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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Tätigkeit des Auftraggebers: Eisenbahndienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Entsorgung Altschotter/Lieferung aufbereiteter Schotter 2027
Beschreibung: Entsorgung Altschotter/Lieferung aufbereiteter Schotter 2027
Kennung des Verfahrens: 701017c2-85b3-4518-b63c-bd5beadf342e
Interne Kennung: 26FEI85025
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Zentraleinkauf, bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln. Nach der Verordnung (EU) 2022/2560 ist die EU-Kommission befugt, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten für in der Europäischen Union tätige Unternehmen zu prüfen. Stellt sie binnenmarktverzerrende drittstaatliche Subventionen fest, kann die EU-Kommission gegen die durch sie entstehenden Verzerrungen vorgehen („Foreign Subsidies Regulation“). Da dieses Vergabeverfahren einen geschätzten Auftragswert von mehr als € 250 Mio. aufweist, sind Bewerber/Bieter verpflichtet, in diesem Vergabeverfahren eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne des Art. 29 der genannten Verordnung abzugeben. Weitere Informationen finden Sie unter https://lieferanten.deutschebahn.com/lieferanten/Bedarfe-der-DB/OeffentlicheAusschreibungen/EU-Verordnung-ueber-Subventionen-aus-Drittstaaten-11341426.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: bundesweit
Postleitzahl: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 508 100 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 762 150 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 12
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 12
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Entsorgung Altschotter per LKW
Beschreibung: Entsorgung (Verwertung und Beseitigung) von Altschotter (ASO) (GS-Klassen gem. Tab. 2 , BM-Fx-Klassen gem. Tab. 3 und Tab. 4 EBV, vgl. ATV) per LKW
Interne Kennung: 0d55c937-1962-4104-bf49-237659d39a9a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: bundesweit
Postleitzahl: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter Angabe der Vergabenummer 26FEI85025 bereitgestellt) oder: —Angabe „Allgemeine Daten“ – Angabe „Verantwortlicher für die Selbstauskunft des Unternehmens“ – Angabe „Ansprechpartner/Verantwortliche“ – Angabe „Firmenprofil“ Angabe des jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, — Angabe des jährlichen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, der mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, — Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit diese Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter Angabe der 26FEI85025 bereitgestellt), oder: —Versicherung, dass über das Vermögendes Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, —Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, —Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister, —Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können, —Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig im Handelsregister eingetragen ist. Ich versichere nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für mich nationalgeltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-VO oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo-und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionslistegeführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere, den Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienst-leistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. Ich versichere dass ich kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person bin bzw. das Unternehmen kein ein Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist. Ich versichere dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält. —Ich versichere dass ich bzw. mein Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. — Ich versichere, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. c zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. —Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-,sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer Entsendegesetz,§ 98c Aufenthaltsgesetz, § 19Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat. — Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung(Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung)nachgekommen ist.—Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, §1 GWB (Preis-,Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. b) dass das Unternehmen sich zu einemunbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. — Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, —Erklärung, dass: a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe nach §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die§§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. — Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens. a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. — sowie Punkt 12ff der Anlage Bietereigenerklärung der Vergabeunterlagen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter muss eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die auftragsrelevanten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (z.B. Behandeln, Verwerten und/oder Beseitigen, Makeln, Handeln) nachweisen. Für ausländische Bieter und/oder etwaig vorgesehene ausländische Nachunternehmer (NU) wird der Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation verlangt, die mindestens die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) insbesondere an Organisation, Ausstattung und Tätigkeit des Betriebes sowie das im Betrieb beschäftigte Personal und zusätzlich an die Überwachung des Betriebes umfasst. Die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen mittels der übersetzten notwendigen Genehmigungen der zuständigen Behörden für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten. Des Weiteren ist/sind die Liste(n) der Transporteure (Anl. 3.5) einzureichen. Außerdem muss der Bieter je Entsorgungsanlage folgende Unterlagen einreichen: - (1) Steckbrief Entsorgung und ggf. Steckbrief Versorgung gemäß Anl. 3.3 (darin sind insbesondere Angaben zu den relevanten Anlagengenehmigungen, der Art und Gültigkeit des Zertifikates, den zugelassenen Abfallschlüsseln, sowie Angaben zu Kapazitätsbegrenzungen etc. zu machen). Es ist je Entsorgernummer ein Steckbrief zu erstellen. - (2) alle zur Errichtung und zum Betrieb der Entsorgungsanlage erforderlichen Genehmigungen und Anzeigen, insbesondere nach BImSchG, Landesrecht, bzw. Deponierecht (alle relevanten Genehmigungsbescheide zuzüglich Auszüge, in denen der betroffene Anlagenstandort sowie der Genehmigungstatbestand genannt ist, sowie alle für die Annahme und Entsorgung relevanten Auszüge wie z.B. zugelassene Abfallschlüssel nach AVV, Annahmegrenzwerte, Begrenzungen der Kapazität u.a.) - (3) Bei grenzüberschreitender Verbringung: Die Genehmigung der Entsorgungsanlage durch die ausländische Behörde sowie die Genehmigung der ausländischen Behörde zur Annahme des Abfalls in Originalschrift und in beglaubigter Übersetzung - (4) Bei Lieferung von RC-Material muss die Entsorgungsanlage über eine HPQ (siehe dazu DBS 9818061, Abschn. 6.2.2) verfügen. Vor erstmaliger Lieferung an die DB AG hat der Aufbereiter seine Befähigung zur vertragsgemäßen Herstellung von aufbereitetem Schotter in Form einer HPQ nachzuweisen. (5) Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (Efb) gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten - Sofern die Zertifizierung als Efb gem. §§ 56, 57 KrWG und/oder weitere erforderliche Nachweise von weiteren benannten Entsorgungsanlagen mit Abgabe des Teilnahmeantrags nicht vorliegen, hat der Bieter schriftlich zu versichern, dass er sich bemüht, die entsprechenden Genehmigungen so bald wie möglich zu erlangen. Ohne gültige Zertifikate und Genehmigungen werden Bestellungen (Einzelaufträge) für diese Entsorgungsanlagen nicht vergeben. Einsatz NU/Anforderungen an die Entsorgungsanlagen: Als NU für Entsorgungsleistungen oder Teile der Entsorgungsleistung dürfen nur solche Unternehmen eingesetzt werden, die die Voraussetzungen der Ziffer 6.7.1 der BBE - soweit sie für die übertragene Leistung erforderlich sind - erfüllen oder die Voraussetzungen nach § 7 Abs. 3 EfbV einhalten. Als NU für Transportleistungen per LKW darf nur ein Unternehmen eingesetzt werden, das Kraftfahrzeughalter im Sinne des Straßenverkehrsgesetztes ist und das über eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr nach § 3 des Güterkraftverkehrgesetzes (GüKG) oder eine als Erlaubnis nach § 3 GüKG geltende Gemeinschaftslizenz nach § 5 GüKG verfügt, die mindestens 3 Monate länger gültig ist als der letzte für einen Einzelauftrag vereinbarte Ausführungstermin. Für den Fall, dass der Bewerber wegen fehlender oder unzureichender eigener Entsorgungs- und/oder Transportkapazitäten und zur Erfüllung der im Verfahren geltenden Eignungsanforderungen beabsichtigt, fremde Unternehmen (fremde Unternehmen in diesem Sinne sind auch konzernverbundene Unternehmen) mit diesen Leistungen zu beauftragen, ist die Verpflichtungserklärung des fremden Unternehmens vorzulegen. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der Bieter berechtigt ist, die Anlage / Annahmestelle für diese Ausschreibung zu benennen und dass die Entsorgungsanlage bereit ist, für den betreffenden Vertragszeitraum (unter Berücksichtigung der Verlängerungsoption) Altschotter, Boden, Bettungsreinigungsmaterial und andere Materialien gemäß LV aus dem Gleisnetz der DB InfraGO AG anzunehmen, die im Anlagensteckbrief (Anl. 3.3) genannten Grenzwerte denjenigen der Anlage / Annahmestelle entsprechen und eine Änderung der Grenzwerte unmittelbar bekanntgegeben wird. Weiterhin sind vorzulegen: - Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Behandeln, Verwerten und/oder Beseitigen) Der Bieter muss sicherstellen, dass ihm für sämtliche von ihm eingesetzte Transporteure die Bestätigung der Anzeige des Efb-Zertifikates bei der zuständigen Behörde vorliegt. Erklärung, dass der Transportnachunternehmer eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Sammeln/Befördern) vorweisen kann - Die oben unter (1) bis (5 aufgeführten Erklärungen und Nachweise, soweit relevant. - Verpflichtungserklärung(en) des/ der fremden Unternehmen(s) Sofern die Zertifizierung als Efb gem. §§ 56, 57 KrWG und/oder Nachweise zu den Ziffern (1) bis (5) zum genannten Zeitpunkt von einzelnen Entsorgungs- oder Transport-NU nicht vorliegen, hat der Bieter mit Abgabe des Teilnahmeantrags zu versichern, dass er sich bemüht, die entsprechenden Zertifikate und Genehmigungen so bald wie möglich zu erlangen. Ohne gültige Zertifikate und Genehmigungen werden Bestellungen (Einzelaufträge) an den Auftragnehmer nicht vergeben. Hinweis: Fremde Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich das Unternehme gem. § 47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 01/07/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 23/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Entsorgung Bettungsreinigungsmaterial per LKW
Beschreibung: Entsorgung (Verwertung und Beseitigung) von Bettungsreinigungsmaterial (BRM) (GS-Klassen gem. Tab. 2 EBV, BM-Fx-Klassen gem. Tab. 3 EBV und Tab. 4 EBV, vgl. ATV) per LKW
Interne Kennung: 804911a0-0727-48be-a5fa-4c103b8defde
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: bundesweit
Postleitzahl: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter Angabe der Vergabenummer 26FEI85025 bereitgestellt) oder: —Angabe „Allgemeine Daten“ – Angabe „Verantwortlicher für die Selbstauskunft des Unternehmens“ – Angabe „Ansprechpartner/Verantwortliche“ – Angabe „Firmenprofil“ Angabe des jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, — Angabe des jährlichen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, der mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, — Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit diese Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter Angabe der 26FEI85025 bereitgestellt), oder: —Versicherung, dass über das Vermögendes Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, —Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, —Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister, —Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können, —Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig im Handelsregister eingetragen ist. Ich versichere nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für mich nationalgeltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-VO oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo-und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionslistegeführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere, den Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienst-leistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. Ich versichere dass ich kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person bin bzw. das Unternehmen kein ein Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist. Ich versichere dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält. —Ich versichere dass ich bzw. mein Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. — Ich versichere, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. c zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. —Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-,sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer Entsendegesetz,§ 98c Aufenthaltsgesetz, § 19Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat. — Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung(Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung)nachgekommen ist.—Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, §1 GWB (Preis-,Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. b) dass das Unternehmen sich zu einemunbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. — Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, —Erklärung, dass: a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe nach §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die§§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. — Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens. a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. — sowie Punkt 12ff der Anlage Bietereigenerklärung der Vergabeunterlagen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter muss eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die auftragsrelevanten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (z.B. Behandeln, Verwerten und/oder Beseitigen, Makeln, Handeln) nachweisen. Für ausländische Bieter und/oder etwaig vorgesehene ausländische Nachunternehmer (NU) wird der Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation verlangt, die mindestens die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) insbesondere an Organisation, Ausstattung und Tätigkeit des Betriebes sowie das im Betrieb beschäftigte Personal und zusätzlich an die Überwachung des Betriebes umfasst. Die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen mittels der übersetzten notwendigen Genehmigungen der zuständigen Behörden für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten. Des Weiteren ist/sind die Liste(n) der Transporteure (Anl. 3.5) einzureichen. Außerdem muss der Bieter je Entsorgungsanlage folgende Unterlagen einreichen: - (1) Steckbrief Entsorgung und ggf. Steckbrief Versorgung gemäß Anl. 3.3 (darin sind insbesondere Angaben zu den relevanten Anlagengenehmigungen, der Art und Gültigkeit des Zertifikates, den zugelassenen Abfallschlüsseln, sowie Angaben zu Kapazitätsbegrenzungen etc. zu machen). Es ist je Entsorgernummer ein Steckbrief zu erstellen. - (2) alle zur Errichtung und zum Betrieb der Entsorgungsanlage erforderlichen Genehmigungen und Anzeigen, insbesondere nach BImSchG, Landesrecht, bzw. Deponierecht (alle relevanten Genehmigungsbescheide zuzüglich Auszüge, in denen der betroffene Anlagenstandort sowie der Genehmigungstatbestand genannt ist, sowie alle für die Annahme und Entsorgung relevanten Auszüge wie z.B. zugelassene Abfallschlüssel nach AVV, Annahmegrenzwerte, Begrenzungen der Kapazität u.a.) - (3) Bei grenzüberschreitender Verbringung: Die Genehmigung der Entsorgungsanlage durch die ausländische Behörde sowie die Genehmigung der ausländischen Behörde zur Annahme des Abfalls in Originalschrift und in beglaubigter Übersetzung - (4) Bei Lieferung von RC-Material muss die Entsorgungsanlage über eine HPQ (siehe dazu DBS 9818061, Abschn. 6.2.2) verfügen. Vor erstmaliger Lieferung an die DB AG hat der Aufbereiter seine Befähigung zur vertragsgemäßen Herstellung von aufbereitetem Schotter in Form einer HPQ nachzuweisen. (5) Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (Efb) gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten - Sofern die Zertifizierung als Efb gem. §§ 56, 57 KrWG und/oder weitere erforderliche Nachweise von weiteren benannten Entsorgungsanlagen mit Abgabe des Teilnahmeantrags nicht vorliegen, hat der Bieter schriftlich zu versichern, dass er sich bemüht, die entsprechenden Genehmigungen so bald wie möglich zu erlangen. Ohne gültige Zertifikate und Genehmigungen werden Bestellungen (Einzelaufträge) für diese Entsorgungsanlagen nicht vergeben. Einsatz NU/Anforderungen an die Entsorgungsanlagen: Als NU für Entsorgungsleistungen oder Teile der Entsorgungsleistung dürfen nur solche Unternehmen eingesetzt werden, die die Voraussetzungen der Ziffer 6.7.1 der BBE - soweit sie für die übertragene Leistung erforderlich sind - erfüllen oder die Voraussetzungen nach § 7 Abs. 3 EfbV einhalten. Als NU für Transportleistungen per LKW darf nur ein Unternehmen eingesetzt werden, das Kraftfahrzeughalter im Sinne des Straßenverkehrsgesetztes ist und das über eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr nach § 3 des Güterkraftverkehrgesetzes (GüKG) oder eine als Erlaubnis nach § 3 GüKG geltende Gemeinschaftslizenz nach § 5 GüKG verfügt, die mindestens 3 Monate länger gültig ist als der letzte für einen Einzelauftrag vereinbarte Ausführungstermin. Für den Fall, dass der Bewerber wegen fehlender oder unzureichender eigener Entsorgungs- und/oder Transportkapazitäten und zur Erfüllung der im Verfahren geltenden Eignungsanforderungen beabsichtigt, fremde Unternehmen (fremde Unternehmen in diesem Sinne sind auch konzernverbundene Unternehmen) mit diesen Leistungen zu beauftragen, ist die Verpflichtungserklärung des fremden Unternehmens vorzulegen. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der Bieter berechtigt ist, die Anlage / Annahmestelle für diese Ausschreibung zu benennen und dass die Entsorgungsanlage bereit ist, für den betreffenden Vertragszeitraum (unter Berücksichtigung der Verlängerungsoption) Altschotter, Boden, Bettungsreinigungsmaterial und andere Materialien gemäß LV aus dem Gleisnetz der DB InfraGO AG anzunehmen, die im Anlagensteckbrief (Anl. 3.3) genannten Grenzwerte denjenigen der Anlage / Annahmestelle entsprechen und eine Änderung der Grenzwerte unmittelbar bekanntgegeben wird. Weiterhin sind vorzulegen: - Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Behandeln, Verwerten und/oder Beseitigen) Der Bieter muss sicherstellen, dass ihm für sämtliche von ihm eingesetzte Transporteure die Bestätigung der Anzeige des Efb-Zertifikates bei der zuständigen Behörde vorliegt. Erklärung, dass der Transportnachunternehmer eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Sammeln/Befördern) vorweisen kann - Die oben unter (1) bis (5 aufgeführten Erklärungen und Nachweise, soweit relevant. - Verpflichtungserklärung(en) des/ der fremden Unternehmen(s) Sofern die Zertifizierung als Efb gem. §§ 56, 57 KrWG und/oder Nachweise zu den Ziffern (1) bis (5) zum genannten Zeitpunkt von einzelnen Entsorgungs- oder Transport-NU nicht vorliegen, hat der Bieter mit Abgabe des Teilnahmeantrags zu versichern, dass er sich bemüht, die entsprechenden Zertifikate und Genehmigungen so bald wie möglich zu erlangen. Ohne gültige Zertifikate und Genehmigungen werden Bestellungen (Einzelaufträge) an den Auftragnehmer nicht vergeben. Hinweis: Fremde Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich das Unternehme gem. § 47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 01/07/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 23/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Entsorgung Boden per LKW
Beschreibung: Entsorgung (Verwertung und Beseitigung) von Boden (BOD), Altschotteranteil < 25% (BM-Fx-Klassen gem. Tab. 3 und 4 EBV, vgl. ATV) per LKW
Interne Kennung: c4049034-c3fa-4495-942b-51926889b186
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: bundesweit
Postleitzahl: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter Angabe der Vergabenummer 26FEI85025 bereitgestellt) oder: —Angabe „Allgemeine Daten“ – Angabe „Verantwortlicher für die Selbstauskunft des Unternehmens“ – Angabe „Ansprechpartner/Verantwortliche“ – Angabe „Firmenprofil“ Angabe des jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, — Angabe des jährlichen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, der mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, — Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit diese Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter Angabe der 26FEI85025 bereitgestellt), oder: —Versicherung, dass über das Vermögendes Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, —Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, —Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister, —Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können, —Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig im Handelsregister eingetragen ist. Ich versichere nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für mich nationalgeltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-VO oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo-und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionslistegeführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere, den Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienst-leistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. Ich versichere dass ich kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person bin bzw. das Unternehmen kein ein Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist. Ich versichere dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält. —Ich versichere dass ich bzw. mein Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. — Ich versichere, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. c zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. —Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-,sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer Entsendegesetz,§ 98c Aufenthaltsgesetz, § 19Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat. — Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung(Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung)nachgekommen ist.—Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, §1 GWB (Preis-,Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. b) dass das Unternehmen sich zu einemunbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. — Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, —Erklärung, dass: a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe nach §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die§§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. — Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens. a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. — sowie Punkt 12ff der Anlage Bietereigenerklärung der Vergabeunterlagen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter muss eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die auftragsrelevanten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (z.B. Behandeln, Verwerten und/oder Beseitigen, Makeln, Handeln) nachweisen. Für ausländische Bieter und/oder etwaig vorgesehene ausländische Nachunternehmer (NU) wird der Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation verlangt, die mindestens die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) insbesondere an Organisation, Ausstattung und Tätigkeit des Betriebes sowie das im Betrieb beschäftigte Personal und zusätzlich an die Überwachung des Betriebes umfasst. Die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen mittels der übersetzten notwendigen Genehmigungen der zuständigen Behörden für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten. Des Weiteren ist/sind die Liste(n) der Transporteure (Anl. 3.5) einzureichen. Außerdem muss der Bieter je Entsorgungsanlage folgende Unterlagen einreichen: - (1) Steckbrief Entsorgung und ggf. Steckbrief Versorgung gemäß Anl. 3.3 (darin sind insbesondere Angaben zu den relevanten Anlagengenehmigungen, der Art und Gültigkeit des Zertifikates, den zugelassenen Abfallschlüsseln, sowie Angaben zu Kapazitätsbegrenzungen etc. zu machen). Es ist je Entsorgernummer ein Steckbrief zu erstellen. - (2) alle zur Errichtung und zum Betrieb der Entsorgungsanlage erforderlichen Genehmigungen und Anzeigen, insbesondere nach BImSchG, Landesrecht, bzw. Deponierecht (alle relevanten Genehmigungsbescheide zuzüglich Auszüge, in denen der betroffene Anlagenstandort sowie der Genehmigungstatbestand genannt ist, sowie alle für die Annahme und Entsorgung relevanten Auszüge wie z.B. zugelassene Abfallschlüssel nach AVV, Annahmegrenzwerte, Begrenzungen der Kapazität u.a.) - (3) Bei grenzüberschreitender Verbringung: Die Genehmigung der Entsorgungsanlage durch die ausländische Behörde sowie die Genehmigung der ausländischen Behörde zur Annahme des Abfalls in Originalschrift und in beglaubigter Übersetzung - (4) Bei Lieferung von RC-Material muss die Entsorgungsanlage über eine HPQ (siehe dazu DBS 9818061, Abschn. 6.2.2) verfügen. Vor erstmaliger Lieferung an die DB AG hat der Aufbereiter seine Befähigung zur vertragsgemäßen Herstellung von aufbereitetem Schotter in Form einer HPQ nachzuweisen. (5) Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (Efb) gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten - Sofern die Zertifizierung als Efb gem. §§ 56, 57 KrWG und/oder weitere erforderliche Nachweise von weiteren benannten Entsorgungsanlagen mit Abgabe des Teilnahmeantrags nicht vorliegen, hat der Bieter schriftlich zu versichern, dass er sich bemüht, die entsprechenden Genehmigungen so bald wie möglich zu erlangen. Ohne gültige Zertifikate und Genehmigungen werden Bestellungen (Einzelaufträge) für diese Entsorgungsanlagen nicht vergeben. Einsatz NU/Anforderungen an die Entsorgungsanlagen: Als NU für Entsorgungsleistungen oder Teile der Entsorgungsleistung dürfen nur solche Unternehmen eingesetzt werden, die die Voraussetzungen der Ziffer 6.7.1 der BBE - soweit sie für die übertragene Leistung erforderlich sind - erfüllen oder die Voraussetzungen nach § 7 Abs. 3 EfbV einhalten. Als NU für Transportleistungen per LKW darf nur ein Unternehmen eingesetzt werden, das Kraftfahrzeughalter im Sinne des Straßenverkehrsgesetztes ist und das über eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr nach § 3 des Güterkraftverkehrgesetzes (GüKG) oder eine als Erlaubnis nach § 3 GüKG geltende Gemeinschaftslizenz nach § 5 GüKG verfügt, die mindestens 3 Monate länger gültig ist als der letzte für einen Einzelauftrag vereinbarte Ausführungstermin. Für den Fall, dass der Bewerber wegen fehlender oder unzureichender eigener Entsorgungs- und/oder Transportkapazitäten und zur Erfüllung der im Verfahren geltenden Eignungsanforderungen beabsichtigt, fremde Unternehmen (fremde Unternehmen in diesem Sinne sind auch konzernverbundene Unternehmen) mit diesen Leistungen zu beauftragen, ist die Verpflichtungserklärung des fremden Unternehmens vorzulegen. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der Bieter berechtigt ist, die Anlage / Annahmestelle für diese Ausschreibung zu benennen und dass die Entsorgungsanlage bereit ist, für den betreffenden Vertragszeitraum (unter Berücksichtigung der Verlängerungsoption) Altschotter, Boden, Bettungsreinigungsmaterial und andere Materialien gemäß LV aus dem Gleisnetz der DB InfraGO AG anzunehmen, die im Anlagensteckbrief (Anl. 3.3) genannten Grenzwerte denjenigen der Anlage / Annahmestelle entsprechen und eine Änderung der Grenzwerte unmittelbar bekanntgegeben wird. Weiterhin sind vorzulegen: - Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Behandeln, Verwerten und/oder Beseitigen) Der Bieter muss sicherstellen, dass ihm für sämtliche von ihm eingesetzte Transporteure die Bestätigung der Anzeige des Efb-Zertifikates bei der zuständigen Behörde vorliegt. Erklärung, dass der Transportnachunternehmer eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Sammeln/Befördern) vorweisen kann - Die oben unter (1) bis (5 aufgeführten Erklärungen und Nachweise, soweit relevant. - Verpflichtungserklärung(en) des/ der fremden Unternehmen(s) Sofern die Zertifizierung als Efb gem. §§ 56, 57 KrWG und/oder Nachweise zu den Ziffern (1) bis (5) zum genannten Zeitpunkt von einzelnen Entsorgungs- oder Transport-NU nicht vorliegen, hat der Bieter mit Abgabe des Teilnahmeantrags zu versichern, dass er sich bemüht, die entsprechenden Zertifikate und Genehmigungen so bald wie möglich zu erlangen. Ohne gültige Zertifikate und Genehmigungen werden Bestellungen (Einzelaufträge) an den Auftragnehmer nicht vergeben. Hinweis: Fremde Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich das Unternehme gem. § 47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 01/07/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 23/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Verladung und Transport per LKW
Beschreibung: Verladung und Transport per LKW Wurden Leistungen aus dem Los 1, Los 2 und Los 3 verpreist, sind die Lose 4.1 - 4.4 vollumfänglich zu verpreisen.
