1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Dienstkleidung des Sicherungsdienstes
Beschreibung: Abschluss über einen Rahmenvertrag Belieferung von Dienstkleidung für Sicherheitspersonal der Auftraggeberin über 24 Monate Mindestvertragslaufzeit und max. 48 Monate (4 Jahre). Los 1 - Dienstkleidung für Innentätigkeiten - Variante A ("Repräsentativ") Los 2 - Dienstkleidung für Innen- und Außentätigkeiten - Variante B ("Funktional") Losübergreifend - Allgemeines 1. Einleitung und Zielsetzung Mit dieser Ausschreibung wird der Bedarf der Auftraggeberin an Dienstkleidung für den Sicherungs-/Pförtnerdienst für die Ausführung von Tätigkeiten im Innenbereich sowie an Funktionskleidung für den Sicherungs-/Pförtnerdienst für die Ausführung von Tätigkeiten im Innen- und Außenbereich, ihrer Liegenschaften abgedeckt. Die Kleidung dient sowohl der repräsentativen Funktion als auch dem hohen Sicherheitsstandard, den die Auftraggeberin in ihrem täglichen Betrieb gewährleistet. Der Sicherungsdienst der Auftraggeberin ist regelmäßig der erste Kontaktpunkt für Gäste, Besucher und Kunden, was eine besonders repräsentative und formelle Ausstrahlung der Dienstkleidung erfordert. Die Dienstkleidung (Los 1) ist auf die innere Tätigkeit des Sicherungs-/Pförtnerdienstes aus-gerichtet. Sie wird von den Beschäftigten im Innenbereich der Gebäude der Auftraggeberin getragen. Da der Sicherungsdienst in direktem Kontakt mit der Öffentlichkeit steht, ist eine professionelle, formelle Erscheinung von zentraler Bedeutung. Diese Leistungsbeschreibung beschreibt die Anforderungen an die zu liefernden Kleidungsstücke, die sowohl funktionale als auch repräsentative Ansprüche erfüllen müssen. Die Funktionskleidung (Los 2) ist für die Tätigkeiten des Sicherungs-/Pförtnerdienstes sowohl im Innen- als auch im Außenbereich vorgesehen. Sie muss den unterschiedlichen Anforderungen bei der Arbeit im Freien gerecht werden, insbesondere hinsichtlich Witterungsbeständigkeit und Komfort. Da der Sicherungsdienst in direktem Kontakt mit der Öffentlichkeit steht, ist eine professionelle, formelle Erscheinung von zentraler Bedeutung.
Kennung des Verfahrens: b729aaba-9263-418a-9d0d-13b417d70e35
Interne Kennung: 26-2000065060
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 35113400 Schutz- und Sicherheitskleidung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60329
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: bundesweit, siehe Standortliste
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y63M0A8# 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden. 2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis zu der festgelegten Fragefrist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet; 3. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können; 4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden; 5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren; 6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen. 7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung); 8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. 9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB
Betrug: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Dienstkleidung für Innentätigkeiten - Variante A ("Repräsentativ")
Beschreibung: 2. Mengen Die Mengen der einzelnen Kleidungsstücke und Zubehörteile, die im Rahmen dieses Rahmenvertrages beschafft werden sollen, sind der beigefügten Excel-Datei "C2_Preisangebot inkl. Produktanforderungen" zu entnehmen. Diese Datei enthält eine detaillierte Übersicht der verschiedenen Kleidungsstücke sowie Zubehörteile, einschließlich der maximalen Abnahmemengen, die mit einem (*) gekennzeichnet sind. Eine Mindestabnahmemenge für die einzelnen Kleidungsstücke und Zubehörteile ist nicht festgelegt. Der AN ist verpflichtet, sämtliche Kleidungsstücke und Zubehörteile gemäß den in der Excel-Datei angegebenen maximalen Abnahmemengen bereitzustellen, jedoch nur in dem tatsächlich angeforderten Umfang. Die Mengenangaben in der Datei dienen lediglich der Orientierung für den Bedarf der AG, der über den Rahmenvertrag bundesweit abgedeckt werden soll. Die tatsächlichen Abrufe erfolgen standortbezogen, wobei die entsprechenden Kleidungsstücke an die einzelnen Dienststellen und deren spezifischen Bedarf geliefert werden. Jeder Abruf erfolgt dabei in Form eines separaten Auftrags, der die Anzahl und Art der benötigten Kleidungsstücke für die jeweilige Dienststelle definiert. 