1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Der Kanzler der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Bereich Finanzen und Controlling, Einkaufsmanagement
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung des BTOF-CIMS
Beschreibung: Im Rahmen der HALO-Großgeräteinitative hat die Deutsche Forschungsgesellschaft (DFG) Gelder für die Beschaffung eines bipolaren Chemischen Ionisationsmassenspektrometers (B4 TOF, Bipolar Time-of-Flight mass spectrometer) bewilligt. Dieses Gerät soll an der Goethe Universität für den Einsatz auf dem Forschungsflugzeug HALO des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) vorbereitet und modifiziert werden und zum ersten Mal im Rahmen der CONTANGO Kampagne im Januar/Februar 2028 auf HALO fliegen.
Kennung des Verfahrens: 2413a771-6a0d-40c0-a0ef-b644c56174d4
Interne Kennung: 9.41.16_VgV_EM21A_FB11_03_26
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Zentrale Elemente des Verfahrens: Der Vertrag wurde im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) und c) sowie Nr. 4 VgV.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Johann Wolfgang Goethe Universität, Institute for Atmospheric and Environmental Sciences, Altenhöferallee 1, Germany
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60438
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YMYMAEF#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Beschaffung des BTOF-CIMS
Beschreibung: Es ergeben sich folgende Bedarfsmerkmale für das zu beschaffende Gerät: 1. Das Gerät muss in der Lage sein, sowohl im positiven, als auch im negativen Ionenmodus zu messen, da nur so die benötigte und im Antrag der HALO-Großgeräteinitative beschriebene und bewilligte breite Abdeckung von verschiedenen Molekülklassen gewährleistet ist. 2. Das Gerät muss in der Lage sein, "quasi-instantan", d.h. im Sub-Sekunden Bereich, zwischen positivem und negativem Messmodus hin- und her zuschalten. Diese im Antrag der HALO-Großgeräteinitative beschriebene Eigenschaft ist nötig, um den Verlust der Messzeit durch Umschaltprozesse zu minimieren. Bei signifikanter Umschaltzeit (>1 s) würde zudem das Forschungsflugzeug HALO aufgrund seiner Geschwindigkeit schon eine deutlich andere Position haben und Messwerte wären u.U. nicht mehr direkt vergleichbar. 3. Das Gerät muss in der Lage sein, Benzol+ und Bromid- Reagenzionen zu verwenden, um das im Antrag beschriebene Spektrum an Molekülen messtechnisch abzudecken. 4. Die Messung gasförmiger Schwefelsäure (H2SO4), Salpetersäure (HNO3) und hochoxygenierten organischen Verbindungen (HOMs) als wichtige Vorläuferstoffe für Aerosolneubildung muss möglich sein. 5. Der positive und negative Messmodus muss in die Datenerfassungssoftware integriert sein. 6. Das Gerät muss in der Lage sein, innerhalb von 4 Stunden von stromlosen Zustand einen messbereiten Zustand zu erreichen, da dies die Stromverfügbarkeit für Geräte auf HALO vor dem Abflug ist. 7. Das Gerät muss eine Massenauflösung von mindestens 10.000 haben.
Interne Kennung: 9.41.16_VgV_EM21A_FB11_03_26
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Johann Wolfgang Goethe Universität, Institute for Atmospheric and Environmental Sciences, Altenhöferallee 1, Germany
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60438
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 8 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Veröffentlichung des Preises würde den berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schaden, da ein Rückschluss auf die Kalkulation des obsiegenden Bieters durch die Veröffentlichung des Gesamtauftragswertes möglich ist, wodurch dieser im Markt Wettbewerbsnachteile erleiden könnte, insbesondere weil es sich um ein Forschungsgerät handelt und der Markt insoweit begrenzt ist. Da systemseitig eine Angabe vorzunehmen ist, wurde EUR 1,00 eingetragen bzw. als Auftragswert angegeben.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wird auf § 135 GWB verwiesen. Dieser lautet: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1.gegen § 134 verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2,, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1.der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2.der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3.der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen." Ferner wird auf § 160 GWB verwiesen: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Der Kanzler der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Bereich Finanzen und Controlling, Einkaufsmanagement
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Veröffentlichung des Preises würde den berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schaden, da ein Rückschluss auf die Kalkulation des obsiegenden Bieters durch die Veröffentlichung des Gesamtauftragswertes möglich ist, wodurch dieser im Markt Wettbewerbsnachteile erleiden könnte, insbesondere weil es sich um ein Forschungsgerät handelt und der Markt insoweit begrenzt ist. Da systemseitig eine Angabe vorzunehmen ist, wurde EUR 1,00 eingetragen bzw. als Auftragswert angegeben.
