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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesbank Hessen Thüringen-Girozentrale (Helaba
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Landwirtschaftsförderung 2027 - Entwicklungslizenzen Agrarcontent (DELTA)
Beschreibung: Die Helaba hat die IT-Dienstleistungen für die Landwirtschaftsförderung derzeit an die Firma IBYKUS AG für Informationstechnologie (nachfolgend „IBYKUS“ oder „AN“) als Generalunternehmer vergeben. Der bestehende Vertrag zwischen der Helaba (nachfolgend „AG“) und der IBYKUS über die datenverarbeitungstechnische Abwicklung und Betreuung der Agrarförderung endet durch Zeitablauf zum 31.12.2026. Vor diesem Hintergrund bereitet die Helaba die Vergabe der IT-Dienstleistungen zur Sicherstellung der Landwirtschaftsförderung ab dem Jahr 2027 vor bzw. führt entsprechende Vergabeverfahren durch. Im Rahmen dieser Ausschreibungen erfolgt ein Wechsel vom bisherigen Generalunternehmermodell auf ein Multi-Provider-Modell. Die bisher zentral vom Generalunternehmer IBYKUS erbrachten Leistungen werden dabei aufgeteilt und zum überwiegenden Teil über sechs fachlich abgegrenzte Lose im Wettbewerb ausgeschrieben. Das Los 3 betrifft dabei das förderWERK und das berichtsWERK. Betroffen ist unter anderem die Pflege und die Entwicklung der zentralen Fachanwendungen für alle Backoffice Funktionalitäten auf Basis SAP S/4HANA. Kernbestandteile sind die Vorgangsbearbeitung zur Durchführung von Verwaltungskontrollen und Auszahlungsbeauftragung sowie die rechtssichere Erstellung von Bescheiden. Das dem förderWERK zu Grunde liegende DELTAFramework sowie der AGRAR-Content sind von der IBYKUS AG entwickelte Anwendungs- und Entwicklungsframeworks zur Realisierung modularer Fach- und Unternehmensanwendungen. Das gegenwärtig genutzte IT-System wurde über Jahre hinweg von der IBYKUS entwickelt, implementiert und fortlaufend betreut. Die Nutzungsrechtesituation für das DELTAFramework und den Agrar-Content an diesem IT-System ist zwischen den Parteien umstritten. Mit der vorliegenden Beschaffung ist beabsichtigt, dass die Helaba von der IBYKUS sog. Entwicklerlizenzen erwirbt. Durch diesen Erwerb verfolgt die Helaba das Ziel, mit Blick auf den Agrarcontent das Recht zur Neuentwicklung auf Basis von DELTA und/oder dem Agrarcontent a durch Dritte zu ermöglichen. Die DELTA-Entwicklung darf betrieben und genutzt werden. Eine Weiterentwicklung des Agrarcontents im engeren Sinne sowie eine Veräußerung oder Weitergabe an Dritte bleiben untersagt. Voraussetzung für die Nutzung dieser Entwicklerlizenz durch Dritte ist eine vorherige Schulung mit Zertifizierung bei und durch IBYKUS. Für die Wartung von DELTA und dem Agrarcontent bleibt die IBYKUS zuständig. Dafür sollen entsprechende Pflege- und Entwicklungsleistungen entsprechend der oben genannten Ausführungen beschafft werden.
Kennung des Verfahrens: 3b6d8591-1120-4f1f-bb8e-500eda15f3e0
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48983000 Entwicklungssoftwarepaket
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung, 72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) sowie lit. c) VgV
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Landwirtschaftsförderung 2027 - Entwicklungslizenzen Agrarcontent (DELTA)
Beschreibung: Die Helaba hat die IT-Dienstleistungen für die Landwirtschaftsförderung derzeit an die Firma IBYKUS AG für Informationstechnologie (nachfolgend „IBYKUS“ oder „AN“) als Generalunternehmer vergeben. Der bestehende Vertrag zwischen der Helaba (nachfolgend „AG“) und der IBYKUS über die datenverarbeitungstechnische Abwicklung und Betreuung der Agrarförderung endet durch Zeitablauf zum 31.12.2026. Vor diesem Hintergrund bereitet die Helaba die Vergabe der IT-Dienstleistungen zur Sicherstellung der Landwirtschaftsförderung ab dem Jahr 2027 vor bzw. führt entsprechende Vergabeverfahren durch. Im Rahmen dieser Ausschreibungen erfolgt ein Wechsel vom bisherigen Generalunternehmermodell auf ein Multi-Provider-Modell. Die bisher zentral vom Generalunternehmer IBYKUS erbrachten Leistungen werden dabei aufgeteilt und zum überwiegenden Teil über sechs fachlich abgegrenzte Lose im Wettbewerb ausgeschrieben. Das Los 3 betrifft dabei das förderWERK und das berichtsWERK. Betroffen ist unter anderem die Pflege und die Entwicklung der zentralen Fachanwendungen für alle Backoffice Funktionalitäten auf Basis SAP S/4HANA. Kernbestandteile sind die Vorgangsbearbeitung zur Durchführung von Verwaltungskontrollen und Auszahlungsbeauftragung sowie die rechtssichere Erstellung von Bescheiden. Das dem förderWERK zu Grunde liegende DELTAFramework sowie der AGRAR-Content sind von der IBYKUS AG entwickelte Anwendungs- und Entwicklungsframeworks zur Realisierung modularer Fach- und Unternehmensanwendungen. Das gegenwärtig genutzte IT-System wurde über Jahre hinweg von der IBYKUS entwickelt, implementiert und fortlaufend betreut. Die Nutzungsrechtesituation für das DELTAFramework und den Agrar-Content an diesem IT-System ist zwischen den Parteien umstritten.Mit der vorliegenden Beschaffung ist beabsichtigt, dass die Helaba von der IBYKUS sog. Entwicklerlizenzen erwirbt. Durch diesen Erwerb verfolgt die Helaba das Ziel, mit Blick auf den Agrarcontent das Recht zur Neuentwicklung auf Basis von DELTA und/oder dem Agrarcontent a durch Dritte zu ermöglichen. Die DELTA-Entwicklung darf betrieben und genutzt werden. Eine Weiterentwicklung des Agrarcontents im engeren Sinne sowie eine Veräußerung oder Weitergabe an Dritte bleiben untersagt. Voraussetzung für die Nutzung dieser Entwicklerlizenz durch Dritte ist eine vorherige Schulung mit Zertifizierung bei und durch IBYKUS. Für die Wartung von DELTA und dem Agrarcontent bleibt die IBYKUS zuständig. Dafür sollen entsprechende Pflege- und Entwicklungsleistungen entsprechend der oben genannten Ausführungen beschafft werden.
