordert der Auftraggeber Angaben, Erklärungen oder Nachweise nach, sind diese vom Bewerber/Bieter an die die Erklärung anfordernde Stelle des Auftraggebers zu übermitteln (sofern in der Nachforderung nicht ausdrücklich anders bestimmt). Die Bewerber/Bieter können sich auf eine solche Nachforderung aber nicht verlassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB).Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Submissionsstelle beim Revisionsamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Organisation, die Angebote bearbeitet: Der Gemeindevorstand des Gemeinde Münster