Interne Kennung: 95d727e3-d6f4-49e4-a376-ec66044d61ef
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: bundesweit
Postleitzahl: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter Angabe der Vergabenummer 26FEI85025 bereitgestellt) oder: —Angabe „Allgemeine Daten“ – Angabe „Verantwortlicher für die Selbstauskunft des Unternehmens“ – Angabe „Ansprechpartner/Verantwortliche“ – Angabe „Firmenprofil“ Angabe des jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, — Angabe des jährlichen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, der mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, — Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit diese Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter Angabe der 26FEI85025 bereitgestellt), oder: —Versicherung, dass über das Vermögendes Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, —Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, —Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister, —Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können, —Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig im Handelsregister eingetragen ist. Ich versichere nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für mich nationalgeltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-VO oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo-und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionslistegeführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere, den Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienst-leistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. Ich versichere dass ich kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person bin bzw. das Unternehmen kein ein Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist. Ich versichere dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält. —Ich versichere dass ich bzw. mein Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. — Ich versichere, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. c zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. —Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-,sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer Entsendegesetz,§ 98c Aufenthaltsgesetz, § 19Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat. — Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung(Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung)nachgekommen ist.—Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, §1 GWB (Preis-,Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. b) dass das Unternehmen sich zu einemunbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. — Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, —Erklärung, dass: a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe nach §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die§§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. — Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens. a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. — sowie Punkt 12ff der Anlage Bietereigenerklärung der Vergabeunterlagen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter muss eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die auftragsrelevanten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (z.B. Behandeln, Verwerten und/oder Beseitigen, Makeln, Handeln) nachweisen. Für ausländische Bieter und/oder etwaig vorgesehene ausländische Nachunternehmer (NU) wird der Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation verlangt, die mindestens die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) insbesondere an Organisation, Ausstattung und Tätigkeit des Betriebes sowie das im Betrieb beschäftigte Personal und zusätzlich an die Überwachung des Betriebes umfasst. Die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen mittels der übersetzten notwendigen Genehmigungen der zuständigen Behörden für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten. Des Weiteren ist/sind die Liste(n) der Transporteure (Anl. 3.5) einzureichen. Außerdem muss der Bieter je Entsorgungsanlage folgende Unterlagen einreichen: - (1) Steckbrief Entsorgung und ggf. Steckbrief Versorgung gemäß Anl. 3.3 (darin sind insbesondere Angaben zu den relevanten Anlagengenehmigungen, der Art und Gültigkeit des Zertifikates, den zugelassenen Abfallschlüsseln, sowie Angaben zu Kapazitätsbegrenzungen etc. zu machen). Es ist je Entsorgernummer ein Steckbrief zu erstellen. - (2) alle zur Errichtung und zum Betrieb der Entsorgungsanlage erforderlichen Genehmigungen und Anzeigen, insbesondere nach BImSchG, Landesrecht, bzw. Deponierecht (alle relevanten Genehmigungsbescheide zuzüglich Auszüge, in denen der betroffene Anlagenstandort sowie der Genehmigungstatbestand genannt ist, sowie alle für die Annahme und Entsorgung relevanten Auszüge wie z.B. zugelassene Abfallschlüssel nach AVV, Annahmegrenzwerte, Begrenzungen der Kapazität u.a.) - (3) Bei grenzüberschreitender Verbringung: Die Genehmigung der Entsorgungsanlage durch die ausländische Behörde sowie die Genehmigung der ausländischen Behörde zur Annahme des Abfalls in Originalschrift und in beglaubigter Übersetzung - (4) Bei Lieferung von RC-Material muss die Entsorgungsanlage über eine HPQ (siehe dazu DBS 9818061, Abschn. 6.2.2) verfügen. Vor erstmaliger Lieferung an die DB AG hat der Aufbereiter seine Befähigung zur vertragsgemäßen Herstellung von aufbereitetem Schotter in Form einer HPQ nachzuweisen. (5) Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (Efb) gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten - Sofern die Zertifizierung als Efb gem. §§ 56, 57 KrWG und/oder weitere erforderliche Nachweise von weiteren benannten Entsorgungsanlagen mit Abgabe des Teilnahmeantrags nicht vorliegen, hat der Bieter schriftlich zu versichern, dass er sich bemüht, die entsprechenden Genehmigungen so bald wie möglich zu erlangen. Ohne gültige Zertifikate und Genehmigungen werden Bestellungen (Einzelaufträge) für diese Entsorgungsanlagen nicht vergeben. Einsatz NU/Anforderungen an die Entsorgungsanlagen: Als NU für Entsorgungsleistungen oder Teile der Entsorgungsleistung dürfen nur solche Unternehmen eingesetzt werden, die die Voraussetzungen der Ziffer 6.7.1 der BBE - soweit sie für die übertragene Leistung erforderlich sind - erfüllen oder die Voraussetzungen nach § 7 Abs. 3 EfbV einhalten. Als NU für Transportleistungen per LKW darf nur ein Unternehmen eingesetzt werden, das Kraftfahrzeughalter im Sinne des Straßenverkehrsgesetztes ist und das über eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr nach § 3 des Güterkraftverkehrgesetzes (GüKG) oder eine als Erlaubnis nach § 3 GüKG geltende Gemeinschaftslizenz nach § 5 GüKG verfügt, die mindestens 3 Monate länger gültig ist als der letzte für einen Einzelauftrag vereinbarte Ausführungstermin. Für den Fall, dass der Bewerber wegen fehlender oder unzureichender eigener Entsorgungs- und/oder Transportkapazitäten und zur Erfüllung der im Verfahren geltenden Eignungsanforderungen beabsichtigt, fremde Unternehmen (fremde Unternehmen in diesem Sinne sind auch konzernverbundene Unternehmen) mit diesen Leistungen zu beauftragen, ist die Verpflichtungserklärung des fremden Unternehmens vorzulegen. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der Bieter berechtigt ist, die Anlage / Annahmestelle für diese Ausschreibung zu benennen und dass die Entsorgungsanlage bereit ist, für den betreffenden Vertragszeitraum (unter Berücksichtigung der Verlängerungsoption) Altschotter, Boden, Bettungsreinigungsmaterial und andere Materialien gemäß LV aus dem Gleisnetz der DB InfraGO AG anzunehmen, die im Anlagensteckbrief (Anl. 3.3) genannten Grenzwerte denjenigen der Anlage / Annahmestelle entsprechen und eine Änderung der Grenzwerte unmittelbar bekanntgegeben wird. Weiterhin sind vorzulegen: - Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Behandeln, Verwerten und/oder Beseitigen) Der Bieter muss sicherstellen, dass ihm für sämtliche von ihm eingesetzte Transporteure die Bestätigung der Anzeige des Efb-Zertifikates bei der zuständigen Behörde vorliegt. Erklärung, dass der Transportnachunternehmer eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Sammeln/Befördern) vorweisen kann - Die oben unter (1) bis (5 aufgeführten Erklärungen und Nachweise, soweit relevant. - Verpflichtungserklärung(en) des/ der fremden Unternehmen(s) Sofern die Zertifizierung als Efb gem. §§ 56, 57 KrWG und/oder Nachweise zu den Ziffern (1) bis (5) zum genannten Zeitpunkt von einzelnen Entsorgungs- oder Transport-NU nicht vorliegen, hat der Bieter mit Abgabe des Teilnahmeantrags zu versichern, dass er sich bemüht, die entsprechenden Zertifikate und Genehmigungen so bald wie möglich zu erlangen. Ohne gültige Zertifikate und Genehmigungen werden Bestellungen (Einzelaufträge) an den Auftragnehmer nicht vergeben. Hinweis: Fremde Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich das Unternehme gem. § 47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 01/07/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 23/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Entsorgung Altschotter frei Bahn
Beschreibung: Entsorgung (Verwertung und Beseitigung) von Altschotter (ASO) (GS-Klassen gem. Tab. 2 EBV, BM-Fx-Klassen gem. Tab. 3 EBV und Tab. 4 EBV, vgl. ATV) per Bahn
Interne Kennung: 91913a78-b9c7-4387-8a0c-a7c297b8a020
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: bundesweit
Postleitzahl: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter Angabe der Vergabenummer 26FEI85025 bereitgestellt) oder: —Angabe „Allgemeine Daten“ – Angabe „Verantwortlicher für die Selbstauskunft des Unternehmens“ – Angabe „Ansprechpartner/Verantwortliche“ – Angabe „Firmenprofil“ Angabe des jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, — Angabe des jährlichen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, der mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, — Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit diese Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter Angabe der 26FEI85025 bereitgestellt), oder: —Versicherung, dass über das Vermögendes Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, —Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, —Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister, —Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können, —Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig im Handelsregister eingetragen ist. Ich versichere nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für mich nationalgeltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-VO oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo-und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionslistegeführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere, den Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienst-leistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. Ich versichere dass ich kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person bin bzw. das Unternehmen kein ein Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist. Ich versichere dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält. —Ich versichere dass ich bzw. mein Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. — Ich versichere, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. c zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. —Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-,sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer Entsendegesetz,§ 98c Aufenthaltsgesetz, § 19Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat. — Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung(Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung)nachgekommen ist.—Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, §1 GWB (Preis-,Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. b) dass das Unternehmen sich zu einemunbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. — Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, —Erklärung, dass: a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe nach §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die§§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. — Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens. a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. — sowie Punkt 12ff der Anlage Bietereigenerklärung der Vergabeunterlagen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter muss eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die auftragsrelevanten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (z.B. Behandeln, Verwerten und/oder Beseitigen, Makeln, Handeln) nachweisen. Für ausländische Bieter und/oder etwaig vorgesehene ausländische Nachunternehmer (NU) wird der Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation verlangt, die mindestens die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) insbesondere an Organisation, Ausstattung und Tätigkeit des Betriebes sowie das im Betrieb beschäftigte Personal und zusätzlich an die Überwachung des Betriebes umfasst. Die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen mittels der übersetzten notwendigen Genehmigungen der zuständigen Behörden für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten. Des Weiteren ist/sind die Liste(n) der Transporteure (Anl. 3.5) einzureichen. Außerdem muss der Bieter je Entsorgungsanlage folgende Unterlagen einreichen: - (1) Steckbrief Entsorgung und ggf. Steckbrief Versorgung gemäß Anl. 3.3 (darin sind insbesondere Angaben zu den relevanten Anlagengenehmigungen, der Art und Gültigkeit des Zertifikates, den zugelassenen Abfallschlüsseln, sowie Angaben zu Kapazitätsbegrenzungen etc. zu machen). Es ist je Entsorgernummer ein Steckbrief zu erstellen. - (2) alle zur Errichtung und zum Betrieb der Entsorgungsanlage erforderlichen Genehmigungen und Anzeigen, insbesondere nach BImSchG, Landesrecht, bzw. Deponierecht (alle relevanten Genehmigungsbescheide zuzüglich Auszüge, in denen der betroffene Anlagenstandort sowie der Genehmigungstatbestand genannt ist, sowie alle für die Annahme und Entsorgung relevanten Auszüge wie z.B. zugelassene Abfallschlüssel nach AVV, Annahmegrenzwerte, Begrenzungen der Kapazität u.a.) - (3) Bei grenzüberschreitender Verbringung: Die Genehmigung der Entsorgungsanlage durch die ausländische Behörde sowie die Genehmigung der ausländischen Behörde zur Annahme des Abfalls in Originalschrift und in beglaubigter Übersetzung - (4) Bei Lieferung von RC-Material muss die Entsorgungsanlage über eine HPQ (siehe dazu DBS 9818061, Abschn. 