1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Magistrat der Stadt Hanau, Stadtschulamt
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Freigestellter Schülerverkehr innerhalb Stadtgebiet Hanau
Beschreibung: Die zu erbringende Leistung umfasst die Durchführung von Beförderungsleistungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Betreuungsbedarf, beginnend mit der Vorklasse bis zum Ende der Mittelstufe (ca. 5 Jahre bis ca. 18 Jahre), deren Wohnsitz Hanau ist. Die Leistung umfasst die tägliche Beförderung von Schülerinnen und Schülern, zum regelmäßigen und lehrplanmäßigen Unterricht, die von ihrer Wohnung zur Schule und zurück gefahren werden müssen. Die Durchführung von Praktikumsfahrten und die Durchführung notwendiger Einzelbeförderungen zählen ebenfalls zur geforderten Leistungserbringung. Darüber hinaus müssen auch Unterrichtsfahrten zu sonstigen Unterrichtsorten durchgeführt werden. Je nach Betreuungs- und Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler erstreckt sich das Bediengebiet auf alle dafür in Frage kommenden Schul- und Bildungseinrichtungen innerhalb des Stadtgebietes von Hanau. Die Anzahl der anzufahrenden Schulen kann sich jederzeit ändern, es können Schulen hinzukommen und wegfallen. Die Beförderungsleistung umfasst ein Los: Los 1: Innerhalb des Stadtgebietes sind dies alle Schulen, deren Träger die Stadt Hanau ist. Hinweis: Die Friedrich-Fröbel-Schule befindet sich in der Nachbargemeinde Maintal, ist aber in der Schulträgerschaft der Stadt Hanau. Weiterhin umfasst die Leistung die Beförderung zu Vorklassenstandorten in Hanau. Das Los 1 wird auch die Beförderung zu Außenklassen beinhalten. Ab Schuljahr 2026/2027 erfolgt die Beförderung von ca. 60 Schülerinnen und Schülern von der Friedrich-Fröbel-Schule zur Elisabeth-Schmitz-Schule. Da die Schülerinnen und Schüler noch nicht feststehen, ist die Kalkulation auf Grundlage der Schülerbeförderungsliste vorzunehmen.
Kennung des Verfahrens: 4b9f9835-9a4a-4072-bf77-49e3725cb5ec
Vorherige Bekanntmachung: 79502-2026
Vorherige Bekanntmachung: 186440-2026
Interne Kennung: 05-2026
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Kinzig-Kreis (DE719)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Dieses Verfahren wird neu aufgelegt
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1: Innerhalb Stadtgebiet Hanau
Beschreibung: Innerhalb des Stadtgebietes sind dies alle Schulen, deren Träger die Stadt Hanau ist. Hinweis: Die Friedrich-Fröbel-Schule befindet sich in der Nachbargemeinde Maintal, ist aber in der Schulträgerschaft der Stadt Hanau. Weiterhin umfasst die Leistung die Beförderung zu Vorklassenstandorten in Hanau. Das Los 1 wird auch die Beförderung zu Außenklassen beinhalten. Ab Schuljahr 2026/2027 erfolgt die Beförderung von ca. 60 Schülerinnen und Schülern von der Friedrich-Fröbel-Schule zur Elisabeth-Schmitz-Schule. Da die Schülerinnen und Schüler noch nicht feststehen, ist die Kalkulation auf Grundlage der Schülerbeförderungsliste vorzunehmen.
Interne Kennung: LOT-0001 05-2026
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Eignungsleihe: Bieter können im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), wenn sie nachweisen, dass ihnen die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, § 47 Abs. 1 VgV. Im Falle der Eignungsleihe muss der betreffende Eignungsnachweis (z.B. das Formblatt F5 für den Nachweis von Referenzen), das Formblatt „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ (F7) des Eignungsgebers sowie die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt F3) mit dem Angebot vorgelegt werden. Stützt sich ein Bieter auf zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Eignung auf die Umsätze eines eignungsverleihenden Unternehmens, müssen eignungsverleihendes Unternehmen und Bieter gesamtschuldnerisch für die Leistungserbringung haften, § 47 Abs. 3 VgV. Bietergemeinschaften: Im Falle einer Bietergemeinschaft sind neben dem Formblatt „Eigenerklärung Bietergemeinschaft“ F6 die Erklärungen/Formblätter/Nachweise zur Eignung von sämtlichen Bietergemeinschaftsmitgliedern vorzulegen. Nachunternehmer: Sofern der Bieter beabsichtigt, Leistungen im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er bereits im Angebot die Nachunternehmer benennen. Hierfür ist das Formblatt „Nachunternehmer“ (F8) zu verwenden. Um eine Prüfung zu ermöglichen, ob Gründe für den Ausschluss des vorgesehenen Nachunternehmers vorliegen, muss der Bieter außerdem durch den vorgesehenen Nachunternehmer das Formblatt F3 „Erklärung Ausschlussgründe“ ausfüllen lassen und dieses mit seinem Angebot einreichen. Sofern ein zwingender Ausschlussgrund vorliegt, wird der Auftraggeber die Ersetzung des Nachunternehmers verlangen. Bei Vorliegen eines fakultativen Ausschlussgrundes wird der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob der Bieter das Unternehmen ersetzen muss. Für die Aufforderung zur Ersetzung eines benannten Unternehmens wird der Auftraggeber dem Bieter eine Frist setzen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hanau
Land, Gliederung (NUTS): Main-Kinzig-Kreis (DE719)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 10/08/2026
Laufzeit: 5 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftrag hat eine Festlaufzeit von 5 Jahren zzgl. einer Verlängerungsoption um max. 2 weitere Jahre (siehe Ziffer 2.6 der Leistungsbeschreibung).
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 7d60255f-fa2d-40da-ba26-501c4995bb34-01
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt, § 58 Abs. 1 VgV. Grundlage dafür ist eine Bewertung des Auftraggebers, ob und inwieweit das Angebot eines Bieters die vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Das Angebot, das den niedrigsten Preis pro Besetzkilometer ausweist, erhält den Zuschlag.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Das Angebot, das den niedrigsten Preis pro Besetzkilometer ausweist, erhält den Zuschlag.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/05/2026 09:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 55 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 05/05/2026 09:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Magistrat der Stadt Hanau, Stadtschulamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die §§ 160 Abs. 3 GWB, 134 hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Magistrat der Stadt Hanau, Stadtschulamt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Magistrat der Stadt Hanau, Stadtschulamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Hessen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Magistrat der Stadt Hanau, Stadtschulamt
Registrierungsnummer: DE113525347
Postanschrift: Hessen-Homburg-Platz 7
Stadt: Hanau
Postleitzahl: 63452
Land, Gliederung (NUTS): Main-Kinzig-Kreis (DE719)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6181 3000 3070
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen
Registrierungsnummer: DE812056745
Postanschrift: Luisenplatz 2
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: bf466e02-af7b-4944-a5a2-1eedd17e0437 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/03/2026 17:46:30 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 223560-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 64/2026
Datum der Veröffentlichung: 01/04/2026