3. Umweltstandards und Nachhaltigkeit Die AG legt großen Wert auf die Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit der an-gebotenen Kleidungsstücke. Daher müssen alle angebotenen Kleidungsstücke und Zubehörteile den höchsten Umweltstandards entsprechen. Insbesondere sind die Kleidungsstücke mit dem Global Organic Textile Standard (GOTS) oder einem vergleichbaren Standard zertifiziert. GOTS ist der weltweit führende Standard für die Verarbeitung von Textilien aus biologisch erzeugten Naturfasern. Entsprechende Nachweis über die GOTS-Zertifizierung oder einen vergleichbaren Standard für alle angebotenen Artikel ist mit Angebotsabgabe einzureichen/ nachzuweisen. Zusätzlich müssen die Kleidungsstücke das Fairtrade Gütezeichen oder ein vergleichbares Siegel aufweisen. Das Fairtrade-Siegel steht für gerechte Arbeitsbedingungen und eine Verbesserung der Marktbedingungen in instabilen Produktionsländern, insbesondere im Bereich Baumwolle. Entsprechende Nachweis, um die sozialen und ökologischen Standards der Produkte zu belegen, sind mit Angebotsabgabe einzureichen/ nachzuweisen. 4. Ausgestaltung des Rahmenvertrages Dieser Rahmenvertrag wird mit dem Ziel abgeschlossen, die Vereinheitlichung der Dienstkleidung für alle Beschäftigten der AG aufrechtzuerhalten. Der zentrale Abschluss eines bankweiten Rahmenvertrages stellt sicher, dass sämtliche Beschäftigte mit vergleich-baren Tätigkeiten und Aufgaben durchweg mit den gleichen Kleidungsstücken und Ausrüstungsgegenständen ausgestattet werden, unabhängig davon, an welchem Standort der jeweiligen Dienststelle sie tätig sind und zu welchem Zeitpunkt des Vertrages die Kleidung abgerufen wird. Diese Vereinheitlichung gewährleistet eine einheitliche und professionelle Außenwirkung, die sowohl für Angestellte der AG als auch für externe Partner und Dritte, wie z. B. Einsatzkräfte der Gefahrenabwehr, erkennbar ist. Daher sollen sich die Kleidungs-stücke in ihrem Aussehen an den bisherigen der AG orientieren. In Einzelfällen kann es erforderlich sein, dass der AN vor Ort eine Aufnahme der individuellen Kleidungsgrößen vornimmt, falls eine Standardgröße für einen Beschäftigten nicht passend ist. In solchen Fällen ist der AN verpflichtet, die Kleidungsgrößenaufnahme in enger Abstimmung mit den jeweiligen Dienststellen der AG vorzunehmen. Die damit verbundenen Kosten (z. B. Fahrtkosten) werden dem Auftragnehmer gemäß dem Bundesreisekostengesetz erstattet. Dies umfasst insbesondere Reisekosten, die bei der Durchführung von vor Ort erforderlichen Größenanpassungen entstehen. Die Erstattung erfolgt gegen Nachweis und auf Grundlage einer separaten Rechnung. Die Fahrtkosten werden wie folgt erstattet: 30 Cent pro km bei Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs oder die Kosten einer Zugfahrt der 2. Klasse, einschließlich Taxikosten für den innerstädtischen Transport vom Bahnhof zur Dienststelle. 5. Flexibilität und Anpassungsfähigkeit Der AN muss gewährleisten, dass die Kleidungsstücke in einer breiten Auswahl von Standardgrößen geliefert werden. Sollte eine Standardgröße für einen Mitarbeiter nicht geeignet sein, ist es notwendig, eine individuelle Größenanpassung durch den AN vorzunehmen. In diesem Fall sind die Anpassungskosten gemäß den Vorgaben des Bundesreisekostengesetzes gegen Nachweis und separater Rechnung erstattungsfähig (30 Cent/km bei Nutzung eines eigenen Fahrzeugs bzw. die Kosten für eine Zugfahrt 2. Klasse inkl. Taxi-kosten innerorts). 