6.2.2) verfügen. Vor erstmaliger Lieferung an die DB AG hat der Aufbereiter seine Befähigung zur vertragsgemäßen Herstellung von aufbereitetem Schotter in Form einer HPQ nachzuweisen. (5) Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (Efb) gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten - Sofern die Zertifizierung als Efb gem. §§ 56, 57 KrWG und/oder weitere erforderliche Nachweise von weiteren benannten Entsorgungsanlagen mit Abgabe des Teilnahmeantrags nicht vorliegen, hat der Bieter schriftlich zu versichern, dass er sich bemüht, die entsprechenden Genehmigungen so bald wie möglich zu erlangen. Ohne gültige Zertifikate und Genehmigungen werden Bestellungen (Einzelaufträge) für diese Entsorgungsanlagen nicht vergeben. Einsatz NU/Anforderungen an die Entsorgungsanlagen: Als NU für Entsorgungsleistungen oder Teile der Entsorgungsleistung dürfen nur solche Unternehmen eingesetzt werden, die die Voraussetzungen der Ziffer 6.7.1 der BBE - soweit sie für die übertragene Leistung erforderlich sind - erfüllen oder die Voraussetzungen nach § 7 Abs. 3 EfbV einhalten. Als NU für Transportleistungen per LKW darf nur ein Unternehmen eingesetzt werden, das Kraftfahrzeughalter im Sinne des Straßenverkehrsgesetztes ist und das über eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr nach § 3 des Güterkraftverkehrgesetzes (GüKG) oder eine als Erlaubnis nach § 3 GüKG geltende Gemeinschaftslizenz nach § 5 GüKG verfügt, die mindestens 3 Monate länger gültig ist als der letzte für einen Einzelauftrag vereinbarte Ausführungstermin. Für den Fall, dass der Bewerber wegen fehlender oder unzureichender eigener Entsorgungs- und/oder Transportkapazitäten und zur Erfüllung der im Verfahren geltenden Eignungsanforderungen beabsichtigt, fremde Unternehmen (fremde Unternehmen in diesem Sinne sind auch konzernverbundene Unternehmen) mit diesen Leistungen zu beauftragen, ist die Verpflichtungserklärung des fremden Unternehmens vorzulegen. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der Bieter berechtigt ist, die Anlage / Annahmestelle für diese Ausschreibung zu benennen und dass die Entsorgungsanlage bereit ist, für den betreffenden Vertragszeitraum (unter Berücksichtigung der Verlängerungsoption) Altschotter, Boden, Bettungsreinigungsmaterial und andere Materialien gemäß LV aus dem Gleisnetz der DB InfraGO AG anzunehmen, die im Anlagensteckbrief (Anl. 3.3) genannten Grenzwerte denjenigen der Anlage / Annahmestelle entsprechen und eine Änderung der Grenzwerte unmittelbar bekanntgegeben wird. Weiterhin sind vorzulegen: - Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Behandeln, Verwerten und/oder Beseitigen) Der Bieter muss sicherstellen, dass ihm für sämtliche von ihm eingesetzte Transporteure die Bestätigung der Anzeige des Efb-Zertifikates bei der zuständigen Behörde vorliegt. Erklärung, dass der Transportnachunternehmer eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Sammeln/Befördern) vorweisen kann - Die oben unter (1) bis (5 aufgeführten Erklärungen und Nachweise, soweit relevant. - Verpflichtungserklärung(en) des/ der fremden Unternehmen(s) Sofern die Zertifizierung als Efb gem. §§ 56, 57 KrWG und/oder Nachweise zu den Ziffern (1) bis (5) zum genannten Zeitpunkt von einzelnen Entsorgungs- oder Transport-NU nicht vorliegen, hat der Bieter mit Abgabe des Teilnahmeantrags zu versichern, dass er sich bemüht, die entsprechenden Zertifikate und Genehmigungen so bald wie möglich zu erlangen. Ohne gültige Zertifikate und Genehmigungen werden Bestellungen (Einzelaufträge) an den Auftragnehmer nicht vergeben. Hinweis: Fremde Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich das Unternehme gem. § 47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 01/07/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 23/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Entsorgung Bettungsreinigungsmaterial per Bahn
Beschreibung: Entsorgung (Verwertung und Beseitigung) von Bettungsreinigungsmaterial (BRM) (GS-Klassen gem. Tab. 2 EBV, BM-Fx-Klassen gem. Tab. 3 EBV und Tab. 4 EBV, vgl. ATVs) per Bahn
Interne Kennung: c260b942-450b-4151-b7a7-26c4ecc5ef85
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: bundesweit
Postleitzahl: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter Angabe der Vergabenummer 26FEI85025 bereitgestellt) oder: —Angabe „Allgemeine Daten“ – Angabe „Verantwortlicher für die Selbstauskunft des Unternehmens“ – Angabe „Ansprechpartner/Verantwortliche“ – Angabe „Firmenprofil“ Angabe des jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, — Angabe des jährlichen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, der mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, — Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit diese Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter Angabe der 26FEI85025 bereitgestellt), oder: —Versicherung, dass über das Vermögendes Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, —Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, —Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister, —Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können, —Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig im Handelsregister eingetragen ist. Ich versichere nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für mich nationalgeltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-VO oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo-und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionslistegeführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere, den Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienst-leistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. Ich versichere dass ich kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person bin bzw. das Unternehmen kein ein Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist. Ich versichere dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält. —Ich versichere dass ich bzw. mein Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. — Ich versichere, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. c zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. —Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-,sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer Entsendegesetz,§ 98c Aufenthaltsgesetz, § 19Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat. — Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung(Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung)nachgekommen ist.—Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, §1 GWB (Preis-,Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. b) dass das Unternehmen sich zu einemunbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. — Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, —Erklärung, dass: a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe nach §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die§§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. — Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens. a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. — sowie Punkt 12ff der Anlage Bietereigenerklärung der Vergabeunterlagen..
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter muss eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die auftragsrelevanten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (z.B. Behandeln, Verwerten und/oder Beseitigen, Makeln, Handeln) nachweisen. Für ausländische Bieter und/oder etwaig vorgesehene ausländische Nachunternehmer (NU) wird der Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation verlangt, die mindestens die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) insbesondere an Organisation, Ausstattung und Tätigkeit des Betriebes sowie das im Betrieb beschäftigte Personal und zusätzlich an die Überwachung des Betriebes umfasst. Die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen mittels der übersetzten notwendigen Genehmigungen der zuständigen Behörden für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten. Des Weiteren ist/sind die Liste(n) der Transporteure (Anl. 3.5) einzureichen. Außerdem muss der Bieter je Entsorgungsanlage folgende Unterlagen einreichen: - (1) Steckbrief Entsorgung und ggf. Steckbrief Versorgung gemäß Anl. 3.3 (darin sind insbesondere Angaben zu den relevanten Anlagengenehmigungen, der Art und Gültigkeit des Zertifikates, den zugelassenen Abfallschlüsseln, sowie Angaben zu Kapazitätsbegrenzungen etc. zu machen). Es ist je Entsorgernummer ein Steckbrief zu erstellen. - (2) alle zur Errichtung und zum Betrieb der Entsorgungsanlage erforderlichen Genehmigungen und Anzeigen, insbesondere nach BImSchG, Landesrecht, bzw. Deponierecht (alle relevanten Genehmigungsbescheide zuzüglich Auszüge, in denen der betroffene Anlagenstandort sowie der Genehmigungstatbestand genannt ist, sowie alle für die Annahme und Entsorgung relevanten Auszüge wie z.B. zugelassene Abfallschlüssel nach AVV, Annahmegrenzwerte, Begrenzungen der Kapazität u.a.) - (3) Bei grenzüberschreitender Verbringung: Die Genehmigung der Entsorgungsanlage durch die ausländische Behörde sowie die Genehmigung der ausländischen Behörde zur Annahme des Abfalls in Originalschrift und in beglaubigter Übersetzung - (4) Bei Lieferung von RC-Material muss die Entsorgungsanlage über eine HPQ (siehe dazu DBS 9818061, Abschn. 6.2.2) verfügen. Vor erstmaliger Lieferung an die DB AG hat der Aufbereiter seine Befähigung zur vertragsgemäßen Herstellung von aufbereitetem Schotter in Form einer HPQ nachzuweisen. (5) Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (Efb) gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten - Sofern die Zertifizierung als Efb gem. §§ 56, 57 KrWG und/oder weitere erforderliche Nachweise von weiteren benannten Entsorgungsanlagen mit Abgabe des Teilnahmeantrags nicht vorliegen, hat der Bieter schriftlich zu versichern, dass er sich bemüht, die entsprechenden Genehmigungen so bald wie möglich zu erlangen. Ohne gültige Zertifikate und Genehmigungen werden Bestellungen (Einzelaufträge) für diese Entsorgungsanlagen nicht vergeben. Einsatz NU/Anforderungen an die Entsorgungsanlagen: Als NU für Entsorgungsleistungen oder Teile der Entsorgungsleistung dürfen nur solche Unternehmen eingesetzt werden, die die Voraussetzungen der Ziffer 6.7.1 der BBE - soweit sie für die übertragene Leistung erforderlich sind - erfüllen oder die Voraussetzungen nach § 7 Abs. 3 EfbV einhalten. Als NU für Transportleistungen per LKW darf nur ein Unternehmen eingesetzt werden, das Kraftfahrzeughalter im Sinne des Straßenverkehrsgesetztes ist und das über eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr nach § 3 des Güterkraftverkehrgesetzes (GüKG) oder eine als Erlaubnis nach § 3 GüKG geltende Gemeinschaftslizenz nach § 5 GüKG verfügt, die mindestens 3 Monate länger gültig ist als der letzte für einen Einzelauftrag vereinbarte Ausführungstermin. Für den Fall, dass der Bewerber wegen fehlender oder unzureichender eigener Entsorgungs- und/oder Transportkapazitäten und zur Erfüllung der im Verfahren geltenden Eignungsanforderungen beabsichtigt, fremde Unternehmen (fremde Unternehmen in diesem Sinne sind auch konzernverbundene Unternehmen) mit diesen Leistungen zu beauftragen, ist die Verpflichtungserklärung des fremden Unternehmens vorzulegen. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der Bieter berechtigt ist, die Anlage / Annahmestelle für diese Ausschreibung zu benennen und dass die Entsorgungsanlage bereit ist, für den betreffenden Vertragszeitraum (unter Berücksichtigung der Verlängerungsoption) Altschotter, Boden, Bettungsreinigungsmaterial und andere Materialien gemäß LV aus dem Gleisnetz der DB InfraGO AG anzunehmen, die im Anlagensteckbrief (Anl. 3.3) genannten Grenzwerte denjenigen der Anlage / Annahmestelle entsprechen und eine Änderung der Grenzwerte unmittelbar bekanntgegeben wird. Weiterhin sind vorzulegen: - Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Behandeln, Verwerten und/oder Beseitigen) Der Bieter muss sicherstellen, dass ihm für sämtliche von ihm eingesetzte Transporteure die Bestätigung der Anzeige des Efb-Zertifikates bei der zuständigen Behörde vorliegt. Erklärung, dass der Transportnachunternehmer eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Sammeln/Befördern) vorweisen kann - Die oben unter (1) bis (5 aufgeführten Erklärungen und Nachweise, soweit relevant. - Verpflichtungserklärung(en) des/ der fremden Unternehmen(s) Sofern die Zertifizierung als Efb gem. §§ 56, 57 KrWG und/oder Nachweise zu den Ziffern (1) bis (5) zum genannten Zeitpunkt von einzelnen Entsorgungs- oder Transport-NU nicht vorliegen, hat der Bieter mit Abgabe des Teilnahmeantrags zu versichern, dass er sich bemüht, die entsprechenden Zertifikate und Genehmigungen so bald wie möglich zu erlangen. Ohne gültige Zertifikate und Genehmigungen werden Bestellungen (Einzelaufträge) an den Auftragnehmer nicht vergeben. Hinweis: Fremde Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich das Unternehme gem. § 47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 01/07/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 23/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Entsorgung Boden frei Bahn
Beschreibung: Entsorgung (Verwertung und Beseitigung) von Boden (BOD), Altschotteranteil < 25% (BM-Fx-Klassen gem. Tab. 3 und 4 EBV, vgl. ATVs) per Bahn
Interne Kennung: a5a41619-0bc9-46f3-89ac-44f26f4584f9
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: bundesweit
