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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Frankfurt am Main, Amt für Straßenbau und Erschließung
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Ingenieurleistungen
Beschreibung: Ingenieurleistungen (Nachrechnungsrichtlinie Stufe 1 und 2) - 10 Bauwerke im Zuge der Rosa-Luxemburg-Straße, Frankfurt am Main (aufgeteilt in Lose 1-6)
Kennung des Verfahrens: 620d4c7a-8864-4e93-8d30-ac2080e145e5
Interne Kennung: 66-2025-00075
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen unterzeichnet einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Das Formblatt ''Eigenerklärung Russland-Sanktionen'' ist mit den Angebotsunterlagen unterzeichnet einzureichen. Bezüglich der Ausschlussgründe und der Eignungskriterien sind die Vergabeunterlagen zu beachten.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: BW 122 - Autounterführung zur Hügelstraße
Beschreibung: BW 122 - Autounterführung zur Hügelstraße - drei Teilbauwerke (A: Rampe Platenstraße, B: Tunnel und C: Rampe Hügelstraße)
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für die Nachrechnung der einzelnen Lose werden die nachfolgenden Leistungen als optional angegeben: • Teilbauwerke, die nach HOAI § 11 (3) zutreffen • Aufstellen der prüffähigen statischen Nachrechnung gemäß Stufe 2 der Nachrechnungs-richtlinie • Ermittlung des Auslastungsgrads κ • Statische Untersuchungen für Straßenbrücken hinsichtlich der Tragfähigkeit für RPS-konforme Querschnitte und die Zusatzbelastung durch Lärmschutzwände Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag in Abstimmung mit dem Auftragnehmer in folgenden Fällen anzupassen. Die konkreten Leistungsinhalte sowie die Vergütung werden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gemeinsam abgestimmt und vereinbart. Eingangsvoraussetzung: Im Rahmen der Nachrechnungen nach Stufe 1 und 2 der Nachrechnungsrichtlinie kann die Standsicherheit des Überbaus nicht nachgewiesen werden Potenzielle Vertragsanpassung: Stufe 3 oder 4 der Nachrechnungsrichtlinie kommen zur Ausführung, sofern anwendbar. Eingangsvoraussetzung: Im Rahmen der Nachrechnungen nach der Nachrechnungsrichtlinie kann die Standsicherheit des Überbaus nachgewiesen werden Potenzielle Vertragsanpassung: Die weiteren Bauteile des Bauwerks (z.B. Stützen, Widerlager etc.) werden nachgerechnet.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 20/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/05/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Frankfurt am Main, Amt für Straßenbau und Erschließung
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: BW 122 /00 - Nordweststraße Süd
Beschreibung: BW 122 /00 - Nordweststraße Süd - fünf Teilbauwerke - A, B1, B2, C1 und C2
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für die Nachrechnung der einzelnen Lose werden die nachfolgenden Leistungen als optional angegeben: • Teilbauwerke, die nach HOAI § 11 (3) zutreffen • Aufstellen der prüffähigen statischen Nachrechnung gemäß Stufe 2 der Nachrechnungs-richtlinie • Ermittlung des Auslastungsgrads κ • Statische Untersuchungen für Straßenbrücken hinsichtlich der Tragfähigkeit für RPS-konforme Querschnitte und die Zusatzbelastung durch Lärmschutzwände Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag in Abstimmung mit dem Auftragnehmer in folgenden Fällen anzupassen. Die konkreten Leistungsinhalte sowie die Vergütung werden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gemeinsam abgestimmt und vereinbart. Eingangsvoraussetzung: Im Rahmen der Nachrechnungen nach Stufe 1 und 2 der Nachrechnungsrichtlinie kann die Standsicherheit des Überbaus nicht nachgewiesen werden Potenzielle Vertragsanpassung: Stufe 3 oder 4 der Nachrechnungsrichtlinie kommen zur Ausführung, sofern anwendbar. Eingangsvoraussetzung: Im Rahmen der Nachrechnungen nach der Nachrechnungsrichtlinie kann die Standsicherheit des Überbaus nachgewiesen werden Potenzielle Vertragsanpassung: Die weiteren Bauteile des Bauwerks (z.B. Stützen, Widerlager etc.) werden nachgerechnet.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 20/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/05/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Frankfurt am Main, Amt für Straßenbau und Erschließung