6. Personalisierung und Branding Die Kleidungsstücke der Variante A müssen mit dem Schriftzug "Deutsche Bundesbank" versehen sein, Krawatten, Halstücher und Socken davon abweichend mit dem Bundesadler. Die Platzierung erfolgt gut sichtbar und ist so auszuführen, dass sie auch bei teilweise verdeckter Kleidung (z. B. durch eine geöffnete Jacke) erkennbar bleibt. Zusätzlich müssen die Kleidungsstücke mit einer Möglichkeit zur Anbringung von Namensschildern ausgestattet sein, z. B. durch Klettflächen oder andere austauschbare Lösungen. Die Qualität der Stickerei oder des Drucks muss auch nach häufigem Waschen erhalten bleiben. 7. Qualitätsanforderungen Alle gelieferten Kleidungsstücke müssen den höchsten Qualitätsstandards entsprechen und die Anforderungen der AG erfüllen. Es ist erforderlich, dass jedes Kleidungsstück eine Mindesthaltbarkeit von 2 J. aufweist. Der AN muss zu jedem gelieferten Artikel auf Verlangen entsprechende Muster zur Verfügung stellen, die zur Qualitätsprüfung und -verifizierung dienen. Bei Ausgangsmaterialwechsel ist auf Verlangen der AG ein Muster zur Verifizierung zur Verfügung zu stellen. 8. Schlussbestimmungen Der AN muss sicherstellen, dass alle vereinbarten Anforderungen während d. Vertragslaufzeit erfüllt werden. Änderungen an den gelief. Produkten müssen im Einklang mit den Vereinbarungen und den geltenden Standards d. AG erfolgen.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 35113400 Schutz- und Sicherheitskleidung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60329
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: bundesweit, siehe Standortliste
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 6
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag beginnt zum 01.07.2026 und hat zunächst eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren. Er verlängert sich automatisch um jeweils ein (1) Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt dabei vier Jahre. Ist die Maximaldauer des Vertrages erreicht, endet dieser automatisch ohne vorherige schriftliche Kündigung.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Verifizierende Teststellung In der Angebotsauswertung wird eine verifizierende Teststellung vor Zuschlagserteilung zum Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen erfolgen. Hierzu hat der Bieter mit dem Angebot einen Testzugang zu einem Testsystem, welches zum Einsatz kommen soll, einzureichen. Wird der Testzugang nicht innerhalb der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt, kann das Angebot ausgeschlossen werden. In "C2.2 - Anlage 3 zum EVB-IT Vertrag Überlassung Typ B - Mindestanforderungen.xlsx" sind alle Fragen zu Mindestanforderungen (A-Kriterien) zu beantworten bzw. zu erläutern. Dazu ist im Hinweisfeld auf die jeweilige Anlage zu verweisen. Die schriftlichen Ausführungen zu Punkten 2.1 und 2.2 dürfen insgesamt vier DIN A4 Seiten nicht überschreiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 12). Das didaktische Konzept (2.2.2), welches mit Angebotsabgabe einzureichen ist, darf zwei DIN A4 Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 12) nicht überschreiten. Zuerst wird das Bestpreisangebot geprüft. Wenn die Mindestanforderungen nicht erfolgreich verifiziert werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen und der in der Preisrangfolge nächstplatzierte Bieter wird geprüft. Dieses Vorgehen wird so lang durchgeführt, bis ein Bieter die Mindestanforderungen erfolgreich verifiziert hat. Das Angebot geht in die Wertung ein, wenn alle Mindestanforderungen erfüllt sind.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zum NETTO-Umsatz (gem. C3 Eigenerklärung): Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - alternativ seit Bestehen -, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung (gem. C4 Referenzangabe zur Eignung): Mindestanforderung: In den letzten 5 Jahren abgeschlossen und mindestens 2 Jahre erbrachte Leistung am Stück.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung (gem. Ziffer 4, Vordruck C3 Eigenerklärung Eignung) über die Eintragung im Berufsregister mit Angabe der Registernummer, ggf. Kopie der Eintragung beifügen (in der Bundesrepublik Deutschland Handelsregister bzw. Hand-werksrolle, bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gemäß Artikel 58 der Richtlinie 2014/24/EG)
