1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Two (2) units Mobile Large-Scale X-Ray System (X-Ray Scanner Vehicles) for Kosovo
Beschreibung: Two (2) units Mobile Large-Scale X-Ray System (X-Ray Scanner Vehicles) for Kosovo
Kennung des Verfahrens: 81e4847f-2f52-4103-8d68-a25d5843bb42
Interne Kennung: 7200077482
Verfahrensart: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Das Verfahren wird beschleunigt: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34970000 Verkehrsüberwachungseinrichtung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34144700 Nutzfahrzeuge, 34990000 Ausrüstung für Kontrolle, Sicherheit, Signalisierung und Beleuchtung, 38582000 Röntgenkontrollausrüstung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Merdare, Kosovo
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (XKZZZ)
Land: Kosovo
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXTRYYRYT7QTNAX6# Communication takes place exclusively via the project area of the GIZ awarding marketplace. Price Ceiling: A net price ceiling of 6 million euro is established. Offers exceeding this price ceiling will be mandatorily excluded from further evaluation. GIZ reserves the right to exclude bidders based in countries outside the European Union, and that are neither a party to the World Trade Organization"s Agreement on Government Procurement nor have concluded another international agreement with the European Union on ensuring the equal and reciprocal opportunity to participate in public procurement procedures ("non-privileged third country"), from participating in this specific procurement procedure at any time during the procurement process. This also applies to bidding consortia with at least one member that is based in a non-privileged third country. Therefore, tenderers based in non-privileged third countries (including corresponding bidding consortia) are also not entitled to legal protection from review bodies under public procurement law.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Two (2) units Mobile Large-Scale X-Ray System (X-Ray Scanner Vehicles) for Kosovo
Beschreibung: Two (2) units Mobile Large-Scale X-Ray System (X-Ray Scanner Vehicles) for Kosovo and Training
Interne Kennung: 7200077482
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34970000 Verkehrsüberwachungseinrichtung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34144700 Nutzfahrzeuge, 34990000 Ausrüstung für Kontrolle, Sicherheit, Signalisierung und Beleuchtung, 38582000 Röntgenkontrollausrüstung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Merdare, Kosovo
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (XKZZZ)
Land: Kosovo
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: The social standards can be found in the GIZ Code of Conduct for Contractors. These include, among others, gender equality, the human rights due diligence in global supply chains, fair working conditions, as well as the core labour standards of the International Labour Organization.
Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung der Geschlechter, Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten, Faire Arbeitsbedingungen, Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: According to Article 160, Section 3 of the German Act Against Restraint of Competition (GWB), application for review is not permissible insofar as 1. the applicant has identified the claimed infringement of the procurement rules before submitting the application for review and has not submitted a complaint to the contracting authority within a period of 10 calendar days; the expiry of the period pursuant to Article 134, Section 2 remains unaffected, 2. complaints of infringements of procurement rules that are evident in the tender notice are not submitted to the contracting authority at the latest by the expiry of the deadline for the application or by the deadline for the submission of bids, specified in the tender notice 3. complaints of infringements of procurement rules that first become evident in the tender documents are not submitted to the contracting authority at the latest by the expiry of the deadline for application or by the deadline for the submission of bids, 4. more than 15 calendar days have expired since receipt of notification from the contracting authority that it is unwilling to redress the complaint. Sentence 1 does not apply in the case of an application to determine the invalidity of the contract in accordance with Article 135, Section 1 (2). Article 134, Section 1, Sentence 2 remains unaffected.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Varex Imaging Corporation
Angebot:
Kennung des Angebots: 8 - 90031
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Titel: Varex Imaging Corporation, 84104 Salt Lake City, UT
Datum des Vertragsabschlusses: 30/03/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Wert des höchsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Registrierungsnummer: 993-80072-52
Postanschrift: Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5
Stadt: Eschborn
Postleitzahl: 65760
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6196793106
Fax: +49 6196791115
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: 022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Varex Imaging Corporation
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: 81-3434516
Postanschrift: 1678 S. Pioneer Road
Stadt: Salt Lake City, UT
Postleitzahl: 84104
Land: Vereinigte Staaten
Telefon: +1 801 972 5000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: fa391249-6d9b-4aac-a000-2f4392b62bcc - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/04/2026 16:35:32 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 270360-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 77/2026
Datum der Veröffentlichung: 21/04/2026