2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen einzureichen: - Angebotsschreiben mit Anlagen (einschl. Erklärungen zur Einhaltung HVTG und Einsatz von Fahrzeugen) - Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis - Urkalkulation nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen. Hinweise zur Bereitstellung der Vergabeunterlagen und zum Erhalt von Bieterinformationen: - Fragen zu den Vergabeunterlagen und dem Vergabeverfahren haben ausschließlich mittels Kommunikation über die Vergabeplattform des Hessischen Ausschreibungsdatenbank (eHAD) zu erfolgen; - Die Antworten der Vergabestelle werden in Form von Bieterinformationen im für dieses Verfahren eingerichteten Kommunikationsbereich der eHAD veröffentlicht und können bis zum Abschluss des Verfahrens eingesehen werden; - Sobald die Vergabestelle eine Bieterinformation neu einstellt, erfolgt über die eHAD eine automatisierte Benachrichtigung an alle für das Verfahren registrierten Unternehmen. Eine gesonderte Benachrichtigung durch die Vergabestelle erfolgt nicht. Alle Bieter sind gehalten, sich eigenständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren und diese bei der Erstellung ihrer Angebote zu berücksichtigen. Sie tragen andernfalls das Risiko, ein Angebot auf der Grundlage zwischenzeitlich ohne ihr Wissen modifizierter Vergabeunterlagen abzugeben, an das sie rechtlich gebunden sind. Ferner kann auch ein Ausschluss drohen, da das Angebot unzulässige Änderungen der Vertragsunterlagen enthalten kann. Allgemeine Hinweise: - Es wird darauf hingewiesen, dass ein Angebot für ein Los oder mehrere Lose abgegeben werden kann; - auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist der Nachweis der Vertretungsbefugnis der Person, die das Angebot abgegeben hat, vorzulegen; - die Vorlage eingescannter Nachweise ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern; - Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB und der Verbotstatbestände nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2026/124 der Kommission vom 14.01.2026 sowie die Einhaltung der Vorgaben des HVTG müssen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d.h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in Summe bewertet; - Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und ggf. eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen; - Die Vergabestelle wird nach Maßgabe von § 6 Abs. 1 Satz 1 WRegG vor der Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, gespeichert sind. Die Vergabestelle wird zudem vor Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO anfordern und nach Maßgabe von § 17 Abs. 7 HVTG bei der im Land Hessen eingerichteten Informationsstelle bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main anfragen, ob der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 6
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 6
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Faktultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Korruption: Zwingender Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingender Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Faktultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Faktultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingender Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Betrug: Zwingender Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingender Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Zahlungsunfähigkeit: Faktultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Faktultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Faktultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Faktultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Faktultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Faktultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Faktultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Faktultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Faktultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Faktultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Faktultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Faktultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingender Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.