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Nach Durchführung einer ausführliche Markterkundung hat sich ergeben, dass nur ein Gerät die folgenden Bedarfsmerkmale vollständig erfüllen kann: 1 Bipolarität generell 2 Schnelle Polaritätswechsel 3 Benzol- u. Bromid R.-Ionen 4 Messung von H2SO4, HNO3 und HOMs möglich 5 DAQ Integration schnelle 6 Messbereit in <4 Stunden 7 Massenauflösung >10.000
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
Sonstige Begründung: Die Fähigkeit beide Ionenpolaritäten (und damit sehr unterschiedliche Klassen an Probenmolekülen) quasi gleichzeitig in einem Flugzeitmassenspektrometer zu messen, wird momentan von keinem anderen Hersteller angeboten. Diese spezielle Technologie ist Gegenstand eines sich in momentan in Genehmigung befindlichen Patentes, so dass dieses technische Merkmal bzw. diese Fähigkeit, die zur Deckung des Bedarfes zwingend erforderlich ist, auch aufgrund eines Ausschließlichkeitsrechts nur von einem bestimmten Unternehmen erfüllt werden kann.
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag dient rein den Zwecken von Forschung, Experimenten, Studien oder Entwicklung unter den in der Richtlinie genannten Bedingungen
Sonstige Begründung: Das zu beschaffende Gerät wird auch selbst Gegenstand der Forschung sein.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Aerodyne Research, Inc
Angebot:
Kennung des Angebots: CX21DBD31DBD3
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Veröffentlichung des Preises würde den berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schaden, da ein Rückschluss auf die Kalkulation des obsiegenden Bieters durch die Veröffentlichung des Gesamtauftragswertes möglich ist, wodurch dieser im Markt Wettbewerbsnachteile erleiden könnte, insbesondere weil es sich um ein Forschungsgerät handelt und der Markt insoweit begrenzt ist. Da systemseitig eine Angabe vorzunehmen ist, wurde EUR 1,00 eingetragen bzw. als Auftragswert angegeben. .
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Veröffentlichung des Preises würde den berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schaden, da ein Rückschluss auf die Kalkulation des obsiegenden Bieters durch die Veröffentlichung des Gesamtauftragswertes möglich ist, wodurch dieser im Markt Wettbewerbsnachteile erleiden könnte, insbesondere weil es sich um ein Forschungsgerät handelt und der Markt insoweit begrenzt ist. Da systemseitig eine Angabe vorzunehmen ist, wurde EUR 1,00 eingetragen bzw. als Auftragswert angegeben. .
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 9.41.16_VgV_EM21A_FB11_03_26
Titel: Beschaffung des Beschaffung des BTOF-CIMS
Datum der Auswahl des Gewinners: 08/04/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 09/04/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Der Kanzler der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Bereich Finanzen und Controlling, Einkaufsmanagement
Registrierungsnummer: DE114110511
Postanschrift: Theodor-W.-Adorno-Platz 1
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60323
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB Rechtsanwälte
Telefon: +49 69 719189012
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: 0615112-6603
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 615112-6603
Fax: +49 611 327 648534
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Aerodyne Research, Inc
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: 04-2471226
Postanschrift: 45 Manning Road
Stadt: Billercia
Postleitzahl: 01821
Land: Vereinigte Staaten
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Vereinigte Staaten
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b49097ce-dba5-4fbc-a867-76ac9684b775 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/04/2026 14:10:40 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 285938-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 81/2026
Datum der Veröffentlichung: 27/04/2026