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gem. Ziffer 5, Vordruck C3 Eigenerklärung Eignung)
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Deckungssumme beträgt mindestens für Vermögens-, Personen- und Sachschäden 500.000,00 EUR Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Jahres beträgt das Zweifache dieser Deckungssummen (gem. Ziffer 6, Vordruck C3 Eigenerklärung Eignung)
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt (gem. Ziffer 7, Vordruck C3 Eigenerklärung Eignung)
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (gem. Ziffer 8, Vordruck C3 Eigenerklärung Eignung)
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gem. Ziffer 9, Vordruck C3 Eigenerklärung Eignung)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Bewertung des Gesamtangebotsvergleichspreis
Beschreibung: gilt Los übergreifend Der Zuschlag wird unter Berücksichtigung aller Umstände auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Gesamtangebotsvergleichspreis errechnet sich aus der Summe der Einzelpreise der angebotenen Artikel des Preisangebotes (C2).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bewertung der eingereichten Muster bzgl. Optik und Haptik, Verarbeitungs- und Materialqualität, Funktionalität, Tragekomfort sowie Design
Beschreibung: Die Bewertung der Kleidungsstücke erfolgt durch ein Gremium, welches sich aus dem folgenden Personal des Auftragnehmers zusammensetzt: - Mitarbeiter Controlling (optional) - Mitglieder der AG Dienstkleidung - Vertreter/innen aus dem Sicherungsdienst - Gleichstellungsbeauftragte - Vertreter/innen der Personalvertretung Es sind max. 125 Punkte in Los 1 und max. 120 Punkte in Los 2 erreichbar. Die Kriterien und Einzelpunkte ergeben sich aus der Bewertungsmatrix (A5). Unter Berücksichtigung des Gewichtungsfaktors a) = 50% und b) = 50% wird das insgesamt wirtschaftlichste Angebot auf Basis der einfachen Richtwertmethode gemäß UfAB ermittelt. Hierbei wird für jedes Angebot das "Leistungs-Preis-Verhältnis" mithilfe folgender Formel berechnet. Der Bieter mit der höchsten Kennzahl erhält den Zuschlag.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 28/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 73 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen des § 56 Abs. 2 - 4 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 28/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1.) Eigenerklärung gem. Vordruck C5_Verzeichnis der Leistungen anderer NU: Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Teilleistung anzugeben, welche durch Unterauftragnehmer durchgeführt wird. Der Unterauftragnehmer ist entsprechend Vordruck D1_Verpflichtungserklärung_anderer_UN zu verpflichten. 2.) Eigenerklärung C6_Russland-Sanktionen-VO 3.) Eigenerklärung gem. Vordruck C7_Bildung einer ARGE 4.) Eignungsmatrix C8
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Deutsche Bundesbank, Leiter des Zentralbereichs Beschaffungen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Dienstkleidung für Innen- und Außentätigkeiten - Variante B ("Funktional")
Beschreibung: 2. Mengen Die Mengen der einzelnen Kleidungsstücke und Zubehörteile, die im Rahmen dieses Rahmenvertrages beschafft werden sollen, sind der beigefügten Excel-Datei "C2_Preisangebot inkl. Produktanforderungen" zu entnehmen. Diese Datei enthält eine detaillierte Übersicht der verschiedenen Kleidungsstücke sowie Zubehörteile, einschließlich der maximalen Abnahmemengen, die mit einem (*) gekennzeichnet sind. Eine Mindestabnahmemenge für die einzelnen Kleidungsstücke und Zubehörteile ist nicht festgelegt. Der AN ist verpflichtet, sämtliche Kleidungsstücke und Zubehörteile gemäß den in der Excel-Datei angegebenen maximalen Abnahmemengen bereitzustellen, jedoch nur in dem tatsächlich angeforderten Umfang. Die Mengenangaben in der Datei dienen lediglich der Orientierung für den Bedarf der AG, der über den Rahmenvertrag bundesweit abgedeckt werden soll. Die tatsächlichen Abrufe erfolgen standortbezogen, wobei die entsprechenden Kleidungsstücke an die einzelnen Dienststellen und deren spezifischen Bedarf geliefert werden. Jeder Abruf erfolgt dabei in Form eines separaten Auftrags, der die Anzahl und Art der benötigten Kleidungsstücke für die jeweilige Dienststelle definiert. 