Postleitzahl: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter Angabe der Vergabenummer 26FEI85025 bereitgestellt) oder: —Angabe „Allgemeine Daten“ – Angabe „Verantwortlicher für die Selbstauskunft des Unternehmens“ – Angabe „Ansprechpartner/Verantwortliche“ – Angabe „Firmenprofil“ Angabe des jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, — Angabe des jährlichen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, der mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, — Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit diese Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter Angabe der 26FEI85025 bereitgestellt), oder: —Versicherung, dass über das Vermögendes Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, —Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, —Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister, —Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können, —Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig im Handelsregister eingetragen ist. Ich versichere nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für mich nationalgeltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-VO oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo-und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionslistegeführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere, den Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienst-leistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. Ich versichere dass ich kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person bin bzw. das Unternehmen kein ein Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist. Ich versichere dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält. —Ich versichere dass ich bzw. mein Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. — Ich versichere, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. c zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. —Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-,sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer Entsendegesetz,§ 98c Aufenthaltsgesetz, § 19Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat. — Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung(Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung)nachgekommen ist.—Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, §1 GWB (Preis-,Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. b) dass das Unternehmen sich zu einemunbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. — Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, —Erklärung, dass: a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe nach §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die§§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. — Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens. a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. — sowie Punkt 12ff der Anlage Bietereigenerklärung der Vergabeunterlagen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter muss eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die auftragsrelevanten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (z.B. Behandeln, Verwerten und/oder Beseitigen, Makeln, Handeln) nachweisen. Für ausländische Bieter und/oder etwaig vorgesehene ausländische Nachunternehmer (NU) wird der Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation verlangt, die mindestens die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) insbesondere an Organisation, Ausstattung und Tätigkeit des Betriebes sowie das im Betrieb beschäftigte Personal und zusätzlich an die Überwachung des Betriebes umfasst. Die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen mittels der übersetzten notwendigen Genehmigungen der zuständigen Behörden für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten. Des Weiteren ist/sind die Liste(n) der Transporteure (Anl. 3.5) einzureichen. Außerdem muss der Bieter je Entsorgungsanlage folgende Unterlagen einreichen: - (1) Steckbrief Entsorgung und ggf. Steckbrief Versorgung gemäß Anl. 3.3 (darin sind insbesondere Angaben zu den relevanten Anlagengenehmigungen, der Art und Gültigkeit des Zertifikates, den zugelassenen Abfallschlüsseln, sowie Angaben zu Kapazitätsbegrenzungen etc. zu machen). Es ist je Entsorgernummer ein Steckbrief zu erstellen. - (2) alle zur Errichtung und zum Betrieb der Entsorgungsanlage erforderlichen Genehmigungen und Anzeigen, insbesondere nach BImSchG, Landesrecht, bzw. Deponierecht (alle relevanten Genehmigungsbescheide zuzüglich Auszüge, in denen der betroffene Anlagenstandort sowie der Genehmigungstatbestand genannt ist, sowie alle für die Annahme und Entsorgung relevanten Auszüge wie z.B. zugelassene Abfallschlüssel nach AVV, Annahmegrenzwerte, Begrenzungen der Kapazität u.a.) - (3) Bei grenzüberschreitender Verbringung: Die Genehmigung der Entsorgungsanlage durch die ausländische Behörde sowie die Genehmigung der ausländischen Behörde zur Annahme des Abfalls in Originalschrift und in beglaubigter Übersetzung - (4) Bei Lieferung von RC-Material muss die Entsorgungsanlage über eine HPQ (siehe dazu DBS 9818061, Abschn. 6.2.2) verfügen. Vor erstmaliger Lieferung an die DB AG hat der Aufbereiter seine Befähigung zur vertragsgemäßen Herstellung von aufbereitetem Schotter in Form einer HPQ nachzuweisen. (5) Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (Efb) gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten - Sofern die Zertifizierung als Efb gem. §§ 56, 57 KrWG und/oder weitere erforderliche Nachweise von weiteren benannten Entsorgungsanlagen mit Abgabe des Teilnahmeantrags nicht vorliegen, hat der Bieter schriftlich zu versichern, dass er sich bemüht, die entsprechenden Genehmigungen so bald wie möglich zu erlangen. Ohne gültige Zertifikate und Genehmigungen werden Bestellungen (Einzelaufträge) für diese Entsorgungsanlagen nicht vergeben. Einsatz NU/Anforderungen an die Entsorgungsanlagen: Als NU für Entsorgungsleistungen oder Teile der Entsorgungsleistung dürfen nur solche Unternehmen eingesetzt werden, die die Voraussetzungen der Ziffer 6.7.1 der BBE - soweit sie für die übertragene Leistung erforderlich sind - erfüllen oder die Voraussetzungen nach § 7 Abs. 3 EfbV einhalten. Als NU für Transportleistungen per LKW darf nur ein Unternehmen eingesetzt werden, das Kraftfahrzeughalter im Sinne des Straßenverkehrsgesetztes ist und das über eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr nach § 3 des Güterkraftverkehrgesetzes (GüKG) oder eine als Erlaubnis nach § 3 GüKG geltende Gemeinschaftslizenz nach § 5 GüKG verfügt, die mindestens 3 Monate länger gültig ist als der letzte für einen Einzelauftrag vereinbarte Ausführungstermin. Für den Fall, dass der Bewerber wegen fehlender oder unzureichender eigener Entsorgungs- und/oder Transportkapazitäten und zur Erfüllung der im Verfahren geltenden Eignungsanforderungen beabsichtigt, fremde Unternehmen (fremde Unternehmen in diesem Sinne sind auch konzernverbundene Unternehmen) mit diesen Leistungen zu beauftragen, ist die Verpflichtungserklärung des fremden Unternehmens vorzulegen. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der Bieter berechtigt ist, die Anlage / Annahmestelle für diese Ausschreibung zu benennen und dass die Entsorgungsanlage bereit ist, für den betreffenden Vertragszeitraum (unter Berücksichtigung der Verlängerungsoption) Altschotter, Boden, Bettungsreinigungsmaterial und andere Materialien gemäß LV aus dem Gleisnetz der DB InfraGO AG anzunehmen, die im Anlagensteckbrief (Anl. 3.3) genannten Grenzwerte denjenigen der Anlage / Annahmestelle entsprechen und eine Änderung der Grenzwerte unmittelbar bekanntgegeben wird. Weiterhin sind vorzulegen: - Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Behandeln, Verwerten und/oder Beseitigen) Der Bieter muss sicherstellen, dass ihm für sämtliche von ihm eingesetzte Transporteure die Bestätigung der Anzeige des Efb-Zertifikates bei der zuständigen Behörde vorliegt. Erklärung, dass der Transportnachunternehmer eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Sammeln/Befördern) vorweisen kann - Die oben unter (1) bis (5 aufgeführten Erklärungen und Nachweise, soweit relevant. - Verpflichtungserklärung(en) des/ der fremden Unternehmen(s) Sofern die Zertifizierung als Efb gem. §§ 56, 57 KrWG und/oder Nachweise zu den Ziffern (1) bis (5) zum genannten Zeitpunkt von einzelnen Entsorgungs- oder Transport-NU nicht vorliegen, hat der Bieter mit Abgabe des Teilnahmeantrags zu versichern, dass er sich bemüht, die entsprechenden Zertifikate und Genehmigungen so bald wie möglich zu erlangen. Ohne gültige Zertifikate und Genehmigungen werden Bestellungen (Einzelaufträge) an den Auftragnehmer nicht vergeben. Hinweis: Fremde Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich das Unternehme gem. § 47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 01/07/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 23/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Zuschlag Herbizide und zusätzliche Leistungen für die Entsorgung von sonstigen Fremdstoffen aus dem Gleisbereich sowie zusätzlicher Personalaufwand
Beschreibung: Zuschlag Herbizide und zusätzliche Leistungen für die Entsorgung von sonstigen Fremdstoffen aus dem Gleisbereich sowie zusätzlicher Personalaufwand
Interne Kennung: 1a61769d-afa0-46fa-973b-69698d04cd13
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: bundesweit
Postleitzahl: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter Angabe der Vergabenummer 26FEI85025 bereitgestellt) oder: —Angabe „Allgemeine Daten“ – Angabe „Verantwortlicher für die Selbstauskunft des Unternehmens“ – Angabe „Ansprechpartner/Verantwortliche“ – Angabe „Firmenprofil“ Angabe des jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, — Angabe des jährlichen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, der mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, — Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit diese Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter Angabe der 26FEI85025 bereitgestellt), oder: —Versicherung, dass über das Vermögendes Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, —Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, —Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister, —Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können, —Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig im Handelsregister eingetragen ist. Ich versichere nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für mich nationalgeltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-VO oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo-und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionslistegeführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere, den Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienst-leistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. Ich versichere dass ich kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person bin bzw. das Unternehmen kein ein Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist. Ich versichere dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält. —Ich versichere dass ich bzw. mein Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. — Ich versichere, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. c zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. —Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-,sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer Entsendegesetz,§ 98c Aufenthaltsgesetz, § 19Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat. — Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung(Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung)nachgekommen ist.—Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, §1 GWB (Preis-,Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. b) dass das Unternehmen sich zu einemunbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. — Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, —Erklärung, dass: a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe nach §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die§§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. — Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens. a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. — sowie Punkt 12ff der Anlage Bietereigenerklärung der Vergabeunterlagen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter muss eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die auftragsrelevanten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (z.B. Behandeln, Verwerten und/oder Beseitigen, Makeln, Handeln) nachweisen. Für ausländische Bieter und/oder etwaig vorgesehene ausländische Nachunternehmer (NU) wird der Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation verlangt, die mindestens die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) insbesondere an Organisation, Ausstattung und Tätigkeit des Betriebes sowie das im Betrieb beschäftigte Personal und zusätzlich an die Überwachung des Betriebes umfasst. Die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen mittels der übersetzten notwendigen Genehmigungen der zuständigen Behörden für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten. Des Weiteren ist/sind die Liste(n) der Transporteure (Anl. 3.5) einzureichen. Außerdem muss der Bieter je Entsorgungsanlage folgende Unterlagen einreichen: - (1) Steckbrief Entsorgung und ggf. Steckbrief Versorgung gemäß Anl. 3.3 (darin sind insbesondere Angaben zu den relevanten Anlagengenehmigungen, der Art und Gültigkeit des Zertifikates, den zugelassenen Abfallschlüsseln, sowie Angaben zu Kapazitätsbegrenzungen etc. zu machen). Es ist je Entsorgernummer ein Steckbrief zu erstellen. - (2) alle zur Errichtung und zum Betrieb der Entsorgungsanlage erforderlichen Genehmigungen und Anzeigen, insbesondere nach BImSchG, Landesrecht, bzw. Deponierecht (alle relevanten Genehmigungsbescheide zuzüglich Auszüge, in denen der betroffene Anlagenstandort sowie der Genehmigungstatbestand genannt ist, sowie alle für die Annahme und Entsorgung relevanten Auszüge wie z.B. zugelassene Abfallschlüssel nach AVV, Annahmegrenzwerte, Begrenzungen der Kapazität u.a.) - (3) Bei grenzüberschreitender Verbringung: Die Genehmigung der Entsorgungsanlage durch die ausländische Behörde sowie die Genehmigung der ausländischen Behörde zur Annahme des Abfalls in Originalschrift und in beglaubigter Übersetzung - (4) Bei Lieferung von RC-Material muss die Entsorgungsanlage über eine HPQ (siehe dazu DBS 9818061, Abschn. 