Interne Kennung: 120-26
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48983000 Entwicklungssoftwarepaket
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung, 72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Verfahren für Verstöße gegen die von dieser freiwilligen ex-ante-Transparenzbekanntmachung erfassten Vorgänge richten sich nach den Vorschriften der §§ 135, 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Nach § 135 GWB kann eine Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages, der ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 1, 2 GWB). Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt diese Unwirksamkeit nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landesbank Hessen Thüringen-Girozentrale (Helaba
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
Sonstige Begründung: Vorliegend ist der Bedarf der AG dahingehend definiert, dass zumindest für einen Übergangszeitraum die technische Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit der bestehenden, von der IBYKUS entwickelten Systemlandschaft zur Abwicklung der Agrarförderung aufrechterhalten werden muss. Parallel sind im Rahmen von Los 3 nach wettbewerblicher Vergabe Neuentwicklungen auf Basis von DELTA und dem Agrarcontent möglich. Diese Festlegung auf die Pflege und gegebenenfalls Weiterentwicklung des konkreten Bestandssystems ist sachlich gerechtfertigt, da ein vollständiger Systemwechsel zum 01.01.2027 technisch nicht umsetzbar ist. Die Entscheidung, das Altsystem vor allem im „Ist-Zustand“ zu erhalten (Wartung) und parallel Neuentwicklungen auf Basis SAP und auch DELTA bzw. dem Agrarcontent im Rahmen des wettbewerblich zu vergebenden Loses 3 voranzutreiben, beruht auf nachvollziehbaren Gründen der Risikominimierung und der Notwendigkeit, die IT-Lösung der Landwirtschaftsförderung durchgängig nutzen zu können. Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus rechtlichen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Das zentrale Fundament für die Annahme von umfassenden Nutzungs- und Bearbeitungsrechten allein auf Seiten der IBYUKS ergibt sich aus den vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Helaba und der IBYKUS. Hier ist festgehalten, dass der Auftraggeber (AG) an dem Framework DELTA und dem sogenannten Agrar-Content lediglich ein nicht ausschließliches, dauerhaftes Nutzungsrecht erhält. Wenn dem AG vertraglich nur die bloße Nutzung gestattet ist, stellt jede Beauftragung eines Dritten, die mit einem Eingriff in den Programmcode verbunden ist, eine potenzielle Urheber- und Nutzungsrechtsverletzung dar. Da die Pflege und Wartung einer Software zwingend die Veränderung des Quellcodes erfordert, kann diese danach nur durch IBYKUS vorgenommen werden. Gleiches gilt für Weiterntwicklungen auf Basis von DELTA und/oder dem Agrarcontent. Da die Pflege und Weiterentwicklung der Lösung technisch zwingend Eingriffe in den Quellcode erfordert, wäre jede Handlung eines Dritten tatbestandlich eine Bearbeitung (vgl. § 69c Nr. 2 UrhG). Daher stellt die Beauftragung eines Dritten mit der Pflege und der Weiterentwicklung der Bestandslösung keine vernünftige Alternative dar. Es bestehen erhebliche rechtliche und operative Nachteile und das Risiko der Verletzung von Urheberrechten. Eine adäquate Neuentwicklung und deren Einführung innerhalb der verbleibenden Zeit bis zum 1.1.2027 ist nicht realistisch. Jeglicher Versuch würde mit unzumutbaren Verzögerungsrisiken und einem erheblichen operativen Ausfallrisiko einhergehen. Da der bestehende Vertrag zum 31.12.2026 endet, ist eine vollständige Neuentwicklung und Implementierung bis zu diesem Stichtag objektiv unmöglich. Mit der beschriebenen Abkehr vom GU-Modell, dem Erwerb der Entwicklerlizenzen sowie der parallelen wettbewerblichen Ausschreibung von Neuentwicklung auf Basis DELTA und dem Agrar Content über Los 3 wird die mittelfristige Lösung des Abhängigkeitsverhältnisses angestrebt.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Landesbank Hessen Thüringen-Girozentrale (Helaba
Registrierungsnummer: DE 114 104 159
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60311
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: +49 69913201
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: IBYKUS AG für Informationstechnologie
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE 299 779 473
Postanschrift: Herman-Hollerith-Straße 1
Stadt: Erfurt
Postleitzahl: 99099
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
Telefon: 0000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB
Registrierungsnummer: DE207557681
Postanschrift: Friedrichstraße 185-190
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 302064190
Fax: +49 3020649092
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen
Registrierungsnummer: 68cd1eb2-5cee-442d-8c3e- e1c52ac78aa5
Postanschrift: Luisenplatz 2
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126603
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 98dd8151-e2e6-4c3d-8be4-a099c672932d - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/03/2026 08:25:17 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 180515-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 52/2026
Datum der Veröffentlichung: 16/03/2026