3. Umweltstandards und Nachhaltigkeit Die AG legt großen Wert auf die Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit der an-gebotenen Kleidungsstücke. Daher müssen alle angebotenen Kleidungsstücke und Zubehörteile den höchsten Umweltstandards entsprechen. Insbesondere sind die Kleidungsstücke mit dem Global Organic Textile Standard (GOTS) oder einem vergleichbaren Standard zertifiziert. GOTS ist der weltweit führende Standard für die Verarbeitung von Textilien aus biologisch erzeugten Naturfasern. Entsprechende Nachweis über die GOTS-Zertifizierung oder einen vergleichbaren Standard für alle angebotenen Artikel ist mit Angebotsabgabe einzureichen/ nachzuweisen. Zusätzlich müssen die Kleidungsstücke das Fairtrade Gütezeichen oder ein vergleichbares Siegel aufweisen. Das Fairtrade-Siegel steht für gerechte Arbeitsbedingungen und eine Verbesserung der Marktbedingungen in instabilen Produktionsländern, insbesondere im Bereich Baumwolle. Entsprechende Nachweis, um die sozialen und ökologischen Standards der Produkte zu belegen, sind mit Angebotsabgabe einzureichen/ nachzuweisen. 4. Ausgestaltung des Rahmenvertrages Dieser Rahmenvertrag wird mit dem Ziel abgeschlossen, die Vereinheitlichung der Dienstkleidung für alle Beschäftigten der AG aufrechtzuerhalten. Der zentrale Abschluss eines bankweiten Rahmenvertrages stellt sicher, dass sämtliche Beschäftigte mit vergleich-baren Tätigkeiten und Aufgaben durchweg mit den gleichen Kleidungsstücken und Ausrüstungsgegenständen ausgestattet werden, unabhängig davon, an welchem Standort der jeweiligen Dienststelle sie tätig sind und zu welchem Zeitpunkt des Vertrages die Kleidung abgerufen wird. Diese Vereinheitlichung gewährleistet eine einheitliche und professionelle Außenwirkung, die sowohl für Angestellte der AG als auch für externe Partner und Dritte, wie z. B. Einsatzkräfte der Gefahrenabwehr, erkennbar ist. Daher sollen sich die Kleidungs-stücke in ihrem Aussehen an den bisherigen der AG orientieren. In Einzelfällen kann es erforderlich sein, dass der AN vor Ort eine Aufnahme der individuellen Kleidungsgrößen vornimmt, falls eine Standardgröße für einen Beschäftigten nicht passend ist. In solchen Fällen ist der AN verpflichtet, die Kleidungsgrößenaufnahme in enger Abstimmung mit den jeweiligen Dienststellen der AG vorzunehmen. Die damit verbundenen Kosten (z. B. Fahrtkosten) werden dem Auftragnehmer gemäß dem Bundesreisekostengesetz erstattet. Dies umfasst insbesondere Reisekosten, die bei der Durchführung von vor Ort erforderlichen Größenanpassungen entstehen. Die Erstattung erfolgt gegen Nachweis und auf Grundlage einer separaten Rechnung. Die Fahrtkosten werden wie folgt erstattet: 30 Cent pro km bei Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs oder die Kosten einer Zugfahrt der 2. Klasse, einschließlich Taxikosten für den innerstädtischen Transport vom Bahnhof zur Dienststelle. 5. Flexibilität und Anpassungsfähigkeit Der AN muss gewährleisten, dass die Kleidungsstücke in einer breiten Auswahl von Standardgrößen geliefert werden. Sollte eine Standardgröße für einen Mitarbeiter nicht geeignet sein, ist es notwendig, eine individuelle Größenanpassung durch den AN vorzunehmen. In diesem Fall sind die Anpassungskosten gemäß den Vorgaben des Bundesreisekostengesetzes gegen Nachweis und separater Rechnung erstattungsfähig (30 Cent/km bei Nutzung eines eigenen Fahrzeugs bzw. die Kosten für eine Zugfahrt 2. Klasse inkl. Taxi-kosten innerorts). 