6.2.2) verfügen. Vor erstmaliger Lieferung an die DB AG hat der Aufbereiter seine Befähigung zur vertragsgemäßen Herstellung von aufbereitetem Schotter in Form einer HPQ nachzuweisen. (5) Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (Efb) gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten - Sofern die Zertifizierung als Efb gem. §§ 56, 57 KrWG und/oder weitere erforderliche Nachweise von weiteren benannten Entsorgungsanlagen mit Abgabe des Teilnahmeantrags nicht vorliegen, hat der Bieter schriftlich zu versichern, dass er sich bemüht, die entsprechenden Genehmigungen so bald wie möglich zu erlangen. Ohne gültige Zertifikate und Genehmigungen werden Bestellungen (Einzelaufträge) für diese Entsorgungsanlagen nicht vergeben. Einsatz NU/Anforderungen an die Entsorgungsanlagen: Als NU für Entsorgungsleistungen oder Teile der Entsorgungsleistung dürfen nur solche Unternehmen eingesetzt werden, die die Voraussetzungen der Ziffer 6.7.1 der BBE - soweit sie für die übertragene Leistung erforderlich sind - erfüllen oder die Voraussetzungen nach § 7 Abs. 3 EfbV einhalten. Als NU für Transportleistungen per LKW darf nur ein Unternehmen eingesetzt werden, das Kraftfahrzeughalter im Sinne des Straßenverkehrsgesetztes ist und das über eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr nach § 3 des Güterkraftverkehrgesetzes (GüKG) oder eine als Erlaubnis nach § 3 GüKG geltende Gemeinschaftslizenz nach § 5 GüKG verfügt, die mindestens 3 Monate länger gültig ist als der letzte für einen Einzelauftrag vereinbarte Ausführungstermin. Für den Fall, dass der Bewerber wegen fehlender oder unzureichender eigener Entsorgungs- und/oder Transportkapazitäten und zur Erfüllung der im Verfahren geltenden Eignungsanforderungen beabsichtigt, fremde Unternehmen (fremde Unternehmen in diesem Sinne sind auch konzernverbundene Unternehmen) mit diesen Leistungen zu beauftragen, ist die Verpflichtungserklärung des fremden Unternehmens vorzulegen. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der Bieter berechtigt ist, die Anlage / Annahmestelle für diese Ausschreibung zu benennen und dass die Entsorgungsanlage bereit ist, für den betreffenden Vertragszeitraum (unter Berücksichtigung der Verlängerungsoption) Altschotter, Boden, Bettungsreinigungsmaterial und andere Materialien gemäß LV aus dem Gleisnetz der DB InfraGO AG anzunehmen, die im Anlagensteckbrief (Anl. 3.3) genannten Grenzwerte denjenigen der Anlage / Annahmestelle entsprechen und eine Änderung der Grenzwerte unmittelbar bekanntgegeben wird. Weiterhin sind vorzulegen: - Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Behandeln, Verwerten und/oder Beseitigen) Der Bieter muss sicherstellen, dass ihm für sämtliche von ihm eingesetzte Transporteure die Bestätigung der Anzeige des Efb-Zertifikates bei der zuständigen Behörde vorliegt. Erklärung, dass der Transportnachunternehmer eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Sammeln/Befördern) vorweisen kann - Die oben unter (1) bis (5 aufgeführten Erklärungen und Nachweise, soweit relevant. - Verpflichtungserklärung(en) des/ der fremden Unternehmen(s) Sofern die Zertifizierung als Efb gem. §§ 56, 57 KrWG und/oder Nachweise zu den Ziffern (1) bis (5) zum genannten Zeitpunkt von einzelnen Entsorgungs- oder Transport-NU nicht vorliegen, hat der Bieter mit Abgabe des Teilnahmeantrags zu versichern, dass er sich bemüht, die entsprechenden Zertifikate und Genehmigungen so bald wie möglich zu erlangen. Ohne gültige Zertifikate und Genehmigungen werden Bestellungen (Einzelaufträge) an den Auftragnehmer nicht vergeben. Hinweis: Fremde Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich das Unternehme gem. § 47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 01/07/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 23/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Lieferung von RC-Schotter aus stationärer Aufarbeitung und Übernahme von zwangsentladenen Neuschotters/RC-Schotters
Beschreibung: Übernahme des zwangsentladenen Neuschotters / RC-Schotters (überschüssige Massen aus der Baustellenversorgung) inklusive fachgerechte Entladung der Bahnwagen
Interne Kennung: 27ac0330-32ec-4caf-b0ca-1e7af9574379
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: bundesweit
Postleitzahl: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter Angabe der Vergabenummer 26FEI85025 bereitgestellt) oder: —Angabe „Allgemeine Daten“ – Angabe „Verantwortlicher für die Selbstauskunft des Unternehmens“ – Angabe „Ansprechpartner/Verantwortliche“ – Angabe „Firmenprofil“ Angabe des jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, — Angabe des jährlichen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, der mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, — Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit diese Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter Angabe der 26FEI85025 bereitgestellt), oder: —Versicherung, dass über das Vermögendes Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, —Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, —Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister, —Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können, —Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig im Handelsregister eingetragen ist. Ich versichere nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für mich nationalgeltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-VO oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo-und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionslistegeführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere, den Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienst-leistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. Ich versichere dass ich kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person bin bzw. das Unternehmen kein ein Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist. Ich versichere dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält. —Ich versichere dass ich bzw. mein Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. — Ich versichere, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. c zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. —Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-,sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer Entsendegesetz,§ 98c Aufenthaltsgesetz, § 19Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat. — Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung(Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung)nachgekommen ist.—Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, §1 GWB (Preis-,Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. b) dass das Unternehmen sich zu einemunbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. — Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, —Erklärung, dass: a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe nach §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die§§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. — Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens. a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. — sowie Punkt 12ff der Anlage Bietereigenerklärung der Vergabeunterlagen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter muss eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die auftragsrelevanten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (z.B. Behandeln, Verwerten und/oder Beseitigen, Makeln, Handeln) nachweisen. Für ausländische Bieter und/oder etwaig vorgesehene ausländische Nachunternehmer (NU) wird der Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation verlangt, die mindestens die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) insbesondere an Organisation, Ausstattung und Tätigkeit des Betriebes sowie das im Betrieb beschäftigte Personal und zusätzlich an die Überwachung des Betriebes umfasst. Die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen mittels der übersetzten notwendigen Genehmigungen der zuständigen Behörden für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten. Des Weiteren ist/sind die Liste(n) der Transporteure (Anl. 3.5) einzureichen. Außerdem muss der Bieter je Entsorgungsanlage folgende Unterlagen einreichen: - (1) Steckbrief Entsorgung und ggf. Steckbrief Versorgung gemäß Anl. 3.3 (darin sind insbesondere Angaben zu den relevanten Anlagengenehmigungen, der Art und Gültigkeit des Zertifikates, den zugelassenen Abfallschlüsseln, sowie Angaben zu Kapazitätsbegrenzungen etc. zu machen). Es ist je Entsorgernummer ein Steckbrief zu erstellen. - (2) alle zur Errichtung und zum Betrieb der Entsorgungsanlage erforderlichen Genehmigungen und Anzeigen, insbesondere nach BImSchG, Landesrecht, bzw. Deponierecht (alle relevanten Genehmigungsbescheide zuzüglich Auszüge, in denen der betroffene Anlagenstandort sowie der Genehmigungstatbestand genannt ist, sowie alle für die Annahme und Entsorgung relevanten Auszüge wie z.B. zugelassene Abfallschlüssel nach AVV, Annahmegrenzwerte, Begrenzungen der Kapazität u.a.) - (3) Bei grenzüberschreitender Verbringung: Die Genehmigung der Entsorgungsanlage durch die ausländische Behörde sowie die Genehmigung der ausländischen Behörde zur Annahme des Abfalls in Originalschrift und in beglaubigter Übersetzung - (4) Bei Lieferung von RC-Material muss die Entsorgungsanlage über eine HPQ (siehe dazu DBS 9818061, Abschn. 6.2.2) verfügen. Vor erstmaliger Lieferung an die DB AG hat der Aufbereiter seine Befähigung zur vertragsgemäßen Herstellung von aufbereitetem Schotter in Form einer HPQ nachzuweisen. (5) Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (Efb) gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten - Sofern die Zertifizierung als Efb gem. §§ 56, 57 KrWG und/oder weitere erforderliche Nachweise von weiteren benannten Entsorgungsanlagen mit Abgabe des Teilnahmeantrags nicht vorliegen, hat der Bieter schriftlich zu versichern, dass er sich bemüht, die entsprechenden Genehmigungen so bald wie möglich zu erlangen. Ohne gültige Zertifikate und Genehmigungen werden Bestellungen (Einzelaufträge) für diese Entsorgungsanlagen nicht vergeben. Einsatz NU/Anforderungen an die Entsorgungsanlagen: Als NU für Entsorgungsleistungen oder Teile der Entsorgungsleistung dürfen nur solche Unternehmen eingesetzt werden, die die Voraussetzungen der Ziffer 6.7.1 der BBE - soweit sie für die übertragene Leistung erforderlich sind - erfüllen oder die Voraussetzungen nach § 7 Abs. 3 EfbV einhalten. Als NU für Transportleistungen per LKW darf nur ein Unternehmen eingesetzt werden, das Kraftfahrzeughalter im Sinne des Straßenverkehrsgesetztes ist und das über eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr nach § 3 des Güterkraftverkehrgesetzes (GüKG) oder eine als Erlaubnis nach § 3 GüKG geltende Gemeinschaftslizenz nach § 5 GüKG verfügt, die mindestens 3 Monate länger gültig ist als der letzte für einen Einzelauftrag vereinbarte Ausführungstermin. Für den Fall, dass der Bewerber wegen fehlender oder unzureichender eigener Entsorgungs- und/oder Transportkapazitäten und zur Erfüllung der im Verfahren geltenden Eignungsanforderungen beabsichtigt, fremde Unternehmen (fremde Unternehmen in diesem Sinne sind auch konzernverbundene Unternehmen) mit diesen Leistungen zu beauftragen, ist die Verpflichtungserklärung des fremden Unternehmens vorzulegen. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der Bieter berechtigt ist, die Anlage / Annahmestelle für diese Ausschreibung zu benennen und dass die Entsorgungsanlage bereit ist, für den betreffenden Vertragszeitraum (unter Berücksichtigung der Verlängerungsoption) Altschotter, Boden, Bettungsreinigungsmaterial und andere Materialien gemäß LV aus dem Gleisnetz der DB InfraGO AG anzunehmen, die im Anlagensteckbrief (Anl. 3.3) genannten Grenzwerte denjenigen der Anlage / Annahmestelle entsprechen und eine Änderung der Grenzwerte unmittelbar bekanntgegeben wird. Weiterhin sind vorzulegen: - Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Behandeln, Verwerten und/oder Beseitigen) Der Bieter muss sicherstellen, dass ihm für sämtliche von ihm eingesetzte Transporteure die Bestätigung der Anzeige des Efb-Zertifikates bei der zuständigen Behörde vorliegt. Erklärung, dass der Transportnachunternehmer eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Sammeln/Befördern) vorweisen kann - Die oben unter (1) bis (5 aufgeführten Erklärungen und Nachweise, soweit relevant. - Verpflichtungserklärung(en) des/ der fremden Unternehmen(s) Sofern die Zertifizierung als Efb gem. §§ 56, 57 KrWG und/oder Nachweise zu den Ziffern (1) bis (5) zum genannten Zeitpunkt von einzelnen Entsorgungs- oder Transport-NU nicht vorliegen, hat der Bieter mit Abgabe des Teilnahmeantrags zu versichern, dass er sich bemüht, die entsprechenden Zertifikate und Genehmigungen so bald wie möglich zu erlangen. Ohne gültige Zertifikate und Genehmigungen werden Bestellungen (Einzelaufträge) an den Auftragnehmer nicht vergeben. Hinweis: Fremde Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich das Unternehme gem. § 47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 01/07/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 23/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: Lieferung von RC-Schotter GS0-GS3 aus stationärer Anlage
Beschreibung: Lieferung von aufbereitetetem Schotter (GS-0 - GS-3) gemäß DBS 918061 Vormaterial muss aus mind. einem der Lose 1 oder 6 stammen.