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: BW 122 /01 - Hochstraße Ginnheim i.Z. RLS
Beschreibung: BW 122 /01 - Hochstraße Ginnheim i.Z. RLS - fünf Teilbauwerke (A1 bis A4 und B)
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für die Nachrechnung der einzelnen Lose werden die nachfolgenden Leistungen als optional angegeben: • Teilbauwerke, die nach HOAI § 11 (3) zutreffen • Aufstellen der prüffähigen statischen Nachrechnung gemäß Stufe 2 der Nachrechnungs-richtlinie • Ermittlung des Auslastungsgrads κ • Statische Untersuchungen für Straßenbrücken hinsichtlich der Tragfähigkeit für RPS-konforme Querschnitte und die Zusatzbelastung durch Lärmschutzwände Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag in Abstimmung mit dem Auftragnehmer in folgenden Fällen anzupassen. Die konkreten Leistungsinhalte sowie die Vergütung werden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gemeinsam abgestimmt und vereinbart. Eingangsvoraussetzung: Im Rahmen der Nachrechnungen nach Stufe 1 und 2 der Nachrechnungsrichtlinie kann die Standsicherheit des Überbaus nicht nachgewiesen werden Potenzielle Vertragsanpassung: Stufe 3 oder 4 der Nachrechnungsrichtlinie kommen zur Ausführung, sofern anwendbar. Eingangsvoraussetzung: Im Rahmen der Nachrechnungen nach der Nachrechnungsrichtlinie kann die Standsicherheit des Überbaus nachgewiesen werden Potenzielle Vertragsanpassung: Die weiteren Bauteile des Bauwerks (z.B. Stützen, Widerlager etc.) werden nachgerechnet.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 20/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/05/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Frankfurt am Main, Amt für Straßenbau und Erschließung
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: BW 122 /02 - Niddabrücke i.Z. RLS
Beschreibung: BW 122 /02 - Niddabrücke i.Z. RLS - drei Teilbauwerke, welche über die Nidda verlaufen
Interne Kennung: LOT-0004
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für die Nachrechnung der einzelnen Lose werden die nachfolgenden Leistungen als optional angegeben: • Teilbauwerke, die nach HOAI § 11 (3) zutreffen • Aufstellen der prüffähigen statischen Nachrechnung gemäß Stufe 2 der Nachrechnungs-richtlinie • Ermittlung des Auslastungsgrads κ • Statische Untersuchungen für Straßenbrücken hinsichtlich der Tragfähigkeit für RPS-konforme Querschnitte und die Zusatzbelastung durch Lärmschutzwände Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag in Abstimmung mit dem Auftragnehmer in folgenden Fällen anzupassen. Die konkreten Leistungsinhalte sowie die Vergütung werden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gemeinsam abgestimmt und vereinbart. Eingangsvoraussetzung: Im Rahmen der Nachrechnungen nach Stufe 1 und 2 der Nachrechnungsrichtlinie kann die Standsicherheit des Überbaus nicht nachgewiesen werden Potenzielle Vertragsanpassung: Stufe 3 oder 4 der Nachrechnungsrichtlinie kommen zur Ausführung, sofern anwendbar. Eingangsvoraussetzung: Im Rahmen der Nachrechnungen nach der Nachrechnungsrichtlinie kann die Standsicherheit des Überbaus nachgewiesen werden Potenzielle Vertragsanpassung: Die weiteren Bauteile des Bauwerks (z.B. Stützen, Widerlager etc.) werden nachgerechnet.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 20/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/05/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Frankfurt am Main, Amt für Straßenbau und Erschließung
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: BW 122 /23 - Unterführung Krautgartenweg
Beschreibung: BW 122 /23 - Unterführung Krautgartenweg - mehrfeldrige Spannbetonplattenbalkenbrücke
Interne Kennung: LOT-0005