6. Personalisierung und Branding Die Kleidungsstücke der Variante A müssen mit dem Schriftzug "Deutsche Bundesbank" versehen sein, Krawatten, Halstücher und Socken davon abweichend mit dem Bundesadler. Die Platzierung erfolgt gut sichtbar und ist so auszuführen, dass sie auch bei teilweise verdeckter Kleidung (z. B. durch eine geöffnete Jacke) erkennbar bleibt. Zusätzlich müssen die Kleidungsstücke mit einer Möglichkeit zur Anbringung von Namensschildern ausgestattet sein, z. B. durch Klettflächen oder andere austauschbare Lösungen. Die Qualität der Stickerei oder des Drucks muss auch nach häufigem Waschen erhalten bleiben. 7. Qualitätsanforderungen Alle gelieferten Kleidungsstücke müssen den höchsten Qualitätsstandards entsprechen und die Anforderungen der AG erfüllen. Es ist erforderlich, dass jedes Kleidungsstück eine Mindesthaltbarkeit von 2 J. aufweist. Der AN muss zu jedem gelieferten Artikel auf Verlangen entsprechende Muster zur Verfügung stellen, die zur Qualitätsprüfung und -verifizierung dienen. Bei Ausgangsmaterialwechsel ist auf Verlangen der AG ein Muster zur Verifizierung zur Verfügung zu stellen. 8. Schlussbestimmungen Der AN muss sicherstellen, dass alle vereinbarten Anforderungen während d. Vertragslaufzeit erfüllt werden. Änderungen an den gelief. Produkten müssen im Einklang mit den Vereinbarungen und den geltenden Standards d. AG erfolgen.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 35113400 Schutz- und Sicherheitskleidung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60329
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: bundesweit, siehe Standortliste
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 6
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag beginnt zum 01.07.2026 und hat zunächst eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren. Er verlängert sich automatisch um jeweils ein (1) Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt dabei vier Jahre. Ist die Maximaldauer des Vertrages erreicht, endet dieser automatisch ohne vorherige schriftliche Kündigung.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Verifizierende Teststellung In der Angebotsauswertung wird eine verifizierende Teststellung vor Zuschlagserteilung zum Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen erfolgen. Hierzu hat der Bieter mit dem Angebot einen Testzugang zu einem Testsystem, welches zum Einsatz kommen soll, einzureichen. Wird der Testzugang nicht innerhalb der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt, kann das Angebot ausgeschlossen werden. In "C2.2 - Anlage 3 zum EVB-IT Vertrag Überlassung Typ B - Mindestanforderungen.xlsx" sind alle Fragen zu Mindestanforderungen (A-Kriterien) zu beantworten bzw. zu erläutern. Dazu ist im Hinweisfeld auf die jeweilige Anlage zu verweisen. Die schriftlichen Ausführungen zu Punkten 2.1 und 2.2 dürfen insgesamt vier DIN A4 Seiten nicht überschreiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 12). Das didaktische Konzept (2.2.2), welches mit Angebotsabgabe einzureichen ist, darf zwei DIN A4 Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 12) nicht überschreiten. Zuerst wird das Bestpreisangebot geprüft. Wenn die Mindestanforderungen nicht erfolgreich verifiziert werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen und der in der Preisrangfolge nächstplatzierte Bieter wird geprüft. Dieses Vorgehen wird so lang durchgeführt, bis ein Bieter die Mindestanforderungen erfolgreich verifiziert hat. Das Angebot geht in die Wertung ein, wenn alle Mindestanforderungen erfüllt sind.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zum NETTO-Umsatz (gem. C3 Eigenerklärung): Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - alternativ seit Bestehen -, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung (gem. C4 Referenzangabe zur Eignung): Mindestanforderung: In den letzten 5 Jahren abgeschlossen und mindestens 2 Jahre erbrachte Leistung am Stück.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung (gem. Ziffer 4, Vordruck C3 Eigenerklärung Eignung) über die Eintragung im Berufsregister mit Angabe der Registernummer, ggf. Kopie der Eintragung beifügen (in der Bundesrepublik Deutschland Handelsregister bzw. Hand-werksrolle, bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gemäß Artikel 58 der Richtlinie 2014/24/EG)