Interne Kennung: e4619422-1a6a-4a66-badb-4d855b57de29
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: bundesweit
Postleitzahl: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter Angabe der Vergabenummer 26FEI85025 bereitgestellt) oder: —Angabe „Allgemeine Daten“ – Angabe „Verantwortlicher für die Selbstauskunft des Unternehmens“ – Angabe „Ansprechpartner/Verantwortliche“ – Angabe „Firmenprofil“ Angabe des jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, — Angabe des jährlichen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, der mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, — Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit diese Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter Angabe der 26FEI85025 bereitgestellt), oder: —Versicherung, dass über das Vermögendes Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, —Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, —Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister, —Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können, —Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig im Handelsregister eingetragen ist. Ich versichere nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für mich nationalgeltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-VO oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo-und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionslistegeführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere, den Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienst-leistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. Ich versichere dass ich kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person bin bzw. das Unternehmen kein ein Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist. Ich versichere dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält. —Ich versichere dass ich bzw. mein Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. — Ich versichere, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. c zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. —Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-,sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer Entsendegesetz,§ 98c Aufenthaltsgesetz, § 19Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat. — Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung(Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung)nachgekommen ist.—Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, §1 GWB (Preis-,Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. b) dass das Unternehmen sich zu einemunbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. — Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, —Erklärung, dass: a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe nach §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die§§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. — Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens. a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. — sowie Punkt 12ff der Anlage Bietereigenerklärung der Vergabeunterlagen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter muss eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die auftragsrelevanten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (z.B. Behandeln, Verwerten und/oder Beseitigen, Makeln, Handeln) nachweisen. Für ausländische Bieter und/oder etwaig vorgesehene ausländische Nachunternehmer (NU) wird der Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation verlangt, die mindestens die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) insbesondere an Organisation, Ausstattung und Tätigkeit des Betriebes sowie das im Betrieb beschäftigte Personal und zusätzlich an die Überwachung des Betriebes umfasst. Die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen mittels der übersetzten notwendigen Genehmigungen der zuständigen Behörden für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten. Des Weiteren ist/sind die Liste(n) der Transporteure (Anl. 3.5) einzureichen. Außerdem muss der Bieter je Entsorgungsanlage folgende Unterlagen einreichen: - (1) Steckbrief Entsorgung und ggf. Steckbrief Versorgung gemäß Anl. 3.3 (darin sind insbesondere Angaben zu den relevanten Anlagengenehmigungen, der Art und Gültigkeit des Zertifikates, den zugelassenen Abfallschlüsseln, sowie Angaben zu Kapazitätsbegrenzungen etc. zu machen). Es ist je Entsorgernummer ein Steckbrief zu erstellen. - (2) alle zur Errichtung und zum Betrieb der Entsorgungsanlage erforderlichen Genehmigungen und Anzeigen, insbesondere nach BImSchG, Landesrecht, bzw. Deponierecht (alle relevanten Genehmigungsbescheide zuzüglich Auszüge, in denen der betroffene Anlagenstandort sowie der Genehmigungstatbestand genannt ist, sowie alle für die Annahme und Entsorgung relevanten Auszüge wie z.B. zugelassene Abfallschlüssel nach AVV, Annahmegrenzwerte, Begrenzungen der Kapazität u.a.) - (3) Bei grenzüberschreitender Verbringung: Die Genehmigung der Entsorgungsanlage durch die ausländische Behörde sowie die Genehmigung der ausländischen Behörde zur Annahme des Abfalls in Originalschrift und in beglaubigter Übersetzung - (4) Bei Lieferung von RC-Material muss die Entsorgungsanlage über eine HPQ (siehe dazu DBS 9818061, Abschn. 6.2.2) verfügen. Vor erstmaliger Lieferung an die DB AG hat der Aufbereiter seine Befähigung zur vertragsgemäßen Herstellung von aufbereitetem Schotter in Form einer HPQ nachzuweisen. (5) Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (Efb) gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten - Sofern die Zertifizierung als Efb gem. §§ 56, 57 KrWG und/oder weitere erforderliche Nachweise von weiteren benannten Entsorgungsanlagen mit Abgabe des Teilnahmeantrags nicht vorliegen, hat der Bieter schriftlich zu versichern, dass er sich bemüht, die entsprechenden Genehmigungen so bald wie möglich zu erlangen. Ohne gültige Zertifikate und Genehmigungen werden Bestellungen (Einzelaufträge) für diese Entsorgungsanlagen nicht vergeben. Einsatz NU/Anforderungen an die Entsorgungsanlagen: Als NU für Entsorgungsleistungen oder Teile der Entsorgungsleistung dürfen nur solche Unternehmen eingesetzt werden, die die Voraussetzungen der Ziffer 6.7.1 der BBE - soweit sie für die übertragene Leistung erforderlich sind - erfüllen oder die Voraussetzungen nach § 7 Abs. 3 EfbV einhalten. Als NU für Transportleistungen per LKW darf nur ein Unternehmen eingesetzt werden, das Kraftfahrzeughalter im Sinne des Straßenverkehrsgesetztes ist und das über eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr nach § 3 des Güterkraftverkehrgesetzes (GüKG) oder eine als Erlaubnis nach § 3 GüKG geltende Gemeinschaftslizenz nach § 5 GüKG verfügt, die mindestens 3 Monate länger gültig ist als der letzte für einen Einzelauftrag vereinbarte Ausführungstermin. Für den Fall, dass der Bewerber wegen fehlender oder unzureichender eigener Entsorgungs- und/oder Transportkapazitäten und zur Erfüllung der im Verfahren geltenden Eignungsanforderungen beabsichtigt, fremde Unternehmen (fremde Unternehmen in diesem Sinne sind auch konzernverbundene Unternehmen) mit diesen Leistungen zu beauftragen, ist die Verpflichtungserklärung des fremden Unternehmens vorzulegen. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der Bieter berechtigt ist, die Anlage / Annahmestelle für diese Ausschreibung zu benennen und dass die Entsorgungsanlage bereit ist, für den betreffenden Vertragszeitraum (unter Berücksichtigung der Verlängerungsoption) Altschotter, Boden, Bettungsreinigungsmaterial und andere Materialien gemäß LV aus dem Gleisnetz der DB InfraGO AG anzunehmen, die im Anlagensteckbrief (Anl. 3.3) genannten Grenzwerte denjenigen der Anlage / Annahmestelle entsprechen und eine Änderung der Grenzwerte unmittelbar bekanntgegeben wird. Weiterhin sind vorzulegen: - Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Behandeln, Verwerten und/oder Beseitigen) Der Bieter muss sicherstellen, dass ihm für sämtliche von ihm eingesetzte Transporteure die Bestätigung der Anzeige des Efb-Zertifikates bei der zuständigen Behörde vorliegt. Erklärung, dass der Transportnachunternehmer eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Sammeln/Befördern) vorweisen kann - Die oben unter (1) bis (5 aufgeführten Erklärungen und Nachweise, soweit relevant. - Verpflichtungserklärung(en) des/ der fremden Unternehmen(s) Sofern die Zertifizierung als Efb gem. §§ 56, 57 KrWG und/oder Nachweise zu den Ziffern (1) bis (5) zum genannten Zeitpunkt von einzelnen Entsorgungs- oder Transport-NU nicht vorliegen, hat der Bieter mit Abgabe des Teilnahmeantrags zu versichern, dass er sich bemüht, die entsprechenden Zertifikate und Genehmigungen so bald wie möglich zu erlangen. Ohne gültige Zertifikate und Genehmigungen werden Bestellungen (Einzelaufträge) an den Auftragnehmer nicht vergeben. Hinweis: Fremde Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich das Unternehme gem. § 47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 01/07/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 23/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: Lieferung von aufbereiteten Schotter nach GS0-GS3 aus mobiler Anlage
Beschreibung: Lieferung von aufbereitetetem Schotter (GS-0 - GS-3) gemäß DBS 918061
Interne Kennung: 9aa2b77b-7c14-4be4-943d-e3ca79635c37
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: bundesweit
Postleitzahl: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter Angabe der Vergabenummer 26FEI85025 bereitgestellt) oder: —Angabe „Allgemeine Daten“ – Angabe „Verantwortlicher für die Selbstauskunft des Unternehmens“ – Angabe „Ansprechpartner/Verantwortliche“ – Angabe „Firmenprofil“ Angabe des jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, — Angabe des jährlichen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, der mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, — Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit diese Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter Angabe der 26FEI85025 bereitgestellt), oder: —Versicherung, dass über das Vermögendes Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, —Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, —Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister, —Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können, —Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig im Handelsregister eingetragen ist. Ich versichere nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für mich nationalgeltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-VO oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo-und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionslistegeführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere, den Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienst-leistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. Ich versichere dass ich kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person bin bzw. das Unternehmen kein ein Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist. Ich versichere dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält. —Ich versichere dass ich bzw. mein Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. — Ich versichere, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. c zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. —Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-,sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer Entsendegesetz,§ 98c Aufenthaltsgesetz, § 19Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat. — Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung(Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung)nachgekommen ist.—Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, §1 GWB (Preis-,Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. b) dass das Unternehmen sich zu einemunbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. — Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, —Erklärung, dass: a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe nach §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die§§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. — Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens. a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. — sowie Punkt 12ff der Anlage Bietereigenerklärung der Vergabeunterlagen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter muss eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die auftragsrelevanten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (z.B. Behandeln, Verwerten und/oder Beseitigen, Makeln, Handeln) nachweisen. Für ausländische Bieter und/oder etwaig vorgesehene ausländische Nachunternehmer (NU) wird der Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation verlangt, die mindestens die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) insbesondere an Organisation, Ausstattung und Tätigkeit des Betriebes sowie das im Betrieb beschäftigte Personal und zusätzlich an die Überwachung des Betriebes umfasst. Die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen mittels der übersetzten notwendigen Genehmigungen der zuständigen Behörden für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten. Des Weiteren ist/sind die Liste(n) der Transporteure (Anl. 3.5) einzureichen. Außerdem muss der Bieter je Entsorgungsanlage folgende Unterlagen einreichen: - (1) Steckbrief Entsorgung und ggf. Steckbrief Versorgung gemäß Anl. 3.3 (darin sind insbesondere Angaben zu den relevanten Anlagengenehmigungen, der Art und Gültigkeit des Zertifikates, den zugelassenen Abfallschlüsseln, sowie Angaben zu Kapazitätsbegrenzungen etc. zu machen). Es ist je Entsorgernummer ein Steckbrief zu erstellen. - (2) alle zur Errichtung und zum Betrieb der Entsorgungsanlage erforderlichen Genehmigungen und Anzeigen, insbesondere nach BImSchG, Landesrecht, bzw. Deponierecht (alle relevanten Genehmigungsbescheide zuzüglich Auszüge, in denen der betroffene Anlagenstandort sowie der Genehmigungstatbestand genannt ist, sowie alle für die Annahme und Entsorgung relevanten Auszüge wie z.B. zugelassene Abfallschlüssel nach AVV, Annahmegrenzwerte, Begrenzungen der Kapazität u.a.) - (3) Bei grenzüberschreitender Verbringung: Die Genehmigung der Entsorgungsanlage durch die ausländische Behörde sowie die Genehmigung der ausländischen Behörde zur Annahme des Abfalls in Originalschrift und in beglaubigter Übersetzung - (4) Bei Lieferung von RC-Material muss die Entsorgungsanlage über eine HPQ (siehe dazu DBS 9818061, Abschn. 