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für die Nachrechnung der einzelnen Lose werden die nachfolgenden Leistungen als optional angegeben: • Teilbauwerke, die nach HOAI § 11 (3) zutreffen • Aufstellen der prüffähigen statischen Nachrechnung gemäß Stufe 2 der Nachrechnungs-richtlinie • Ermittlung des Auslastungsgrads κ • Statische Untersuchungen für Straßenbrücken hinsichtlich der Tragfähigkeit für RPS-konforme Querschnitte und die Zusatzbelastung durch Lärmschutzwände Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag in Abstimmung mit dem Auftragnehmer in folgenden Fällen anzupassen. Die konkreten Leistungsinhalte sowie die Vergütung werden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gemeinsam abgestimmt und vereinbart. Eingangsvoraussetzung: Im Rahmen der Nachrechnungen nach Stufe 1 und 2 der Nachrechnungsrichtlinie kann die Standsicherheit des Überbaus nicht nachgewiesen werden Potenzielle Vertragsanpassung: Stufe 3 oder 4 der Nachrechnungsrichtlinie kommen zur Ausführung, sofern anwendbar. Eingangsvoraussetzung: Im Rahmen der Nachrechnungen nach der Nachrechnungsrichtlinie kann die Standsicherheit des Überbaus nachgewiesen werden Potenzielle Vertragsanpassung: Die weiteren Bauteile des Bauwerks (z.B. Stützen, Widerlager etc.) werden nachgerechnet.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 20/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/05/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Frankfurt am Main, Amt für Straßenbau und Erschließung
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: BW 122 /24 - Talbrücke Niederursel i.Z. RLS
Beschreibung: BW 122 /24 - Talbrücke Niederursel i.Z. RLS - zwei parallel verlaufende mehrfeldrige Plattenbalkenbrücken
Interne Kennung: LOT-0006
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für die Nachrechnung der einzelnen Lose werden die nachfolgenden Leistungen als optional angegeben: • Teilbauwerke, die nach HOAI § 11 (3) zutreffen • Aufstellen der prüffähigen statischen Nachrechnung gemäß Stufe 2 der Nachrechnungs-richtlinie • Ermittlung des Auslastungsgrads κ • Statische Untersuchungen für Straßenbrücken hinsichtlich der Tragfähigkeit für RPS-konforme Querschnitte und die Zusatzbelastung durch Lärmschutzwände Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag in Abstimmung mit dem Auftragnehmer in folgenden Fällen anzupassen. Die konkreten Leistungsinhalte sowie die Vergütung werden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gemeinsam abgestimmt und vereinbart. Eingangsvoraussetzung: Im Rahmen der Nachrechnungen nach Stufe 1 und 2 der Nachrechnungsrichtlinie kann die Standsicherheit des Überbaus nicht nachgewiesen werden Potenzielle Vertragsanpassung: Stufe 3 oder 4 der Nachrechnungsrichtlinie kommen zur Ausführung, sofern anwendbar. Eingangsvoraussetzung: Im Rahmen der Nachrechnungen nach der Nachrechnungsrichtlinie kann die Standsicherheit des Überbaus nachgewiesen werden Potenzielle Vertragsanpassung: Die weiteren Bauteile des Bauwerks (z.B. Stützen, Widerlager etc.) werden nachgerechnet.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 20/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/05/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Frankfurt am Main, Amt für Straßenbau und Erschließung
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Ein Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Ein Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Ein Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Status der Preisträgerauswahl: Ein Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0006
Status der Preisträgerauswahl: Ein Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Frankfurt am Main, Amt für Straßenbau und Erschließung
Registrierungsnummer: DE 114 110 388
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 25
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: +49 69-212-49907
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: DE 812 056 745
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151 126603
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Stadt Frankfurt am Main, Amt für Straßenbau und Erschließung
Registrierungsnummer: DE 114 110388
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 25
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: +49 69-212-49907
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 87933828-3a77-4969-ad17-179a7df8a3db - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/03/2026 12:11:39 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 178329-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 52/2026
Datum der Veröffentlichung: 16/03/2026