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gem. Ziffer 5, Vordruck C3 Eigenerklärung Eignung)
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Deckungssumme beträgt mindestens für Vermögens-, Personen- und Sachschäden 500.000,00 EUR Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Jahres beträgt das Zweifache dieser Deckungssummen (gem. Ziffer 6, Vordruck C3 Eigenerklärung Eignung)
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt (gem. Ziffer 7, Vordruck C3 Eigenerklärung Eignung)
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (gem. Ziffer 8, Vordruck C3 Eigenerklärung Eignung)
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gem. Ziffer 9, Vordruck C3 Eigenerklärung Eignung)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Bewertung des Gesamtangebotsvergleichspreis
Beschreibung: gilt Los übergreifend Der Zuschlag wird unter Berücksichtigung aller Umstände auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Gesamtangebotsvergleichspreis errechnet sich aus der Summe der Einzelpreise der angebotenen Artikel des Preisangebotes (C2).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bewertung der eingereichten Muster bzgl. Optik und Haptik, Verarbeitungs- und Materialqualität, Funktionalität, Tragekomfort sowie Design
Beschreibung: Die Bewertung der Kleidungsstücke erfolgt durch ein Gremium, welches sich aus dem folgenden Personal des Auftragnehmers zusammensetzt: - Mitarbeiter Controlling (optional) - Mitglieder der AG Dienstkleidung - Vertreter/innen aus dem Sicherungsdienst - Gleichstellungsbeauftragte - Vertreter/innen der Personalvertretung Es sind max. 125 Punkte in Los 1 und max. 120 Punkte in Los 2 erreichbar. Die Kriterien und Einzelpunkte ergeben sich aus der Bewertungsmatrix (A5). Unter Berücksichtigung des Gewichtungsfaktors a) = 50% und b) = 50% wird das insgesamt wirtschaftlichste Angebot auf Basis der einfachen Richtwertmethode gemäß UfAB ermittelt. Hierbei wird für jedes Angebot das "Leistungs-Preis-Verhältnis" mithilfe folgender Formel berechnet. Der Bieter mit der höchsten Kennzahl erhält den Zuschlag.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 28/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 73 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen des § 56 Abs. 2 - 4 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 28/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1.) Eigenerklärung gem. Vordruck C5_Verzeichnis der Leistungen anderer NU: Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Teilleistung anzugeben, welche durch Unterauftragnehmer durchgeführt wird. Der Unterauftragnehmer ist entsprechend Vordruck D1_Verpflichtungserklärung_anderer_UN zu verpflichten. 2.) Eigenerklärung C6_Russland-Sanktionen-VO 3.) Eigenerklärung gem. Vordruck C7_Bildung einer ARGE 4.) Eignungsmatrix C8
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Deutsche Bundesbank, Leiter des Zentralbereichs Beschaffungen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
Registrierungsnummer: 991-80008-08
Postanschrift: Taunusanlage 5
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60329
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: +49 699566-35200
Fax: +49 695069-2575
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bundesbank, Leiter des Zentralbereichs Beschaffungen
Registrierungsnummer: t:069956632197
Postanschrift: Postfach 10 06 02
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60006
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: +49 699566-32197
Fax: +49 695069-2575
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5d24d851-fa6d-4d10-8ad1-66a72c8ba625 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/03/2026 14:06:55 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 216540-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 62/2026
Datum der Veröffentlichung: 30/03/2026