6.2.2) verfügen. Vor erstmaliger Lieferung an die DB AG hat der Aufbereiter seine Befähigung zur vertragsgemäßen Herstellung von aufbereitetem Schotter in Form einer HPQ nachzuweisen. (5) Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (Efb) gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten - Sofern die Zertifizierung als Efb gem. §§ 56, 57 KrWG und/oder weitere erforderliche Nachweise von weiteren benannten Entsorgungsanlagen mit Abgabe des Teilnahmeantrags nicht vorliegen, hat der Bieter schriftlich zu versichern, dass er sich bemüht, die entsprechenden Genehmigungen so bald wie möglich zu erlangen. Ohne gültige Zertifikate und Genehmigungen werden Bestellungen (Einzelaufträge) für diese Entsorgungsanlagen nicht vergeben. Einsatz NU/Anforderungen an die Entsorgungsanlagen: Als NU für Entsorgungsleistungen oder Teile der Entsorgungsleistung dürfen nur solche Unternehmen eingesetzt werden, die die Voraussetzungen der Ziffer 6.7.1 der BBE - soweit sie für die übertragene Leistung erforderlich sind - erfüllen oder die Voraussetzungen nach § 7 Abs. 3 EfbV einhalten. Als NU für Transportleistungen per LKW darf nur ein Unternehmen eingesetzt werden, das Kraftfahrzeughalter im Sinne des Straßenverkehrsgesetztes ist und das über eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr nach § 3 des Güterkraftverkehrgesetzes (GüKG) oder eine als Erlaubnis nach § 3 GüKG geltende Gemeinschaftslizenz nach § 5 GüKG verfügt, die mindestens 3 Monate länger gültig ist als der letzte für einen Einzelauftrag vereinbarte Ausführungstermin. Für den Fall, dass der Bewerber wegen fehlender oder unzureichender eigener Entsorgungs- und/oder Transportkapazitäten und zur Erfüllung der im Verfahren geltenden Eignungsanforderungen beabsichtigt, fremde Unternehmen (fremde Unternehmen in diesem Sinne sind auch konzernverbundene Unternehmen) mit diesen Leistungen zu beauftragen, ist die Verpflichtungserklärung des fremden Unternehmens vorzulegen. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der Bieter berechtigt ist, die Anlage / Annahmestelle für diese Ausschreibung zu benennen und dass die Entsorgungsanlage bereit ist, für den betreffenden Vertragszeitraum (unter Berücksichtigung der Verlängerungsoption) Altschotter, Boden, Bettungsreinigungsmaterial und andere Materialien gemäß LV aus dem Gleisnetz der DB InfraGO AG anzunehmen, die im Anlagensteckbrief (Anl. 3.3) genannten Grenzwerte denjenigen der Anlage / Annahmestelle entsprechen und eine Änderung der Grenzwerte unmittelbar bekanntgegeben wird. Weiterhin sind vorzulegen: - Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Behandeln, Verwerten und/oder Beseitigen) Der Bieter muss sicherstellen, dass ihm für sämtliche von ihm eingesetzte Transporteure die Bestätigung der Anzeige des Efb-Zertifikates bei der zuständigen Behörde vorliegt. Erklärung, dass der Transportnachunternehmer eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Sammeln/Befördern) vorweisen kann - Die oben unter (1) bis (5 aufgeführten Erklärungen und Nachweise, soweit relevant. - Verpflichtungserklärung(en) des/ der fremden Unternehmen(s) Sofern die Zertifizierung als Efb gem. §§ 56, 57 KrWG und/oder Nachweise zu den Ziffern (1) bis (5) zum genannten Zeitpunkt von einzelnen Entsorgungs- oder Transport-NU nicht vorliegen, hat der Bieter mit Abgabe des Teilnahmeantrags zu versichern, dass er sich bemüht, die entsprechenden Zertifikate und Genehmigungen so bald wie möglich zu erlangen. Ohne gültige Zertifikate und Genehmigungen werden Bestellungen (Einzelaufträge) an den Auftragnehmer nicht vergeben. Hinweis: Fremde Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich das Unternehme gem. § 47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 01/07/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 23/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0012
Titel: Lieferung von aufbereitetem Schotter nach § 4 Abs. 3 EBV
Beschreibung: Lieferung von aufbereitetem Schotter nach § 4 Abs. 3 EBV (ohne GS-Klassifizierung), gemäß DBS 918061 Vormaterial muss aus mind. einem der Lose 1 oder 5 stammen
Interne Kennung: a0f62a9e-14d7-49f3-a267-3d5e5ebe44c6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: bundesweit
Postleitzahl: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter Angabe der Vergabenummer 26FEI85025 bereitgestellt) oder: —Angabe „Allgemeine Daten“ – Angabe „Verantwortlicher für die Selbstauskunft des Unternehmens“ – Angabe „Ansprechpartner/Verantwortliche“ – Angabe „Firmenprofil“ Angabe des jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, — Angabe des jährlichen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, der mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, — Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit diese Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter Angabe der 26FEI85025 bereitgestellt), oder: —Versicherung, dass über das Vermögendes Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, —Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, —Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister, —Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können, —Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig im Handelsregister eingetragen ist. Ich versichere nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für mich nationalgeltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-VO oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo-und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionslistegeführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere, den Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienst-leistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. Ich versichere dass ich kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person bin bzw. das Unternehmen kein ein Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist. Ich versichere dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält. —Ich versichere dass ich bzw. mein Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. — Ich versichere, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. c zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. —Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-,sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer Entsendegesetz,§ 98c Aufenthaltsgesetz, § 19Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat. — Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung(Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung)nachgekommen ist.—Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, §1 GWB (Preis-,Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. b) dass das Unternehmen sich zu einemunbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. — Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, —Erklärung, dass: a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe nach §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die§§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. — Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens. a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. — sowie Punkt 12ff der Anlage Bietereigenerklärung der Vergabeunterlagen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter muss eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die auftragsrelevanten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (z.B. Behandeln, Verwerten und/oder Beseitigen, Makeln, Handeln) nachweisen. Für ausländische Bieter und/oder etwaig vorgesehene ausländische Nachunternehmer (NU) wird der Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation verlangt, die mindestens die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) insbesondere an Organisation, Ausstattung und Tätigkeit des Betriebes sowie das im Betrieb beschäftigte Personal und zusätzlich an die Überwachung des Betriebes umfasst. Die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen mittels der übersetzten notwendigen Genehmigungen der zuständigen Behörden für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten. Des Weiteren ist/sind die Liste(n) der Transporteure (Anl. 3.5) einzureichen. Außerdem muss der Bieter je Entsorgungsanlage folgende Unterlagen einreichen: - (1) Steckbrief Entsorgung und ggf. Steckbrief Versorgung gemäß Anl. 3.3 (darin sind insbesondere Angaben zu den relevanten Anlagengenehmigungen, der Art und Gültigkeit des Zertifikates, den zugelassenen Abfallschlüsseln, sowie Angaben zu Kapazitätsbegrenzungen etc. zu machen). Es ist je Entsorgernummer ein Steckbrief zu erstellen. - (2) alle zur Errichtung und zum Betrieb der Entsorgungsanlage erforderlichen Genehmigungen und Anzeigen, insbesondere nach BImSchG, Landesrecht, bzw. Deponierecht (alle relevanten Genehmigungsbescheide zuzüglich Auszüge, in denen der betroffene Anlagenstandort sowie der Genehmigungstatbestand genannt ist, sowie alle für die Annahme und Entsorgung relevanten Auszüge wie z.B. zugelassene Abfallschlüssel nach AVV, Annahmegrenzwerte, Begrenzungen der Kapazität u.a.) - (3) Bei grenzüberschreitender Verbringung: Die Genehmigung der Entsorgungsanlage durch die ausländische Behörde sowie die Genehmigung der ausländischen Behörde zur Annahme des Abfalls in Originalschrift und in beglaubigter Übersetzung - (4) Bei Lieferung von RC-Material muss die Entsorgungsanlage über eine HPQ (siehe dazu DBS 9818061, Abschn. 6.2.2) verfügen. Vor erstmaliger Lieferung an die DB AG hat der Aufbereiter seine Befähigung zur vertragsgemäßen Herstellung von aufbereitetem Schotter in Form einer HPQ nachzuweisen. (5) Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (Efb) gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten - Sofern die Zertifizierung als Efb gem. §§ 56, 57 KrWG und/oder weitere erforderliche Nachweise von weiteren benannten Entsorgungsanlagen mit Abgabe des Teilnahmeantrags nicht vorliegen, hat der Bieter schriftlich zu versichern, dass er sich bemüht, die entsprechenden Genehmigungen so bald wie möglich zu erlangen. Ohne gültige Zertifikate und Genehmigungen werden Bestellungen (Einzelaufträge) für diese Entsorgungsanlagen nicht vergeben. Einsatz NU/Anforderungen an die Entsorgungsanlagen: Als NU für Entsorgungsleistungen oder Teile der Entsorgungsleistung dürfen nur solche Unternehmen eingesetzt werden, die die Voraussetzungen der Ziffer 6.7.1 der BBE - soweit sie für die übertragene Leistung erforderlich sind - erfüllen oder die Voraussetzungen nach § 7 Abs. 3 EfbV einhalten. Als NU für Transportleistungen per LKW darf nur ein Unternehmen eingesetzt werden, das Kraftfahrzeughalter im Sinne des Straßenverkehrsgesetztes ist und das über eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr nach § 3 des Güterkraftverkehrgesetzes (GüKG) oder eine als Erlaubnis nach § 3 GüKG geltende Gemeinschaftslizenz nach § 5 GüKG verfügt, die mindestens 3 Monate länger gültig ist als der letzte für einen Einzelauftrag vereinbarte Ausführungstermin. Für den Fall, dass der Bewerber wegen fehlender oder unzureichender eigener Entsorgungs- und/oder Transportkapazitäten und zur Erfüllung der im Verfahren geltenden Eignungsanforderungen beabsichtigt, fremde Unternehmen (fremde Unternehmen in diesem Sinne sind auch konzernverbundene Unternehmen) mit diesen Leistungen zu beauftragen, ist die Verpflichtungserklärung des fremden Unternehmens vorzulegen. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der Bieter berechtigt ist, die Anlage / Annahmestelle für diese Ausschreibung zu benennen und dass die Entsorgungsanlage bereit ist, für den betreffenden Vertragszeitraum (unter Berücksichtigung der Verlängerungsoption) Altschotter, Boden, Bettungsreinigungsmaterial und andere Materialien gemäß LV aus dem Gleisnetz der DB InfraGO AG anzunehmen, die im Anlagensteckbrief (Anl. 3.3) genannten Grenzwerte denjenigen der Anlage / Annahmestelle entsprechen und eine Änderung der Grenzwerte unmittelbar bekanntgegeben wird. Weiterhin sind vorzulegen: - Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Behandeln, Verwerten und/oder Beseitigen) Der Bieter muss sicherstellen, dass ihm für sämtliche von ihm eingesetzte Transporteure die Bestätigung der Anzeige des Efb-Zertifikates bei der zuständigen Behörde vorliegt. Erklärung, dass der Transportnachunternehmer eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Sammeln/Befördern) vorweisen kann - Die oben unter (1) bis (5 aufgeführten Erklärungen und Nachweise, soweit relevant. - Verpflichtungserklärung(en) des/ der fremden Unternehmen(s) Sofern die Zertifizierung als Efb gem. §§ 56, 57 KrWG und/oder Nachweise zu den Ziffern (1) bis (5) zum genannten Zeitpunkt von einzelnen Entsorgungs- oder Transport-NU nicht vorliegen, hat der Bieter mit Abgabe des Teilnahmeantrags zu versichern, dass er sich bemüht, die entsprechenden Zertifikate und Genehmigungen so bald wie möglich zu erlangen. Ohne gültige Zertifikate und Genehmigungen werden Bestellungen (Einzelaufträge) an den Auftragnehmer nicht vergeben. Hinweis: Fremde Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich das Unternehme gem. § 47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 01/07/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 23/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Registrierungsnummer: fb197f94-7578-4673-8a57-4642ae120532
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FE.EI 41
Telefon: +49 61311570020
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9a50419d-8d95-44ad-95ad-ea2a6ca57f9e - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/03/2026 14:37:36 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 206702-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 59/2026
Datum der Veröffentlichung: 25/03/2026